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Schon ab 1,64 € im Monat

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • Alter: 32 Jahre
  • Single ohne Kind
  • Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren: keine
  • Versicherungssumme: 15 Millionen
  • Selbstbehalt: 150 Euro
  • Vertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Zahlweise: monatlich

(Stand: August 2025)

Vermieter­haft­pflicht

Der Baustein Wohnungs-Haftpflichtschutz
Schon ab 1,64 € im Monat

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • Alter: 32 Jahre
  • Single ohne Kind
  • Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren: keine
  • Versicherungssumme: 15 Millionen
  • Selbstbehalt: 150 Euro
  • Vertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Zahlweise: monatlich

(Stand: August 2025)

Vermieterhaftpflicht: Ein Vermieter zeigt zwei jungen Männern eine Wohnung
Eine Ver­mieter­haft­pflicht­ver­sicherung ist eine spezielle Form der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung für Immo­bilien­besitzer:innen, die ihre Immo­bilien ver­mieten. Sie deckt die Kosten für Schadens­ersatz­forder­ungen, die durch Schäden an Dritten oder am Gemein­schafts­eigen­tum (zum Beispiel Wasser­schäden) ent­stehen und im Zu­sammen­hang mit der ver­mieteten oder leer­stehenden Immo­bilie stehen. Ent­halten ist auch der Schutz vor Regress­forder­ungen der Eigen­tümer­gemein­schaft. Die Vermieter-Ver­sicherung hilft zudem dabei, unbe­rechtig­te Forde­rungen abzu­wehren und bietet finan­ziellen Schutz bei recht­lichen Streitigkeiten.
  • Jetzt Tarif berechnen und online beim "Fairsten Privat-Haftpflicht-Versicherer" abschließen.
  • Sie haben Fragen zur privaten Haft­pflicht­ver­sicherung? Unsere Berater:innen sind gerne für Sie persönlich da.

Die Ver­mieter­haftpflicht ist eine wichtige Versicherung für Wohnungs­eigen­tümer:innen. Sie schützt Sie vor hohen Kosten bei Schadens­ersatz­forder­ungen infolge von Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden, die durch Ihr Miet­eigen­tum entstehen können. Etwa, wenn sich mangels Ein­haltung der Streu- und Räum­pflicht ein:e Passant:in bei Glätte verletzt.

In solchen Fällen haften Sie als Ver­mieter:in und (Mit-)Eigen­tümer:in im Rahmen der gesetzlich vorge­schrie­benen Ver­kehrs­sicherungs­pflicht. Das bedeutet: Sie müssen Ihr Eigen­tum so ab­sichern, dass davon keine Gefahr für Dritte ausgeht. Die Haft­pflicht für Ver­mieter:innen von Eigen­tums­wohnungen ist zwar nicht ver­pflichtend, aber: Eine Vermieter-Versicherung für Ihre Eigen­tums­wohnung ist unver­zichtbar, wenn Sie für ent­standene Schäden nicht selbst auf­kommen wollen.

Unsere Vermieter­haftpflicht schließen Sie über den entsprechenden Allianz Zusatz­baustein Wohnungs-Haftpflicht­schutz ganz einfach inner­halb Ihrer bestehenden Allianz Privat-Haftpflicht­versicherung ab – das ist in allen Tarifen möglich. Für einen geringen Zusatz­bei­trag von nur wenigen Euro sind Schäden bis zu 75 Millionen Euro versichert.

  • Jetzt online Ihren Tarif zur Privat-Haft­pflicht­versicherung und Vermieter-Haftpflicht berechnen.
  • Sie wünschen eine persönliche Beratung? Das Allianz Service-Team beantwortet gern Ihre Fragen.

Die Kosten für den Allianz Zu­satz­baustein Wohnungs-Haft­pflicht­schutz be­ginnen bei 1,64 Euro im Monat. Wichtig: Die Ver­mieter-Haftpflicht gibt es nicht als Einzel­ver­sicherung. Sie ist ein optionaler Zusatz­baustein der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung. Diese gibt es ab monat­lich 3,92 Euro. Sprich: Die Vermieter-Haftpflicht-Kosten inklusive Privat-Haft­pflicht­schutz betragen mindestens 5,56 Euro im Monat.

