- Die Flexirente ist kein eigenes Rentenmodel, sondern ein Schlagwort für verschiedene Änderungen an der gesetzlichen Rente, die 2017 mit dem sog. Flexirentengesetz eingeführt wurden. Seit es das Gesetz gibt, ist vor allem durch die Einführung einer stufenlosen Teilrente für Frührentner:innen der Renteneintritt flexibler geworden.
- Die wichtigsten Änderungen durch das Flexirentengesetz an der gesetzlichen Altersrente sind: Flexiblere Teilrente und Hinzuverdienstgrenze, früher mögliche Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen, Rentenzuschlag und mehr Rente durch freiwillige Beiträge, wenn man später in den Ruhestand geht.
- Ob sich der Bezug einer vorgezogenen Altersrente auf Ihr Arbeitsverhältnis auswirkt, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. In den allermeisten Fällen verändert sich Ihr Arbeitsverhältnis nicht, wenn Sie eine Frührente beziehen.
Flexirente (und Flexirentengesetz)
Flexirente kurz erklärt
Was ist Flexirente?
Wie funktioniert die Flexirente?
Hinzuverdienst für Frührentner:innen
Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde durch das Flexirentengesetz zum 1. Juli 2017 neu festgelegt und lag 2021 bei 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr (525 Euro im Monat). Vorher lag der Freibetrag für den Hinzuverdienst in Frührente bei 450 Euro im Monat (plus zweimal pro Jahr weitere 450 Euro). Er wurde monatlich geprüft und die Rente dann ggf. über ein kompliziertes Stufenverfahren reduziert. Auch wenn sich die Hinzuverdienstgrenze durch das Flexirentengesetz nicht verändert hat, sind Frührentner:innen durch das Flexirentengesetz beim Zuverdienst flexibler geworden, weil dieser jetzt jährlich und nicht mehr monatlich geprüft wird.
Hinzuverdienstgrenze Rente 2023
Seit 2023 dürfen Frührentner.innen in vorgezogener Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Mit dem "Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" kurz "8. SGB IV-ÄndG" wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrente zum 01.01.2023 abgeschafft. Als Teil der Maßnahme aus den Sozialschutz-Paketen war sie in den Jahren 2021 und 2022 bereits deutlich von 6.300 Euro auf 44.590 Euro erhöht worden.
Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen
Wer früher in Rente gehen will, muss für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Abschlag von 0,3 Prozent (bis maximal 14,4 Prozent) auf jede seiner späteren monatlichen Rentenauszahlungen hinnehmen. Bei einer Frührente mit 65 statt 67 Jahren zum Beispiel sind das monatlich über 7 Prozent weniger Rente. Durch freiwillige Beitragszahlungen können sie diese Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen und Ihre vorgezogene Altersrente wieder erhöhen. Seit Verabschiedung des Flexirentengesetzes im Jahr 2017 können Frührentner:innen schon ab dem 50. Lebensjahr, und nicht wie zuvor erst mit 55 Jahren, Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen. Durch den seit dem Flexirentengesetz verlängerten Zeitraum sind freiwillige Beitragszahlungen länger möglich. Die Leistung von Sonderzahlungen in Raten kann möglicherweise Steuervorteile für Sie haben.
Später in Rente: Rentenzuschlag und freiwillige Beträge
Kann der Arbeitgeber die Flexirente ablehnen?
Muss der Arbeitgeber der Flexirente zustimmen?
Formulierungen im Arbeitsvertrag prüfen
Darf der Arbeitgeber mir verbieten später in Rente zu gehen?
Voraussetzungen: Wer darf in Flexirente?