- In Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beraten Sie Ihre Kunden auf eigenes Risiko. Schon ein kleiner beruflicher Fehler kann einen großen finanziellen Schaden verursachen und unter Umständen Ihre Existenz bedrohen.
- Hat eine versäumte Frist oder eine falsche Beratung einen finanziellen Nachteil für Ihren Kunden oder Ihre Kundin, müssen Sie als Berater:in die Kosten für den Vermögensschaden aus eigener Tasche zahlen.
- Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen aus einem Berufsversehen.
- Für Berufsgruppen wie Rechtsanwältinnen, Notare, Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer gilt die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden.
- Die Experten und Expertinnen der Allianz prüfen die Haftungsfrage und zahlen bei berechtigten Ansprüchen den Schadenersatz.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflicht kurz erklärt
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn eine andere Person durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil hat. Zum Beispiel, wenn eine Kundin aufgrund einer unzureichenden Marktanalyse Ihrer Unternehmensberatung ihre Produktion ausbaut und dadurch hohe finanzielle Verluste erleidet. Dies wird als reiner oder echter Vermögensschaden bezeichnet.
Ein unechter Vermögensschaden hingegen entsteht als Folge eines Sach- oder Personenschadens. Wenn sich z. B. ein Kunde vor Ihrem Bürogebäude das Bein bricht, weil das Firmengelände im Winter nicht geräumt wurde, handelt es sich um einen Personenschaden. Da er mehrere Wochen nicht arbeiten kann, hat er einen Verdienstausfall – und damit zusätzlich einen Vermögensschaden. Unechte Vermögensschäden sind über die Betriebs- oderBerufshaftpflicht versichert.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie bei einem echten Vermögensschaden umfassend und stellt Sie von Schadenersatzansprüchen frei. Es erfolgt eine Prüfung der Haftungsfrage, ein Ausgleich des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und eine Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen. In einigen Berufsgruppen, die einem potentiell erhöhten Risiko unterliegen, einen Vermögensschaden zu verursachen, ist eine Haftpflicht für Vermögensschäden verpflichtend abzuschließen.
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Auch für bestimmte Berufsgruppen, die beratend, verwaltend oder gutachterlich tätig sind (z. B. Unternehmensberatungen und Agenturen) und für Selbstständige, Freiberufler:innen, Vereine oder Stiftungen kann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Auch dort können bereits kleinste Fehler zu großen finanziellen Schäden führen, wenn geschädigte Personen einen Schadenersatzanspruch geltend machen.
Um im Fall eines Berufsversehens bzw. einer mangelhaften Beratung ausreichend abgesichert zu sein, empfiehlt sich deshalb für folgende Berufsgruppen, Branchen und Berufsbilder eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden:
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Berufsgruppen
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Unternehmen/Organisationen
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| Rechtsanwältinnen & -anwälte | Unternehmensberatungen & Werbeagenturen |
| Notare & Notarinnen | Vereine & Verbände |
| Steuerberater:innen | Stiftungen |
| Wirtschaftsprüfer:innen | Wohnungsunternehmen |
Was ist der Unterschied zwischen Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung?
Egal für welche Branche oder Unternehmensgröße: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%
Vermögenshaftpflicht oder Berufshaftpflicht?
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Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht?
Wie melde ich einen Vermögensschaden?
Schicken Sie uns bitte eine E-Mail an unsere Adresse [email protected] unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer mit folgenden Informationen:
- Um welchen Vorwurf/welche Pflichtverletzung handelt es sich?
- Wann soll Ihnen diese Pflichtverletzung unterlaufen sein?
- In welcher Funktion waren Sie dabei tätig?
- Werden Sie bereits konkret in Anspruch genommen?
- Sind die erhobenen Vorwürfe Ihrer Meinung nach zutreffend bzw. wie stellt sich die Angelegenheit aus Ihrer Sicht dar?
Bitte fügen Sie Unterlagen bei, die uns den Sachverhalt verständlich machen, wie beispielsweise Forderungsschreiben, Mahnbescheid oder Klageschrift.
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