Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU) oder Unfall­versicherung?

Wann ist was sinnvoll?
Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung - Eine Ärztin steht im Vordergrund und schaut auf Dokumente.
  • Die medizinische Versorgung nach einem Unfall zahlt in der Regel die Krankenkasse. Die private Unfallversicherung zahlt bei allen Unfällen, bei denen Sie eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erleiden.
  • Auch wenn Sie medizinisch gut absichert sind: Ihre laufenden Kosten wie Miete, Kredite oder weitere finanzielle Verpflichtungen fallen trotzdem an. Damit keine finanziellen Engpässe entstehen, ist eine Arbeitskraftsicherung häufig sinnvoll.
  • Bestenfalls kombinieren Sie Ihre Unfallversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Klingt eigentlich nur logisch – ist aber nicht ganz richtig. Wenn Sie wegen eines Unfalls zum Arzt bzw. zur Ärztin gehen oder sogar ins Krankenhaus müssen, übernimmt meist die Krankenversicherung die Kosten.

Die private Unfallversicherung hat einen anderen Zweck. Die Kernleistung besteht darin, im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (“Invalidität“) Kapital zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich ist eine Rentenzahlung möglich. Über dieses Geld können Sie frei verfügen, z.B. für einen behindertengerechten Auto- und Hausumbau oder für einen Umzug in eine Wohnung im Erdgeschoss.

Weitere Leistungen einer privaten Unfallversicherung können z.B. ein Krankenhaustagegeld oder verschiedene Hilfs- und Beratungsleistungen sein.

Brechen Sie sich also z.B. beim Joggen das Fußgelenk und müssen deshalb für zwei Tage ins Krankenhaus, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten für das Krankenhaus, einen eventuellen Reha-Aufenthalt sowie für die anschließende ambulante ärztliche Behandlung.

Funktioniert der Fuß nach dem Unfall nicht mehr wie früher; verbleibt also eine dauernde Beeinträchtigung („Invalidität“)? Für diese Invalidität erhalten Sie von Ihrer privaten Unfallversicherung – je nach vereinbarter Versicherungssumme – z.B.  14.000 Euro. Dieses Geld können Sie beispielsweise verwenden, um Ihr drei Jahre altes Auto gegen ein neues mit Automatikgetriebe einzutauschen.

  • Krankenversicherung
    Sie übernimmt im Wesentlichen die Kosten der Heilbehandlung bei der Ärztin bzw. beim Arzt oder im Krankenhaus.
  • Unfallversicherung
    Alle Arbeitnehmer:innen sind dort automatisch versichert, die Beiträge übernimmt der Arbeitgeber. Versicherungsschutz besteht allerdings nur bei Berufs- und Wegeunfällen, also nicht in der Freizeit. Bei einem versicherten Unfall übernimmt sie statt der Krankenversicherung die Kosten der Heilbehandlung. Außerdem sieht sie ab einer dauerhaften Beeinträchtigung von mindestens 20 % eine Rente vor, deren Höhe abhängig vom Einkommen ist.
  • Rentenversicherung
    Wenn bestimmte sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, wird bei einer wesentlichen Minderung der Erwerbsfähigkeit – auch nach einem Unfall – eine Rente bezahlt: die Erwerbsminderungsrente.

Die private Unfallversicherung sieht immer dann eine Leistung vor, wenn eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit („Invalidität“) vorliegt. Je nach vertraglicher Vereinbarung wird schon ab Invalidität von einem Prozent geleistet. Weitere Leistungen der privaten Unfallversicherung sind z.B. ein Krankenhaustagegeld oder verschiedene Hilfs- und Beratungsleistungen.

Die Berufsunfähig­keitsversicherung leistet, wenn Sie berufsunfähig werden und deshalb nicht mehr arbeiten können. Die Ursache für die Berufsunfähigkeit kann z.B. ein Unfall oder eine Krankheit sein. Zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit zählen psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie in der Regel, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig sind und auch keine andere Tätigkeit ausüben, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Dabei ist es egal, ob die Ursache für die Berufsunfähigkeit ein Unfall oder eine Krankheit ist. Deshalb ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und diese zählt zu den wichtigsten Versicherungen.

