- Als Hauseigentümer:in sind Sie verantwortlich für die Sicherheit auf Ihrem Firmengelände.
- Erleidet eine betriebsfremde Person auf Ihrem Grundstück einen Unfall, müssen Sie Ihrer gesetzlichen Haftpflicht nachkommen und Schadenersatz zahlen.
- Eine Haftpflichtversicherung fürs Haus schützt Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden rund um Ihr Firmengebäude und -grundstück.
Haus-Haftpflicht für Unternehmen kurz erklärt
Warum eine Haus-Haftpflicht abschließen?
Eigentum verpflichtet – auch bei gewerblich genutzten Grundstücken. Passieren Unfälle auf Ihrem Gelände, kann eine dritte Person Schmerzensgeld von Ihnen fordern oder Reparaturkosten in Rechnung stellen. Eine Haus-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen hohen Kosten.
Als Eigentümer:in müssen Sie dafür sorgen, dass es auf dem Firmengelände sicher ist: vom gestreuten Gehweg im Winter bis zur Beleuchtung im Treppenhaus. Ebenfalls gehört es dazu, Ihr Gebäude regelmäßig zu überprüfen und etwa lockere Dachziegel oder defekte Treppenstufen zu reparieren.
Wer ist über die Haus-Haftpflicht versichert?
Versicherungsschutz besteht für Sie selbst und:
- Personen, die sich im Rahmen ihres Arbeitsvertrags um Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung oder die sonstige Betreuung kümmern,
- Personen, die Sie bei Baueigenleistungen unterstützen – unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit,
- Verwaltende Personen und Wohnungseigentümer:innen von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, wenn Sie im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft handeln. Ausgeschlossen bleiben Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- oder Teileigentum.
Kommt es bei den jeweiligen Tätigkeiten zu Ansprüchen gegen Sie, Ihre Mitarbeiter:innen, Bauhelfer:innen oder verwaltende Personen, sind Sie vor den hohen Kosten geschützt.
Die Beweislastumkehr
Haftpflicht bei Bau- und Sanierungsarbeiten
Wer braucht eine Haus-Haftpflicht?
Ist die Haus-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Wann ist der Versicherungsschutz eingeschränkt?
Welche Verpflichtungen haben Sie bei der Haus-Haftpflicht?
Änderung des Versicherungsrisikos
Wir fordern Sie regelmäßig auf, Ihre versicherten Risiken zu überprüfen.
Haben sich Ihre Risiken verändert oder sind neue hinzugekommen, müssen Sie uns diese nennen.
Meldepflicht für Versicherungsfälle
Über jeden Versicherungsfall müssen Sie uns innerhalb einer Woche informieren, auch wenn keine Schadenersatzansprüche gegen Sie erhoben wurden.