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Pflege-Bahr

Ihre Grund­absicherung im Pflege­fall mit staatlicher Unterstützung
Pflege Bahr Versicherung: Ihre staatliche Grundabsicherung im Pflegefall
  • Mit der staatlich geför­derten Pflege­zusatz­versicherung Pflege-Bahr können Sie die Pflegepflichtversicherung ergänzen. Der Pflege-Bahr ist eine private Tagegeldversicherung, die der Staat jährlich mit bis zu 60 Euro bezuschusst. Im Pflegefall erhalten Sie monatlich ein festgelegtes Tagegeld, das Sie nach Ihren eigenen Wünschen einsetzen können. So sichern Sie sich eine sinnvolle Pflege-Mindest­absicherung.
  • Der Pflege-Bahr leistet bereits ab Pflege­grad 1, auch bei Demenz­erkrankungen. Das gilt sowohl bei ambulanter als auch stationärer Pflege, je nach Pflege­grad. Es gibt günstige Tarife schon ab zehn Euro pro Monat für  junge Menschen. Außerdem können Sie die Pflege-Bahr-Versicherung ohne Gesund­heits­prüfung und ohne Altersbeschränkung abschließen.
  • Mit der  Kombination von Allianz Pflege-Bahr und Allianz PflegetagegeldBest holen Sie das Maximum aus Ihrer Pflegevorsorge heraus: staatliche Förderung und erstklassigen Schutz. Der besondere Vorteil dieser Kombination ist, dass es bei gleichzeitigem Abschluss der beiden Tarife keine Wartezeiten gibt.
Die Pflegepflicht­versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nachdem, wo Sie kranken­versichert sind, sind Sie in der gesetzlichen oder privaten Pflege­pflicht­versicherung. 

Ein Pflegefall trifft die meisten oft völlig unerwartet und bringt erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt im Pflegefall nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Die Differenz müssen Sie aus eigener Tasche zahlen und das kann schnell mehrere tausend Euro im Monat ausmachen. Mit dem Allianz Tarif Pflege-Bahr sichern Sie sich eine staatlich geförderte Mindestabsicherung, die diese Lücke spürbar verkleinert. Sie erhalten den vereinbarten Tages­satz (alters­ab­hängig, mindestens 20 Euro), das soge­nannte Pflege­tage­geld. Im Pflege­fall wird dieses ab­hängig vom Pflege­grad anteilig ausbezahlt.

Werden Sie in Pflegegrad 5 eingestuft, erhalten Sie 100 Prozent Ihres Tagessatzes, mindestens jedoch 600 Euro monatlich. In den anderen Pflegegraden erhalten Sie anteilige Beträge (10, 20, 50 und 80 Prozent Ihres Tagessatzes).

In der Grafik ist die gesetz­liche Leistung für stationäre Pflege für Pflege­grad 4 und 5 im ersten Jahr ausge­wiesen. Im Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag.

Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/25) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.

In der Grafik sehen die Pflegekosten je Pflegegrad und wie viel die gesetzliche Pflege­pflichtv­ersicherung leistet (hellblau). In lila wird deutlich, wie hoch Ihre offenen monatlichen Kosten (Pflege­lücke) sind. Nähere Infor­mationen zu den Pflege­graden 4 und 5 bei stationärer Pflege finden Sie im Info­button. Quellen für die bundesweit durchschnittlichen Pflegekosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/25) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.

In der Grafik ist die gesetz­liche Leistung für stationäre Pflege für Pflege­grad 4 und 5 im ersten Jahr ausge­wiesen. Im Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag.

Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/25) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.

Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Alter und vom festgestellten Pflegegrad (PG). Für Personen, die 27 Jahre oder älter sind, beträgt der maximale Tagessatz 20 Euro (= 600 Euro monatlich). Die Leistung ist unabhängig davon, ob die Pflege ambulant oder stationär (im Pflegeheim) stattfindet. Gerade bei stationärer Pflege, die deutlich teurer ist, deckt diese Summe nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten.
In der folgenden Tabelle sehen Sie die Gesamtkosten im Pflegefall, die gesetzliche Leistung und die Leistung des Tarifs Pflege-Bahr für eine Person, die mindestens 27 Jahre alt ist. Der Eigenanteil ergibt sich aus den Gesamtkosten abzüglich der gesetzlichen Leistung und der Leistung des Tarifs Pflege-Bahr. 

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Monatlich
PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Gesamtkosten 490 € 1.169 € 3.553 € 5.295 € 5.535 €
Gesetzliche Leistung 131 € 347 € 1.497 € 2.140 € 2.380 €
Leistung PflegeBahr 60 € 120 € 300 € 480 € 600 €
Eigenanteil 299 € 702 € 1.756 € 2.675 € 2.555 €

Durchschnittliche Gesamtkosten pro Monat:

- PG 1: Häusliche Pflege durch Angehörige

- PG 2: Häusliche Pflege durch Angehörige

- PG 3: Häusliche Pflege durch Pflegedienst

- PG 4: Stationäre Pflege im Pflegeheim

- PG 5: Stationäre Pflege im Pflegeheim

Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WidO 09/25) sowie Gesundheitsbereichterstattung (GBE) des Bundes

PG = Pflegegrad

Vor allem für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder bestehender Vorerkrankungen bei herkömmlichen Tarifen mit Ablehnungen oder hohen Zuschlägen rechnen müssen, kann der Pflege-Bahr interessant sein. Hintergrund ist, dass es beim Pflege-Bahr keine Gesundheitsprüfung und keinen Risikozuschlag gibt. Außerdem gibt es keine Altersbeschränkung nach oben.

