Allianz - Verkehrshaftungsversicherung: Mann beklebt Kartons in einer Lagerhalle
Ein Muss im ge­werblichen Güter­transport

Verkehrs­haftungs­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Schutz für Transportgüter: Beschädigte Ware oder eine verspätete Lieferung? Als Logistiker, Spediteur oder Fracht­führer haften Sie für die Waren, die Sie gewerblich trans­portieren.
  • Wichtige Absicherung: Die Verkehrs­haftungs­versicherung ist für Transport­unternehmen gesetzlich vor­ge­schrieben und schützt Sie vor der Schaden­ersatz­forderung Ihrer Kunden.
  • Leistungen: Versichert sind Güter­schäden und Vermögens­schäden. Den Versicherungs­schutz können Sie individuell für Ihren Betrieb erweitern. 
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Unverzicht­barer Schutz
Allianz - Verkehrshaftungsversicherung: Gabelstapler mit Kartons im Eingang einer Lagerhalle.
Als Transport­unternehmer:in wissen Sie, was täglich auf der Straße schieflaufen kann: Eine Lkw-Ladung landet im Graben, Waren gehen verloren, Sie liefern zu spät. Für den Schaden ist Ihr Transport­unternehmen verantwortlich. Aus gutem Grund schreiben das Güterkraft­verkehrs­gesetz (§ 7a GüKG) sowie die Geschäfts­bedingungen der Transport­unter­nehmer eine Verkehrs­haftungs­versicherung vor.
Allianz - Verkehrshaftungsversicherung: Gabelstapler mit Kartons im Eingang einer Lagerhalle.
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Gut zu wissen
Illustration Gut zu wissen zum Thema Verkehrshaftungsversicherung
Illustration Gut zu wissen zum Thema Verkehrshaftungsversicherung

Nach § 7 a des Güterkraft­verkehrs­gesetzes sind Sie verpflichtet, eine Verkehrs­haftungs­versicherung abzuschließen, wenn Sie

  • geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördern oder diese durch andere Fracht­führer trans­portieren lassen und
  • dabei Kraft­fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt­gewicht von mehr als 3,5 Tonnen verwenden (einschließlich Anhänger).
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Auf einen Blick
Der Versicherungs­bedarf von Spediteuren und Fracht­führern:
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Leistungs­umfang
Allianz - Verkehrshaftungsversicherung: Transporter mit Container
Allianz - Verkehrshaftungsversicherung: Transporter mit Container

Versichert sind im Rahmen Ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Frachtführerhaftung:

  • Güterschäden (Verlust und Beschädigung)
  • Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, sonstiges Fehlverhalten)

Der Versicherungsschutz richtet sich nach Ihrem individuellen Risiko und lässt sich erweitern für bestimmte:

  • Warenarten,
  • Transportarten,
  • Länder,
  • Gefahren.

Bei Schadenersatzansprüchen prüfen unsere Experten die Sach- und Rechtslage. Wir wehren unbegründete Ansprüche für Sie ab und übernehmen die Kosten im Falle eines Rechtsstreits.

Kompetent, kundennah, flexibel

Die Allianz Esa bietet ihren Kunden innovative Versicherungskonzepte für die Transport- und Logistikbranche, die gewerbliche Schifffahrt, technische Versicherungen sowie für den Bereich Wassersport. Durch die kundenorientierten und bedarfsgerechten Versicherungslösungen der Allianz Esa sowie der internationalen Ausrichtung und Finanzstärke der Allianz haben Sie stets einen starken Partner an Ihrer Seite.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, ausgezeichneten Produkten und exzellenten Serviceleistungen.

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Er­klärung

Die Transportversicherung ist der Sammel­begriff für Versicherungen, die Transportgüter und -mittel schützen. Je nach Risiken und Haftung gibt es die:

  • Verkehrshaftungsversicherung für die Haftung von Verkehrsträgern aus Speditions-, Fracht- und Lager­verträgen.
  • Warentransportversicherung für Unternehmen, die ihre Warenbezüge und -versendungen zum Teil selbst transportieren, insbesondere aber über Verkehrsträger befördern lassen.
  • Werkverkehrsversicherung für Unternehmen, die Ihre Güter mit eigenen Kraftfahrzeugen trans­portieren.
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Klarheit für den Schadenfall
  • … Sie bei einem gewerblichen Transport innerhalb Europas Ware beschädigen oder zu spät liefern und Kunden Schadenersatz von Ihnen fordern.
  • … der Schadenersatzanspruch gegen Sie berechtigt ist.
  • … die Forderungen unbegründet sind.
  • … Sie vorsätzlich gehandelt haben.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Wen versichert die Verkehrshaftungsversicherung?

    Versichern können sich natürliche und juristische Personen. Mitversichert sind alle Mitarbeiter:innen Ihres Betriebes, wenn Sie im Rahmen Ihrer Aufgaben tätig werden.
  • Wo gilt der Versicherungsschutz der Verkehrshaftung?

    Versicherungsschutz besteht für Ihr Transportunternehmen normalerweise innerhalb Europas, sofern Sie keinen eingeschränkteren Bereich gewählt haben. Ausgenommen sind die GUS-Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan).

    Sollten Sie Transporte im Umkreis von 150 Kilometern vom Standort Ihres Betriebes versichert haben, dürfen Sie diese Grenze nicht überschritten – sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

    Wir beraten Sie gerne und stimmen den Versicherungsschutz auf Ihren Betrieb ab.

  • Was kostet eine Verkehrshaftungsversicherung?

    Die Kosten für eine Verkehrs­haftungs­versicherung richten sich nach den Risiken und An­forderungen Ihres Trans­port­unternehmens. Wir berechnen Ihren individuellen Tarif.
  • Wie sichere ich mich Bereich Spedition und Lagerhaltung ab?

    Für die Haftung aus Speditions- und Lagerverträgen (disponierte Lagerung) benötigen Sie ebenfalls die Logistikversicherung 4.0
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