Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der Sie als Arbeitnehmer:in einen Teil Ihres Bruttogehalts direkt in eine Betriebsrente umwandeln. Damit sparen Sie Steuern und Sozialabgaben, während Ihr Arbeitgeber den gewählten Betrag in Ihre Altersvorsorge einzahlt. So bauen Sie mit staatlicher Förderung zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente eine weitere finanzielle Sicherheit für das Alter auf.
Entgeltumwandlung
Was ist eine Entgeltumwandlung?
Erklärung: Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen festgelegten Teil Ihres Bruttogehalts, den Ihr Arbeitgeber direkt in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Dieser Betrag wird automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen und in eine Altersvorsorgelösung wie eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt. Während der Ansparphase sind Ihre Beiträge steuerfrei und in der Regel auch sozialabgabenfrei. Ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen verringert sich dadurch, sodass Sie Steuern und Sozialabgaben sparen. Im Ruhestand werden die ausgezahlten Leistungen dann versteuert und Sie müssen in der Regel auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Ihr gesetzlicher Anspruch
Wichtig zu wissen: Sie haben als Arbeitnehmer:in einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (§ 1a BetrAVG). Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen diesen Wunsch zu erfüllen. Seit dem 1. Januar 2018 gibt es durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zahlreiche Verbesserungen, darunter die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze. Außerdem profitieren seit der Einführung des Gesetzes besonders Geringverdiener:innen von einer zusätzlichen staatlichen Förderung, und der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber wurde durch verbesserte Übertragungsmöglichkeiten erleichtert.
Arbeitgeberzuschuss
Seit 2019 müssen Arbeitgeber aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetz einen Zuschuss von bis zu 15 % zur Entgeltumwandlung zahlen, wenn sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Seit 2022 gilt das auch für bestehende Verträge. Das heißt: Neben Ihrer eigenen Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge erhalten Sie zusätzlich einen verpflichtenden Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Die Abrechnung erfolgt automatisch über Ihre Lohnabrechnung.
Entgeltumwandlung im Arbeitsvertrag
Die Entgeltumwandlung wird in der Regel über Ihren Arbeitsvertrag geregelt. Dort oder in einer Zusatzvereinbarung ist festgelegt, welcher Teil Ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge fließt. Achten Sie darauf, dass Ihre Vereinbarung eindeutig formuliert ist, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Entgeltumwandlung: Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
Mit der Entgeltumwandlung können Sie als Arbeitnehmer:in einen Teil Ihres Gehalts steuerfrei und sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG). Dieser Paragraph erlaubt es, Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei umzuwandeln. Wenn Sie beispielsweise monatlich 200 € in Ihre Entgeltumwandlung einzahlen, reduziert sich Ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen um genau diesen Betrag.
Im Jahr 2026 sind bis zu 4.056 € pro Jahr (338 € monatlich) sozialabgabenfrei möglich. Steuerfrei können Sie sogar bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) einzahlen. Alles, was Sie darüber hinaus einzahlen, wird nicht mehr steuerlich gefördert.
Die folgende Tabelle zeigt die jährliche Beitragsbemessungsgrenze – also den maximalen Betrag des Einkommens, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden – sowie die daraus abgeleiteten Höchstbeträge für die Entgeltumwandlung pro Monat und Jahr von 2023 bis 2026. Seit 2025 gilt die BBG bundeseinheitlich.
