- Die Freiberuflichkeit oder Selbstständigkeit umfasst viele verschiedene Tätigkeiten und unterschiedliche Berufsgruppen wie Journalisten, Künstlerinnen, Krankengymnasten oder Steuerberaterinnen.
- Freiberufler:innen und Selbstständige profitieren nicht von den Versicherungsleistungen eines Unternehmens, sondern sind selbst für ihren Versicherungsschutz zuständig.
- Aufgrund der sehr unterschiedlichen Tätigkeiten ist es für Freiberufler:innen und Selbstständige notwendig, sich individuell gegen ihre spezifischen Risiken abzusichern.
- Da freiberufliche und selbstständige Existenzgründer:innen über die Jahre hinweg verschiedensten Risiken ausgesetzt sind, ist insbesondere ein Versicherungspaket wichtig, das optimal auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Allianz berät Sie gerne bei der Wahl des für Sie passenden Versicherungsschutzes.
Welche Versicherungen sind für Selbstständige & Freiberufler:innen wichtig?

Versicherungsschutz für Selbstständige & Freiberufler:innen
Wer gilt als selbstständig oder freiberuflich tätig?
Als selbstständig gilt jede Person, die:
- eigenständig ein Unternehmen gründet
- das Unternehmensrisiko selbst trägt
- auf Rechnung arbeitet
- ihre Tätigkeit, den Arbeitsort und die Arbeitszeit selbst bestimmt und frei gestaltet
Wer als Selbstständige oder Selbstständiger tätig sein möchte, arbeitet entweder gewerblich oder freiberuflich. Freiberufler:innen müssen selbstständig für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, doch wer gilt rechtlich überhaupt als Freiberufler:in? Im Einkommenssteuergesetz (EStG) werden in § 18 eine ganze Reihe konkreter Berufe genannt, die als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden können. Diese sogenannten "Katalogberufe" lassen sich in vier Gruppen einteilen:
- Heilberufe (Ärztinnen, Physiotherapeuten etc.)
- Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte etc.)
- technisch-wissenschaftliche Berufe (Ingenieurinnen, Architekten etc.)
- Medien- und Sprachberufe (Dolmetscherinnen, Journalisten etc.)
Nur wenn alle genannten Merkmale für den jeweiligen Katalogberuf von einer selbstständigen Person erfüllt werden, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit – sonst ist die selbstständige Tätigkeit als Gewerbebetrieb einzuordnen.
Was sind Freelancer:innen?
Wichtige Versicherungen für Selbstständige & Freiberufler:innen im Überblick
Folgende Versicherungen sichern Sie gegen gewerbliche Risiken ab:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (für beratende Tätigkeiten)
- Firmen-Rechtsschutzversicherung
- Cyberschutzversicherung
Zusätzlich können sich Freiberufler:innen und Selbstständige mit diesen Versicherungen vor privaten Risiken schützen:
- Private Krankenversicherung (falls keine Versicherungspflicht, z. B. in der KSK besteht)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Altersvorsorge
Welche Versicherungen sind für Selbstständige und Freiberufler:innen Pflicht?
-
Heilende Berufe
-
Handwerkliche Berufe
-
Planende Berufe
-
Berufe in Bildung & Erziehung
-
Beratende Berufe
-
Künstlerische Berufe
Pflichtversicherungen für heilende Berufe
Für Selbstständige und Freiberufler:innen, die einen Heilberuf ausüben, ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch. Hierzu zählen beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Apotheker:innen, Physiotherapeuten und -therapeutinnen, Hebammen und Entbindungspfleger. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Krankenschwestern und Krankenpfleger. Sie können sich freiwillig für eine Berufshaftpflichtversicherung entscheiden. Auch Hebammen und Geburtshelfer sind von der Versicherungspflicht befreit, wenn sie keine aktive Geburtshilfe leisten, sondern sich nur nach der Geburt um Mutter und Kind kümmern. Für Kranken- und Entbindungspfleger:innen besteht die Pflicht, eine Rentenversicherung abzuschließen. Apotheker:innen benötigen zusätzlich eine Produkthaftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Warentransportversicherung, wenn sie im Medikamentenversand tätig sind.
Bei der Allianz profitieren Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheker:innen von individuellen Versicherungsangeboten:
Versicherungspflicht für handwerkliche Berufe
Selbstständige und Freiberufler:innen, die einen handwerklichen Beruf ausüben, sind verpflichtet, eine Rentenversicherung abzuschließen, wenn sie Mitglied in der Handwerkskammer sind. In diese Berufsgruppe gehören zum Beispiel Maler:innen, Lackierer:innen und Dachdecker:innen. Zusätzlich benötigen Hausgewerbetreibende eine betriebliche Unfallversicherung.
Für selbstständige Handwerker:innen, Dachdecker:innen, Maler:innen und Lackierer:innen bietet die Allianz maßgeschneiderte Versicherungspakete:
Versicherungspflicht für planende Berufe
Selbstständige und Freiberufler:innen, die Kundschaft beraten oder große Projekte planen, wie Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Architekten und Architektinnen, benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie schützt Selbstständige vor den teuren Folgen eines Planungsfehlers oder einer Unachtsamkeit.
Stellen Sie sich als selbstständige:r Ingenieur:in oder Architekt:in Ihre individuelle Versicherungslösung zusammen:
Pflichtversicherungen für Selbstständige und Freiberufler:innen im Bereich Bildung und Erziehung
Für selbstständig Lehrende, Erziehende sowie Sport- oder Reitlehrer:innen ist der Abschluss einer Rentenversicherung Pflicht, wenn sie monatlich mehr als 450 Euro verdienen oder Angestellte haben. Verdienen freiberuflich Lehrende beispielsweise nur nebenberuflich etwas dazu, müssen Sie keine Rentenversicherung abschließen. Zu dieser Berufsgruppe gehören beispielsweise auch Sporttrainer:innen, Musiklehrer:innen und andere Coaches.
Bei der Allianz können Sie unter anderem als Lehrer:in, Yoga- oder Reitlehrer:in Ihr individuelles Versicherungspaket zusammenstellen:
Versicherungspflicht für beratende Tätigkeiten
Selbstständige und Freiberufler:innen, die andere beraten, können durch falsche Beratung große Schäden verursachen. Um sich gegen das Risiko eines sogenannten Vermögensschadens abzusichern, ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung für diese Berufsgruppe daher verpflichtend. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet den erforderlichen Schutz für diese beratenden Berufe. Zu dieser Berufsgruppe zählen unter anderem Notare, Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und Unternehmensberaterinnen.
Bei der Allianz können sich Rechtsanwältinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Unternehmensberater gezielt gegen ihre beruflichen Risiken absichern:
Pflichtversicherungen für Künstler:innen
Selbstständige und Freiberufler:innen aus dieser Berufsgruppe benötigen eine Rentenversicherung. Die meisten selbstständig Beschäftigten sind aber über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Als Mitglied zahlen sie dann für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur die Hälfte der Beiträge. Den restlichen Anteil übernimmt die Künstlersozialkasse. Einzuordnen in diese Berufsgruppe sind beispielsweise Künstlerinnen, Musiker, Publizistinnen, Designer, Choreographinnen und und Fotografen.
Die Allianz bietet mit den Fotografen-Versicherungen die Möglichkeit, sich einen speziell für diese Berufsgruppe zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammenzustellen.
Wichtige Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler:innen
Die Pflichtversicherungen decken wichtige private und berufliche Risiken von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen ab. Für einen möglichst umfassenden beruflichen und privaten Schutz sind allerdings weitere zusätzliche Versicherungen notwendig. Diese sind zwar gesetzlich nicht verpflichtend, können aber bei möglichen Schäden vor hohen Kosten schützen. Dazu zählen etwa die Altersvorsorge, eine Lebensversicherung, die private Krankenversicherung sowie eine Unfallversicherung. Jede dieser einzelnen Versicherungen bringt spezifische Vorteile mit sich.
Je nach Berufsgruppe kann es außerdem sinnvoll sein, folgende Versicherungen abzuschließen:
Welche Versicherung brauche ich als Selbstständige:r?
Selbstständige und Freiberufler:innen arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen mit den verschiedensten Kunden und Auftraggeberinnen. Dabei sind sie diversen Risiken ausgesetzt. Die Wahl eines passenden Versicherungspaketes, das selbstständig und freiberuflich Tätigen umfassenden Schutz bietet, sollte deshalb stets individuell getroffen werden.
Diese Checkliste hilft bei der Auswahl der geeigneten Leistungen:
Nicht jede:r Selbstständige ist allen hier aufgeführten Risiken ausgesetzt, weshalb eine individuelle Beratung und die Zusammenstellung eines spezifischen Versicherungspaketes unerlässlich ist. Neben wichtigen Pflichtversicherungen wie die Rentenversicherung oder Krankenversicherung gibt es weitere Versicherungen, die – je nach Branche – eine sinnvolle Ergänzung sind.
Die Allianz bietet umfassende Beratungsleistungen, die sich speziell nach den Anforderungen der Freiberufler:innen richten. Eine Rechtsschutzversicherung sollte, unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit, immer Teil des Versicherungsschutzes sein. Auch die private Absicherung durch eine private Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist empfehlenswert. Die richtige Freiberufler-Versicherung schützt Selbstständige vor Arbeitsunfähigkeit, Verlust des Einkommens und Schäden jeglicher Art.
Mit einer individuellen Beratung durch die Allianz finden Sie den passenden Versicherungsschutz.

