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Dienst­haftpflicht­versicherung für den öffent­lichen Dienst

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Diensthaftpflichtversicherung ist per Definition eine Berufs­haft­pflicht für Personen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten.
  • Die Diensthaftpflicht leistet, wenn bei beruf­lichen Tätig­keiten Per­sonen-, Sach- oder Vermögens­schäden entstehen, für die Sie der Dienst­herr in Regress nimmt bzw. für die Sie haftbar sind.
  • Eine Dienst­haftpflichtversicherung ist für Arbeit­nehmer im öffentlichen Dienst sinnvoll. Dazu gehören unter anderem Beamte, Soldaten, Richter, öffentlich-rechtliche Mandatsträger und Personen in Heil- und Pflege­berufen.
  • Die Diensthaftpflicht zahlt zum Bei­spiel bei Verlust dienst­licher Schlüssel und bei Schäden, die ein dienstlich geführtes Tier anrichtet.
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Gut zu wissen: Definition
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Berufshaftpflicht für Personen, die in öffentlichen Bereichen arbeiten. Bei der Allianz schließen Sie den Schutz mit dem Zusatzbaustein Dienst-Haftpflichtschutz zu Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung ab.
Beamte und Personen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten, haften für Schäden, die im Rahmen ihrer Arbeit entstehen. Eine Amts­haftpflicht­versicherung deckt Kosten ab, die durch Fehler oder Schäden im Rahmen Ihrer beruf­lichen Tätigkeit entstehen. Die Berufs­haftpflicht­versicherung greift auch, wenn Sie der Dienstherr in Regress nimmt.
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Leistungen
Die Diensthaftpflicht­versicherung der Allianz sichert Sie ab, wenn Dritte aufgrund eines Personen-, Sach- und Vermögens­schadens Schadens­ersatz­forderungen an Sie stellen.
  • Schutz bei Personen- und Sachschäden: Die Dienst­haftpflicht­versicherung prüft, ob Sie zu Schadens­ersatz verpflichtet sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – notfalls vor Gericht.
  • Absicherung von Vermögens­schäden und besonderen Risiken: Dazu zählen Verlust dienst­licher oder beruf­licher Schlüssel und Schäden, die bei dienstlicher Nutzung von Fahr­zeugen, Maschinen oder Geräten entstehen. Abgesichert sind Sie auch, wenn Sie auf einer dienst­lich veranlassten Reise im Hotel einen Schaden anrichten.
  • Hilfe bei Fehlern im Dienst­alltag: z. B. bei Ansprüchen durch fehlerhafte Aussagen, besteht Schutz über die Diensthaftpflicht-Versicherung der Allianz.
  • Haftung für dienstlich verwendete Tiere: Die Dienst­haftpflicht­versicherung greift auch, wenn ein aus dienst­lichen Gründen gehaltenes, gehütetes oder geführtes Tier einen Schaden verursacht. Das gilt ebenso für eigene Tiere, die Sie regel­mäßig dienstlich oder beruflich einsetzen.
  • Sicherheit bei Datenschutzrisiken: Verletzen Sie Vor­schriften der Landes­gesetze oder des Bundes­daten­schutz­gesetzes zu personen­bezogenen Daten, werden Vermögens­schäden wie Sachschäden behandelt.
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Für wen sinnvoll?
Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die während ihrer Arbeitstätigkeit entstehen. Eine Diensthaftpflichtversicherung reduziert die Risiken einer Schadensersatzpflicht aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis.

Passiert in der Arbeit ein Fehler und kommt dadurch eine Person zu Schaden, sind Beamte dafür haftbar. Sie sind verpflichtet, für Schadens­ersatz­forderungen aufzukommen. Sind Personen verletzt, entstehen oft Kosten in Millionen­höhe – die den finanziellen Ruin bedeuten können. Eine Dienst­haft­pflicht­versicherung zahlt die entstehende Summe an Geschädigte und reduziert so Ihr finanzielles Risiko.

