Durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III), das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG), das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) ergeben sich Verbesserungen in der Pflege.
Damit Ihr Versicherungsschutz auch nach der Änderung aktuell bleibt, hat der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. für die private Pflegepflichtversicherung Anpassungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) beschlossen. Wir passen unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen daher entsprechend an.