Höchstbeträge für die Entgeltumwandlung (2023-2026)
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Jahr
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2026
(bundeseinheitlich) |
2025
(bundeseinheitlich) |
2024
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2023
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|---|---|---|---|---|
| BBG (West) jährlich | 101.400 € | 96.600 € | 90.600 € | 87.600 € |
| 4 % (sozialabgaben- und steuerfrei) |
4.056 € jährlich/ 338 € monatlich |
3.864 € jährlich/ 322 € monatlich |
3.624 € jährlich/ 302 € monatlich |
3.504 € jährlich/ 292 € monatlich |
| 8 % (steuerfrei) |
8.112 € jährlich/ 676 € monatlich |
7.728 € jährlich/ 644 € monatlich |
7.248 € jährlich/ 604 € monatlich |
7.008 € jährlich/ 584 € monatlich |
| BBG (Ost) jährlich | 101.400 € | 96.600 € | 89.400 € | 85.200 € |
| 4 % (sozialabgaben- und steuerfrei) |
4.056 € jährlich/ 338 € monatlich |
3.864 € jährlich/ 322 € monatlich |
3.576 € jährlich/ 298 € monatlich |
3.408 € jährlich/ 284 € monatlich |
| 8 % (steuerfrei) |
8.112 € jährlich/ 676 € monatlich |
7.728 € jährlich/ 644 € monatlich |
7.152 € jährlich/ 596 € monatlich |
6.816 € jährlich/ 568 € monatlich |
Beispiel: Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung
Als Angestellte:r können Sie mithilfe der Entgeltumwandlung Ihre Altersvorsorge steuerlich gefördert ausbauen. Um die Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt zu verstehen, können Sie einenBrutto-Netto-Rechner für Entgeltumwandlung nutzen oder sich an folgender Rechnung orientieren:
Ausgangslage:
- Bruttogehalt: 3.500 €
- Gehaltserhöhung: 100 €
- Neues Bruttogehalt: 3.600 €
- Entgeltumwandlung: 100 € in bAV
- Steuerklasse: I
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ohne bAV/Entgeltumwandlung
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mit bAV/Entgeltumwandlung
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|---|---|---|
| Bruttogehalt | 3.500 Euro | 3.500 Euro |
| bAV | - | 100 Euro |
| Steuer- und Sozialabgabenpflichtiges Gehalt | 3.600 Euro | 3.500 Euro |
| Steuern & Sozialabgaben | 1.251 Euro | 1.204 Euro |
| Nettoauszahlung | 2.349 Euro | 2.296 Euro |
Steuerklasse I; 8 Prozent Kirchensteuer; gesetzliche Krankenversicherung inklusive 1,7 Prozent Zusatzbeitrag; gesetzliche Pflegepflichtversicherung inklusive Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozent. Die Berechnungen basieren auf den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Jahres 2024.
Ergebnis:
100 € Beitrag in die bAV kosten Sie hier effektiv nur 53 €. Der Staat "beteiligt" sich mit 47 € durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis. Gegebenenfalls kommt sogar noch ein Arbeitgeberzuschuss hinzu.
Hinweis: Die eingezahlten Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben, weil sie bereits steuerfrei vom Bruttolohn abgezogen wurden.
Ist eine Entgeltumwandlung sinnvoll?
Die Entgeltumwandlung kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, Ihre Altersvorsorge effektiv auszubauen, besonders wenn Ihr Arbeitgeber zusätzliche Beiträge einzahlt.
Vorteile der Entgeltumwandlung
- Steuerliche Vorteile: Durch die Gehaltsumwandlung in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge profitieren Sie von steuerlichen Ersparnissen, da diese Beiträge in der Regel steuerfrei sind.
- Ersparnis bei Sozialabgaben: Sie sparen Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag, was bedeutet, dass mehr von Ihrem Bruttogehalt direkt in Ihre Altersvorsorge fließt.
- Arbeitgeberzuschuss: Ein Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber kann Ihre eigenen Beiträge ergänzen und Ihre Altersvorsorge deutlich verbessern.
Die betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung lohnt sich nicht nur für Mitarbeiter:innen größerer Firmen. Auch für Arbeitnehmer:innen in kleinen und mittleren Unternehmen rechnet sie sich dank des Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Nachteile der Entgeltumwandlung
- Steuerpflicht bei Auszahlung: Bei der Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge sind die Leistungen steuerpflichtig, was Ihre Nettoauszahlungen reduzieren kann.
