Junge Frau mit Laptop auf einer Klippe
Richtig geschützt bei frei­beruflicher Tätigkeit

Welche Versicherungen sind für Selbst­ständige & Frei­berufler:innen wichtig?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Freiberuflichkeit oder Selbstständigkeit umfasst viele verschiedene Tätigkeiten und unterschiedliche Berufsgruppen wie Journalisten, Künstlerinnen, Krankengymnasten oder Steuerberaterinnen.
  • Freiberufler:innen und Selbstständige profitieren nicht von den Versicherungsleistungen eines Unternehmens, sondern sind selbst für ihren Versicherungsschutz zuständig.
  • Aufgrund der sehr unterschiedlichen Tätigkeiten ist es für Freiberufler:innen und Selbstständige notwendig, sich individuell gegen ihre spezifischen Risiken abzusichern.
  • Da freiberufliche und selbstständige Existenzgründer:innen über die Jahre hinweg verschiedensten Risiken ausgesetzt sind, ist insbesondere ein Versicherungspaket wichtig, das optimal auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Allianz berät Sie gerne bei der Wahl des für Sie passenden Versicherungsschutzes.
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Erklärung

Als selbstständig gilt jede Person, die:

  • eigenständig ein Unternehmen gründet
  • das Unternehmensrisiko selbst trägt
  • auf Rechnung arbeitet
  • ihre Tätigkeit, den Arbeitsort und die Arbeitszeit selbst bestimmt und frei gestaltet

Wer als Selbstständige oder Selbstständiger tätig sein möchte, arbeitet entweder gewerblich oder freiberuflich. Freiberufler:innen müssen selbstständig für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, doch wer gilt rechtlich überhaupt als Freiberufler:in? Im Einkommenssteuergesetz (EStG) werden in § 18 eine ganze Reihe konkreter Berufe genannt, die als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden können. Diese sogenannten "Katalogberufe" lassen sich in vier Gruppen einteilen: 

  • Heilberufe (Ärztinnen, Physiotherapeuten etc.)
  • Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte etc.) 
  • technisch-wissenschaftliche Berufe (Ingenieurinnen, Architekten etc.)
  • Medien- und Sprachberufe (Dolmetscherinnen, Journalisten etc.)

Nur wenn alle genannten Merkmale für den jeweiligen Katalogberuf von einer selbstständigen Person erfüllt werden, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit – sonst ist die selbstständige Tätigkeit als Gewerbebetrieb einzuordnen.

Quelle: https://www.lexoffice.de/lexikon/katalogberufe-freiberuflich/ (Stand: 11/2020)

Eine weitere Bezeichnung, die häufig im Kontext der "Selbstständigkeit" auftaucht, ist der Begriff Freelancer:in. Das Wort stammt aus dem Englischen und bedeutet freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin. Freelancer:innen sind Personen, die selbständig für verschiedene Unternehmen tätig sind, aber nicht bei Unternehmen angestellt sind. Sie arbeiten meist projektbezogen, selbstverantwortlich und legen ihre Arbeitszeit selbst fest. Damit zählen Freelancer:innen oder auch freie Mitarbeiter:innen als Selbstständige. 
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Versicherungs­schutz
Wer die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit erfüllt oder selbstständig arbeiten möchte, benötigt je nach Beruf ganz unterschiedliche Versicherungen. 

Folgende Versicherungen sichern Sie gegen gewerbliche Risiken ab: 

Zusätzlich können sich Freiberufler:innen und Selbstständige mit diesen Versicherungen vor privaten Risiken schützen:

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Versicherungspflicht
In Deutschland ist der Abschluss einer Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherungspflicht betrifft auch Selbstständige und Freiberufler:innen. Sie können sich entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden oder privat absichern. 
Heilende Berufe

Für Selbstständige und Freiberufler:innen, die einen Heilberuf ausüben, ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch. Hierzu zählen beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Apotheker:innen, Physiotherapeuten und -therapeutinnen, Hebammen und Entbindungspfleger. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Krankenschwestern und Krankenpfleger. Sie können sich freiwillig für eine Berufs­haftpflicht­versicherung entscheiden. Auch Hebammen und Geburtshelfer sind von der Versicherungs­pflicht befreit, wenn sie keine aktive Geburtshilfe leisten, sondern sich nur nach der Geburt um Mutter und Kind kümmern. Für Kranken- und Entbindungspfleger:innen besteht die Pflicht, eine Rentenversicherung abzuschließen. Apotheker:innen benötigen zusätzlich eine Produkt­haft­pflicht­versicherung und gegebenenfalls eine Warentransportversicherung, wenn sie im Medikamentenversand tätig sind.

