Durch das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) wurde das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), die Soziale Pflegeversicherung, abgeändert.
Damit Ihr Versicherungsschutz auch nach der Änderung aktuell bleibt, werden diese Änderun-gen in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung übernommen.