Lachend Kind mit Kuscheltier im Badezimmer
Kinder­pakete der Allianz

Kranken­zusatz­versicherungen für Kinder
und Jugend­liche

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Es ist für Eltern ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass ihr Kind im Ernst­fall die best­mögliche Versorgung erhält. Leider bietet die gesetzliche Kranken­kasse (GKV) oft nur eine Basis­absicherung. Diese Basisleistungen können Sie mit den Allianz Kinder­paketen aufstocken.
  • Die Kinder­pakete beinhalten die wichtigsten Versicherungs­leistungen für Kinder & Jugend­liche: Beim Arzt, Zahn­arzt, Heil­praktiker oder im Kranken­haus. Selbst ein Kranken­haus­tagegeld & eine Pflegezusatzversicherung ist je nach Tarif inklusive.
  • Besonders bei Kindern sollten Sie auf einen Zahnschutz mit starken Leistungen bei Kiefer­orthopädie achten. Wenn schon Spange, dann am liebsten mit farblosen Keramik­brackets oder Mini­brackets. Für große Angst­hasen gibt es passende Angebote zur Angst- und Schmerz­ausschaltung, auch für die Milch­zähne.
  • Die leistungs­starken Allianz Kinder­pakete gibt es ab 7,66 Euro Monats­beitrag.
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Gut zu wissen

Wenn Sie als Elternteil bei einer gesetzlichen Kranken­kasse (GKV) versichert sind, ist Ihr Baby bzw. Kind dort in der Regel kostenlos mitversichert. Die GKV übernimmt häufig aber nur einen Teil der Kosten für Standard-Behandlungen. Für Behandlungen und Leistungen, die über die Regel­versorgung hinausgehen oder moderne Techniken erfordern, müssen Sie daher mit einem hohen Eigen­anteil rechnen.

Was zahlt die GKV genau in den Bereichen Kiefer­orthopädie, Sehhilfen, Krankenhaus­unterbringung, ambulante Leistungen und Pflege­leistungen? Das finden Sie hier im Überblick mit einem direkten Vergleich zur privaten Krankenzusatzversicherung für Kinder.

Optimieren Sie diesen gesetzlichen Basis-Schutz mit den Kinder­paketen der Allianz. Damit ist Ihr Kind umfassend abgesichert - dies gilt auch für Jugendliche. Eine private Zusatz­absicherung in diesen Bereichen bedeutet eine spürbare Verbesserung z. B. beim Arzt, Zahn­arzt, Kieferorthopäden oder im Kranken­haus mit dem Status eines Privat­patienten.

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Vergleichen Sie hier die Leistungen und Kosten der drei Kinder­pakete Basis, Top und Premium für Kinder & Jugend­liche.

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ab 7,66 €
monatlich
ab 16,09 €
monatlich
ab 32,10 € 
monatlich
Inklusive:
AmbulantPlus
KrankenhausBest
Krankenhaustagegeld 10 €
Ambulante OP Krankenhaus
AmbulantPlus
KrankenhausBest
Krankenhaustagegeld 10 €
Ambulante OP Krankenhaus
MeinZahnschutz 75
AmbulantBest
KrankenhausBest
Krankenhaustagegeld 10 €
Ambulante OP Krankenhaus
PflegetagegeldBest 40 €
MeinZahnschutz 90
Heilpraktikerbehandlungen
70 % / max. 400 €
70 % / max. 400 €
80 % / max. 1.000 €
Brillen und Kontaktlinsen
150 €
150 €
300 €
Alternativmedizinische Verfahren
Hörhilfen
Transportkosten bei stationärer Behandlung
Freie Arztwahl
Freie Krankenhauswahl
Unterbringung in Privatkliniken
Einbettzimmer
Übernachtung mit Elternteil (Rooming-in)
Krankenhaustagegeld
10 €
10 €
10 €
mit MeinZahnschutz 75
mit MeinZahnschutz 90
Zahnprophylaxe & Fissurenversiegelung
100 %
100 %
Angst- und Schmerzausschaltung
bei Zahnbehandlung: 100 %
bei Zahnersatz bis 75 %
bei Zahnbehandlung: 100 %
bei Zahnersatz bis 90 %
Aufbiss-Schienen (Knirscherschienen)
75 %
90 %
Hochwertige Füllungen
100 %
100 %
Zahnersatz bei Regelversorgung
100 %
100 %
Zahnersatz (wie Brücken oder Kronen) bei höherwertiger Versorgung oder Inlays
75 %
90 %
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Geburtstag
75 % (bis max. 2.000 € pro Versicherungsfall)
90 % (bis max. 2.500 € pro Versicherungsfall)
Kieferorthopädie - Extraleistungen
farblose Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik
farblose Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik
Pflegetagegeld
bis zu 40 Euro pro Tag
Service- und Unterstützungsleistungen
Beitrag pro Monat bis 16 Jahre
7,66 €
16,09 €
32,10 €
Beitrag pro Monat 16 - 21 Jahre
15,77 €
24,20 €
40,60 €
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Übersicht
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungs­leistungen in den Bereichen Arzt, Heil­praktiker, Kranken­haus, Zahn­arzt, Seh­hilfen & Pflege. Die genaue Höhe der Leistungen je nach Kinder­paket entnehmen Sie bitte der Produkt­tabelle.
In den Kinderpaketen ist keine Absicherung im Ausland dabei. Diese sollten Sie separat abschließen. Vergleichen Sie hier, welche Auslands­kranken­versicherung für Ihr Kind passend ist. Für Babys, Klein­kinder und Schul­kinder reicht oft die Auslands­kranken­versicherung für Familien. Bei jugendlichen Schülern und Studenten gibt es separate Absicherungen, je nach Reiseart und Reisedauer.
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Zusatz­versicherung für Kinder im Vergleich
Wenn Sie sich fragen, ob eine Zusatz­versicherung für Ihr Kinder interessant ist, dann finden Sie hier die Antwort. Sie erfahren, was die gesetzliche Kranken­kasse GKV genau leistet. Und welche wertvollen Leistungen die private Zusatz­versicherung für Ihr Baby bzw. für Ihr Kind bietet.
  • Kieferorthopädie im Vergleich zur GKV

    • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt für Kassenpatienten lediglich bei KIG 3-5, den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), also besonders schwerwiegenden Kieferfehlstellungen. Die Leistungen sind meist kostengünstig, wie z. B. bei der Verwendung von Metallbrackets. Diese glänzen silbrig und sind auf den weißen Zähnen deutlich sichtbar. Kinder und Jugendliche empfinden das eher als störend.
    • Wollen Sie bei Ihrem Kind auch schon eine leichte Fehlstellung korrigieren lassen oder moderne Behandlungsmethoden nutzen? Dann sollten Sie sich die Kinderpakete Top und Premium genauer ansehen. Hier sind die MeinZahnschutz-Tarife inklusive. Das heißt, kieferorthopädische Leistungen sind bis zum 21. Geburtstag bereits von KIG 1-5 (geringe Zahnfehlstellungen bis höchster Schweregrad) eingeschlossen. Farblose Keramik- oder Mini­brackets sorgen für mehr Wohl­befinden und Ihr Kind profitiert von moderner Lingualtechnik.
    • Die Allianz erstattet im Top- und im Premium-Paket bis zu 90 Prozent der Kosten - auch ohne Vorleistung der GKV.
    • Bitte beachten Sie: Zahnbehandlungen oder kieferorthopädischen Maßnahmen werden nicht erstattet, wenn sie bei Vertragsabschluss bereits begonnen, geplant oder angeraten waren. Diese Leistungen sind grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen. Deshalb ist der frühzeitige Abschluss einer Zusatzversicherung für Kinder so wichtig.
    • Mehr Informationen zu Zahnzusatzversicherung für Kinder und zur Frage " Was kostet eine Zahnspange?" finden Sie in den Ratgebern.
    • Tipp: Leistungen für Kieferorthopädie sind in den Kinderpaketen Top und Premium inklusive. 

    Zu Details berät Sie gerne Ihr Allianz Team:

    KIG sind Kiefer­orthopädische Indikations­gruppen, die von 1-5 eingeteilt werden. Sie stufen ein, wie schwer die Fehl­stellung des Kiefers ist. Die KIG-Stufe 1 steht für eine sehr leichte Fehl­stellung, die KIG-Stufe 5 für eine sehr starke. 

  • Sehhilfen im Vergleich zur GKV

    • Brillengläser werden bei Kindern je nach Glasart und Sehstärke von der GKV mit unterschiedlichen Festbeträgen bezuschusst, Brillengestelle jedoch grundsätzlich nicht.
    • Für eine neue Kinderbrille verbleibt also in den meisten Fällen ein Eigenanteil, den Sie ohne private Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind selbst bezahlen müssen.
    • Im Vergleich dazu erhält Ihr Kind mit der Krankenzusatzversicherung einen Zuschuss für seine neue Brille. Auch dann, wenn sich die Sehstärke nicht verändert hat – bis zu 300 Euro innerhalb von 24 Monaten.
    • Tipp: Leistungen für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) sind in allen drei Kinderpaketen inklusive. Achten Sie auf die unterschiedlichen Höchstbeträge.