Bei der Allianz profitieren Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheker:innen von individuellen Versicherungsangeboten:

Hand­werkliche Berufe

Selbstständige und Freiberufler:innen, die einen handwerklichen Beruf ausüben, sind verpflichtet, eine Rentenversicherung abzuschließen, wenn sie Mitglied in der Handwerkskammer sind. In diese Berufsgruppe gehören zum Beispiel Maler:innen, Lackierer:innen und Dachdecker:innen. Zusätzlich benötigen Hausgewerbetreibende eine betriebliche Unfallversicherung.

Für selbstständige Handwerker:innen, Dachdecker:innen, Maler:innen und Lackierer:innen bietet die Allianz maßgeschneiderte Versicherungspakete:

Planende Berufe

Selbstständige und Freiberufler:innen, die Kundschaft beraten oder große Projekte planen, wie Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Architekten und Architektinnen, benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie schützt Selbstständige vor den teuren Folgen eines Planungs­fehlers oder einer Unachtsamkeit.

Stellen Sie sich als selbstständige:r Ingenieur:in oder Architekt:in Ihre individuelle Versicherungs­lösung zusammen:

Berufe in Bildung & Erziehung

Für selbstständig Lehrende, Erziehende sowie Sport- oder Reitlehrer:innen ist der Abschluss einer Rentenversicherung Pflicht, wenn sie monatlich mehr als 450 Euro verdienen oder Angestellte haben. Verdienen freiberuflich Lehrende beispielsweise nur nebenberuflich etwas dazu, müssen Sie keine Renten­versicherung abschließen. Zu dieser Berufsgruppe gehören beispielsweise auch Sporttrainer:innen, Musiklehrer:innen und andere Coaches.

Bei der Allianz können Sie unter anderem als Lehrer:in, Yoga- oder Reitlehrer:in Ihr individuelles Versicherungs­paket zusammenstellen: 

Beratende Berufe

Selbstständige und Freiberufler:innen, die andere beraten, können durch falsche Beratung große Schäden verursachen. Um sich gegen das Risiko eines sogenannten Vermögens­schadens abzusichern, ist eine entsprechende Haftpflicht­versicherung für diese Berufsgruppe daher verpflichtend. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet den erforderlichen Schutz für diese beratenden Berufe. Zu dieser Berufsgruppe zählen unter anderem Notare, Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und Unternehmens­beraterinnen.

Bei der Allianz können sich Rechtsanwältinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Unternehmens­berater gezielt gegen ihre beruflichen Risiken absichern:

Künstlerische Berufe

Selbst­ständige und Freiberufler:innen aus dieser Berufs­gruppe benötigen eine Renten­versicherung. Die meisten selbstständig Beschäftigten sind aber über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Als Mitglied zahlen sie dann für die Kranken-, Pflege- und Renten­versicherung nur die Hälfte der Beiträge. Den restlichen Anteil übernimmt die Künstlersozialkasse. Einzuordnen in diese Berufs­gruppe sind beispiels­weise Künstlerinnen, Musiker, Publizistinnen, Designer, Choreographinnen und und Fotografen.

Die Allianz bietet mit den Fotografen-Versicherungen die Möglichkeit, sich einen speziell für diese Berufsgruppe zugeschnittenen Versicherungs­schutz zusammen­zustellen.

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Sinnvolle Versicherungen 
Neben den Pflichtversicherungen, die für bestimmte Berufsgruppen gelten und vor den Folgen eines Schadens absichern, gibt es weitere Versicherungen, die für Freiberufler:innen und Selbstständige infrage kommen.

Die Pflichtversicherungen decken wichtige private und berufliche Risiken von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen ab. Für einen möglichst umfassenden beruflichen und privaten Schutz sind allerdings weitere zusätzliche Versicherungen notwendig. Diese sind zwar gesetzlich nicht verpflichtend, können aber bei möglichen Schäden vor hohen Kosten schützen. Dazu zählen etwa die Altersvorsorge, eine Lebensversicherung, die Private Krankenversicherung sowie eine Unfallversicherung. Jede dieser einzelnen Versicherungen bringt spezifische Vorteile mit sich.

Je nach Berufsgruppe kann es außerdem sinnvoll sein, folgende Versicherungen abzuschließen:

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Alle Infos auf einen Blick

Selbstständige und Freiberufler:innen arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen mit den verschiedensten Kunden und Auftraggeberinnen. Dabei sind sie diversen Risiken ausgesetzt. Die Wahl eines passenden Versicherungspaketes, das selbstständig und freiberuflich Tätigen umfassenden Schutz bietet, sollte deshalb stets individuell getroffen werden.

