Vorfälligkeitsentschädigung
- Erklärung: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Entgelt, das der oder die Kreditnehmer:in an den Kreditgeber zahlen muss, wenn er seinen Kredit (Darlehen) mit fest vereinbarten Zinsen vorzeitig kündigt und zurückzahlt.
- Höhe: Die Vorfälligkeitsentschädigung für einfache Kredite darf nicht höher sein als 1% der Restschuld. Die Vorfälligkeitsentschädigung für Immobilienkredite ist abhängig vom Marktzins und liegt, grob vereinfacht, bei circa 5 bis 10 Prozent der Restschuld.
- Vermeiden: Sie können Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden, bei Immobiliendarlehen mit variablen Zinsen, wenn Ihr Darlehen länger als 10 Jahre läuft oder bei groben Fehlern im Darlehensvertrag. Bei Verkauf der Immobilie können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung evtl. durch Pfandtausch oder Schuldnerwechsel umgehen.
- Allianz: Auch bei der Allianz müssen Sie Vorfälligkeitsentschädigung leisten, wenn Sie Ihre Baufinanzierung vorzeitig zurückzahlen. Sie können bei Abschluss einer Allianz Baufinanzierung aber, gegen einen geringen Zinsaufschlag optional ein vorzeitiges vertragliches Rückzahlungsrecht vereinbaren, so dass Sie unter bestimmten Bedingungen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Sie lesen im Folgenden einen allgemeinen Ratgeber zur Vorfälligkeitsentschädigung. Die Allianz bietet nicht alle genannten Produkte und Varianten an.
Baufinanzierung berechnen
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Grafik zeigt die Höhe der Verwaltungskosten und der VFE zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung.
Vorfälligkeitsentschädigung nur für Kredite mit festen Zinsen
Nichtabnahmeentschädigung
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
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Kredit-Art
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Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
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| Ratenkredit (Privatkredit) | max. 1 % bzw. 0,5 % der Restschuld |
| Immobiliendarlehen | ca. 5 bis 10 % der Restschuld |
Vorfälligkeitsentschädigung Kredit
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten?
Vorfälligkeitsentschädigung Immobiliendarlehen
Vorfälligkeitsentschädigung bei Studienkrediten
Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
Variable Verzinsung
Kündigung nach zehn Jahren
Fehler im Darlehensvertrag
Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf
Pfandtausch
Bei Pfandtausch für eine Immobilienfinanzierung muss keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Es ist möglich, die als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung eingetragene Immobilie gegen eine andere Immobilie "zu tauschen". Man spricht dabei von "Pfandtausch". Die neue Immobilie wird durch den Darlehensgeber geprüft und der Darlehensgeber muss mit dem Pfandtausch einverstanden sein. Sie selbst können dann das bestehende Darlehen mit der neuen Immobilie als Sicherheit weiterführen und vermeiden bei einer laufenden Baufinanzierung die Vorfälligkeitsentschädigung.
Ist zum Zeitpunkt des Verkaufs schon ein guter Teil des Immobiliendarlehens abbezahlt, kann (um eine "Übersicherung" zu vermeiden) auch eine weniger wertvolle Immobilie als Sicherheit ausreichend sein. Pfandtausch ist in der Baufinanzierung durchaus üblich, es gibt aber kein Recht auf Pfandtausch und Sie sind dabei im Grunde auf die Kulanz Ihres Darlehensgebers angewiesen. Viele regionale Anbieter von Immobilienfinanzierungen, z.B. öffentlich-rechtliche Banken in einer Stadt oder Region stimmen einem Pfandtausch grundsätzlich nur innerhalb Ihres Geschäftsgebiets zu (Regionalprinzip).
Schuldnerwechsel
Die Rückzahlungsoption der Allianz
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in den Darlehenskonditionen
Aktiv-aktiv-Methode
Aktiv-passiv-Methode
Vorfälligkeitsentschädigung prüfen
Was muss von der Vorfälligkeitsentschädigung abgezogen werden?
Sondertilgungen
Verwaltungskosten
Risikokosten
Bearbeitungsgebühren für Vorfälligkeitsentschädigung
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