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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Durch eine Abtretungserklärung können Forderungen von einem Gläubiger oder einer Gläubigern auf einen anderen übergehen
  • So zum Beispiel bei der Reparatur eines Unfallwagens oder wenn Sie einen Kredit aufnehmen. 
  • Abtretungen kommen auch bei Privatpersonen häufig vor und sind vollkommen alltäglich.
  • Was genau passiert, wenn eine Forderung die Gläubigerin oder den Gläubiger wechselt und worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine Abtretungsvereinbarung unterzeichnen sollen, erklärt dieser Ratgeber.
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Zession, Zedent und Zessionar
Unter einer Abtretung – oder auch Zession – versteht man die Übertragung von Rechten und Forderungen von einem Gläubiger oder eine Gläubigerin auf einen anderen oder auf eine andere. Der alte Gläubiger oder die alte Gläubigerin (Zedent:in) verzichtet mithilfe eines Vertrags auf die Forderung und alle Ansprüche, die damit zusammenhängen. Der neue Gläubiger oder die neue Gläubigerin (Zessionar:in) erwirbt hingegen sämtliche Rechte an der Forderung. Für den Schuldner oder die Schuldnerin ändert sich dabei nicht viel – nur, dass er oder sie danach einem anderen Gläubiger oder einer anderen Gläubigerin Geld schuldet.
Junge Frau sitzt auf dem Fußboden im Wohnzimmer und sieht sich Unterlagen an
 

Tritt eine Gläubigerin oder ein Gläubiger eine Forderung an einen oder eine Dritte:n ab, muss der Schuldner oder die Schuldnerin das nicht zwangsläufig mitbekommen. Bei einer stillen Abtretung oder auch stillen Zession, erfährt der oder die Schuldner:in nicht, dass sein ode seine Gläubiger:in gewechselt hat. Er leistet die Zahlungen weiterhin an den ursprünglichen Gläubiger oder die ursprüngliche Gläubigerin. Diese:r ist allerdings dazu verpflichtet, die Zahlungen an den oder Zessionar:in weiterzuleiten. 

Bei der offenen Zession hingegen, wird der oder die Schuldner:in über den Gläubiger:innenwechsel benachrichtigt und leistet seine oder ihre Zahlungen künftig direkt an den neuen Gläubiger bzw. die neue Gläubigerin. Darüber hinaus hat die Abtretung der Forderung nur wenig Bedeutung für die Schuldnerin oder den Schuldner. Das Schuldrecht besagt aber, dass sich seine rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Abtretung nicht verschlechtern dürfen. 

Eine Forderung kann nur abgetreten werden, wenn diese noch besteht. Das heißt, der Anspruch darf noch nicht erloschen sein und muss auch durchsetzbar sein. Wurde eine Abtretung zwischen dem ursprünglichen Gläubiger oder der ursprünglichen Gläubigerin und dem oder der Schuldner:in in einer Vereinbarung ausgeschlossen, kann der Gläubiger oder die Gläubigerin die Forderung auch nicht abtreten.

Gut zu wissen: Forderungen können auch miteinander aufgerechnet werden. Hat der oder die Schuldner:in gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger oder der ursprünglichen Gläubigerin ebenfalls Forderungen, so kann er oder sie diese gegenüber dem neuen Gläubiger bzw. der neuen Gläubigerin aufrechnen. Gemäß § 406 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geht das aber nur, wenn die Forderung bereits bestand, bevor der oder die Schuldner:in von der Abtretung erfahren hat.

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Allianz - Illustration: Frau am Schreibtisch zuversichtlich vor Computer
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Allianz - Illustration: Frau am Schreibtisch zuversichtlich vor Computer
Abtretungserklärung leicht gemacht: Mit dieser Vorlage können Sie ohne viel Aufwand eine rechtsgültige Abtretungserklärung verfassen.
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Form und Inhalt
Die Abtretungserklärung selbst ist ein Vertrag, den der bzw. die alte Gläubiger:in mit dem neuen Gläubiger bzw. der neuen Gläubigerin schließt. Dieser Vertrag kann grundsätzlich formfrei sein. Das bedeutet, es gibt in den meisten Fällen keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Form. Die Schriftform ist lediglich in einigen Ausnahmefällen notwendig – zum Beispiel bei der Abtretung von Wertpapieren oder Briefhypotheken.

Die Erklärung muss allerdings stets folgendes enthalten:

  • Namen und Adressen aller Beteiligten
  • Nennung der genauen Forderung
  • Hinweis darüber, ob es sich um eine Abtretungserklärung gemäß § 364 BGB oder § 398 BGB handelt

§ 398 BGB regelt Forderungen, die wahrscheinlich, aber noch nicht sicher sind. Eine Abtretung gemäß § 364 BGB wird hingegen "an Erfüllung statt" angesehen. Das bedeutet: Die Erfüllung der Forderung ist sicher, aber noch nicht vollzogen. Ein Beispiel für eine Forderungsabtretung nach § 364 BGB wäre die Abtretung der Schadensregulierung durch die Versicherung nach einem unverschuldeten Autounfall.