- Krankengeld: Im Krankheitsfall kann Ihr Krankengeld ein wenig geringer ausfallen, weil es auf dem reduzierten sozialversicherungspflichtigen Einkommen basiert.
Welche Auszahlungsoptionen gibt es?
Die Auszahlung der Entgeltumwandlung ist an den Rentenbeginn gebunden. Dabei haben Sie grundsätzlich mehrere Optionen: die Auszahlung als Kapital, als Rente oder eine Kombination aus beidem.
Bei der Kapitalauszahlung erhalten Sie das angesparte Guthaben auf einmal. Das schafft Ihnen Flexibilität, zum Beispiel für größere Ausgaben. Bei der Rentenzahlung bekommen Sie eine lebenslange monatliche Rente. Das sorgt für planbares Einkommen im Alter. Darüber gibt es oft eine Kombinationslösung: Ein Teil Ihres angesparten Kapitals wird zu Rentenbeginn als Einmalbetrag ausgezahlt, der verbleibende Betrag wird in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt.
Welche Variante für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren finanziellen Zielen ab. Beachten Sie dabei auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte, die je nach Auszahlungsform unterschiedlich ausfallen können.
Kündigen und auszahlen lassen
In den meisten Fällen ist es nicht möglich, die Entgeltumwandlung vorzeitig zu kündigen und sich das angesparte Geld auszahlen zu lassen. Eine Auszahlung ist in der Regel erst mit Eintritt in den Ruhestand vorgesehen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei sehr geringem angespartem Guthaben, kann eine Abfindung erfolgen. Alternativ kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden und ruht dann bis zum Rentenbeginn.
Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst
Die Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst ist eine beliebte und sinnvolle Möglichkeit, um steuer- und sozialabgabenbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte, etwa nach TVöD, bei der Caritas oder im Beamtenverhältnis in Niedersachsen, können über verschiedene Versorgungseinrichtungen wie die Bayerische Versorgungskammer, Versicherungskammer Bayern, KVW, KVBW, VBL, ZVK oder den Bochumer Verband Teile ihres Bruttoentgelts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Besonders die Entgeltumwandlung bei der VBL und den regionalen Versorgungskassen wie KVW und KVBW ist im öffentlichen Dienst weit verbreitet und bietet attraktive Konditionen. Für Beamte und Beamtinnen gibt es spezielle Regelungen, die eine Entgeltumwandlung ebenfalls ermöglichen. Die Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst ist sinnvoll, da sie eine zusätzliche Absicherung im Alter schafft, die über die gesetzliche Rente hinausgeht und durch die tariflichen Rahmenbedingungen besonders vorteilhaft ist. So profitieren Beschäftigte im öffentlichen Dienst von einer sicheren und flexiblen Vorsorgelösung, die individuell an die Lebenssituation angepasst werden kann.
Entgeltumwandlung bei der Allianz
Die Umsetzung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge über die Allianz ist ganz einfach: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Personalabteilung auf die Entgeltumwandlung an und fragen Sie gezielt nach, welche Durchführungswege – zum Beispiel Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage – Ihr Unternehmen anbietet und welche Konditionen dafür gelten. Unsere Experten und Expertinnen beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie dabei, das optimale Modell für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Ganz gleich, ob Sie Angestellte:r, Führungskraft oder Unternehmer:in sind.
Drei starke Vorteile: Darum lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung über die Allianz
Die Durchführungswege der Allianz für Ihre Entgeltumwandlung
1. Direktversicherung
Sie sind als Angestellte:r in der gesetzlichen Rente pflichtversichert? Bei der Allianz kann Ihr Arbeitgeber für eine Betriebsrente unter anderem die Direktversicherung wählen, mit der effizient ein zusätzliches Polster fürs Alter geschaffen werden kann.