Quelle: MORGEN & MORGEN, Stand: 05/2022
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Als Invalide gelten Sie immer dann, wenn Ihre körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt beeinträchtigt ist. Aufgrund einer Invalidität müssen Sie aber nicht zwingend auch arbeits- oder berufsunfähig werden. Wird eine durch eine Unfallverletzung (Kreuzbandriss, Querschnittslähmung, etc.) verursachte Invalidität festgestellt, haben Sie für gewöhnlich Anspruch auf die vereinbarte Einmalzahlung oder auf eine lebenslange monatliche Unfallrente. Gut zu wissen: Im Fall einer durch Krankheit und unabhängig von einem Unfall auftretenden Invalidität bekommen Sie von Ihrer privaten und gesetzlichen Unfallversicherung keine Leistung.
Eine Berufsunfähigkeit bedeutet in erster Linie, dass Sie Ihren aktuellen Beruf nicht mehr weiter zu mindestens 50 % ausüben können. Das kann sowohl temporär (in der Regel mindestens sechs Monate) oder dauerhaft auf unbestimmte Zeit sein. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie infolge von Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben. Die Berufsunfähigkeits­versicherung springt finanziell ein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Und zwar so lange, wie Sie tatsächlich berufsunfähig sind. Notfalls sogar bis zum vereinbarten Renteneintritt, der optimalerweise auf das Ende der Vertragslaufzeit fällt.
Die jeweiligen Voraussetzungen können Sie aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnehmen.
Ein Physiotherapeut (30 Jahre) ist leidenschaftlicher Bergsportler und ständig draußen unterwegs – sei es nun zu Fuß oder mit dem Rad. Bei einer Tour stürzte er so unglücklich, dass er sich an der Wirbelsäule verletzte und mithilfe eines Rettungshubschraubers in ein Krankenhaus geflogen werden musste. Es kommt nicht so schlimm wie befürchtet, aber es bleibt eine so starke Beeinträchtigung (Invalidität 30 %), dass er auf Dauer weder seinen Beruf als Physiotherapeut noch Bergsport ausüben kann. Seine Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten, von den Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung kann er den rollstuhlgerechten Umbau seiner Wohnung und ein Auto mit Automatikgetriebe finanzieren. Da sich der Unfall in der Freizeit ereignet hat, erhält der junge Mann keine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Hätte er rechtzeitig mit einer Berufsunfähig­keitsversicherung vorgesorgt, würde er von dort eine laufende Rente beziehen.
Die beschriebene Person dient lediglich der Veranschaulichung und ist fiktiv.
Laut Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Wahrscheinlichkeit neunmal höher, dass Sie aufgrund einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können als durch einen Unfall. Zwar decken die gesetzliche wie auch die private Unfallversicherung bleibende körperliche Beeinträchtigungen ab und kommen für bestimmte Kosten auf. Dennoch zahlt die Unfallversicherung im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung nur im Falle einer durch einen Unfall verursachten Invalidität. Wenn Sie aber aufgrund der Verletzung auf Dauer nicht mehr arbeiten gehen können, hilft Ihnen nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um Ihren Verdienstausfall abzudecken. Daher ist es häufig ratsam, die gesetzliche und/oder private Unfallversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren, um sich gegen noch mehr Eventualitäten abzusichern.
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur für die entstandenen Kosten auf, wenn sich der Unfall während der Arbeit/Schule oder auf dem Arbeits-/Schulweg ereignet hat. Durch eine private Unfallversicherung haben Sie einen Unfallschutz, der Sie weltweit und rund um die Uhr – auch bei Freizeitunfällen – absichert. Wenn Sie jedoch aufgrund einer Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten können, greift keine der beiden Unfall­versicherungen. Daher lohnt sich i.d.R. der zusätzliche Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung. Sie erhalten dann bei Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente.
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