Junge Frau mit Laptop auf einer Klippe
Richtig geschützt bei frei­beruflicher Tätigkeit

Welche Versicherungen sind für Selbst­ständige & Frei­berufler wichtig?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Freiberuflichkeit oder Selbstständigkeit umfasst viele verschiedene Tätigkeiten und unterschiedliche Berufsgruppen wie Journalisten, Künstler, Krankengymnasten oder Steuerberater.
  • Freiberufler und Selbstständige profitieren nicht von den Versicherungsleistungen eines Unternehmens, sondern sind selbst für ihren Versicherungsschutz zuständig.
  • Aufgrund der sehr unterschiedlichen Tätigkeiten ist es für Freiberufler und Selbstständige notwendig, sich individuell gegen ihre spezifischen Risiken abzusichern.
  • Da freiberufliche und selbstständige Existenzgründer über die Jahre hinweg verschiedensten Risiken ausgesetzt sind, ist insbesondere ein Versicherungspaket wichtig, das optimal auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Allianz berät Sie gerne bei der Wahl des für Sie passenden Versicherungsschutzes.
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Erklärung

Als selbstständig gilt jeder, der:

  • eigenständig ein Unternehmen gründet
  • das Unternehmensrisiko selbst trägt
  • auf Rechnung arbeitet
  • seine Tätigkeit, den Arbeitsort und die Arbeitszeit selbst bestimmt und frei gestaltet

Wer als Selbstständiger tätig sein möchte, arbeitet entweder gewerblich oder freiberuflich. Freiberufler müssen selbstständig für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, doch wer gilt rechtlich überhaupt als Freiberufler? Im Einkommenssteuergesetz (EStG) werden in § 18 eine ganze Reihe konkreter Berufe genannt, die als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden können. Diese sogenannten "Katalogberufe" lassen sich in vier Gruppen einteilen: 

  • Heilberufe (Ärzte, Physiotherapeuten etc.)
  • Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (Steuerberater, Rechtsanwälte etc.) 
  • technisch-wissenschaftliche Berufe (Ingenieure, Architekten etc.)
  • Medien- und Sprachberufe (Dolmetscher, Journalisten etc.)

Nur wenn alle genannten Merkmale für den jeweiligen Katalogberuf von einem Selbstständigen erfüllt werden, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit – sonst ist die selbstständige Tätigkeit als Gewerbebetrieb einzuordnen.

Quelle: https://www.lexoffice.de/lexikon/katalogberufe-freiberuflich/ (Stand: 11/2020)

Eine weitere Bezeichnung, die häufig im Kontext der "Selbstständigkeit" auftaucht, ist der Begriff Freelancer. Das Wort stammt aus dem Englischen und bedeutet freier Mitarbeiter. Freelancer sind Personen, die selbständig für verschiedene Unternehmen tätig sind, aber nicht bei Unternehmen angestellt sind. Sie arbeiten meist projektbezogen, selbstverantwortlich und legen ihre Arbeitszeit selbst fest. Damit zählen Freelancer oder auch freie Mitarbeiter als Selbstständige. 
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Versicherungs­schutz
Wer die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit erfüllt oder als Selbstständiger arbeiten möchte, benötigt je nach Beruf ganz unterschiedliche Versicherungen. 

Folgende Versicherungen sichern Sie gegen gewerbliche Risiken ab: 

Zusätzlich können sich Freiberufler und Selbstständige mit diesen Versicherungen vor privaten Risiken schützen:

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Versicherungspflicht
In Deutschland ist der Abschluss einer Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherungspflicht betrifft auch Selbstständige und Freiberufler. Sie können sich entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden oder privat absichern. 
Der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn Freiberufler oder Selbstständige zuvor bei einem Arbeitgeber gesetzlich versichert waren oder die Versicherung über die Künstlersozialkasse verpflichtend ist. Die Entscheidung über die Art der Krankenversicherung hat direkten Einfluss auf die Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Selbstständige und Freiberufler automatisch pflegeversichert. Mit einer privaten Krankenversicherung muss zusätzlich eine Pflegeversicherung abgeschlossen werden.
Welche Pflichtversicherungen Selbstständige und Freiberufler abschließen müssen, hängt von der Branche ab, in der sie beschäftigt sind. Je nach Berufsgruppe und den Risiken, die die Tätigkeit mit sich bringt, sind unterschiedliche Pflichtversicherungen erforderlich. Für einige Berufe ist nur die Krankenversicherung verpflichtend, für andere Berufsgruppen ist hingegen eine Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung vorgeschrieben. 
Heilende Berufe

Für Selbstständige und Freiberufler, die einen Heilberuf ausüben, ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch. Hierzu zählen beispielsweise Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Hebammen und Entbindungspfleger. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Krankenschwestern und Krankenpfleger. Sie können sich freiwillig für eine Berufs­haftpflicht­versicherung entscheiden. Auch Hebammen sind von der Versicherungs­pflicht befreit, wenn sie keine aktive Geburtshilfe leisten, sondern sich nur nach der Geburt um Mutter und Kind kümmern. Für Kranken- und Entbindungspfleger besteht die Pflicht, eine Rentenversicherung abzuschließen. Apotheker benötigen zusätzlich eine Produkt­haft­pflicht­versicherung und gegebenenfalls eine Warentransportversicherung, wenn sie im Medikamentenversand tätig sind.

