Pensions­fonds

Ein Durch­führungs­weg der betrieblichen Alters­vorsorge
Allianz Pensionsfonds: Eine Frau sitzt mit einer Tasse auf dem Sofa und blickt lächelnd aus dem Fenster

Der Pensionsfonds ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge mit hohen Renditechancen. Mit Unterstützung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers kann über die sogenannte Entgeltumwandlung eine Betriebsrente aufgebaut werden. Bei der Entgeltumwandlung verzichten die Arbeitnehmer:innen auf einen Teil ihres Gehalts. Die eingezahlten Beiträge sind innerhalb gewisser Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Pensionsfonds investiert die eingezahlten Beiträge zum Beispiel in Aktien- und Rentenfonds, auch in Kombination mit Sicherungselementen wie beispielsweise einem Kapitalisierungsprodukt. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt mit Renteneintritt. Hier können Sie als Arbeitnehmer:in aus drei Optionen wählen: Lebenslange garantierte Rente, Einmalzahlung oder eine Kombination aus beiden Modellen. Im Rentenbezug werden dann wieder Steuern und Abgaben fällig.

Die Allianz selbst bietet den Pensionsfonds für Neukundinnen und Neukunden nicht mehr an. Allerdings gibt es verschiedene andere Optionen, über den Arbeitgeber für den Ruhestand vorzusorgen.

Ein Pensionsfonds ist eine von mehreren möglichen Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Arbeitnehmer:innen können zum Aufbau einer Betriebsrente über ihren Arbeitgeber mit der sogenannten Entgeltumwandlung in einen Pensionsfonds investieren. Je nach Anlagestrategie des Pensionsfonds werden die Beiträge zum Beispiel in Aktien- und Rentenfonds, auch in Kombination mit Sicherungselementen wie beispielsweise einem Kapitalisierungsprodukt investiert.
Der Pensionsfonds wurde 2002 nach angel­sächsischem Vorbild als der fünfte mögliche Durchführungsweg der bAV in Deutschland eingeführt. In Großbritannien und den USA fungiert der Pensionsfonds bereits seit Längerem als ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Pensionsfonds werden vom Gesetzgeber in Bezug auf Aufsicht, Vorschriften und Rechnungslegung ähnlich wie Versicherungsunternehmen behandelt. Die Aufsicht über die Pensionsfonds hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Derzeit stehen rund 35 Pensionsfonds unter Aufsicht der BaFin. (Quelle: BaFin, Stand: 2021)
Nach § 236 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist ein Pensionsfonds eine (rechtlich selbstständige) rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmer:innen erbringt. Das heißt: Arbeitgeber schließen für ihre Arbeitnehmer:innen eine Pensionsfonds-Versorgung ab, um ihnen eine betriebliche Altersvorsorge anbieten zu können. Beiträge werden zudem staatlich gefördert. Das so erwirtschaftete Kapital wird den Arbeitnehmer:innen bei Rentenbeginn entweder als eine lebenslange Betriebsrente, Einmalzahlung oder einer Kombination aus beiden Varianten ausgezahlt.
Ein Pensionsfonds ist gesetzlich verpflichtet, „die Altersversorgungsleistung als lebenslange Zahlung oder als Einmalkapitalzahlung zu erbringen" (§ 236 VAG) (Quelle: BaFin, Stand 2022). Für Sie als Arbeitnehmer:in bedeutet dies: Bei der Form der Auszahlung sind Sie flexibel und haben die Option, die Leistung entweder als einmaligen Kapitalbetrag oder als lebenslange Rente zu erhalten. Es ist auch eine Kombination aus beiden Varianten möglich.
