Sie sind auf der Suche nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu Ihrem Vertrag mit der Allianz Privaten Krankenversicherung? Diese finden Sie in Meine Allianz an Ihren Verträgen.
Änderungen in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung
Änderungen in den Versicherungsbedingungen (zu 07/2026)
Der PKV-Verband hat Änderungen beschlossen, die Auswirkungen auf den Standardtarif haben.
Änderungen in den Versicherungsbedingungen (zu 01/2026)
Der Gesetzgeber hat Änderungen beschlossen, die Auswirkungen auf Ihre Pflegepflichtversicherung haben.
Änderung der Selbstbeteiligung (zu 01/2026)
In einigen Tarifen mit höherer Selbstbeteiligung wird die vereinbarte Selbstbeteiligung angehoben.
Änderungen bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung (BRE) (zu 01/2026)
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wird an die geänderten Marktbedingungen angepasst.
Wir haben unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betroffenen Tarife und die Regelungen zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung entsprechend aktualisiert. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich ausführlich über alle Neuregelungen zu informieren.
Änderungen im Standardtarif zum
Juli 2026
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) hat Änderungen an den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Standardtarif beschlossen.
Damit Ihr Versicherungsschutz auch nach den Änderungen aktuell bleibt, werden diese Änderungen in die AVB des Standardtarifes übernommen.
Die Änderungen betreffen
- die Anpassung der Obergrenze für die 20-prozentige Selbstbeteiligung in den Leistungsarten Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel:
Mit der Beitragsanpassung zum 01.07.2026 wird auch die maximale Selbstbeteiligung in den von der Beitragsanpassung betroffenen Beobachtungseinheiten Kinder/Jugendliche und Frauen im Tarif STN sowie Männer im Tarif STB von aktuell 306 Euro je Kalenderjahr auf 500 Euro angepasst.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Kalenderjahr in den Tarifstufen STN und STB 100
- für Kinder/Jugendliche STN: 500 Euro
- für Frauen STN: 500 Euro
- für Männer STN: 306 Euro
- für Kinder/Jugendliche STB: 306 Euro
- für Frauen STB: 306 Euro
- für Männer STB: 500 Euro.
In den übrigen STB-Stufen wird die Selbstbeteiligung anteilig von den jeweiligen Erstattungssätzen abgeleitet (z. B. STB 30: 500 Euro * 0,3 = 150 Euro). - die Anpassung des Heilmittelverzeichnisses:
Die Höchstbeträge für Heilmittel werden im Bereich Ergotherapie, Physiotherapie sowie Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) und im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie angepasst. - die Anpassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses für zahntechnische Leistungen:
Die erstattungsfähigen Höchstbeträge für die versicherten zahntechnischen Leistungen werden angepasst. - die Ergänzung des Fachpsychotherapeuten bzw. der Fachpsychotherapeutin:
Wegen der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) erfolgt eine Aufnahme des Fachpsychotherapeuten bzw. der Fachpsychotherapeutin für Erwachsene und des Fachpsychotherapeuten bzw. der Fachpsychotherapeutin für Kinder und Jugendliche in die AVB.
Daneben ergeben sich noch redaktionelle Änderungen:
- Bei Kieferorthopädischer Behandlung (Teil III Abschnitt B. Ziffer 3 Tarif ST) wird der Verweis auf das geltende Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen des Standardtarifs aufgenommen (Nr. 3b TB/ST).
- Der Hinweis auf die eingestellte EU-Plattform für die Online-Streitbeilegung wird gestrichen.
- Die Bezeichnung der Musterbedingungen wird in "MB/ST 2026" aktualisiert.
Die Änderungen in den AVB haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt.
Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir nur die Textpassagen angegeben, bei denen sich Änderungen für Sie ergeben haben. Diese sind blau hervorgehoben.
Die Änderungen werden zum 01.07.2026 wirksam und Bestandteil Ihres Vertrages. Der Änderung der Selbstbeteiligung hat die mathematische Treuhänderin zugestimmt. Die erforderliche Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegt vor.
Bitte nehmen Sie die Übersicht zur Änderung der AVB zu Ihren Unterlagen.
Änderungen in der Pflegepflichtversicherung zum
Januar 2026
Durch das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) wurde das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), die Soziale Pflegeversicherung, abgeändert.
Damit Ihr Versicherungsschutz auch nach der Änderung aktuell bleibt, werden diese Änderungen in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung übernommen.
Die Änderungen betreffen insbesondere
- die Zusammenführung der Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag,
- den Entfall der Vorpflegezeit von sechs Monaten bei der Verhinderungspflege,
- die Erhöhung der Leistungsbeträge in Pflegeversicherung zum 01.01.2025 um 4,5 %, die nun in die AVB übernommen werden,
- eine bessere finanzielle Unterstützung für Maßnahmen wie Kurzzeitpflege oder Wohnungsumbau.
Daneben ergeben sich noch redaktionelle Änderungen. Die Bezeichnung der Musterbedingungen ("MB/PPV 2025") wird aktualisiert und Übergangsregelungen gestrichen.
Die Änderungen in unseren AVB haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt.
Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir nur die Textpassagen angegeben, bei denen sich Änderungen für Sie ergeben haben. Diese sind dabei blau hervorgehoben.
Die Änderungen werden zum 01.01.2026 wirksam und Bestandteil Ihres Vertrages. Ein unabhängiger Treuhänder hat den Änderungen zugestimmt.
Bitte nehmen Sie die Übersicht zur Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Ihren Unterlagen.
