Allianz Krankenversicherungstarife

Allgemeine Versicherungs­bedingungen (AVB)

Sie sind auf der Suche nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu Ihrem Vertrag mit der Allianz Privaten Krankenversicherung? Dann sind Sie hier richtig. Bitte geben Sie im Folgenden die Daten zu Ihrem Vertrag an.
Allianz - Eine Frau liest ein Schriftstück vor dem PC

Der Gesetzgeber hat Änderungen beschlossen, die Auswirkungen auf Ihre Pflege-Pflichtversicherung haben.

Wir haben unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechend aktualisiert. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich ausführlich über alle Neuregelungen zu informieren.

Allianz - Eine Frau liest ein Schriftstück vor dem PC
  • Warum ändern sich die AVB?

    Durch das Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz), das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung und das Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen wurde jeweils das Elfte Buch Sozialgesetzbuch, die Soziale Pflegeversicherung, abgeändert.

    Diese Änderungen werden nun in die AVB der privaten Pflegepflichtversicherung übernommen.

  • Was ändert sich genau?

    Die Änderungen betreffen insbesondere die Konkretisierung der Leistungen für digitale Pflegeanwendungen und die bis Juni 2024 befristete Durchführung von Beratungen per Videokonferenz.

    Diese Änderungen werden nun in die AVB der privaten Pflegepflichtversicherung übernommen.

    Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung- und-Modernisierungs-Gesetz - DVPMG) wurde der in § 5a MB/PPV 2022 angesprochene § 402 SGB V in § 404 SGB V umgeändert.

    Daneben ergeben sich noch redaktionelle Änderungen (Aktualisierung der Bezeichnung der Musterbedingungen "MB/PPV 2022 II").

  • Was bedeutet das für meine AVB?

    Die Änderungen in unseren AVB haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt.

    Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir nur die Textpassagen angegeben, bei denen sich Änderungen für Sie ergeben haben. Diese sind dabei blau hervorgehoben.

  • Wann werden die Änderungen wirksam?

    Die Änderungen werden zum 01.01.2023 wirksam und Bestandteil Ihres Vertrages. Ein unabhängiger Treuhänder hat den Änderungen zugestimmt.

    Bitte nehmen Sie die Übersicht zur Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Ihren Unterlagen.

Hier finden Sie als Versicherte oder Versicherter des Tarifes Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) das Merkblatt mit einem Überblick über die versicherten Leistungen zur Vorlage bei Ihrem Arzt oder Zahnarzt zum Download.
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