    Bei Fragen beraten wir Sie gerne:

  • Kranken­haus­zusatz­versicherung im Vergleich zur GKV

    • Sind Sie gesetzlich versichert? Dann ist Ihr Kind in der Regel bei Ihnen kostenlos in der GKV mitversichert. Bei einem Krankenhausaufenthalt bedeutet das eine sogenannte Regelversorgung: Eine Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt.

    Warum brauche ich eine private Kranken­zusatz­versicherung für Kinder für das Kranken­haus?

    • Mit der Allianz Krankenzusatzversicherung genießt Ihr Kind im Krankenhaus die Vorteile eines Privatpatienten: Die Krankenhauszusatzversicherung für Kinder (Tarif KrankenhausBest) sorgt dafür, dass Ihr Kind im Einbettzimmer (Einzelzimmer) oder Zweibettzimmer gut aufgehoben ist. Hier kann es sich in Ruhe auskurieren. Außerdem wird es, falls gewünscht, vom Chefarzt behandelt, anstelle des diensthabenden Arztes. Wenn Sie lieber einen Spezialisten hinzuziehen möchten, dann werden auch diese Kosten übernommen.

    Welche Leistungen sollte eine Krankenhaus­zusatz­versicherung für Kinder haben?

    • Neben dem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer und der Chefarztbehandlung gibt es noch weitere Leistungen, auf die Sie achten sollten: Gegen große Langeweile und für kleine Feinschmecker gibt es zahlreiche Komfortleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer machen: Eine größere Menüauswahl, Fernseher und Internet oder einen Handtuchservice.
    • Rooming-In: Auch die Kosten für die Unterbringung für Sie als Begleitperson werden übernommen, wenn Ihr Kind im Krankenhaus stationär behandelt werden muss. Für Kinder ist der Aufenthalt im Krankenhaus eine zusätzliche Belastung neben der Erkrankung selbst: Die kleinen Patienten leiden unter der Trennung von den Eltern und fühlen sich in der ungewohnten Umgebung des Klinikbetriebs mitunter verängstigt und allein. Rooming-in bedeutet, dass ein Elternteil mit dem kranken Kind im Krankenhaus untergebracht wird, auch die Nacht über. So können Sie Ihrem Kind Sicherheit geben und fördern damit seine Genesung.

    Rooming-In: Wir übernehmen die Unterbringungskosten für eine Begleitperson im Krankenhaus, wenn Ihr bei uns versichertes Kind (bis zu einem Alter von 10 Jahren) stationär behandelt werden muss. Bei medizinischer Notwendigkeit werden auch bei über 10-jährigen Kindern die Kosten für eine Begleitperson übernommen.

  • Ambulante Leistungen im Vergleich zur GKV

    • Die Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers (wie beispielsweise bei Homöopathie) entstehen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet.
    • Sie wünschen sich gerade für Ihr Kind oder Baby eine möglichst sanfte und natürliche Behandlung? Dann freuen Sie sich über bis zu 1.000 Euro in zwei Versicherungsjahren für die Behandlung beim Heilpraktiker.

    Tipp: Heilpraktikerbehandlungen sind bei allen drei Kinderpaketen mitversichert, achten Sie hier auf die unterschiedlichen Erstattungshöhen!

    Alternativmedizinischen Behandlungsmethoden sind nur im Premium-Kinderpaket (AmbulantBest) inklusive. Darunter versteht man z. B. verschiedene Naturheilverfahren oder Akupunktur inklusive verordneter Arzneimittel. Hier werden zusammen mit Heilpraktikerleistungen max. 1.000 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren erstattet.

    Tipps zur Kindergesundheit finden Sie in unserem Ratgeber.

    Hier geht's direkt zur Beratung, da ein Online Abschluss nicht möglich ist.

  • Pflegeleistungen im Vergleich zur GKV

    Was zahlt die GKV bei pflegebedürftigen Kindern? Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich auch bei einem Kinder-Pflegefall nach dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wie bei Erwachsenen. Je höher der Pflegegrad eingestuft wird, desto mehr Pflegegeld können Eltern für Kinder beantragen. Diese gesetzlichen Leistungen reichen aber oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken.

