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Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

E-Scooter im deutschen Straßenverkehr zugelassen

(21.06.2019) Sie sind leicht, flink und vor allem umweltfreundlich: die neuen Elektro-Tretroller. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 sind die sogenannten E-Scooter nun auch im deutschen Straßenverkehr zugelassen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Achten Sie beim Kauf auf die Betriebserlaubnis

Die Verordnung schreibt vor, dass E-Scooter maximal 0,7 Meter hoch, 2 Meter lang und 1,4 Meter breit sein dürfen. Zudem sind ein Höchstgewicht von 55 Kilogramm und eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen sie über einige Sicherheitsmerkmale verfügen, darunter zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, Licht, Bremslicht, Seitenreflektoren sowie eine Klingel. Auch eine Haltestange ist vorgeschrieben, weshalb die Verordnung beispielsweise nicht für elektrisch betriebene Skateboards greift.

Doch keine Panik: Wenn Sie mit dem Kauf eines E-Scooters liebäugeln, müssen Sie diesen im Laden nicht erst auf die Waage stellen und vermessen. Achten Sie einfach darauf, dass das Modell Ihrer Wahl über die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt. Diese muss der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.

Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?

Rein rechtlich sind die E-Roller mit dem Fahrrad vergleichbar. Sie dürfen Ihren Scooter daher auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Stehen diese Optionen nicht zur Verfügung, dürfen Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Der Gehweg ist für E-Scooter strikt tabu. Anders als beim Fahrrad dürfen Sie auf Ihrem E-Scooter jedoch keine zweite Person mitnehmen.

Einen Führerschein müssen Sie nicht machen, doch ist ein Mindestalter von 14 Jahren Voraussetzung. Auch eine Helmpflicht gibt es nicht, doch raten Experten gerade aufgrund der geringen Stabilität zum Kopfschutz. 

Brauche ich einen besonderen Versicherungsschutz?

Wenn Sie sich für einen E-Scooter entscheiden, müssen Sie zunächst die Versicherungsfrage klären. Die private Haftpflichtversicherung kommt für die abgasfreien Roller nämlich nicht auf. Stattdessen ist eine spezielle Versicherungsplakette nötig. Haben Sie diese nicht, machen Sie sich strafbar. Bei einem Unfall stehen Sie zudem ohne Versicherungsschutz da und bleiben so auf den Kosten sitzen.

Einige Versicherungen bieten bereits spezielle Policen für Elektro-Tretroller an. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 30 bis 40 Euro pro Jahr, was mit den Versicherungsbeiträgen für Mofas vergleichbar ist.

Das Bundesverkehrsministerium erachtet die E-Scooter als umweltfreundliche Alternative zum Auto und erhofft sich dadurch vor allem in den Innenstädten eine spürbare Entlastung. Ob der Effekt eintritt, bleibt allerdings abzuwarten: In Paris, wo die E-Tretroller bereits seit einem Jahr zugelassen sind, ist die hohe Verkehrsbelastung unverändert.

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