Höhe: Im Jahr 2026 beträgt der Rentenbeitrag 18,6 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen teilen sich den Rentenbeitrag. Der Rentenbeitrag wird nicht auf den gesamten Monatslohn gezahlt, sondern nur auf einen Teil des Lohns, bis zu einer Obergrenze, der sog. Beitragsbemessungsgrenze.
Rentenbeitrag 2026
Erklärung: Der Rentenbeitrag ist eine monatliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und dient vor allem zur Absicherung im Alter durch den Aufbau einer Altersrente. In Deutschland ist der Rentenbeitrag zusammen mit Beträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung ein Teil der sog. Sozialversicherungsbeiträge.
Freiwilliger Rentenbeitrag: Selbstständige, die nicht verpflichtet sind in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können einen freiwilligen Rentenbeitrag einzahlen. Die monatliche Höhe das freiwilligen Rentenbeitrags 2026 können Sie innerhalb eines Mindestbeitrages von 112,16 Euro und eines Höchstbeitrages von 1.571,70 Euro selbst festlegen und monatlich ändern.
Wie hoch ist der Rentenbeitrag 2026?
Im Jahr 2026 beträgt die Höhe des Rentenbeitrags (Beitragssätze zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung) in Deutschland 18,6 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen teilen sich den Rentenbeitrag. Der Beitrag zur Rentenversicherung für Arbeitnehmer:innen im Jahr 2026 beträgt 9,3 Prozent des monatlichen Bruttolohns. Auch 2023, 2024 und 2025 lag der Rentenbeitrag in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Er wurde von 2025 auf 2026 nicht verändert und nicht erhöht.
Wie hat sich der Rentenbeitrag in den letzten Jahren entwickelt?
Beispielrechnung Rentenbeitrag Durchschnittsverdiener:innen
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Beitragssatz & Anteile 2026
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in Prozent
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entspricht bei 4.634 € Verdienst
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|---|---|---|
| Beitragssatz der Rentenversicherung | 18,6 % | 861,92 € |
| Rentenbeitrag Arbeitgeberanteil | 9,3 % | 430,96 € |
| Rentenbeitrag Arbeitnehmeranteil | 9,3 % | 430,96 € |
Was ist der Rentenbeitrag?
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil am Rentenbeitrag?
Nach dem Prinzip der Beitragsparität teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen den Rentenbeitrag. 2026 liegt die Höhe des Arbeitgeberanteils am Rentenbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland bei 9,3 Prozent (die Hälfte von 18,6 Prozent). Der Rentenversicherungsbeitrag ist ein paritätisch finanzierter Beitragssatz. Die Hälfte, den sog. Arbeitgeberanteil, bezahlt der Arbeitgeber selbst als Lohnnebenkosten. Die andere Hälfte, der sog. Arbeitnehmeranteil, wird dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin vom Bruttolohn abgezogen.
Wie zahle ich in meine Rente ein?
Wie wird der Rentenbeitrag festgelegt?
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2026
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
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Beitragsbemessungsgrenze 2026 (Ost & West)
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im Monat
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im Jahr
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|---|---|---|
| allgemeine Rentenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
| knappschaftliche Rentenversicherung | 10.400 € | 124.800 € |
Wie wird die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt?
Rentenbeitrag freiwillig einzahlen
Wie hoch ist der freiwillige Rentenbeitrag 2026?
Die Höhe Ihres monatlichen freiwilligen Rentenbeitrags 2025 können Sie innerhalb eines Mindestbeitrages (Minimalbeitag) von 112,16 Euro (2025: 103,42 Euro) und eines Höchstbeitrages von 1.571,70 Euro (2025: 1.497,30 Euro) selbst festlegen und monatlich ändern.
Wie wird der Höchstbeitrag für freiwillige Rentenbeiträge festgelegt?
Der mögliche Höchstbeitrag für freiwillige Rentenbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Er entspricht dem maximalen Rentenbeitrag, den rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen im jeweiligen Jahr zahlen müssen. Weil es für freiwillige Rentenbeiträge keinen Arbeitgeberanteil gibt, wird der volle Rentenbeitrag von 18,6 % angewendet. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Beitragsbemessungsgrenze (monatlich) × Beitragssatz = monatlicher Höchstbeitrag. Im Jahr 2026 beträgt der maximale Beitrag in der allgemeinen Rentenversicherung 8.450 Euro × 0,186 = 1.571,70 Euro.
Wie wird der Mindestbeitrag für freiwillige Rentenbeiträge festgelegt?
Der Mindestbeitrag für freiwillige Rentenbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf der Geringfügigkeitsgrenze (auch Minijobgrenze). Er entspricht damit dem geringsten Rentenbeitrag, den rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen im jeweiligen Jahr zahlen müssen. Die Formel zur Berechnung des monatlichen Mindestbeitrags lautet: Geringfügigkeitsgrenze × Beitragssatz. Für das Jahr 2026 ergibt sich in der allgemeinen Rentenversicherung folgender Mindestbeitrag: 603 Euro × 0,186 = 112,16 Euro.
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?
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