Eher nicht, denn wer jung und gesund ist, fährt mit einem ungeförderten Pflegezusatztarif meist besser. Auch wenn die staatliche Förderung von 60 Euro im Jahr erstmal vielversprechend klingt, schneiden ungeförderte Tarife für junge, gesunde Personen hinsichtlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses nahezu immer besser ab. Anders sieht es aus bei jungen Leuten mit Vorerkrankungen wie Diabetes oder Asthma. Sie profitieren davon, dass es keine Gesundheitsfragen gibt und können den Pflege-Bahr Tarif abschließen. Ungeförderte Pflegezusatztarife können aufgrund von Vorerkrankungen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse enthalten.

  • Haben Sie Fragen? Dann sind unsere Ansprechpartner:innen gerne für Sie da.

  • Entdecken Sie hier die Vorteile der Allianz Pflegezusatzversicherung PflegetagegeldBest.

Welche Voraus­setzungen gibt es bei der Pflege-Bahr und wie erhalten Sie die staatliche Förderung?

Jede Person, die in einer gesetzlichen Pflege­versicherung oder einer privaten Pflege-Pflicht­versicherung (PPV) versichert ist, die mindestens 18 Jahre alt ist und noch nie Pflege­leistungen erhalten hat.

  • Die staatliche Förderung für Pflege-Bahr erhalten Sie ab mindestens 10 Euro Eigen­beitrag monatlich.
  • Die Förderung von 5 Euro im Monat = 60 Euro im Jahr bekommen Sie ab dem 18. Geburts­tag. Die Förderung ist unab­hängig von Ihrem Einkommen.
  • Die Pflege-Bahr Versicherung können Sie ohne Gesund­heits­fragen abschließen.
  • Der Tages­satz ist alters­abhängig und ab mindestens 20 Euro abschließbar.

Die Wartezeit beim Pflege-Bahr beträgt fünf Jahre. Danach haben Sie Anspruch auf die versicherten Leistungen aus Pflege-Bahr. Diese Warte­zeit entfällt, wenn Sie durch einen Unfall pflege­bedürftig werden.

Der Abschluss des Pflege-Bahrs erfolgt ohne Gesund­heits­prüfung. Versicherungs­unter­nehmen machen bei dieser Basis­versicherung keine Einschränkungen in Bezug auf Vorer­krankungen. Im Allianz Tarif Pflege-Bahr gibt es keine Risiko­zuschläge oder Leistungsausschlüsse.

Vorteile der Pflege-Bahr Versicherung:

  • Bei der Antragsstellung müssen Sie keine Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand oder zu Vorerkrankungen beantworten. Sie dürfen jedoch noch keine Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten haben.
  • Günstiger Einstieg in die Pflegezusatzversicherung.
  • Staatliche Förderung: Unabhängig vom Einkommen, 5 Euro pro Monat.

Nachteile der Pflege-Bahr Versicherung:

  • Die Leistungen sind gesetzlich eng begrenzt und eher gering: Die Leistungen aus dem Tarif reichen in der Regel nicht aus, um den Eigenanteil im Pflegefall abzudecken.
  • Wartezeit: Fünf Jahre Wartezeit bedeutet, Sie erhalten innerhalb der ersten fünf Jahre ab Versicherungsbeginn keine Leistungen, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung pflegebedürftig werden.
  • Keine Beitragsbefreiung im Pflegefall: Die monatlichen Beiträge müssen auch dann weitergezahlt werden, wenn Sie bereits pflegebedürftig sind.

Hier finden Sie die Unterschiede der staatlich geförderten Pflege-Bahr Versicherung im Vergleich zum Allianz PflegetagegeldBest. Nutzen Sie den Kombivorteil und schließen Sie beide Tarife gleichzeitig ab.

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Kriterien
Allianz Pflegezusatz:
  Grundabsicherung mit Pflege-Bahr
Allianz Pflegezusatz:
  Premium-Schutz mit PflegetagegeldBest
Tagessatz 20 € bis 26 € (altersabhängig) = maximal 780 € pro Monat 10 € bis 150 € = maximal 4.500 € pro Monat 
Staatliche Förderung Ja Nein
Wartezeiten Ja (entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit) Nein
Gesundheitsprüfung Nein Ja
Risikozuschläge Nein Nein
Dynamische Anpassungen 5 % alle 3 Jahre (max. Inflationsrate) 10 % alle 3 Jahre
Persönliche Erhöhungsoption Nein Ja
Serviceleistungen wie Hotline, etc. Nein Ja
Online abschließbar Nein Ja

Mit der Allianz Pflege­zusatzversicherung PflegetagegeldBest schließen Sie die Ver­sorgungs­lücke zuverlässig, denn Sie erhalten ein Pflege­tage­geld von bis zu 4.500 Euro pro Monat! Mit Pflege-Bahr erhalten Sie maximal 1.020 Euro pro Monat, da der Tages­satz begrenzt ist. Das ist bei den hohen Kosten im Pflegefall meist nicht ausreichend, um ein selbst­bestimmtes und finanziell unab­hängiges Leben zu führen.