Egal für welche Branche oder Unternehmensgröße: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%

Häufige Fragen zu Versicherungen für Selbstständige & Freiberufler:innen
Wie hoch sind die Kosten für eine Freiberufler-Versicherung?
Gibt es für Freiberufler:innen & Selbstständige eine Versicherungspflicht?
Für alle Freiberufler:innen besteht eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Bei einigen freien Berufen können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen, in manchen freien Berufen (z.B. Künstlerinnen und Künstlern) besteht eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK).
Einige Berufsgruppen sind verpflichtet eine Rentenversicherung abzuschließen. Dazu gehören beispielsweise Lehrer:innen und Erzieher:innen, Kranken- und Entbindungshelfer:innen sowie Selbständige in handwerklichen Berufen.
Auch die Unfallversicherung ist für Selbstständige ein wichtiger Bestandteil für einen umfassenden Versicherungsschutz. Für Hausgewerbetreibende ist der Abschluss dieser Versicherung Pflicht.
Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist für einige beratende Berufe (z. B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Wirtschaftsprüfer:innen) verpflichtend. Generell ist die Absicherung gegen Vermögensschäden bei beratenden Tätigkeiten sinnvoll . So sollten z. B. Energieberater:innen bei der Versicherung darauf achten, gegen Vermögensschäden abgesichert zu sein. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Allianz bietet hier den passenden Schutz für alle Selbstständigen mit entsprechender Tätigkeit.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme als Selbstständige:r oder Freiberufler:in bei den Versicherungen sein?
Zählen Freelancer:innen zu den Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen?
Weitere Versicherungen für freiberufliche Tätigkeiten
Sie haben Fragen zu Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler:innen?


