Der Pensionsfonds ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge mit hohen Renditechancen. Mit Unterstützung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers kann über die sogenannte Entgeltumwandlung eine Betriebsrente aufgebaut werden. Bei der Entgeltumwandlung verzichten die Arbeitnehmer:innen auf einen Teil ihres Gehalts. Die eingezahlten Beiträge sind innerhalb gewisser Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Pensionsfonds investiert die eingezahlten Beiträge zum Beispiel in Aktien- und Rentenfonds, auch in Kombination mit Sicherungselementen wie beispielsweise einem Kapitalisierungsprodukt. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt mit Renteneintritt. Hier können Sie als Arbeitnehmer:in aus drei Optionen wählen: Lebenslange garantierte Rente, Einmalzahlung oder eine Kombination aus beiden Modellen. Im Rentenbezug werden dann wieder Steuern und Abgaben fällig.
Pensionsfonds
Die Allianz selbst bietet den Pensionsfonds für Neukundinnen und Neukunden nicht mehr an. Allerdings gibt es verschiedene andere Optionen, über den Arbeitgeber für den Ruhestand vorzusorgen.
Inhalt
- Erklärung: Was ist ein Pensionsfonds?
- Funktionsweise und Auszahlung: Wie funktioniert ein Pensionsfonds?
- Für wen ist ein Pensionsfonds geeignet?
- Sicherheit: Wie sicher ist ein Pensionsfonds?
- Alternativen: Welche Alternativen zum Pensionsfond gibt es?
- Steuervorteile: Wie wird ein Pensionsfonds besteuert?
- Vorteile und Nachteile eines Pensionsfonds
Was ist ein Pensionsfonds?
Definition
Lebenslange Rente
Wie funktioniert ein Pensionsfonds?
Wie können Sie sich einen Pensionsfonds auszahlen lassen?
- Kombination aus bis zu 30 % Teilauszahlung und Rente
- Auszahlung einer monatlichen, lebenslang garantierten Rente
- Einmalige Kapitalzahlung von 100 % Ihrer bis Renteneintritt im Pensionsfonds angesparten Beiträge
Für wen ist ein Pensionsfonds geeignet?
Nicht geeignet ist ein Pensionsfonds für Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen oder solche, die eine garantierte Verzinsung bevorzugen. Auch die Versorgung vor dem vollendeten 62. Lebensjahr ist mit einem Pensionsfonds nicht möglich.
Wie "sicher" ist ein Pensionsfonds?
Garantiekapital zum Rentenbeginn
Arbeitgeber-Haftung
Pensions-Sicherungs-Verein
Durchführungswege der bAV: Welche Alternativen gibt es?
Pensionszusage
Unterstützungskasse
Direktversicherung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen einigen sich auf einen festen monatlichen Betrag, mit dem die Arbeitnehmer:innen ihre Altersvorsorge ergänzen möchte. Dieser Beitrag wird zum Beispiel im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom unversteuerten Bruttogehalt der Arbeitnehmer:innen über den Arbeitgeber in eine Direktversicherung investiert. Dabei legt der Arbeitgeber auch die grundsätzliche Ausgestaltung dieser Form der bAV fest, wie die Vorsorgekonzepte oder das Garantieniveau. Beiträge in eine Direktversicherung zum Aufbau zusätzlicher Rentenansprüche werden staatlich gefördert, das heißt sie sind steuer- und in der Regel sozialversicherungsfrei. Zum Rentenbeginn können Arbeitnehmer:innen auch hier frei wählen: lebenslange Rente, einmalige Kapitalauszahlung (nach dem 62. Lebensjahr) oder beides. Die Leistungen sind individuell zu versteuern und unterliegen in der Regel der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Direktversicherung ist einfach, flexibel und heute die am häufigsten gewählte Form der bAV.
Pensionskasse
Wie wird ein Pensionsfonds gefördert?
Ansparphase
Beiträge in einen Pensionsfonds sind bis zu einer Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2026 liegt dieser Betrag bei 8.112 Euro. Bis zu vier Prozent der genannten Beitragsbemessungsgrenze sind sozialabgabenfrei, im Jahr 2026 insgesamt ein Betrag von 4.056 Euro. Hinweis: Eine Entgeltumwandlung kann zu geringeren Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen und gegebenenfalls zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen.
Auszahlphase
Vorteile und Nachteile eines Pensionsfonds
Vorteile für Arbeitnehmer:innen
- Staatliche Förderung: Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben in der Beitragsphase.
- Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss: Bei sozialabgabenfreier Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss von bis 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bis 4 % der BBG) verpflichtet.
- Gute Renditechancen: durch flexible Anlagemöglichkeiten und bei langer Laufzeit
- Volle Flexibilität: Recht auf Mitnahme der bisher erworbenen Rentenansprüche zum neuen Arbeitgeber bei Jobwechsel, Möglichkeit der privaten Weiterführung der Betriebsrente.
- Hinterbliebenen-Versorgung: Je nach Anbieter gibt es die Möglichkeit der Hinterbliebenenabsicherung. Die Leistung aus dem Pensionsfonds wird dann im Todesfall als lebenslange Rente an den Ehegatten oder die Ehegattin bzw. eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner gezahlt. Optional kann die Rente auch als Kapital ausgezahlt werden. Sind keine der genannten Hinterbliebenen vorhanden, wird ein sog. Sterbegeld an die Erben geleistet, das auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
Nachteile für Arbeitnehmer:innen
- Größeres finanzielles Risiko als bei anderen Formen der bAV, wie zum Beispiel der Direktversicherung.
- Auszahlungen aus dem Pensionsfonds müssen voll versteuert und verbeitragt werden.
- Bei Renteneintritt ist nur das bis dato eingezahlte Kapital garantiert, keine Mindestverzinsung.
- Kosten für Verwaltungsgebühren und Fondsmanagement.
Vorteile für Arbeitgeber
- Steigerung der Attraktivität des Unternehmens: Motivation der Mitarbeiter:innen, Bekenntnis zu sozialer Verantwortung und Nachhaltigkeit, langfristige Mitarbeiterbindung.
- Günstige Form der bAV: Die Verwaltung der Beiträge übernimmt ein Pensionsfonds weitestgehend selbst, der Beitritt zu einem bestehenden Pensionsfonds ist verhältnismäßig günstig.
- Verbesserte Kennzahlen: Die Pensionsfondszusage belastet nicht die Unternehmensbilanz. Das erhöht die Eigenkapitalquote und minimiert das Risiko einer Abwertung durch Ratingagenturen.
- Steuerersparnis: Beiträge zum Pensionsfonds zählen als Betriebsausgaben.
- Individuelle Lösungen für die jeweiligen Branchen, aber auch das Verhandeln günstiger Gruppentarife ist möglich.
Nachteile für Arbeitgeber
- Subsidiärhaftung: Arbeitgeber haften für die Erfüllung garantierter Mindestleistungen an die AN, auch bei Insolvenz. Hierfür zahlen sie Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Der PSV zahlt dann bei Insolvenz des AG.
- Kosten: Beiträge an den Pensionsfonds und Kosten (zum Beispiel Verwaltungskosten)