Polizeidienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizist:innen kurz erklärt
Definition: Wann gilt ein:e Polizist:in als dienstunfähig?
Unterschied: allgemeine und spezielle Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit)
Allgemeine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn eine verbeamtete Person aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr dazu imstande ist, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Als dauerhaft dienstunfähig gelten auch Beamte und Beamtinnen, die innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet haben. Vorausgesetzt, es besteht keine Aussicht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden. Grund für die Dienstunfähigkeit kann zum Beispiel eine Herz-Kreislauf-Krankheit oder psychische Erkrankungen wie eine Depression sein.
Spezielle Dienstunfähigkeit dagegen betrifft zum Beispiel Polizeivollzugsbeamte, -beamtinnen, Justizvollzugsbeamte, -beamtinnen und Feuerwehrleute. Polizeidienstunfähigkeit liegt vor, wenn Polizeibeamte und -beamtinnen die besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizeidienstes nicht mehr erfüllen können. Beispiel: Polizeidienstunfähig können verbeamtete Personen bei der Polizei sein, wenn sie wegen einer Beeinträchtigung an ihrer Schusshand nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Dienstwaffe ordnungsgemäß zu handhaben und der Dienstherr sie auch nicht anderweitig verwenden kann. Dann werden sie in der Regel wegen Polizeidienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Ist Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte sinnvoll?
Was erhalten Polizisten bei Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn?
Wichtige Leistungen: Worauf sollten Polizistinnen und Polizisten beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten?
- echte Dienstunfähigkeitsklausel
- Nachversicherungsgarantie (zum Beispiel bei Erreichen der nächsthöheren Besoldungsstufe)
- Beitragsdynamik
- ausreichend lange Vertragslaufzeit; idealerweise bis zum Erreichen des Pensionsalters
- individuelle Zahlpausen (Stundung)
Sprechen Sie mit uns über Dienstunfähigkeit
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