Durch das Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz), das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung und das Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen wurde jeweils das Elfte Buch Sozialgesetzbuch, die Soziale Pflegeversicherung, abgeändert.
Diese Änderungen werden nun in die AVB der privaten Pflegepflichtversicherung übernommen.