Wichtig: Eine private Haftpflicht­versicherung sichert Sie im Arbeitskontext nicht ausreichend ab. Die Versicherung leistet nur, wenn die Schäden außerhalb einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Eine Kombination aus Diensthaftpflicht und Privat-Haftpflicht ist daher wichtig. So sind Sie in allen Lebensbereichen – privat und beruflich – vor Haftpflichtforderungen finanziell geschützt. Bei der Allianz ergänzen Sie Ihre bestehende Privat-Haftpflicht unkompliziert um den Zusatz­baustein Dienst-Haftpflichtschutz – und profitieren von einem attraktiven Paket-Preis.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst ist unter anderem abschließbar für:

  • Beamte
  • Richter, Gerichtsvollzieher
  • Soldaten, Polizisten
  • Bundes­freiwilligen­dienst­leistende
  • Öffentlich-rechtliche Mandatsträger
  • Arbeit­nehmer des öffentlichen Dienstes (z. B. Krankenschwestern oder Krankenpfleger, Universitäts­angestellte, Gemeindebedienstete)
Berechnen Sie Ihren individuellen Allianz Tarif für Privat-Haftpflicht und Diensthaftpflicht. 
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Drei besondere Vorteile
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Klarheit im Schadensfall
Nicht immer ist klar, wann eine Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer und alle anderen Beamten leistet und für Schäden zahlt. Diese Beispiele sorgen für Transparenz:
  • ... Sie als Rathaus-Angestellter Termine oder Fristen versäumen oder falsche Kosten festsetzen – und dadurch Personen- oder Sachschäden verursachen.
  • ... Sie als Soldat beim dienstlichen Führen eines Fahr­zeugs (z. B. Pkw, Lkw, Straßen­bahn, Bus, Loko­motive, Gefechts­fahr­zeug, Wasserfahrzeug) einen Schaden verursachen.
  • ... Sie als Polizist einen Hund halten und dieser eine Person verletzt. Auch wenn Sie Ihr privates Tiere im Dienst einsetzen, sind Sie geschützt.
  • ... Sie als Lehrer den Generalschlüssel verlieren und die Schließanlage der gesamten Schule ausgetauscht werden muss.
  • ... Sie als Standesbeamter Beglaubigungen falsch ausstellen und Dritte dadurch einen Vermögens­schaden erleiden.
  • … Schäden infolge kaufmännischer Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit oder aus Banktätigkeiten gemäß § 1 KWG entstehen.
  • ... Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungs­gemäß abgeschlossen, erfüllt oder fort­geführt wurden und es dadurch zu Schäden kommt.
  • … Sie den Schaden durch wissent­liche Pflicht­verletzung herbeiführen.
Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
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Häufige Fragen
  • Wie geht meine Berufshaftpflichtversicherung mit Schadensersatzforderungen um?

    Sind die Forderungen berechtigt, reguliert die Allianz den Schaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungs­summe durch eine entsprechende Zahlung. Sind die Schadens­ersatzforderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt, setzen wir Ihr gutes Recht durch: Wir wehren die Forderungen für Sie kostenfrei ab – notfalls sogar vor Gericht. Diese Rechtsschutzfunktion sorgt gerade bei der unübersichtlichen und komplizierten Haftungs­situation bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes für die nötige Sicherheit.

    Lesen Sie mehr: Allianz Leistungen im Überblick

  • In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz dieser Haftpflichtversicherung?

    Mit den Leistungen des Allianz Diensthaftpflichtversicherung für Polizei und alle anderen Beamten sind Sie sowohl in Deutschland als auch bei Auslands­aufenthalten abgesichert – weltweit und zeitlich unbegrenzt.
  • Welche Versicherungen brauche ich im öffentlichen Dienst?

    Für Personen im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflicht wichtig. Der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung lohnt sich, wenn Sie nicht nur bei Schadens­ersatz­forderungen anderer abgesichert, sondern im Falle eines Arbeits­ausfalls auch selbst finanziell entlastet sein wollen. Für Ihre Freizeit sind zusätzlich eine private Unfall­versicherung und eine private Haftpflicht­versicherung empfehlenswert.
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