Veranstalterhaftpflichtversicherung - Szene einer Menschenmenge bei einem Konzert.
Sorglos Events veranstalten

Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Haftungsrisiko: Als Veranstalter:in haften Sie für alle Schäden, für die Sie selbst oder von Ihnen beauftragte Unternehmen im Rahmen einer Veranstaltung verantwortlich gemacht werden können.
  • Sinvoller Schutz: Aufgrund des hohen Schaden­risikos bei allen Events  ist die Ver­anstaltungs­haftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie sichert Sie gegen hohe Schaden­ersatz­ansprüche finanziell ab.
  • Leistungen: Die Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den existenz­bedrohenden Folgen bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögens­schäden.
  • Maßgeschneiderte Absicherung: Bei der Allianz können Sie Ihren Versicherungs­schutz mit Zusatz­bausteinen für Ihre individuellen Erfordernisse und die Größe Ihrer Veranstaltung erweitern.
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Sinnvoller Schutz
Ob Messe, Konzert oder Hochzeit: Schnell sind bei der Durchführung eines Events Fehler und Unfälle passiert, die zu hohen Schadens­ersatz­forderungen führen können. Mit einer Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung schützen Sie sich als verantwortliche Person vor den finanziellen Folgen im Schadenfall. 

An der Durchführung einer Veranstaltung sind häufig viele Menschen und Organisationen beteiligt. Auch wenn alle Beteiligten gewissenhaft arbeiten, besteht ein Risiko für Personen-, Sach-und daraus resultierende Vermögens­schäden. Im Falle eines Schadens am Veranstaltungs­ort haften Sie als Veranstalter:in.

Eine Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung sichert Sie gegen hohe Kosten und unberechtigte Ansprüche ab, die im schlimmsten Fall sogar Ihre Existenz bedrohen können. Mit der Allianz Veranstalter­haftpflicht bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Tarife für die speziellen Anforderungen und Größe Ihrer Veranstaltung.

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Leistungen

Im Schadenfall prüfen wir, ob Sie tatsächlich haftbar sind und die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehren wir für Sie ab, notfalls vor Gericht.

Sind die Ansprüche berechtigt, zahlen wir diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summen. In der Regel sind das 3 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögens­schäden. Auf Wunsch können Sie einen höheren Versicherungs­schutz vereinbaren und spezielle Risiken über Ihre maßgeschneiderte Veranstalter­haftpflicht­versicherung absichern.

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Zusatz­bausteine
Eine Frau kauft Essen an einem Essensstand
Eine Frau kauft Essen an einem Essensstand

Die Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung versichert Sie umfassend gegen viele Haftpflicht­risiken bei kleineren und größeren Veranstaltungen. Erfordert Ihr Event darüber hinaus besonderen Schutz, können Sie diese Risiken zusätzlich versichern. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Absicherung für Ihre Veranstaltung.

Folgende optionale Deckungs­erweiterungen für die Einmal­versicherung können Sie wählen:

  • Abgabe von Speisen und Getränken
  • Auf- und Abbau eines geliehenen Restaurations­zeltes durch gestellte Richtmeister:innen
  • Amtlich genehmigtes Abbrennen von Feuerwerken 
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Klarheit im Schaden­fall
Der Versicherungs­schutz gilt im Schaden­fall für Sie als Veranstalter:in, Ihre Mitarbeitenden und Leiharbeiter:innen. Die Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung deckt Personen- und Sachschäden sowie die daraus resultierenden Vermögens­schäden ab.
  • ...bei Schäden aus Auf-, Abbau und Durchführung der Veranstaltung (z.B. Beschädigung von Eigentum und Personen aus Unachtsamkeit).
  • ...Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer, Wasser oder Explosion.
  • ...Schäden durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • ...für Umweltschäden.
  • ...für die Abwehr eventuell unberechtigter Ansprüche gegen Sie.
  • …der Schaden vorsätzlich oder durch bewusstes Missachten von Gesetzen und Vorschriften herbeigeführt wurde.
  • ...Ihnen selbst ein Schaden entstanden ist.
  • ... der Schaden durch Veranstaltungs­besucher:innen verursacht wurde.
  • ...es zu Schäden durch die Nutzung von zulassungs- oder versicherungspflichtigen Fahrzeugen gekommen ist.
  • ...Schäden durch die Nichterbringung einer vereinbarten Dienstleistung entstanden sind.
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Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Für alle Fälle
Ob Musik­event, Sport­veranstaltung oder ein exklusiver Veranstaltungsort für Ihr Firmen-Jubiläum: Eine Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung bietet Ihnen umfassenden Versicherungs­schutz und verhindert, dass Sie als Veranstalter:in am Ende auf den Kosten für einen eventuellen Schaden sitzenbleiben.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Reicht die private Haftpflichtversicherung des Veranstalters oder der Veranstalterin für öffentliche Events aus?

    Nein, die private Haftpflicht­versicherung des Veranstalters oder der Veranstalterin (Gewerbe-Inhaber:in) kommt für Schäden im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen nicht auf.
  • Was kostet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

    Die Kosten für eine Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung sind abhängig von der Art und Größe Ihrer Veranstaltung, der Versicherungs­summe und dem gewählten Tarif sowie den Zusatz­bausteinen. Wir beraten Sie gerne zu Preisen und Leistungen Ihrer persönlichen Veranstaltungs­haftpflicht.
  • Welche Veranstaltungen können abgesichert werden?

    Die Allianz Veranstalter­haftpflicht­versicherung bietet eine umfassende Absicherung für unterschiedlichste Klein- und Groß­veranstaltungen.

    Unsere Veranstaltungs­haftpflicht versichert zum Beispiel: 

    • Sommerfest oder Herbstfest
    • Jubiläum
    • Schulabschlussfeier
    • Fußballcamp
    • Stadtlauf
    • Hunderennen
    • Kulturveranstaltungen
    • Öffentliche Tanzveranstaltungen und Messen
    • Umzüge und Festumzüge    
  • Für welche Orte gilt mein Versicherungsschutz?

    Der Versicherungs­schutz der Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung der Allianz besteht grundsätzlich innerhalb der Bundes­republik Deutschland. Der genaue Geltungs­bereich wird vertraglich festgelegt.
  • Welche Deckungssummen sind im Rahmen der Veranstaltungshaftpflichtversicherung möglich?

    Die Deckungs­summe der Allianz Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung beträgt pauschal 3 Millionen Euro für Sachschäden und Personen­schäden. Auf Wunsch können Sie als Versicherungs­nehmer:in eine höhere Versicherungs­summe bzw. ergänzende Leistungen vereinbaren.
  • Haben Veranstalter:innen im Schadensfall einen Selbstbehalt zu tragen?

    Die Selbst­beteiligung im Schadensfall für Veranstalter:innen bzw. Versicherungs­nehmer:innen beträgt bei der Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung im Rahmen einer Jahres­versicherung 150 Euro. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Versicherungs­summe.
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Illustration - Eine dunkelhaarige Frau sitzt an einem Schreibtisch und sieht in ihren Laptop.
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Illustration - Ein dunkelhaariger Mann steht seitlich zur Kamera, während vor ihm drei Visitenkarten in der Luft schweben.
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