Pensionsfonds sind langfristige Anlageinstrumente. Sie haben den Vorteil, dass sie steuerlich begünstigt sind und oft auch vom Arbeitgeber mitfinanziert werden. Da das Geld zum Beispiel in Aktien und andere Wertpapiere investiert wird, unterliegt es den Schwankungen des Kapitalmarkts. Insgesamt bieten Pensionsfonds jedoch die Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und von den Chancen des Kapitalmarkts zu profitieren.
Pensionsfonds können vollständig oder auch teilweise vom Arbeitgeber oder auch von den Arbeitnehmer:innen finanziert werden. Zahlen Sie als Arbeitnehmer:in selbst in den Pensionsfonds ein, erfolgt dies über eine sogenannte Entgeltumwandlung. Hierfür vereinbaren Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin, einen festgelegten Teil Ihres Bruttoverdienstes in einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Dazu schließt Ihr Arbeitgeber als Vertragspartner für Sie eine Pensionsfonds-Versorgung ab. Die Finanzierung der Beiträge kann durch Sie allein, durch Ihren Arbeitgeber oder auch von Ihnen beiden erfolgen. So schaffen Sie sich mit attraktiven Renditechancen finanziellen Spielraum fürs Alter.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer:innen einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, d. h. Sie dürfen Teile Ihres Gehalts mit staatlicher Förderung in eine Betriebsrente bzw. bAV einzahlen. Über die Form der betrieblichen Altervorsorge entscheidet der Arbeitgeber, der seit 2019 gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Sozialversicherungsersparnis durch Entgeltumwandlung über einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts bis 4 Prozent der BBG/DRV zur Betriebsrente zu leisten.
Ein Pensionsfonds ist gesetzlich verpflichtet, „die Altersversorgungsleistung als lebenslange Zahlung oder als Einmalkapitalzahlung zu erbringen“ (§ 236 VAG). Bei der Art der Auszahlung zum Renten­beginn kann flexibel zwischen drei Varianten gewählt werden:
  1. Kombination aus bis zu 30 % Teilauszahlung und Rente
  2. Auszahlung einer monatlichen, lebenslang garantierten Rente
  3. Einmalige Kapitalzahlung von 100 % Ihrer bis Renteneintritt im Pensionsfonds angesparten Beiträge
Die Infografik zeigt modellhaft den Kreislauf der Betriebsrente (am Beispiel eines versicherungsförmigen Durchführungsweges). Sie beginnt mit dem Arbeitgeber, der einen Beitrag leistet. Dieser Beitrag wird zur Versicherungsgesellschaft Allianz weitergeleitet, die die Versicherungsleistung verwaltet. Der oder die Arbeitnehmer:in erhält diese Versicherungsleistung. Schließlich gibt es eine Versorgungszusage vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer:innen, die den Kreislauf schließt.
Der Pensionsfonds eignet sich durch seine Anlagestrategie vor allem für Arbeitnehmer:innen, die bei der Altersvorsorge von einer attraktiven Rendite und staatlicher Förderung profitieren möchten. Auch für Unternehmen, die bestehende Verein­barungen zu Betriebsrenten auslagern möchten, kann ein Pensionsfonds interessant sein. Der Pensionsfonds eignet sich für Angestellte, die zusätzliche Rentenansprüche aufbauen wollen. Er eigent sich, um bei der Altersvorsorge von attraktiven Renditen und staatlicher Förderung zu profitieren und für kapitalmarktaffine, risikobewusste Arbeitnehmer:innen, die die Renditechancen des Kapitalmarkts nutzen wollen.

