- Wie viel Rente bekomme ich? Ob Sie sich frühzeitig mit Ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen oder bereits auf Ihr Rentenalter zusteuern – irgendwann kommt die Frage nach der Rentenhöhe auf.
- Zur gesetzlichen Rentenberechnung müssen Sie Ihre gesammelten Entgeltpunkte (EP), den Zugangsfaktor (ZF), den aktuellen Rentenwert (aRW) und Ihren Rentenartfaktor (RaF) kennen. Um die Rente zu berechnen, müssen Sie diese Werte anschließend richtig kombinieren.
- Wer versteht, wie sich diese Punkte zusammensetzen und wo sie zu finden sind, kann sie in die Rentenformel übertragen und die eigene Rente berechnen. Nach wenigen Schritten haben Sie eine Hochrechnung und damit Klarheit über Ihre finanzielle Situation im Alter vorliegen.
Gesetzliche Rentenberechnung
Rentenberechnung kurz erklärt
Mit der Rentenformel zu Ihrer Rente
Wie wird die Rente berechnet? Für die gesetzliche Rentenberechnung gibt es eine Formel, in die Sie Ihre individuellen Werte eintragen können:
Monatliche Rentenhöhe (brutto) = Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x aktueller Rentenwert (aRW) x Rentenartfaktor (RaF)
In der Kurzform lautet die Rentenformel also: Monatliche Rentenhöhe (brutto) = EP x ZF x aRW x RaF
Was Sie zur Rentenberechnung benötigen – auf einen Blick:
Haben Sie erst einmal alle Werte vorliegen, ist die Rentenberechnung einfacher als gedacht. Um die gesetzliche Rente zu berechnen, lohnt sich zunächst ein Blick in die Renteninformation, welche die Deutsche Rentenversicherung Ihnen seit Ihrem 27. Lebensjahr jährlich zukommen lässt. Der Renteninformation können Sie Ihre bisher gesammelten Entgeltpunkte, welche die Grundlage zur Rentenberechnung bilden, entnehmen.
Der erste Wert in der Rentenformel steht damit also – von dem Ergebnis Ihrer Rentenberechnung sind Sie sozusagen nur noch drei Werte entfernt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Zugangsfaktor und Ihren Rentenartfaktor ermitteln und wie hoch der Rentenwert aktuell in Deutschland ist. Damit die Berechnung der Rente keine abstrakte Formel für Sie bleibt, rechnen wir Ihnen außerdem eine exemplarische Rentenhöhe vor.
Entgeltpunkte (EP)
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Arbeitsentgelt
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Entgeltpunkte
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|---|---|
| Entgelt entsprechend des Durchschnittsentgelts | 1,0 Entgeltpunkte |
| Entgelt entsprechend der Hälfte des Durchschnittsentgelts | 0,5 Entgeltpunkte |
| Entgelt entsprechend dem 1,5-fachen des Durchschnittsentgelts | 1,5 Entgeltpunkte |
Zugangsfaktor (ZF)
Wurde das gesetzlich festgelegte Rentenalter bei Rentenbeginn erreicht, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Wer später in Rente geht, kann mit Zuschlägen rechnen. Auf Rentner:innen, die ihren Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze antreten, kommen für die Frührente entsprechend Abschläge zu.
Versicherungsnehmer:innen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, können mit 65 Jahren in Altersrente gehen. Für alle, die zwischen 1947 und 1963 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren. Alle Jahrgänge ab 1964 können mit 67 Jahren in Rente gehen.
Gesetzlich Versicherte, die ihre Rente vor der Rentenaltersgrenze in Anspruch nehmen, müssen aufgrund der kürzeren Beitragszeit mit einem Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme rechnen. Wer den Rentenbeginn trotz Erreichen der Regelaltersgrenze hinauszögert, hat einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat zu erwarten. Entsprechend verändert sich der Zugangsfaktor und ist entweder kleiner oder größer als 1,0.
Je nachdem, wann Sie planen, in Rente zu gehen, können Sie den entsprechenden Faktor in die Rentenformel einsetzen und mit der Berechnung fortfahren. Geht die Rechnung am Ende für Sie nicht auf, kann es sich lohnen, sich mit dem Thema Rentenpunkte kaufen auseinanderzusetzen, um eventuelle Rentenlücken zu schließen.
Aktueller Rentenwert (aRW)
Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der Rentenwert in Deutschland 40,79 Euro. Seit 2023 gilt ein einheitlicher Rentenwert für Ost- und Westdeutschland. Er wurde seit 2017 schrittweise angeglichen. Dass die Rente jedes Jahr angepasst wird, klingt zunächst einmal vielversprechend. In der Regel kann die Rentenanpassung den Kaufkraftverlust aus der Inflationsrate jedoch nicht ausgleichen. Mit einer privaten Rentenversicherung können Versicherungsnehmer:innen zusätzlich vorsorgen.
Rentenartfaktor (RaF)
Der Rentenartfaktor (RaF) wird nach dem Sicherungsziel der Rentenart festgelegt. Jede Rentenart hat dabei ihren eigenen Faktor. Altersrenten, Erziehungsrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit dienen der vollständigen Absicherung der Rentner:innen und haben daher den höchsten Rentenartfaktor von 1,0. Auch Witwen und Witwern steht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat (auch „Sterbevierteljahr“ genannt) der Rentenartfaktor von 1,0 zu.
Andere Rentenarten, wie z. B. die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder teilweiser Erwerbsminderung, werden entsprechend ihrem geringeren Sicherungsziel mit einem niedrigeren Rentenartfaktor berechnet.
Rentenarten und zugehörige Rentenartfaktoren im Überblick:
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Rentenart
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Rentenartfaktor
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|---|---|
| Rente wegen Alters (Altersrente) | 1,0 |
| Rente wegen voller Erwerbsminderung | 1,0 |
| Rente wegen Erwerbsunfähigkeit | 1,0 |
| Erziehungsrente | 1,0 |
| kleine Witwen-/Witwerrente |
1,0 bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 0,25 ab dem vierten Monat |
| große Witwen-/Witwerrente |
1,0 bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 0,6 bzw. 0,55 ab dem vierten Monat |
| Rente wegen Berufsunfähigkeit | 0,6667 |
| Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 0,5 |
| Halbwaisenrente | 0,1 |
| Vollwaisenrente | 0,2 |
Berechnung der Rente an einem Beispiel erklärt
Fiktive:r Standardrentner:in in diesem Beispiel hat 45 Jahre lang gearbeitet und dabei jährlich so viel verdient wie der Durchschnitt in Deutschland. Im Jahr 2024 hat er oder sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht und entscheidet sich, in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen. Für die geleisteten 45 Arbeitsjahre und damit 45 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es genau 45 Entgeltpunkte (EP). Als Zugangsfaktor (ZF) gilt der Wert 1,0, da die Regelaltersrente in Anspruch genommen wird. Auch der Rentenartfaktor (RaF) liegt bei 1,0, denn unser:e Standardrentner:in nimmt eine Altersrente in Anspruch. Für die Rentenberechnung gilt der einheitliche, aktuelle Rentenwert (aRW) von 40,79 Euro. Werden die Werte, die sich aus dem Berufsleben ergeben, in die Rentenformel übertragen, ergibt sich eine monatliche Altersrente in Höhe von 1.835,55 Euro.
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| EP x ZF x aRW x RaF | = monatliche Rentenhöhe |
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45 x 1,0 x 40,79 x 1,0 |
= 1.835,55 Euro (Ost und West) |
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