Benötigen Sie eine Vermieter­haft­pflicht, wählen Sie also bei Abschluss der Allianz Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung den Zusatz­bau­stein Wohnungs-Haft­pflicht­schutz. Haben Sie schon bei der Allianz eine private Haft­pflicht abge­schlossen, können Sie den Zusatz­bau­stein jeder­zeit online, tele­fonisch oder in einer Filiale dazu­buchen.

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • Alter: 32 Jahre
  • Single ohne Kind
  • Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren: keine
  • Versicherungssumme: 15 Millionen
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(Stand: August 2025)

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Nehmen Sie gerne unsere unverbindliche und persönliche Beratung in Anspruch und erfahren Sie mehr über Ihre individuellen Möglichkeiten zur privaten Haftpflichtversicherung der Allianz. Füllen Sie das unten stehende Formular aus und ein:e Berater:in der Allianz wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Eigentumswohnung

Als Ver­mieter:in von Eigen­tums­wohnungen ist es wichtig, sich abzu­sichern. Diese Ver­sicher­ungen sind sinnvoll, wenn Sie Ihre Wohnung ver­mieten:

  • Vermieter­haft­pflicht: leistet bei Schäden, die durch Ihr ver­mietetes Eigen­tum ent­stehen.
  • Rechts­schutz­ver­sicherung: schützt vor Kosten bei recht­lichen Aus­einander­setzungen mit Mieter:innen, Personen aus der Nachbar­schaft oder Behörden.
  • Glasversicherung: deckt Kosten bei Schäden an fest ver­bauten Glas­flächen an der Ge­bäude-Außen­seite.
Eigenheim

Für Haus­eigen­tümer­:innen eignet sich die Ver­mieter-Haft­pflicht der pri­vaten Haft­pflicht­ver­sicherung nicht. Wer ein Haus besitzt und ver­mietet, be­nötigt eine Haus-Haft­pflicht­ver­sicher­ung. Diese können Sie als Zusatz­bau­stein Ihrer Allianz Wohn­gebäude­ver­sicherung ab­schließen. Zusätz­lich kann eine spe­zielle Öltank- oder Ge­wässer­schaden-Haft­pflicht­ver­sicherung sinnvoll sein.

Gut zu wissen: Sind Sie nicht Haus­eigen­tümer:in, schließt diese Ver­sicherungen normaler­weise die Haus­verwaltung für die gesamte Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaft ab.

Die Ver­mieter­haftpflicht­ver­sicherung der Allianz bietet Schutz für Ver­mieter:innen gegen ver­schiedene Risiken und Schadens­arten, die im Zu­sammen­hang mit der Ver­mietung von Eigentums­wohnungen auftreten können. Hier sind einige der typischen Leistungen, die von einer Ver­mieter­haftpflicht­ver­sicherung abgedeckt werden können:

  1. Personenschäden: Schutz bei Ansprüchen aufgrund von Verletzungen, die Dritten auf dem ver­mieteten Grundstück widerfahren, z. B. durch einen Sturz auf einem schlecht be­leuchteten Weg.
  2. Sachschäden: Abdeckung von Schäden an fremdem Eigentum, die durch die Immobilie verursacht werden, wie z. B. ein Wasser­rohrbruch, der das Eigentum eines Mieters beschädigt.
  3. Vermögensschäden: Schutz gegen Ansprüche, die sich aus finanziellen Verlusten Dritter ergeben, z. B. wenn ein herab­fallender Dachziegel ein Auto so beschädigt, dass der Fahrer dadurch seinen Flug verpasst und einen neuen buchen muss.
  4. Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche: Der Versicherer über­nimmt die rechtliche Prüfung und gegebenen­falls die Abwehr unberechtigter Schadens­ersatz­forderungen – notfalls auch vor Gericht.
  5. Regressforderungen: Schutz vor Regress­ansprüchen der Eigentümergemeinschaft, z. B. beispiels­weise bei Wasser­schäden am Gemeinschafts­eigentum.

Es ist wichtig zu beachten, dass der genaue Umfang der Deckung je nach Policen­bedingungen variieren kann. Daher ist es empfehlens­wert, die spezifischen Ver­trags­bedingungen und Deckungs­details der jeweiligen Ver­sicherungs­police zu prüfen oder sich direkt bei der Allianz zu informieren.