Änderung der Selbstbeteiligung zum
Januar 2026
Viele unserer Tarife sehen eine beitragsreduzierende Selbstbeteiligung vor. Durch die Inflation verliert diese aber an Wert. Um dem entgegenzuwirken und Beitragserhöhungen zu begrenzen, ist eine Anpassung der Selbstbeteiligung erforderlich.
Der Gesetzgeber verpflichtet uns jährlich zu prüfen, ob wir die Beiträge anpassen müssen. Dabei dürfen auch absolute Selbstbehalte und Risikozuschläge angepasst werden. Dies ist in § 203 Absatz 2 Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz und § 155 Absatz 3 Satz 3 Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt.
In den nachfolgend genannten Tarifen mit höherer Selbstbeteiligung heben wir diese daher an.
Die Änderungen betreffen die Tarife AktiMed Best S (AMBSU und AM-BS), 705, 768 und 769. Die neuen Selbstbeteiligungen sind nachfolgend dargestellt.
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Tarif
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Selbstbeteiligung* ab 01.01.2026
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Selbstbeteiligung* bis 31.12.2025
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|---|---|---|
| AktiMed Best S (AMBSU, AM-BS) | 3.500 Euro | 3.000 Euro |
| 705 | 2.000 Euro | 1.800 Euro |
| 768 | 1.300 Euro | 1.125 Euro |
| 769 | 2.300 Euro | 2.000 Euro |
* Pro versicherte Person und Kalenderjahr.
Die neuen ab 01.01.2026 geltenden Beträge der Selbstbeteiligungen werden in die AVB der betroffenen Tarife aufgenommen.
Die Änderungen werden zum 01.01.2026 wirksam und Bestandteil Ihres Vertrages. Der juristische und der mathematische Treuhänder der Allianz Privaten Krankenversicherung haben diese Änderungen geprüft, als angemessen bewertet und der Änderung der Selbstbeteiligung in den genannten Tarifen zugestimmt.
Änderungen bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung (BRE) zum Januar 2026
Die erfolgsabhängige BRE ist nicht garantiert. Die BRE, deren Höhe und die berechtigten Tarife werden vom Vorstand der Allianz Privaten Krankenversicherung (APKV) jährlich neu festgelegt.
Ein unabhängiger Treuhänder hat den neuen Regelungen zugestimmt.
Erfolgsabhängige BRE ab 01.01.2026:
Grundsätzliche Regelung für Erwachsene ab dem 21. Geburtstag (gilt für die meisten BRE-berechtigten Tarife)
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| ein leistungsfreies Jahr | 10 % des Jahresbeitrags |
| zwei leistungsfreie Jahre | 15 % des Jahresbeitrags |
| ab drei leistungsfreien Jahren | 20 % des Jahresbeitrags |
Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Geburtstag beträgt die BRE in diesen Tarifen 35 % des Jahresbeitrags ab dem 1. leistungsfreien Jahr.
Beihilfe-Tarife Unisex (u. a. Beihilfe Ambulant (BHAxx), Beihilfe Krankenhaus (BHKxx) und Beihilfe Zahn (BHZxx)) für Erwachsene ab dem 21. Geburtstag
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| ein leistungsfreies Jahr | 15 % des Jahresbeitrags |
| zwei leistungsfreie Jahre | 25 % des Jahresbeitrags |
| ab drei leistungsfreien Jahren | 35 % des Jahresbeitrags |
Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Geburtstag beträgt die BRE in diesen Tarifen 50 % des Jahresbeitrags ab dem 1. leistungsfreien Jahr.
Tarife mit höherer Selbstbeteiligung: AktiMed Best S (AMBSU und AM-BS), 705, VSP 2400, VS 2400 (inkl. VSZ 1, VSZ 2), 768, 769 für alle Personengruppen unabhängig vom Alter
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| ab einem leistungsfreien Jahr | 10 % des Jahresbeitrags |
Ausbildungs-BONUS
Der sog. Ausbildungs-BONUS z. B. für Versicherte in Beamtenanwärter-Tarifen beträgt 50 % des Jahresbeitrags ab dem ersten leistungsfreien Jahr.
Wichtige Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass es sich um eine verkürzte Darstellung der Regelungen handelt. Die vollumfänglichen Regelungen ab 01.01.2026 für Ihren Tarif finden Sie in unserem Merkblatt:
- In unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) haben wir keine Änderungen vorgenommen. Das oben genannte Merkblatt ergänzt die AVB und wird Bestandteil Ihres Vertrages. Bitte nehmen Sie das neue Merkblatt zu Ihren Unterlagen.
- Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für den Erhalt einer BRE.
- Die neuen Regelungen gelten ab dem leistungsfreien Jahr 2026 (auch für bereits vorhandene leistungsfreie Jahre). Die Auszahlung erfolgt erstmals im Jahr 2027.
- Ihre persönlichen Werte finden Sie ab sofort im BonusCheck Online in MeineAllianz. Die BRE-Werte sind bis zur formalen Entscheidung des Vorstandes über die Auszahlung der BRE (voraussichtlich Mitte Januar 2026) als vorläufig anzusehen.
- Die Regelungen für das Jahr 2025 finden Sie in diesem Merkblatt:
Merkblatt für Versicherte im Tarif Private Studentische Krankenversicherung (PSKV)
Hier finden Sie als Versicherte oder Versicherter des Tarifes Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) das Merkblatt mit einem Überblick über die versicherten Leistungen zur Vorlage bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt zum Download.
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