Der Pflege-Bahr bietet einen günstigen Einstieg in die private Pflege­versicherung. Aber die Leistungen sind über­schaubar. Für eine optimale Absicherung können Sie zusätzlich noch den Allianz PflegetagegeldBest abschließen und erhöhen deutlich die Leistungen im Pflege­fall. In der Tabelle sehen Sie die Beiträge für die Allianz Tarife Pflege-Bahr und PflegetagegeldBest für eine 35-jährige Person.

Der Tarif Pflege-Bahr zahlt für ambulante oder stationäre Pflege immer den gleichen Betrag. Auch wenn die Pflege im Heim deutlich teurer ist als die Pflege im eigenen Zuhause. Sie erhalten im Pflegegrad 1 monatlich 60 Euro, im Pflegegrad 5 monatlich 600 Euro. Der PflegetagegeldBest hat deutlich höhere Leistungen und unterscheidet zwischen ambulanter und stationärer Pflege. Im Pflegegrad 1 erhalten Sie 360 Euro monatlich, bei einer stationären Unterbringung im Pflegegrad 2 sind es bereits 1.800 Euro monatlich.

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Allianz Tarife
 Preise für die Tarife
Pflege-Bahr 16,14 € 
(Tagessatz 20 €, monatlicher Beitrag 21,14 € abzüglich 5 € staatlicher Zuschuss)
PflegetagegeldBest 50,40 € (Tagessatz 60 €)

Monatlicher Beitrag für eine 35-jährige Person

Egal, ob Sie Fragen haben zur Pflege-Bahr, PflegetagegeldBest oder dem Kombitarif, hier kommen Sie zum Beratungstermin .

Kann der Pflege-Bahr mit einer weiteren Pflegezusatzversicherung kombiniert werden?

Sie dürfen keine zwei staatlich geförderte Versicherungen parallel abschließen. Sie können aber eine andere private Vorsorge nutzen, die im Pflege­fall ein vereinbartes Tage­geld auszahlt, etwa eine unge­förderte Pflege­zusatz­versicherung oder eine Pflege­renten­versicherung.

Kombivorteil: Schließen Sie den Allianz Pflege-Bahr gemeinsam mit dem Allianz PflegetagegeldBest ab, dann profitieren Sie vom Wegfall der Wartezeit. Voraussetzung dafür ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Ein Online-Abschluss ist bei dieser Tarifkombination nicht möglich – unsere Ansprechpartner:innen beraten Sie jedoch gerne persönlich.

Ist der Allianz Pflege-Bahr kündbar?

Sie können Ihre Versicherung zum Ende eines Jahres kündigen. Dabei müssen Sie eine Frist von drei Monaten ein­halten. Bei einer Beitrags­erhöhung haben Sie zudem ein Sonder­kündigungs­recht. Wenn Sie kündigen, erhalten Sie im Pflege­fall allerdings auch keine Leistungen aus der Versicherung. Der Vertrag kann alternativ auch bis zu drei Jahre ruhen, sofern Sie Grund­sicherung bzw. Sozial­hilfe empfangen.

Unterscheidet sich der Allianz Pflege-Bahr je nach Vorerkrankungen?

Nein, Vorerkrankungen spielen bei der Pflege-Bahr Versicherung keine Rolle. Der Abschluss erfolgt ohne Gesund­heits­prüfung. Es dürfen aller­dings noch keine Leistungen aus der Pflege­versicherung bezogen worden sein.

Wie erhalte ich die staatliche Förderung für den Pflege-Bahr?

Wenn Sie sich für die staatlich geförderte Pflege­zusatz­versicherung Allianz Pflege-Bahr entscheiden und die Voraus­setzungen erfüllen, kümmert sich die Allianz auto­matisch darum, dass Sie die staatliche Förderung von maximal 60 EUR pro Jahr erhalten.

Hier nochmal die Voraussetzungen für Pflege-Bahr im Überblick: Der Vertrag ist ab 18 Jahren abschließ­bar und der Monats­beitrag orientiert sich am Eintritts­alter und gewählten Tages­satz (mind. 20 Euro). Gefördert wird mit maximal 60 Euro im Jahr (wenn Sie einen Mindest­beitrag von zehn Euro selbst leisten, gibt es den monat­lichen Förder­zuschuss von fünf Euro).

Ist der Pflege-Bahr steuerlich absetzbar?

Ja, Sie können den Eigen­anteil des Pflege-Bahrs grund­sätzlich steuerlich absetzen. Nutzen Sie dazu die "Anlage Vorsorge­auf­wand" in Ihrer Steuer­erklärung. Sie müssen dem Finanzamt dazu gegebenen­falls Nach­weise Ihrer Versicherung vorlegen.

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