    Pflegebedürftigkeit kann aufgrund von Unfällen oder schweren Erkrankungen auch junge Menschen treffen. Dann ist es gut, nicht zu sorglos zu sein und bereits früh vorzusorgen.

    Tipp: Der Leistungskatalog des Premium-Kinderpakets enthält eine Pflegezusatzversicherung mit einem Tagessatz von 40 Euro als Schutz über alle Pflegegrade hinweg. So ist auch Ihr Kind für einen Pflegefall abgesichert.

    Warum ist das Pflegegeld so wichtig? Ein Beispiel: Ihr Kind wird ein Pflegefall. Sie als Eltern haben einen möglichen Einkommensverlust, da Ihre Unterstützung notwendig wird und Sie Ihre berufliche Arbeitszeit reduzieren. Dieser Einkommensverlust kann durch das Pflegetagegeld gemindert werden.

    Und: Je früher man sich um eine Pflegezusatzversicherung kümmert, desto geringer ist der Beitrag. Außerdem sind in jüngeren Jahren Vorerkrankungen meist seltener. Warum für Ihr Kind eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.

    Haben Sie Fragen oder wollen Sie die Zusatzversicherung für Kinder abschließen? Ihr Allianz Team berechnet Ihnen gerne Ihren individuellen Beitrag und berät Sie:

Das sollten Sie wissen
Hier finden Sie die wichtigsten Vertrags­details zu den Kinder­paketen im Überblick: Zum Beispiel warum es sich lohnt, schon früh an eine Zusatz­versicherung zu denken.
Gesundheitsfragen
Ja, auch bei einem Vertrag für Kinder müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Durch eine Gesundheitsprüfung mit den zugehörigen Gesundheitsfragen wird der aktuelle Gesundheitszustand festgestellt.
Zeitpunkt

Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zusatzversicherung für Kinder ist in frühen Jahren. Dafür sprechen folgende Gründe: Je jünger das Kind ist, desto günstiger sind die Beiträge. Ab 16 Jahren werden die Tarifbeiträge angepasst.

Außerdem sind Vorerkrankungen bei kleinen Kindern in der Regel eher selten.

Top-Vorteil für Eltern, die bei der Allianz krankenversichert sind: Wenn Sie seit mindestens 3 Monaten bei der Allianz versichert sind, können Sie Ihr Kind (spätestens 2 Monate nach Geburt) rückwirkend zum Geburtsdatum in den gleichen Tarifen ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten versichern.

Diese Regelung ist festgelegt im §198 des Versicherungs­vertrags­gesetzes.

Wartezeiten

Ob es Wartezeiten in den Kinderpaketen gibt, kommt auf die enthaltenen Zusatztarife an.

Generell gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, bis Sie die Leistungen einer Zusatzversicherung erhalten.

Eine Ausnahme gilt für die Zahnzusatztarife MeinZahnschutz 75 (Kinderpaket Top) und 90 (Kinderpaket Premium) – hier gibt es keine Wartezeiten. Das heißt, alle tariflich vereinbarten Leistungen können Sie direkt nach Vertragsabschluss abrufen. Zu beachten ist jedoch, dass die Behandlung bei Vertragsabschluss weder begonnen noch angeraten sein darf, diese Leistungen sind grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen.

Wechsel

Grundsätzlich ist der Wechsel von einer privaten Krankenzusatzversicherung für Kinder zu einem anderen Unternehmen möglich. Es gibt dann unter anderem die Kündigungsfristen zu beachten.

Möglich ist auch, dass Sie die Tarife innerhalb eines Unternehmens vergleichen und wechseln.

Wann ein Wechsel sinnvoll ist, hängt entscheidend von den Leistungen und Kosten der Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind ab. Hier sollten Sie die Leistungen, Höchstgrenzen, Wartezeiten und Beiträge genau unter die Lupe nehmen.

Laufzeit
Ihr Kind ist bis zum 21. Lebensjahr in den Kinderpaketen versichert. Danach läuft der Vertrag für Ihr Kind automatisch weiter und die gewählten Tarife können als Erwachsener fortgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass es altersbedingt zu Beitragsanpassungen kommen kann.
Rechnungen

Rechnungen und Rezepte können Sie bequem mit der Allianz Gesundheits-App digital einreichen.

Alternativ steht Ihnen im Onlineportal Meine Allianz ein Kontaktformular zur Verfügung, um Ihre Rechnungen schnell hochzuladen.

Weitere Vorteile für Sie als Allianz Kunde finden Sie auf den Serviceseiten.