Bei der Allianz profitieren Ärzte und Apotheker von individuellen Versicherungsangeboten:

Handwerkliche Berufe

Selbstständige und Freiberufler, die einen handwerklichen Beruf ausüben, sind verpflichtet, eine Rentenversicherung abzuschließen, wenn sie Mitglied in der Handwerkskammer sind. In diese Berufsgruppe gehören zum Beispiel Maler, Lackierer und Dachdecker. Zusätzlich benötigen Hausgewerbetreibende eine betriebliche Unfallversicherung.

Für selbstständige Handwerker, Dachdecker, Maler und Lackierer bietet die Allianz maßgeschneiderte Versicherungspakete:

Planende Berufe
Selbstständige und Freiberufler, die Kunden beraten oder große Projekte planen, wie Ingenieure und Architekten, benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie schützt Selbstständige vor den teuren Folgen eines Planungsfehlers oder einer Unachtsamkeit.
 
Stellen Sie sich als selbstständiger Ingenieur oder Architekt Ihre individuelle Versicherungslösung zusammen:
 
Berufe in Bildung & Erziehung

Für selbstständige Lehrer, Erzieher, Sport- oder Reitlehrer ist der Abschluss einer Rentenversicherung Pflicht, wenn sie monatlich mehr als 450 Euro verdienen oder Angestellte haben. Verdienen freiberuflich Lehrende beispielsweise nur nebenberuflich etwas dazu, müssen Sie keine Rentenversicherung abschließen. Zu dieser Berufsgruppe gehören beispielsweise auch Sporttrainer, Musiklehrer und andere Coaches.

Bei der Allianz können Sie unter anderem als Lehrer, Yoga- oder Reitlehrer Ihr individuelles Versicherungspaket zusammenstellen: 

Beratende Berufe

Selbstständige und Freiberufler, die andere beraten, können durch falsche Beratung große Schäden verursachen. Um sich gegen das Risiko eines sogenannten Vermögensschadens abzusichern, ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung für diese Berufsgruppe daher verpflichtend. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet den erforderlichen Schutz für diese beratenden Berufe. Zu dieser Berufsgruppe zählen unter anderem Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.

Bei der Allianz können sich Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater gezielt gegen ihre beruflichen Risiken absichern:

Künstlerische Berufe

Selbstständige und Freiberufler aus dieser Berufsgruppe benötigen eine Rentenversicherung. Die meisten selbstständig Beschäftigten sind aber über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Als Mitglied zahlen sie dann für die Kranken-, Pflege- du Rentenversicherung nur die Hälfte der Beiträge. Den restlichen Anteil übernimmt die Künstlersozialkasse. Einzuordnen in diese Berufsgruppe sind beispielsweise Künstler, Musiker, Publizisten, Designer, Choreographen und Fotografen.

Die Allianz bietet mit Versicherungen für Fotografen die Möglichkeit, sich einen speziell für diese Berufsgruppe zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammenzustellen.

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Sinnvolle Versicherungen 
Neben den Pflichtversicherungen, die für bestimmte Berufsgruppen gelten und vor den Folgen eines Schadens absichern, gibt es weitere Versicherungen, die für Freiberufler und Selbstständige infrage kommen.

Die Pflichtversicherungen decken wichtige private und berufliche Risiken von Selbstständigen und Freiberuflern ab. Für einen möglichst umfassenden beruflichen und privaten Schutz sind allerdings weitere zusätzliche Versicherungen notwendig. Diese sind zwar gesetzlich nicht verpflichtend, können aber bei möglichen Schäden vor hohen Kosten schützen. Dazu zählen etwa die Altersvorsorge, eine Lebensversicherung, die Private Krankenversicherung sowie eine Unfallversicherung. Jede dieser einzelnen Versicherungen bringt spezifische Vorteile mit sich.

Je nach Berufsgruppe kann es außerdem sinnvoll sein, folgende Versicherungen abzuschließen:

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Alle Infos auf einen Blick

Selbstständige und Freiberufler arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen mit den verschiedensten Kunden und Auftraggebern. Dabei sind sie diversen Risiken ausgesetzt. Die Wahl eines passenden Versicherungspaketes, das Selbstständigen und Freiberuflern umfassenden Schutz bietet, sollte deshalb stets individuell getroffen werden.

