- Rentenrechtliche Zeiten ist ein Sammelbegriff für alle Zeiträume, die für Ihren Leistungsanspruch auf gesetzliche Rente bedeutsam sind. In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen Überblick über die entsprechenden Zeiten.
- Zu den Beitragszeiten zählen Zeiten mit vollwertigen Beiträgen und beitragsgeminderte Zeiten.
- Unter die beitragsfreien Zeiten fallen Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten und Ersatzzeiten.
- Zeiten, in denen Sie Kinder erzogen oder Angehörige unentgeltlich gepflegt haben, werden in Form von Berücksichtigungszeiten angerechnet.
Rentenrechtliche Zeiten – eine Übersicht
Rentenrechtliche Zeiten
Was sind rentenrechtliche Zeiten?
Unter dem Begriff „rentenrechtliche Zeiten“ versteht man eine ganze Reihe an Zeiträumen im Versicherungsleben, die sich auf Ihre Leistungsansprüche der gesetzlichen Rente auswirken. Diese Zeiten werden in den Rentenversicherungskonten, die die zuständige Rentenkasse führt, abgespeichert.
Es gilt das sog. Kalendermonatsprinzip. In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist nämlich der Kalendermonat die kleinste Zeiteinheit, die als rentenrechtliche Zeit berücksichtigt wird. Das hat zur Folge, dass Kalendermonate, die nur zum Teil mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt sind, als volle Monate gelten. Im Extremfall heißt das, dass selbst dann ein voller Kalendermonat gewertet wird, wenn nur ein einziger Tag des Monats mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist – beispielsweise, wenn Sie nur einen Tag im Monat einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind.
Die rentenrechtlichen Zeiten im Überblick
Alle Zeiten erfasst? Die Renteninformation bringt Klarheit
Welche Zeiten gelten als Beitragszeiten?
Beitragszeiten mit vollwertigen Beiträgen
Pflichtbeitragszeiten
Unter Pflichtbeitragszeiten fallen alle Zeiten, in denen Sie einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (z. B. als Arbeitnehmer:in) oder einer versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind. Aber neben den Zeiten, in denen Sie berufstätig waren, gehören auch bestimmte Zeiten des versicherungspflichtigen Bezugs von Lohnersatzleistungen zu den Pflichtbeitragszeiten. Also beispielsweise Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld.
Freiwillige Beitragszeiten
Auch freiwillige Beitragszeiten gehören zu den rentenrechtlichen Zeiten. Wer nicht in der GRV pflichtversichert ist, hat die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Dies gilt für alle Personen, die in Deutschland wohnen, mindestens 16 Jahre alt sind und noch keine Altersvollrente beziehen. Darunter fallen beispielsweise
- Selbstständige
- Freiberufler:innen
- Nicht erwerbstätige Erwachsene (z. B. Hausfrauen und Hausmänner)
- Deutsche, die im Ausland wohnen
Beitragsgeminderte Zeiten
Beitragsfreie Zeiten
Anrechnungszeiten
Zurechnungszeiten
Ersatzzeiten
Berücksichtigungszeiten
Kinderberücksichtigungszeiten
Pflegeberücksichtigungszeiten