Diese Checkliste hilft bei der Auswahl der geeigneten Leistungen:

  • Sind Sie in der Beratung tätig? 
  • Besitzen Sie ein Büro oder ein Lager mit Inventar?
  • Verwalten Sie digitale Daten von Kundinnen und Kunden? 
  • Verfügen Sie über teure Gerätschaften?
  • Beraten Sie Ihre Kundschaft hinsichtlich Steuern oder Finanzen?
  • Was passiert, wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können?
  • Besteht ein großes Risiko eines Rechtsstreits mit Kunden und Kundinnen oder Dienstleistern?
  • Sind Sie krankenversichert?

Nicht jede:r Selbstständige ist allen hier aufgeführten Risiken ausgesetzt, weshalb eine individuelle Beratung und die Zusammenstellung eines spezifischen Versicherungspaketes unerlässlich ist. Neben wichtigen Pflichtversicherungen wie die Rentenversicherung oder Krankenversicherung gibt es weitere Versicherungen, die – je nach Branche – eine sinnvolle Ergänzung sind.  

Die Allianz bietet umfassende Beratungsleistungen, die sich speziell nach den Anforderungen der Freiberufler:innen richten.  Eine Rechtsschutzversicherung sollte, unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit, immer Teil des Versicherungsschutzes sein. Auch die private Absicherung durch eine private Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist empfehlenswert. Die richtige Freiberufler-Versicherung schützt Selbstständige vor Arbeitsunfähigkeit, Verlust des Einkommens und Schäden jeglicher Art.

Mit einer individuellen Beratung durch die Allianz finden Sie den passenden Versicherungsschutz.

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FAQ
  • Wie hoch sind die Kosten für eine Freiberufler-Versicherung?

    Nicht jede:r Selbstständige oder Freiberufler:in benötigt die gleichen Versicherungen. Der individuelle Tarif wird u. a. von der Versicherungsart, dem Risiko, der Selbstbeteiligung sowie der Höhe der Deckungssumme beeinflusst. Je nachdem, für welchen Versicherungsschutz Sie sich entscheiden, können Sie zudem von attraktiven Kombivorteilen der Allianz profitieren. Eine pauschale Kostenangabe ist aus den genannten Gründen daher leider nicht möglich.
  • Gibt es für Freiberufler:innen & Selbstständige eine Versicherungspflicht?

    Für alle Freiberufler:innen besteht eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Bei einigen freien Berufen können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen, in manchen freien Berufen (z.B. Künstlerinnen und Künstlern) besteht eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK).

    Einige Berufsgruppen sind verpflichtet eine Rentenversicherung abzuschließen. Dazu gehören beispielsweise Lehrer:innen und Erzieher:innen, Kranken- und Entbindungshelfer:innen sowie Selbständige in handwerklichen Berufen.

    Auch die Unfallversicherung ist für Selbstständige ein wichtiger Bestandteil für einen umfassenden Versicherungsschutz. Für Hausgewerbetreibende ist der Abschluss dieser Versicherung Pflicht.

    Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist für einige beratende Berufe (z. B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Wirtschaftsprüfer:innen) verpflichtend. Generell ist die Absicherung gegen Vermögensschäden bei beratenden Tätigkeiten sinnvoll . So sollten z. B. Energieberater:innen bei der Versicherung darauf achten, gegen Vermögensschäden abgesichert zu sein. Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung der Allianz bietet hier den passenden Schutz für alle Selbstständigen mit entsprechender Tätigkeit.

  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme als Selbstständige:r oder Freiberufler:in bei den Versicherungen sein?

    Ebenso wie bei den Beiträgen ist auch bei der idealen Versicherungssumme keine spezifische Aussage möglich. Der Betrag orientiert sich an der Versicherungsart und hängt von den zu versichernden Risiken ab. So spielt etwa bei der Inhaltsversicherung der Wert des Inventars oder bei einer Vermögensschaden- und Berufshaftpflichtversicherung das mit der freiberuflichen Tätigkeit verknüpfte Risiko eine wichtige Rolle.
  • Zählen Freelancer:innen zu den Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen?

    Der Begriff Freelancer:in stammt aus dem Englischen und bedeutet "freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin". Freelancer:innen arbeiten selbstständig, oft projektbezogen und für verschiedene Unternehmen. Weil sie ihrer Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig nachgehen, gelten Freelancer:innen als Selbständige. Aus diesem Grund besteht auch für Freelancer:innen die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Außerdem gehört auch für sie die Berufs­haftpflicht­versicherung zum Basis-Schutz. Je nachdem welche Tätigkeit ausgeübt wird, können für Freelancer:innen noch weitere Versicherungen wichtig sein. Der richtige Versicherungsschutz schützt Sie im Schadenfall vor existenzbedrohenden Kosten.
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