Nach § 7 a des Güterkraftverkehrsgesetzes sind Sie verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen, wenn Sie
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Der Versicherungsbedarf von Spediteuren und Frachtführern
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Krafthaftpflicht-Versicherung | Gesetzlich vorgeschrieben |
Kraftfahrzeug-Versicherung (Voll- oder Teilkasko) |
Empfehlenswert |
Verkehrshaftungs-Versicherung | Gesetzlich vorgeschrieben |
Betriebshaftpflicht-Versicherung (inklusive Umweltkompaktversicherung) |
Empfehlenswert für die Absicherung des betrieblichen Haftungsrisikos |
Transport-Versicherung | Weitervermittlung durch Sie an Kunden möglich |
Sachversicherung | Empfehlenswert, aber die Höhe ist abhängig vom Wert der Betriebseinrichtung/ des Lagers/ Waren |
Versichert sind im Rahmen Ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Frachtführerhaftung:
Der Versicherungsschutz richtet sich nach Ihrem individuellen Risiko und lässt sich erweitern für bestimmte:
Bei Schadenersatzansprüchen prüfen unsere Experten die Sach- und Rechtslage. Wir wehren unbegründete Ansprüche für Sie ab und übernehmen die Kosten im Falle eines Rechtsstreits.
Die Transportversicherung ist der Sammelbegriff für Versicherungen, die Transportgüter und -mittel schützen. Je nach Risiken und Haftung gibt es die:
Versicherungsschutz besteht für Ihr Transportunternehmen normalerweise innerhalb Europas, sofern Sie keinen eingeschränkteren Bereich gewählt haben. Ausgenommen sind die GUS-Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan).
Sollten Sie Transporte im Umkreis von 150 Kilometern vom Standort Ihres Betriebes versichert haben, dürfen Sie diese Grenze nicht überschritten – sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Wir beraten Sie gerne und stimmen den Versicherungsschutz auf Ihren Betrieb ab.