Eine Abtretungsvereinbarung kann also so aussehen: 

"Hiermit trete ich … (Name und Adresse des Zedents/ der Zedentin) meine Forderung gegen … (Name und Adresse des Schuldners/ der Schuldnerin) aus … (detaillierte Beschreibung der Forderung) aufgrund von … (Grund für die Abtretung) an … (Name und Adresse des Zessionars / der Zessionarin) ab. Diese Abtretung erfolgt gemäß … (§ 364 BGB und § 398 BGB)"

Wurde eine Forderung durch eine Erklärung abgetreten, ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Diesen können Sie nicht mehr widerrufen oder einseitig aufkündigen. Soll die Forderung wieder an den ursprünglichen Gläubiger oder an die ursprüngliche Gläubigerin zurück übertragen werden, muss ein neuer Vertrag – also eine weitere Abtretungserklärung – geschlossen werden.
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Abtretungs­erklärungen im Alltag
Eine besondere Form einer Forderung ergibt sich bei einer Schadensregulierung. Hatten Sie beispielsweise einen unverschuldeten Autounfall, bei dem ein Sachschaden entstanden ist, haben Sie den Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlt. 
Mechaniker und Kunde besprechen Unterlagen in einer Autowerkstatt
 

Doch was so einfach klingt, ist meist mit enormem Aufwand verbunden. Sie müssen Ihr Fahrzeug zur Werkstatt bringen, ein Gutachten erstellen lassen, eine Schadensmeldung machen und noch dazu ständig mit dem Unfallgegner und den Versicherungen kommunizieren. Gerade das kann die Regulierung des Schadens enorm in die Länge ziehen. 

Darum kann es unter Umständen sinnvoll sein, Ihre Forderung gegenüber der Versicherung an die Kfz-Werkstatt abzutreten, die Ihr Auto repariert. So müssen nicht mehr Sie sich mit Unfallgegner:in und Versicherung rumschlagen, sondern die Werkstatt kann die Rechnung dafür einfach selbst bei der zuständigen Versicherung einreichen. Für die Abtretungserklärung von Versicherungsschäden gelten keine gesonderten gesetzlichen Vorgaben. Die meisten Werkstätten haben einen entsprechenden Vordruck immer parat.

Eine Abtretungserklärung für die Versicherung zu unterzeichnen, ist nur sinnvoll, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Durch die Abtretungserklärung erhalten nicht Sie als Geschädigte:r die Schadensregulierung, sondern die Werkstatt, die die Reparatur des Schadens übernommen hat. Das geht aber nur vonstatten, wenn Sie keine Schuld am Unfall getragen haben und die gegnerische Versicherung die Schadenssumme akzeptiert hat. 

Übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur nicht oder nicht vollständig und wurde der Schaden bereits repariert, müssen Sie die restlichen Kosten bezahlen.

Sie sollten daher eine Abtretungserklärung an die Kfz-Werkstatt nur unterschreiben, wenn die gegnerische Versicherung der Regulierung des Schadens zugestimmt hat. Andernfalls sollten Sie den regulären Weg gehen und sich selbst mit der Versicherung auseinandersetzen.

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Sicherheits­abtretung für Kredite
Wenn Sie einen Kredit bei einer Bank aufnehmen, möchte diese von Ihnen bestimmte Sicherheiten haben, um ihr Risiko so gering wie möglich zu halten. 
Junge Frau am Küchentisch mit Laptop und Unterlagen
 

In der Regel nimmt das Kreditinstitut die mit dem Kredit verbundenen materiellen Werte als Sicherheit. Das kann beispielsweise Ihr finanziertes Auto sein, das an die Bank zurückfällt, wenn Sie die Kreditraten nicht mehr bezahlen können. 

Da nicht immer solche materiellen Werte existieren, greifen Darlehensgeber:innen häufig auf eine schriftliche Erklärung als Kreditabsicherung zurück – auch Sicherungsabtretung genannt. Sie als Kreditnehmer:in müssen dann eine Abtretungserklärung unterzeichnen, mit der die Bank beziehungsweise der oder die Kreditgeber:in sich im Fall der Fälle Ansprüche sichert, die eigentlich Ihnen zustehen. Auf diese kann die Bank zurückgreifen, um die Kreditraten zu decken. 

Ansprüche, die (teilweise) auf den Kreditgeber oder die Kreditgeberin übergehen können, sind beispielsweise:

  • Gehalt oder Lohn
  • Renten
  • Pensionen

Können Sie Ihre Kreditraten auch nach mehrmaliger Mahnung nicht bezahlen, kann die Bank die Abtretung zum Beispiel gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin offenlegen. Dieser oder diese zahlt dann einen Teil Ihres Gehalts direkt an die Bank und zwar so lange, bis Sie Ihre Raten wieder selbst regelmäßig überweisen. 

Wichtig: Die Forderungen aus der Sicherheitsabtretung kann das Kreditinstitut nur in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehens- oder Kreditvertrag nicht nachkommen. Sie sollten deswegen nur einen Kredit aufnehmen, dessen Tilgung Sie sich auch leisten können. Achten Sie darauf, dass Sie die Kreditraten nicht zu hoch ansetzen und das Risiko, in Zahlungsverzug zu kommen, für Sie möglichst gering ist.

Gut zu wissen: Auf Arbeitslosen- oder Wohngeld kann die Bank nicht zugreifen. Diese sind von der Abtretung ausgeschlossen

Haben Sie eine Abtretungserklärung gegenüber einem Kreditinstitut unterschrieben, kann dieses die abgetretenen Forderungen auch an Dritte verkaufen. Um das zu verhindern, sollten Sie einen Abtretungsausschluss in die Abtretungsvereinbarung aufnehmen lassen.
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Abtretung von Steuer­erstattungen
Auch Ansprüche auf Erstattungen von Steuern, steuerlichen Leistungen oder Steuervergütungen können abgetreten werden. 
Damit die Abtretung hier aber wirksam wird, muss eine Abtretungsanzeige beim Finanzamt gemacht werden, die sowohl der oder die alte als auch der oder die neue Gläubiger:in unterschreiben müssen. Bei der Abtretungsanzeige fürs Finanzamt handelt es sich um einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck. Ohne eine Begründung über die Abtretung ist dieser allerdings nicht gültig.
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