Die gute Nachricht vorweg: Auch Rentner haben einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag. Im Jahr 2021 beträgt er
- 9.984 Euro für Alleinstehende,
- 19.968 Euro für Ehepaare.
Der Grundfreibetrag erstreckt sich auf Renten sowie auf weitere vorhandene und einkommensteuerpflichtige Einkünfte (z. B. aus der Vermietung von Wohnraum und aus Kapitaleinkünften). Sie müssen keinen Antrag auf Berücksichtigung des Grundfreibetrages in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung stellen. Das zuständige Finanzamt berücksichtigt den jeweiligen Grundfreibetrag automatisch bei der Berechnung Ihrer tatsächlichen Steuerlast. Eine nachträgliche Rentenanpassung oder Rentenerhöhung ist laut Steuerrecht weiterhin voll steuerpflichtig.