Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn ein anderer durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil hat. Ein Beispiel sind die Umsatzeinbußen eines Kunden, weil Sie ihn nicht richtig beraten haben. Dies wird als reiner oder echter Vermögensschaden bezeichnet.
Ein unechter Vermögensschaden hingegen entsteht als Folge eines Sach- oder Personenschadens. Wenn sich z.B. ein Besucher das Bein bricht, weil das Firmengelände im Winter nicht geräumt wurde, handelt es sich um einen Personenschaden. Da er mehrere Wochen nicht arbeiten kann, hat er einen Verdienstausfall – und damit einen Vermögensschaden.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stellt Sie von Schadenersatzansprüchen frei und übernimmt:
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