- Bei der Bruttoentgeltumwandlung ist der Beitrag von Steuern und Sozialabgaben befreit
- Bei der sogenannten Riester-Förderung erhalten Sie Zulagen und gegebenenfalls einen Sonderausgabenabzug. In diesem Fall erfolgt die Beitragszahlung aus dem Nettogehalt.
Ihre Vorteile bei Direktversicherung
- Ihre Einzahlung ist bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung steuerfrei (2026: 8.112 Euro, gilt für Kundinnen und Kunden aus allen Bundesländern). Bis zu vier Prozent der genannten Beitragsbemessungsgrenze sind im Jahr sozialabgabenfrei (2026: 4.056 Euro). Pauschal versteuerte Beiträge werden auf den Förderrahmen von acht Prozent angerechnet.
- Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze verpflichtet.
- Bei Jobwechsel haben Sie das Recht, Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Alternativ können Sie Ihre Betriebsrente privat fortführen. So bleiben Sie flexibel.
- Durch flexible Anlagemöglichkeiten können Sie darüber hinaus die Chancen des Kapitalmarktes nutzen.
2. Unterstützungskasse
Ihre Vorteile bei der Unterstützungskasse
- Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge stellen in unbegrenzter Höhe, Beiträge aus Entgeltumwandlung stellen bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung kein (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt dar.
- Sie profitieren von Steuerermäßigungen, auch wenn Sie die Fördergrenze einer Direktversicherung oder eines Pensionsfonds bereits ausgeschöpft haben.
- Effizient, flexibel und sicher: Sie können Ihr Vorsorgekonzept individuell gestalten und sind flexibel bei Rentenbeginn ab dem 62. Geburtstag. Zudem hat das vorhandene Vorsorgevermögen einer betrieblichen Altersversorgung keinen Einfluss auf die Ermittlung und Bemessung des Anspruchs auf Bürgergeld.
3. Pensionszusage
Ihre Vorteile bei der Pensionszusage
- Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind in unbegrenzter Höhe, Beiträge aus Entgeltumwandlung bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung auch sozialversicherungsfrei.
- Sie haben die Wahl zwischen fester und variabler Einzahlung. Das heißt, auch einmalige Boni und Tantiemen (zum Beispiel Extravergütungen in Form einer Gewinnbeteiligung) können zur Altersvorsorge genutzt werden.
- Sie profitieren von zusätzlichen Steuer-Ermäßigungen, wenn die Fördergrenzen einer Direktversicherung oder eines Pensionsfonds schon ausgeschöpft sind
- Der Leistungsbeginn kann auf das vollendete 62. Lebensjahr oder später flexibel festgelegt werden. Zudem hat das vorhandene Vorsorgevermögen einer betrieblichen Altersversorgung keinen Einfluss auf die Ermittlung und Bemessung des Anspruchs auf Bürgergeld.
Häufige Fragen zur Entgeltumwandlung
Was kann ich alles umwandeln und wo liegen die Höchstgrenzen für die Entgeltumwandlung?
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung – 4.056 Euro in 2026 – begrenzt. Neben Zahlungen aus Ihrem laufenden Gehalt, können Sie auch Gehaltserhöhungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen umwandeln. Die mögliche Beitragshöhe hängt von der Art der betrieblichen Altersversorgung ab:
Bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ist sie im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung auf 8.112 Euro im Jahr begrenzt (2026). Dies entspricht acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung und gilt einheitlich für Angestellte aus allen Bundesländern. Bereits pauschal versteuerte Beiträge in eine Direktversicherung werden auf den Förderrahmen von acht Prozent angerechnet. Sozialversicherungsfrei sind 4.056 Euro im Jahr 2026, dies entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung.
Bei Unterstützungskasse und Pensionszusage sind die Beiträge nach oben nicht gedeckelt. Daher sind diese beiden Modelle besonders interessant für Gutverdiener:innen und für diejenigen, die Ihre Fördergrenzen bei Direktversicherung, Pensionsfonds und -kasse gemäß § 3 Nr. 63 EStG bereits ausgeschöpft haben.
