Die Frage, was von der Rente abgezogen wird, lässt sich für die allermeisten Bezieher von Altersrente leicht zusammenfassen: Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Entscheidend ist dabei, wie Sie als Rentner kranken- und pflegeversichert sind und in welchem Jahr Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen bzw. erreicht haben. Denn diese beiden Faktoren bestimmen im Wesentlichen, wie viel von Ihrer Rente abgezogen wird. Das Jahr Ihres Renteneintritts bestimmt den Anteil Ihrer Rente, für den Sie Steuern zahlen. Anhand Ihres Besteuerungsanteils und Ihrer Abgaben für Sozialversicherungsbeiträge lassen sich Ihre monatlichen Rentenabzüge und damit Ihre voraussichtliche Nettorente leicht berechnen.
Rentenabzüge erklärt in 30 Sekunden
- Die gesetzliche Altersrente fällt für Sie als Rentner meist deutlich geringer aus als zuvor auf dem Rentenbescheid angegeben. Der Grund dafür ist, dass Ihr Rentenbescheid lediglich die Bruttorente ausweist, wobei die Rentenabzüge noch nicht berücksichtigt wurden.
- Von Ihrer Bruttorente werden Steuern abgezogen. Die Höhe des zu versteuernden Anteils hängt dabei vom Jahr Ihres Renteneintritts ab und steigt bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 beträgt der Besteuerungsanteil 83 Prozent. Es bleibt ein Freibetrag von 17 Prozent.
- Besteht für Sie eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, werden außerdem automatisch Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung einbehalten. Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Beitragssatz für die Kranken- und Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der zeit 14,6 Prozent und der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung 3,05 Prozent (bei Kinderlosen 3,4 Prozent).
Quelle: Deutsche Rentenversicherung. Stand: Januar 2023
Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2023Steuern für Rentner
Der Zeitpunkt, an dem Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen oder erreicht haben, definiert letztendlich, wie hoch Ihr persönlicher Rentenabzug durch Steuern ist. Denn seit dem 1. Januar 2005 steigt jährlich der Anteil der Rente, für den Sie als Rentenbezieher Steuern zahlen. Dieser sogenannte Besteuerungsanteil wird prozentual bestimmt und beträgt für Personen, die beispielsweise 2023 in Rente gehen, 83 Prozent. Das bedeutet, dass sie von 83 Prozent ihrer Bruttorente Steuern (z. B. auch Kirchensteuer) an das Finanzamt abzuführen haben.
Im Umkehrschluss werden für 17 Prozent der Rente keine Abgaben für die Steuer fällig. Dieser Anteil ist somit steuerfrei.
Für alle, die erst im Jahr 2040 oder danach das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen, beträgt der Besteuerungsanteil der Rente 100 Prozent. Der Rentenabzug durch den Solidaritätszuschlag ist in der gesetzlichen Rente seit dem 1. Januar 2021 entfallen. Den "Soli" zahlen Sie auch als Rentner nur dann, falls das zu versteuernde Einkommen in Ihrer jährlichen Steuererklärung 96.409 Euro (Alleinstehende) bzw. 192.818 Euro (Verheiratete) übersteigen sollte.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung. Stand: Januar 2023
Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2023Rentenabzugstabelle
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Jahr des Renteneintritts
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Besteuerungsanteil in %
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Rentenfreibetrag in %
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---|---|---|
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 83 | 17 |
2024 | 84 | 16 |
2025 | 85 | 15 |
2026 | 86 | 14 |
2027 | 87 | 13 |
2028 | 88 | 12 |
2029 | 89 | 11 |
2030 | 90 | 10 |
2031 | 91 | 9 |
2032 | 92 | 8 |
2033 | 93 | 7 |
2034 | 94 | 6 |
2035 | 95 | 5 |
2036 | 96 | 4 |
2037 | 97 | 3 |
2038 | 98 | 2 |
2039 | 99 | 1 |
ab 2040 | 100 | 0 |


