Die Änderungen betreffen je nach Tarif und versicherten Leistungen folgende Punkte:
- Die Leistungszusage Heilmittel wird um die Ernährungstherapie und die physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung ergänzt.
- In den ES-Tarifen wird wegen des Produktkonzeptes nur die Palliativversorgung ergänzt.
- In Tarifen, die ein Heilmittelverzeichnis vorsehen, werden leistungsmäßige Ergänzungen bei bestimmten Heilmitteln vorgenommen.
- Soweit Höchstbeträge vereinbart sind, werden diese tarifkonform an den aktuellen Stand angepasst.
- Erweiterung der tariflichen Leistungszusage um digitale Gesundheitsanwendungen.
- Ergänzung der Leistungen für künstliche Befruchtung um das einmalige Einfrieren von Ei- oder Samenzellen in flüssigem Stickstoff (Kryokonservierung) vor einer keimzellschädigenden Therapie.