Diese Checkliste hilft bei der Auswahl der geeigneten Leistungen:

  • Sind Sie in der Beratung tätig? 
  • Besitzen Sie ein Büro oder ein Lager mit Inventar?
  • Verwalten Sie digitale Kundendaten? 
  • Verfügen Sie über teure Gerätschaften?
  • Beraten Sie Ihre Kunden hinsichtlich Steuern oder Finanzen?
  • Was passiert, wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können?
  • Besteht ein großes Risiko eines Rechtsstreits mit Kunden oder Dienstleistern?
  • Sind Sie krankenversichert?

Nicht jeder Selbstständige ist allen hier aufgeführten Risiken ausgesetzt, weshalb eine individuelle Beratung und die Zusammenstellung eines spezifischen Versicherungspaketes unerlässlich ist. Neben wichtigen Pflichtversicherungen wie die Rentenversicherung oder Krankenversicherung gibt es weitere Versicherungen, die – je nach Branche – eine sinnvolle Ergänzung sind.  

Die Allianz bietet umfassende Beratungsleistungen, die sich speziell nach den Anforderungen der Freiberufler richten.  Eine Rechtsschutzversicherung sollte, unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit, immer Teil des Versicherungsschutzes sein. Auch die private Absicherung durch eine private Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist empfehlenswert. Die richtige Freiberufler-Versicherung schützt Selbstständige vor Arbeitsunfähigkeit, Verlust des Einkommens und Schäden jeglicher Art.

Mit einer individuellen Beratung durch die Allianz finden Sie den passenden Versicherungsschutz.

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FAQ
  • Wie hoch sind die Kosten für Versicherungen für Freiberufler & Selbstständige?

    Nicht jeder Selbstständige oder Freiberufler benötigt die gleichen Versicherungen. Der individuelle Tarif wird u. a. von der Versicherungsart, dem Risiko, der Selbstbeteiligung sowie der Höhe der Deckungssumme beeinflusst. Je nachdem, für welchen Versicherungsschutz Sie sich entscheiden, können Sie zudem von attraktiven Kombivorteilen der Allianz profitieren. Eine pauschale Kostenangabe ist aus den genannten Gründen daher leider nicht möglich.
  • Gibt es für Freiberufler & Selbstständige eine Versicherungspflicht?

    Für alle Freiberufler besteht eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Bei einigen freien Berufen kann man wählen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, in manchen freien Berufen (z.B. Künstlern) besteht eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK).

    Einige Berufsgruppen sind verpflichtet eine Rentenversicherung abzuschließen. Dazu gehören beispielsweise Lehrer und Erzieher, Kranken- und Entbindungshelfer sowie Selbständige in handwerklichen Berufen.

    Auch die Unfallversicherung ist für Selbstständige ein wichtiger Bestandteil für einen umfassenden Versicherungsschutz. Für Hausgewerbetreibende ist der Abschluss dieser Versicherung Pflicht.

    Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist für einige beratende Berufe (z. B. Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) verpflichtend. Generell ist die Absicherung gegen Vermögensschäden bei beratenden Tätigkeiten sinnvoll . So sollten z. B. Energieberater bei der Versicherung darauf achten, gegen Vermögensschäden abgesichert zu sein. Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung der Allianz bietet hier den passenden Schutz für alle Selbstständigen mit entsprechender Tätigkeit.

  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme als Selbstständiger oder Freiberufler bei den Versicherungen sein?

    Ebenso wie bei den Beiträgen ist auch bei der idealen Versicherungssumme keine spezifische Aussage möglich. Der Betrag orientiert sich an der Versicherungsart und hängt von den zu versichernden Risiken ab. So spielt etwa bei der Inhaltsversicherung der Wert des Inventars oder bei einer Vermögensschaden- und Berufshaftpflichtversicherung das mit der freiberuflichen Tätigkeit verknüpfte Risiko eine wichtige Rolle.
  • Zählen Freelancer zu den Selbstständigen oder Freiberuflern?

    Der Begriff Freelancer stammt aus dem Englischen und bedeutet "freier Mitarbeiter". Freelancer arbeiten selbstständig, oft projektbezogen und für verschiedene Unternehmen. Weil sie ihrer Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig nachgehen, gelten Freelancer als Selbständige. Aus diesem Grund besteht auch für Freelancer die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Außerdem gehört auch für sie die Berufshaftpflichtversicherung zum Basis-Schutz. Je nachdem welche Tätigkeit ausgeübt wird, können für Freelancer noch weitere Versicherungen wichtig sein. Der richtige Versicherungsschutz schützt Sie im Schadenfall vor existenzbedrohenden Kosten.
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