Rente und Steuern erklärt in 30 Sekunden
- Die Rentenbesteuerung, umgangssprachlich auch als "Rentensteuer" bezeichnet, verpflichtet Rentner:innen zur Zahlung von Einkommenssteuer bzw. Lohnsteuer.
- Rentner:innen haben Anspruch auf einen steuerfreien Betrag, auch Grundfreibetrag genannt. Zur Berechnung herangezogen werden der Rentenbetrag sowie andere einkommensteuerpflichtige Einkünfte.
- Wer in den wohlverdienten Ruhestand geht, muss eines beachten: Auch auf die Einnahmen aus der Rente müssen Steuern entrichtet werden. Allerdings müssen Sie nicht alles versteuern. Zumindest bis zum Jahr 2058 bleibt weiterhin ein steuerfreier Teil der gesetzlichen Rente bestehen, auch ein Grundfreibetrag ist vorgesehen..
- Die unten dargestellte Rentenbesteuerung gilt für die Altersrente, die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrente, umgangssprachlich als Witwen- und Witwerrente bezeichnet, die Sie z. B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihrem BasisRenten-Vertrag beziehen.
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