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Klarheit im Fall der Fälle
Welche Leistungen im Detail übernommen werden, hängt vom jeweiligen Kinderpaket bzw. Tarif ab. Hier finden Sie einen Überblick, was die Kinderpakete zahlen und was nicht.
  • im Krankenhaus die Behandlung durch einen Chefarzt und für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Außerdem werden die Unterbringungskosten für eine Begleitperson bei Kindern bis zu einem Alter von 10 Jahren bezahlt.

    Aufwendungen für Begleitpersonen werden nur nach Vorleistung der GKV und in Bundespflegesatzverordnungs-Häusern erstattet.

    Details siehe  Produkttabelle

  • bis zu 80 Prozent der Kosten für alternative medizinische Behandlung.
  • bis zu 300 Euro innerhalb von 24 Monaten für Kinder-Brillen und Kontaktlinsen.
  • je nach Paket bis zu 90 Prozent der Kosten für Brücken, Kronen, Implantate oder Inlays sowie für Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag und bis zu 100 Prozent für Füllungen.
  • im Premium-Paket auch im Pflegefall.
  • bei Zahnbehandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits begonnen oder angeraten waren. Diese Leistungen sind grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen.
  • wenn für die Behandlung keine medizinische Notwendigkeit besteht. Das bedeutet, dass für die Übernahme der Kosten eine Krankheit, Verletzung oder zu behandelnde Behinderung vorliegen muss. Diese ist in allen Tarifen die Voraussetzung für eine Erstattung. In den MeinZahnschutz-Tarifen gibt es dennoch Ausnahmen, wie z. B. Keramikbrackets, die mitversichert sind.
  • bei Erkrankungen im Ausland. Diese müssen über eine Auslandskrankenversicherung extra abgesichert werden.
Folge 23: Kinderzusatz­versicherung
Kinderzusatzversicherung – Folge 23 Aufs Leben vorbereitet
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Egal wie klein oder groß Kinder sind, ihre Wünsche und Pläne ändern sich schneller als man denkt. Und sie sind immer für eine Überraschung gut. Umso besser, wenn Eltern, Großeltern oder Paten für alle Fälle vorgesorgt haben. So steht den kommenden Abenteuern nichts im Weg - aufs Leben vorbereitet mit Versicherungen für Kinder.

Wir informieren in diesem Podcast über wichtige Versicherungen für den Nachwuchs. In unserer Folge erfahren Sie:

  • Wie sind Ihre Kinder gesetzlich abgesichert?
  • Welche privaten Zusatzversicherungen sind eine sinnvolle Ergänzung?
  • Welche zusätzlichen Vorteile gibt es?
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Häufige Fragen
  • Wozu brauchen Kinder ein Krankenhaustagegeld?

    Kinder sind zwar von der Zuzahlung im Krankenhaus ausgenommen, aber ein Krankenhausaufenthalt ist immer auch mit zusätzlichen Kosten verbunden, zum Beispiel Gebühren für WLAN und Fernseher oder auch Fahrtkosten der Familie zum Krankenbesuch. Das Krankenhaustagegeld kann diese Kosten auffangen. Wie Sie oder Ihr Kind das Geld verwenden, bleibt aber ganz Ihnen überlassen. Denn das Krankenhaustagegeld für jeden Tag im Krankenhaus gibt es ohne Verwendungsnachweis.
  • Kann ich die Krankenzusatzversicherung für Kinder von der Steuer absetzen? Wenn ja, wo kann ich das eintragen?

    Ja, die Beiträge zur Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu tragen Sie die Beiträge als sogenannte Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung ein. Nutzen Sie dazu die Anlage "Vorsorgeaufwand". Der dafür festgelegte Höchstbetrag pro Jahr liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro.

    Häufig gefragt wird auch, ob man die Zahnspange von der Steuer absetzen kann. Und wo man die Aufwände für Kieferorthopädie in der Steuererklärung eintragen kann. Generell gilt auch hier: Ja. Details dazu finden Sie in dem Ratgeber Steuer absetzen.

  • Kann ich für mein Kind auch den Optionstarif OptionFlexiMed abschließen?

    Ja, der Optionstarif OptionFlexiMed kann bereits für Personen ab dem 15. Lebens­jahr ab­geschlossen werden. Sollten Sie als Eltern bereits in diesem Tarif bei der Allianz versichert sein, kann dieser für Kinder auch schon früher ab­geschlossen werden. 

    Diese Options­versicherung gilt nicht nur für die Private Krankenvoll­versicherung (PKV), sondern auch für die meisten Tarife der Krankenzusatz­versicherung.

Service und Kontakt
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