• Damit im Alter keine finanziellen Engpässe auf Sie zukommen, ist ein früher Blick auf die Altersrente sinnvoll.
  • Neben der jährlichen Renteninformation kann eine Berechnung der voraussichtlichen Rente auch über die sogenannte Rentenformel stattfinden.
  • Die Rentenformel ist im SGB VI geregelt und gibt durch individuelle Faktoren Aufschluss darüber, wie hoch Ihr voraussichtliches monatliches Bruttoeinkommen aus Rentenbezügen sein wird.
  • Neben den Entgeltpunkten sind der Rentenartfaktor, der aktuelle Rentenwert und der Zugangsfaktor wichtig bei der Berechnung Ihrer Rentenhöhe.
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Erklärung
Reicht die gesetzliche Rente oder sollten Sie doch lieber zusätzlich in eine private Altersvorsorge investieren? Um auch im Alter gut leben zu können, kann eine frühe Rentenberechnung von Vorteil sein, um so Lücken in Ihrer finanziellen Vorsorge zu erkennen und auszugleichen. Die sogenannte Rentenformel hilft Ihnen bei der Berechnung.
Junge Frau liest Dokumente zuhause im Wohnzimmer
 
Um im Rentenalter finanziell gut abgesichert zu sein, ist es sinnvoll, sich schon früh einen Überblick über Ihre voraussichtliche Rentenhöhe zu verschaffen. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie einmal jährlich Ihre Renteninformation per Post. Dieser können Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer gesetzlichen Rentenzahlungen entnehmen. Alternativ lässt sich die Rentenhöhe auch mit der sogenannten Rentenformel selbst berechnen. Dafür benötigen Sie nur wenige Faktoren, die Sie sich alle eigenständig beschaffen können. 
Die Rentenhöhe ist von vielen individuellen Aspekten und Ihrem Lebenslauf abhängig. Dazu zählt Persönliches, wie Ihr versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt oder -einkommen bzw. Ihre Einkommensposition, Ihr Alter bei Renteneintritt, Versicherungszeiten, Entscheidungen während Ihres Arbeitslebens (z. B. Studium oder Mutterschutz) und vieles mehr. Hinzukommen durch das Rentensystem geregelte Faktoren wie der Durchschnittsverdienst, das Lohnniveau und das Rentenniveau in Deutschland. Deshalb lässt sich keine pauschale Aussage über die Höhe von Renten treffen, jedoch können Sie Ihren individuellen Rentenanspruch mit der Formel berechnen.
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Individueller Renten­anspruch 
Jeder Rentenanspruch ist individuell, weshalb die Höhe der Rente von Person zu Person variiert. Wollen Sie herausfinden, wie viel Rente Ihnen im Alter zusteht, kann Ihnen die Rentenformel helfen. Diese berücksichtigt vier persönliche Faktoren, mit welchen Sie Ihre voraussichtliche Rentenhöhe berechnen können.

Entgeltpunkte stellen den Wert dar, in welchen Ihr versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt oder -einkommen jährlich umgerechnet wird. Dazu zählen neben Beitragszeiten unter anderem beitragsfreie Zeiten und verschiedene Zuschläge. Möchten Sie Ihre Entgeltpunkte berechnen, ist dies mit folgender Formel möglich: 

Arbeitsentgelt/Durchschnittsentgelt = Entgeltpunkte.

Das Durchschnittsentgelt können Sie der Anlage 1 des SGB VI entnehmen.

Der Zugangsfaktor wird durch Ihr Alter bei Rentenbeginn bestimmt. Er beträgt grundsätzlich 1,0 pro Monat. Wenn Sie nach oder vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen, wird der Faktor um 0,003 reduziert bzw. um 0,005 erhöht. 
Ihre Rentenart bestimmt den sogenannten Rentenartfaktor. Mit diesem wird das Sicherungsziel der jeweiligen Rente umgesetzt. Das heißt, je höher der Faktor ist, desto höher ist der Anspruch des Gesetzgebers, die Rentenleistungen dem bisherigen Lebensstandard anzupassen. Somit wird durch den Rentenartfaktor auch geregelt, ob die jeweilige Rentenart eine Lohnersatzfunktion oder eine Unterhaltsfunktion erfüllen soll. Bei Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung, Erziehungsrenten sowie Witwenrente bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Tod beträgt der Faktor 1,0. Ihren individuellen Rentenartfaktor können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

Die Höhe der Sozialleistungen orientiert sich am zuvor erzielten Lohn.

Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Lohn eines Verstorbenen, beispielsweise bei Waisen- oder Witwenrente.

Der aktuelle Rentenwert bezeichnet den Wert, der im aktuellen Kalenderjahr einem Entgeltpunkt entspricht. Seit dem 1. Juli 2023 ist der aktuelle Rentenwert in ganz Deutschland gleich hoch, davor galten in den alten und den neuen Bundesländern jeweils unterschiedliche Rentenwerte. Außerdem erfolgt zum 01. Juli mithilfe der Rentenanpassungsformel eine Rentenanpassung bzw. Dynamisierung, so dass Sie bei einer Berechnung immer auf den aktuellen Rentenwert achten sollten. Auch darüber gibt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Auskunft. 
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Berechnung
Der gesetzliche Rentenanspruch variiert je nach Lebenslauf, beitragsfreien Zeiten, Renteneinstiegsalter und vielem mehr. Um die Höhe der gesetzlichen Rente individuell zu berechnen, kann jeder in der DRV Versicherte die Rentenformel nutzen.

Summe der Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = Brutto-Monatsrente

Beispiel:

Unser Beispiel-Rentner hat(Rentenwert 2023 = 37,60 EUR) 35 Entgeltpunkten erreicht. Er geht in klassische Altersrente (Rentenart­faktor = 1,0) und tut das mit dem Ereichen der Regelaltersgrenze (Zugangs­faktor = 1,0). Seine voraussichtliche monatliche Bruttorente beträgt demnach 1.316 Euro (Rentenabzüge in Form von Steuern und Sozialabgaben können dazu führen, dass Ihre Nettorente geringer ausfällt). 35 x 1,0 x 1,0 x 37,60 = 1.316 Euro

Nach der Wiedervereinigung sind die zwei unabhängig voneinander existierenden, staatlichen Alterssicherungssysteme der BRD und DDR zu einem gesamtdeutschen System nach westdeutschen Regelungen fusioniert worden. Durch das im Schnitt höhere westdeutsche Durchschnittseinkommen musste eine Anpassung erfolgen, weshalb heutzutage ostdeutsche Arbeitsentgelte auf Westniveau angehoben werden. Vor allem in den Anfangsjahren nach der Wende war das Verhältnis West-Durchschnittsentgelt zu Ost-Durchschnittsentgelt sehr unausgeglichen. Damit sowohl Bestands- als auch Zugangsrenten in den neuen Bundesländern nicht deutlich niedriger sind, wird das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt oder -einkommen mit einem gesetzlich festgelegten Hochwertungsfaktor multipliziert und dann ins Verhältnis zum westdeutschen Durchschnittseinkommens des jeweiligen Jahres gesetzt.
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