  • Jetzt online Ihren individuellen Tarif zur Privat-Haft­pflicht­versicherung berechnen.
  • Sie wünschen eine persönliche Beratung? Das Allianz Service-Team steht gern für Sie bereit.

In allen Allianz Privat-Haftpflicht-Tarifen sind folgende Leistungen ent­halten:

  • Schutz vor den finan­ziellen Fol­gen von Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden
  • Schutz bei Miet­sach­schäden
  • Schutz beim Ge­brauch nicht ver­sicherungs­pflichtiger Fahr­zeuge, zum Beispiel Fahr­räder oder Pedelecs
  • Ab­wehr nicht be­rechtigter For­derungen – auch vor Ge­richt

Zusätzlich können Sie die private Haft­pflicht um Zusatz­bausteine, zum Beispiel die Vermieter­haft­pflicht, nach Ihrem individuellen Bedarf ergänzen.

Die folgenden Schaden­beispiele zeigen, in welchen Fällen Sie als Vermieter:in über den Allianz Wohnungs-­Haftpflichtschutz versichert sind.
Der Wohnungs-Haft­pflicht­schutz zahlt, wenn ...
  • ... sich eine mangel­haft abgehängte Holz­decke löst und ein Familien­mitglied Ihres Mieters oder Ihrer Mieterin verletzt.
  • ... ein mit der Wohnung vermietetes Küchen­gerät (z. B. Herd, Back­ofen) durch Kurz­schluss einen Brand und in der Folge erheb­liche Sach­schäden verursacht.
  • ... ein schadhaftes Abfluss­rohr Ihrer Wohnung zum Über­laufen des Wasch­beckens führt und die darunter liegende Wohnung unter Wasser setzt.
  • ... Ihr Mieter oder Ihre Mieterin den Wohnungs­schlüssel verliert und das Haupt­schließ­system aus Sicherheits­gründen ausge­tauscht werden muss.
Der Wohnungs-Haft­pflicht­schutz zahlt nicht, wenn ...
  • ... Sie Ihre Eigen­tums­wohnung zur gewerb­lichen Nutzung vermieten oder ander­weitig überlassen.
  • ... Sach- oder Per­sonen­schäden aus dem Halten oder Hüten von Tieren resul­tieren.
  • ... Schäden vorsätz­lich herbei­geführt wurden oder durch umfang­reiche Um- oder Neu­bauten ent­standen.
  • Nur wenige Schritte: Berechnen Sie jetzt online Ihren Tarif zur Privat-Haft­pflicht­versicherung.
  • Sie haben noch Fragen? Das Allianz Service-Team berät Sie gern.
Hohe Zufrieden­heit bei der Privat­haft­pflicht­versicherung
Was möchten Sie zur Vermieter­haft­pflicht wissen?

Wer zahlt die Vermieterhaftpflicht – Mieter:innen oder Vermieter:innen?

Als Vermieter:in zahlen Sie die Beiträge. Sie können die Kosten einer Vermieter­haft­pflicht aber auf Ihre Mieter:innen um­legen. Das ist möglich, indem Sie die Versicherung in der Betriebs­kosten­abrechnung als Neben­kosten angeben. Eine weitere Voraus­setzung dafür ist, dass Sie die Versicherung bereits im Miet­vertrag als Neben­kosten aufführen.

Welche Kosten übernimmt die Vermieterhaftpflicht bei Schlüsselverlust?

Schlüssel­verlust kann teuer werden. Ein Beispiel: Die Mieter:innen einer Eigen­tums­wohnung im Mehr­parteien­haus haben ihren Haus­schlüssel verloren, der gleich­zeitig für die zentrale Schließ­anlage gilt. Sämtliche Schlösser im Haus müssen ausgetauscht werden, es entsteht ein Schaden von mehreren tausend Euro. Die Allianz leistet – je nach gewähltem Tarif oder Zusatz­baustein – unter anderem für den Austausch von Schlössern und für die Ersatz­schlüssel.
Haben Sie eine Frage zur Vermieter­haft­pflicht? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

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