Kurz erklärt in 30 Sekunden
Vermögensschadenhaftpflicht: Auf den Punkt gebracht
- In Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beraten Sie Ihre Kunden auf eigenes Risiko. Schon ein kleiner beruflicher Fehler kann einen großen finanziellen Schaden verursachen und unter Umständen Ihre Existenz bedrohen.
- Hat eine versäumte Frist oder eine falsche Beratung einen finanziellen Nachteil für Ihren Kunden oder Ihre Kundin, müssen Sie als Berater:in die Kosten für den Vermögensschaden aus eigener Tasche zahlen.
- Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen aus einem Berufsversehen.
- Für Berufsgruppen wie Rechtsanwältinnen, Notare, Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer gilt die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden.
- Die Experten und Expertinnen der Allianz prüfen die Haftungsfrage und zahlen bei berechtigten Ansprüchen den Schadenersatz.
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Was ist der Unterschied?
Vermögenshaftpflicht oder Berufshaftpflicht?
Wer einen verantwortungsvollen Beruf ausübt, trägt meist auch ein hohes Risiko – die Ärztin für ihre Patient:innen, der Steuerberater für seine Mandanten und Mandantinnen oder die Architektin für das Bauprojekt. Das Risiko für einen Schaden unterscheidet sich je nach Berufsgruppe. Für manche Tätigkeiten sind eine Berufs- oder Vermögenshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben:
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