Nicht geeignet ist ein Pensionsfonds für Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen oder solche, die eine garantierte Verzinsung bevorzugen. Auch die Versorgung vor dem vollendeten 62. Lebensjahr ist mit einem Pensionsfonds nicht möglich.

Pensionsfonds investieren die Beiträge zur Renditesteigerung zum Beispiel in Aktienfonds, mit einem entsprechend höheren Anlagerisiko. Dank umfangreicher Informationspflicht und Garantieelementen gelten Pensionsfonds dennoch als sichere Durchführungsform der bAV. Die Sicherungsmechanismen im Überblick:
Um den Kapitalerhalt auch in ungünstigen Marktphasen sicherzustellen, ist den Anlagestrategien der meisten Pensionsfonds eine Art Risikosteuerungssystem unterlegt. Dies gewährleistet den Erhalt der im Laufe der Jahre eingezahlten Beiträge.
Der Arbeitgeber steht auch für die über einen Pensionsfonds zugesagten Leistungen ein (sogennante Subsidiärhaftung), das heißt er übernimmt die Aus­zahlung der laufenden Renten, falls der Pensions­fonds dies nicht leisten kann.
Ist der Arbeitgeber von einer Insolvenz betroffen, tritt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein. Daher müssen die Arbeitgeber vorsorglich entsprechende Beiträge an den PSV zahlen.
In Deutschland gibt es nach dem Betriebsrentengesetz fünf rechtlich zulässige Formen der bAV, sogenannte Durch­führungs­wege. Etabliert sind die Pensions­zusage, Unterstützungs­kasse, Direkt­versicherung, Pensions­kasse und seit 2002 der Pensionsfonds.
Welcher dieser Durch­führungs­wege für die eigene Alters­vorsorge infrage kommt, entscheidet in der Regel der Arbeit­geber. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich über die betrieb­liche Alters­versorgung hinaus auch über eine passende private Altersvorsorge Gedanken zu machen. Die alternativen Durch­führungs­wege der bAV neben dem Pensionsfonds im Überblick:
Bei einer Pensionszusage (auch „Direktzusage“ genannt) verspricht der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eine lebenslange Rente und/oder eine einmalige Kapitalleistung. Diese Pensions­zusagen werden vom Arbeitgeber als Versorgungsträger in der Regel durch sogenannte „Rückdeckungs­versicherungen“ abgesichert. Um im Insolvenzfall die versprochenen Betriebsrenten sicherzustellen, zahlt der Arbeitgeber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Die betriebliche Altersversorgung über eine Pensions­zusage bietet Ihnen maximale Flexibilität bei Beitragsoptionen oder der Anknüpfung an berufliche Rahmenbedingungen wie Position, Gehalt oder Dienstzugehörigkeit. Finanziell attraktiv ist auch die Steuerersparnis, denn Beiträge der Arbeitnehmer:innen sind unbegrenzt steuerfrei.
Die Unterstützungskasse ist ein staatlich geförderter Weg der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber sagt den Arbeitnehmer:innen bei Renteneintritt eine Mindestauszahlung zu. Die Zahlungen hierfür führt er direkt oder über die Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt der Mitarbeiter:innen an die Unterstützungskasse ab. Diese agiert meist als eingetragener Verein (Versorgungseinrichtung) für eines oder mehrere Unternehmen und kann die Mindestauszahlung bei erwirtschafteten Überschüssen auch erhöhen. Leistungen der Unterstützungskasse müssen erst im Alter versteuert werden, zu einem dann meist deutlich geringeren Steuersatz. Die Einzahlung der Beiträge in diese Vorsorge-Variante ist hingegen unbegrenzt steuerfrei. Das senkt Ihre Steuerbelastung und Sie können mit geringem Nettoaufwand später hohe Erträge erzielen. Die Unterstützungskasse ist daher besonders bei Fach- und Führungskräften, leitenden Angestellten und Besser­verdienern beliebt, die sich zusätzlich ein größeres, finanzielles Polster aufbauen wollen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen einigen sich auf einen festen monatlichen Betrag, mit dem die Arbeitnehmer:innen ihre Altersvorsorge ergänzen möchte. Dieser Beitrag wird zum Beispiel im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom unversteuerten Bruttogehalt der Arbeitnehmer:innen über den Arbeitgeber in eine Direktversicherung investiert. Dabei legt der Arbeitgeber auch die grundsätzliche Ausgestaltung dieser Form der bAV fest, wie die Vorsorgekonzepte oder das Garantieniveau. Beiträge in eine Direktversicherung zum Aufbau zusätzlicher Rentenansprüche werden staatlich gefördert, das heißt sie sind steuer- und in der Regel sozialversicherungsfrei. Zum Rentenbeginn können Arbeitnehmer:innen auch hier frei wählen: lebenslange Rente, einmalige Kapitalauszahlung (nach dem 62. Lebensjahr) oder beides. Die Leistungen sind individuell zu versteuern und unterliegen in der Regel der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Direktversicherung ist einfach, flexibel und heute die am häufigsten gewählte Form der bAV.

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen für die bAV, die von Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber oder beiden Seiten gemeinsam finanziert wird (sogenannte „Mischfinanzierung"). Auch können sie von einem oder mehreren Unternehmen bzw. einer ganzen Branche (freie Pensionskassen) getragen werden. Arbeitgeber zahlen die Beiträge direkt in die Pensionskasse ein. Diese investiert die Einzahlungen in festverzinsliche Anleihen, nicht in börsennotierte Fonds, wie ein Pensionsfonds. Die Beiträge zuzüglich Zinserträgen werden den Arbeitnehmer:innen bei Rentenbeginn als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalleistung ausgezahlt.
Bei der Förderung eines Pensionsfonds muss zwischen Einzahlungen und Auszahlungen unterschieden werden: Einzahlungen sind bis zu einem bestimmten Betrag steuer- und sozialabgabenfrei. Aus­zahlungen des Pensionsfonds müssen hingegen voll versteuert und gegebenenfalls verbeitragt werden.

