Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und eignet sich besonders für Gutverdiener:innen, die ihren Lebensstandard im Alter sichern möchten. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass Sie von attraktiven steuerlichen Vergünstigungen profitieren und unbegrenzt steuerfreie Beiträge einzahlen können. Darüber hinaus bieten Ihnen die individuellen Vorsorgekonzepte der Allianz die Möglichkeit, Ihr Kapital ganz nach Ihren Bedürfnissen anzulegen, von sicherheits- bis chancenorientiert. Zum Rentenbeginn haben Sie die Wahl, ob Sie eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchten.
Unterstützungskasse der Allianz
Was ist eine Unterstützungskasse?
So funktioniert die Allianz Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein staatlich geförderter Weg der betrieblichen Altersvorsorge:
- Unterstützung von Chef oder Chefin: Sie verzichten im Rahmen der Entgeltumwandlung auf einen Teil Ihres Gehalts und Ihr Arbeitgeber führt diesen an die Allianz Unterstützungskasse ab. Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Ihre Höhe bestimmen Sie im Rahmen des Rechtsanspruchs selbst.
- Flexible Auszahlung: Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung. Die Auszahlung der Rente ist ab dem 62. Geburtstag möglich. Den genauen Beginn können Sie individuell festlegen – in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber.
- Steuerliche Vorteile: Ihre aktuelle Steuerlast verringert sich. Sie versteuern die Leistungen der Unterstützungskasse erst im Alter – zu einem dann meist deutlich geringeren Steuersatz.
Leistungen der Allianz Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der Sie mit Hilfe Ihres Arbeitsgebers eine zusätzliche Rente aufbauen können. Die Allianz Unterstützungskasse ist dabei ein attraktiver Baustein: Sie sichert Ihnen die Zusatzrente und senkt zudem Ihre Steuerbelastung. Entsprechend gering ist der tatsächliche Netto-Aufwand:
- Ihr Arbeitgeber erteilt Ihnen eine Versorgungszusage auf Unterstützungskassenleistungen. Die Zahlung der Leistungen erfolgt dann durch die Unterstützungskasse.
- Ihre Beiträge zur Unterstützungskasse sind unbegrenzt steuerfrei. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind zudem in unbegrenzter Höhe und Beiträge aus Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. So können Sie hohe Erträge zur späteren Versorgung mit geringem Nettoaufwand erzielen.
- Sie können den Rentenbeginn flexibel ab dem vollendeten 62. Lebensjahr festlegen. Bei der Auszahlung haben Sie die Wahl zwischen einer garantierten lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung.
Vorteile für den Arbeitgeber
Die betriebliche Altersversorgung ist ein Muss für nachhaltige Unternehmen in Zeiten sinkender gesetzlicher Renten. Wer hier gute Angebote hat, steigert die Attraktivität des eigenen Unternehmens und kann so eher qualifizierte Mitarbeiter:innen finden und halten. Die Allianz Unterstützungskasse bietet Ihnen als Arbeitgeber dabei eine Reihe von Vorteilen:
- Mitarbeiterbindung gerade bei den Fach- und Führungskräften
- Reduzierte Lohnnebenkosten und Steuerersparnis
- Besonders effizient: Verwaltung und Abwicklung über die Allianz
- Ohne Bilanzauswirkungen
- Individuelle Lösungen für Ihre Branche
Die Top 3 Fragen zur Unterstützungskasse
Wie funktioniert das Prinzip Unterstützungskasse?
Eine Unterstützungskasse bietet – rechtlich als selbständige Einrichtung – betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen an. Bei der Allianz ist dies der 1990 gegründete Allianz-Pensions-Management e.V.. Ob Unternehmen für ihre Mitarbeiter:innen diese Form der Vorsorge anbieten wollen, entscheiden sie freiwillig.
Entscheidet sich eine Firma dafür, zahlt sie für ihre Arbeitnehmer:innen die gemäß Versorgungszusage definierten Beiträge in die Unterstützungskasse (oft auch als „U-Kasse“ abgekürzt) ein. Die Arbeitnehmer:innen erhalten daraus im Alter die in der Versorgungszusage festgelegten Leistungen.
Die Allianz-Pensions-Management e.V. ist eine über die Allianz Lebensversicherungs-AG kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse. Das heißt, die zugesagten Leistungen werden durch ein finanzstarkes Versicherungsunternehmen erbracht. Das schafft für alle Seiten Sicherheit. Unsere Grafik zeigt das Zusammenspiel:
Wo liegt der Unterschied zur Direktversicherung?
In der Unterstützungskasse sind während der Einzahlung Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind in unbegrenzter Höhe und Beiträge aus Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei.
Bei der Direktversicherung haben Sie die Wahl zwischen zwei Förderarten. Einerseits ist bei der sogenannten Bruttoentgeltumwandlung der Beitrag von Steuern bis zu 8 % und Sozialabgaben bis zu 4 % der o.g. BBG befreit. Andererseits besteht im Rahmen der Entgeltumwandlung auch die Möglichkeit, von Zulagen und gegebenenfalls einem Sonderausgabenabzug im Rahmen der sog. Riesterförderung zu profitieren.
Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der BBG verpflichtet. Er ist in eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds zu zahlen.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Entgeltumwandlung.
Was passiert mit meiner Unterstützungskasse, wenn ich aus der Firma ausscheide?
Ihre Allianz Unterstützungskasse können Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortführen, wenn er damit einverstanden und in derselben Versorgungseinrichtung Mitglied ist beziehungsweise wird. Ansonsten bleiben die bis dahin aufgrund der eingebrachten Beiträge erworbenen unverfallbaren Rentenansprüche erhalten. Die Unterstützungskasse privat weiterzuführen, ist nicht möglich.
Allgemeine und produktbezogene Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit finden Sie hier:
Unsere individuellen Vorsorgekonzepte in der Unterstützungskasse
KomfortDynamik – Dynamisch, komfortabel und sicher.
IndexSelect – Sicher, wandlungsfähig und chancenorientiert.
InvestFlex – Chancenreich, flexibel und individuell.
Bei Ihrer Vorsorge möchten Sie von einer staatlichen Förderung und den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren und die Ausrichtung der Kapitalanlage heute und in Zukunft selbst mitgestalten können. Hierfür steht ein qualitätsgeprüftes Angebot chancenorientierter Fonds und ETFs im Allianz TopFonds-Universum bereit. Für eine individuelle Balance aus Chance und Sicherheit stehen unterschiedliche Garantieniveaus von 80 %, 60 % und 90 % der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Im Fondsreport Digital steht das volle Informationspaket rund um das Allianz TopFonds-Universum bereit.
Perspektive – Stabil und sicher.
Steuern sparen mit der Unterstützungskasse
Ob 100, 500 oder 1.000 Euro pro Monat: Wie viel Sie in die Unterstützungskasse einzahlen, entscheiden Sie. Die Steuerfreiheit der Beiträge ist nach oben nicht gedeckelt. Daher eignet sich diese Form der betrieblichen Altersvorsorge besonders für Gutverdiener:innen mit hohem persönlichen Steuersatz, wie unsere modellhafte Darstellung zeigt:
Der Gehaltsanteil fließt dabei unversteuert in eine Unterstützungskassen-Vorsorge
Erklärungen und Hinweise
Das Rechenbeispiel geht aus von einem Arbeitnehmer mit Grenzsteuersatz i.H.v. 42%, inkl. 8% Kirchensteuer und ggf. Solidaritätszuschlag, Gehalt nach Umwandlung liegt über BBG der Dt. RV. Die Rente aus der Unterstützungskasse wird im Alter zwar als nachträglicher Arbeitslohn besteuert in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Bei Kapitalzahlungen kann Ihre Steuerlast auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse durch die „Fünftelungsregelung“ gemildert werden.
Häufige Fragen zur Unterstützungskasse
Wer kann die Unterstützungskasse nutzen?
Bin ich auf eine Rentenzahlung festgelegt?
Werden im Alter Abgaben auf die Leistungen fällig?
Ja. Die Rente aus der Unterstützungskasse wird im Alter zwar als nachträglicher Arbeitslohn besteuert, in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wird eine einmalige Kapitalzahlungen fällig, kann die Steuerlast durch die „Fünftelungsregelung“ in vielen Fällen verringert werden.
Gesetzlich Versicherte zahlen auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse zudem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Wann kann ich meine Unterstützungskasse in Anspruch nehmen?
Welche Auswirkung hat die Entgeltumwandlung auf die gesetzlichen Sozialsysteme?
Durch die Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttogehalt. Dadurch zahlen Sie gegebenenfalls auch weniger in die gesetzlichen Sozialsysteme ein. Deshalb bekommen Sie eventuell auch etwas weniger heraus, wenn Sie die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro.
Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 77.400 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2026), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.
Wir beraten Sie, wie sich die Entgeltumwandlung auf Sie persönlich auswirkt – fragen Sie einfach Ihre Allianz Ansprechpartner:in oder Ihren Ansprechpartner vor Ort.
Was spricht für die Unterstützungskasse der Allianz?
Erfahrung: Allianz-Pensions-Management e.V. (APM), die U-Kasse der Allianz, ist seit mehr als 25 Jahren erfolgreich und heute die größte Unterstützungskasse am Markt.
Sicherheit: Die APM arbeitet vollständig rückgedeckt, das heißt, die Beiträge sind komplett über den finanzstarken Allianz-Konzern versichert.
Vertrauen: Laut dem Fachmagazin AssCompact, das jedes Jahr die am häufigsten von unabhängigen Makler:innen vermittelten Unterstützungskassen kürt, ist die Allianz seit mehreren Jahren der gefragteste Anbieter.
Ist meine Rente sicher, wenn meine Firma pleitegeht?
Auch wenn Ihr Arbeitgeber insolvent werden sollte, ist Ihre Betriebsrente über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Pensions-Sicherungs-Vereins.
Alternativ besteht für Sie die Möglichkeit, im Falle der Insolvenz die Rückdeckungsversicherung auf Sie als Arbeitnehmer:in übertragen zu lassen und diese Versicherung dann privat fortzuführen.
Was passiert, wenn ich mir meine Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann?
Was passiert, falls ich sterbe?
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