Wird meine Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?
Früher wurden Leistungen aus einer freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung (auch Grundsicherung genannt) angerechnet. Zum 01.01.2018 wurde ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt, so dass sich eine Zusatzrente nun für jeden lohnt, auch für Geringverdiener:innen. Beziehen Sie als Rentner:in nun gesetzliche Leistungen aus der Grundsicherung, können sie zum Beispiel aus einer Betriebsrente bis zu 281,50 Euro monatlich erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Ratgeberseite zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Jobwechsel, Kündigung, Firmenpleite: Was wird aus meiner Betriebsrente?
Ob Sie Ihre Betriebsrente weiterführen können, hängt von der Art Ihrer betrieblichen Altersversorgung ab:
Wenn Sie über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds in Ihre Betriebsrente eingezahlt haben, können Sie Ihre erworbenen Rentenansprüche zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, wenn Sie Ihren Job kündigen oder wechseln. Auch, wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss, ist ihre Betriebsrente sicher. Alternativ können Sie den Vertrag privat beitragsfrei oder beitragspflichtig fortführen.
Anders ist das bei Unterstützungskasse und Pensionszusage: Hier ist eine private Fortführung grundsätzlich nicht möglich. Allerdings kann im Falle der Insolvenz der Pensionssicherungsverein als Alternative zum gesetzlichen Insolvenzschutz eine private Fortführung der Rückdeckungsversicherung anbieten, wenn die zugesagten Ansprüche und die Leistungen der Rückdeckungsversicherung deckungsgleich sind und die Versicherung dem Zugriff der Insolvenzverwaltung entzogen ist (zum Beispiel durch Verpfändung). Ist dies nicht der Fall, werden gesetzlich die unverfallbaren Pensionsansprüche bis zum Rentenantritt vom alten Arbeitgeber verwaltet. Aber keine Sorge, Ihre eingezahlten Beiträge sind auch hier vor Insolvenz geschützt.
Generell sind Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz nicht verwertbares Vermögen und werden daher im Falle von Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Was passiert bei Elternzeit oder längerer Krankheit?
Wenn Sie in Elternzeit gehen und keine weiteren Bezüge erhalten, können Sie die Beitragszahlungen aussetzen. Dadurch reduzieren sich allerdings die Versicherungsleistungen. Bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds können Sie die Beiträge auch selbst aus Ihrem versteuerten Einkommen weiterzahlen. Auch bei längerer Krankheit können Sie die Beiträge aussetzen oder einstellen.
Unsere Empfehlung: Ergänzen Sie Ihre Betriebsrente mindestens um eine Beitragsbefreiung. Bei einer Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit führt, bespart die Allianz dann Ihren Vertrag genau so weiter, als hätten Sie die Beiträge eingezahlt. Damit ist Ihre Betriebsrente auch bei einer Berufsunfähigkeit gerettet.
Werden im Alter Abgaben auf die Leistungen aus der Entgeltumwandlung fällig?
Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung auf die gesetzlichen Sozialsysteme aus?
Die Entgeltumwandlung verringert in der Regel Ihr Bruttogehalt. Daher zahlen Sie auch weniger in die gesetzlichen Sozialsysteme ein. Eventuell bekommen Sie daher auch etwas weniger heraus, wenn Sie Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- oder Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Diese Differenz beträgt oft allerdings nur wenige Euro.
Fällt Ihr Bruttojahreseinkommen unter 77.400 Euro, also unter die Versicherungspflichtgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung, kann die Entgeltumwandlung zudem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen. Aber keine Sorge: Unsere Experten und Expertinnen beraten Sie gerne, wie sich die Entgeltumwandlung konkret für Sie auswirkt. Sprechen Sie uns einfach an!
Betriebliche Altersversorgung im Minijob – geht das?
Betriebliche Altersvorsorge-Lösungen von der Allianz