Beiträge in einen Pensionsfonds sind bis zu einer Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2026 liegt dieser Betrag bei 8.112 Euro. Bis zu vier Prozent der genannten Beitragsbemessungsgrenze sind sozialabgabenfrei, im Jahr 2026 insgesamt ein Betrag von 4.056 Euro. Hinweis: Eine Entgeltumwandlung kann zu geringeren Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen und gegebenenfalls zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen.

Die Auszahlungen beziehungsweise Leistungen aus dem Pensionsfonds müssen erst im Alter versteuert werden. In aller Regel ist der Steuersatz der Rentenbesteuerung jedoch günstiger als im Erwerbsleben. Für gesetzlich Versicherte unterliegen die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung zudem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Privatversicherte sind beitragsfrei.
Die bAV über einen Pensionsfonds bietet nicht nur risikofreudigeren Arbeitnehmer:innen die Chance auf eine höhere Rendite, sondern auch Arbeitgebern einige Vorteile.
  • Staatliche Förderung: Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben in der Beitragsphase.
  • Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss: Bei sozialabgabenfreier Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss von bis 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bis 4 % der BBG) verpflichtet.
  • Gute Renditechancen: durch flexible Anlagemöglichkeiten und bei langer Laufzeit
  • Volle Flexibilität: Recht auf Mitnahme der bisher erworbenen Rentenansprüche zum neuen Arbeitgeber bei Jobwechsel, Möglichkeit der privaten Weiterführung der Betriebsrente.
  • Hinterbliebenen-Versorgung: Je nach Anbieter gibt es die Möglichkeit der Hinterbliebenenabsicherung. Die Leistung aus dem Pensionsfonds wird dann im Todesfall als lebenslange Rente an den Ehegatten oder die Ehegattin bzw. eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner gezahlt. Optional kann die Rente auch als Kapital ausgezahlt werden. Sind keine der genannten Hinterbliebenen vorhanden, wird ein sog. Sterbegeld an die Erben geleistet, das auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
  • Größeres finanzielles Risiko als bei anderen Formen der bAV, wie zum Beispiel der Direktversicherung.
  • Auszahlungen aus dem Pensionsfonds müssen voll versteuert und verbeitragt werden.
  • Bei Renteneintritt ist nur das bis dato eingezahlte Kapital garantiert, keine Mindestverzinsung.
  • Kosten für Verwaltungsgebühren und Fondsmanagement.
Nicht nur für die Arbeitnehmer:innen ergeben sich mit einem Pensionsfonds Vorteile und Nachteile. Eine betriebliche Altersversorgung ist aus einem zukunftsorientierten Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Intelligente Vorsorgelösungen als Bestandteil des Gehaltspakets steigern die Attraktivität jeder Firma und erhöhen die Chance, nicht nur gute Mitarbeiter:innen zu finden, sondern sie auch zu halten.
  • Steigerung der Attraktivität des Unternehmens: Motivation der Mitarbeiter:innen, Bekenntnis zu sozialer Verantwortung und Nachhaltigkeit, langfristige Mitarbeiterbindung.
  • Günstige Form der bAV: Die Verwaltung der Beiträge übernimmt ein Pensionsfonds weitestgehend selbst, der Beitritt zu einem bestehenden Pensions­fonds ist verhältnismäßig günstig.
  • Verbesserte Kennzahlen: Die Pensionsfondszusage belastet nicht die Unternehmensbilanz. Das erhöht die Eigenkapitalquote und minimiert das Risiko einer Abwertung durch Ratingagenturen.
  • Steuerersparnis: Beiträge zum Pensionsfonds zählen als Betriebsausgaben.
  • Individuelle Lösungen für die jeweiligen Branchen, aber auch das Verhandeln günstiger Gruppentarife ist möglich.
Steuern sparen durch die betrieb­liche Alters­versorgung
Haben Sie noch Fragen zur betrieb­lichen Alters­vorsorge der Allianz?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontaktformular – wir kümmern uns darum.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur bAV.