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Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Wenn falscher Rat ein Vermögen kostet
Allianz - Vermögensschaden Haftpflichtversicherung: Mann und Frau in einem Beratungsgespräch
  • In Ihrer selbst­ständigen oder frei­beruf­lichen Tätig­keit beraten Sie Ihre Kunden auf eigenes Risiko. Schon ein kleiner beruflicher Fehler kann einen großen finan­ziellen Schaden ver­ur­sachen und unter Um­ständen Ihre Existenz bedrohen.
  • Hat eine versäumte Frist oder eine falsche Beratung einen finan­ziellen Nachteil für Ihren Kunden oder Ihre Kundin, müssen Sie als Berater:in die Kosten für den Vermögens­schaden aus eigener Tasche zahlen.
  • Die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung schützt Sie und Ihr Unter­nehmen vor den finan­ziellen Folgen aus einem Berufs­versehen.
  • Für Berufs­gruppen wie Rechts­anwältinnen, Notare, Steuer­beraterinnen und Wirtschafts­prüfer gilt die gesetzliche Haftpflicht für Vermögens­schäden.
  • Die Experten und Expertinnen der Allianz prüfen die Haftungs­frage und zahlen bei berech­tigten Ansprüchen den Schaden­ersatz.

Ein Vermögens­schaden liegt vor, wenn eine andere Person durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil hat. Zum Beispiel, wenn eine Kundin aufgrund einer unzureichenden Marktanalyse Ihrer Unternehmens­beratung ihre Produktion ausbaut und dadurch hohe finanzielle Verluste erleidet. Dies wird als reiner oder echter Vermögens­schaden bezeichnet.

Ein unechter Vermögens­schaden hingegen entsteht als Folge eines Sach- oder Personen­schadens. Wenn sich z. B. ein Kunde vor Ihrem Bürogebäude das Bein bricht, weil das Firmengelände im Winter nicht geräumt wurde, handelt es sich um einen Personen­schaden. Da er mehrere Wochen nicht arbeiten kann, hat er einen Verdienstausfall – und damit zusätzlich einen Vermögens­schaden. Unechte Vermögens­schäden sind über die
Betriebs-
oder Berufshaftpflicht versichert.

Eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung schützt Sie bei einem echten Vermögens­schaden umfassend und stellt Sie von Schaden­ersatz­ansprüchen frei. Es erfolgt eine Prüfung der Haftungsfrage, ein Ausgleich des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und eine Abwehr unberechtigter Schaden­ersatzforderungen. In einigen Berufsgruppen, die einem potentiell erhöhten Risiko unterliegen, einen Vermögens­schaden zu verursachen, ist eine Haftpflicht für Vermögens­schäden verpflichtend abzuschließen.

Die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung stellt Sie von Ansprüchen auf Schadenersatz frei und übernimmt folgende Leistungen:
In bestimmten Branchen sind die finanziellen Folgen eines Berufsversehens besonders schwerwiegend. Dazu zählen rechts- und wirtschaft­sberatende Berufe, für die eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung deshalb gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Auch für bestimmte Berufsgruppen, die beratend, verwaltend oder gutachterlich tätig sind (z. B. Unternehmens­beratungen und Agenturen) und für Selbstständige, Freiberufler:innen, Vereine oder Stiftungen kann eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung sinnvoll sein. Auch dort können bereits kleinste Fehler zu großen finanziellen Schäden führen, wenn geschädigte Personen einen Schaden­ersatz­anspruch geltend machen.

Um im Fall eines Berufsversehens bzw. einer mangelhaften Beratung ausreichend abgesichert zu sein, empfiehlt sich deshalb für folgende Berufsgruppen, Branchen und Berufsbilder eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden:

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Berufsgruppen
Unternehmen/Organisationen
Rechts­anwältinnen & -anwälte Unternehmens­beratungen & Werbe­agenturen
Notare & Notarinnen Vereine & Verbände
Steuer­berater:innen Stiftungen
Wirtschafts­prüfer:innen Wohnungs­unternehmen
Die Vermögens­schaden­haftpflicht­versiche­rung bietet im Schadenfall wichtigen Versicherungs­schutz: Immer dann, wenn aus Ihrer beruflichen Tätigkeit finanzielle Nachteile für Ihre Kundschaft entstehen, haften Sie für den Schaden. Folgende Beispiele zeigen, warum es wichtig ist, sich gegen Vermögens­schäden abzusichern.
Sie haben Fragen oder bevorzugen eine Beratung? Wir freuen uns auf ein Gespräch!

Egal für welche Branche oder Unternehmensgröße: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%

Sie haben Fragen oder bevorzugen eine Beratung? Wir freuen uns auf ein Gespräch!
  • … Sie Ihre Kundschaft falsch beraten oder diese durch Ihr Versehen finanzielle Nachteile hat und den Schaden­ersatz von Ihnen fordert.
  • … Sie Anträge, z.B. den Lohn­steuer­jahres­ausgleich, verspätet stellen und dadurch ein Schaden entsteht.
  • … Sie neue oder geänderte Steuer­vorschriften nicht beachten.
  • … Sie Ihre Mandanten und Mandantinnen vor einem Schaden­fall wissentlich falsch beraten.
  • … Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen für Ihre Kundschaft oder Mandant­schaft nicht erfüllen (Erfüllungs­schäden).
Wie hoch sind die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen zum Beispiel Ihre individuellen beruflichen Risiken, der gewünschte Schutz sowie die vereinbarte Versicherungs- bzw. Deckungssumme. Vereinbaren Sie dazu einfach einen unverbindlichen Termin mit uns – wir beraten Sie gerne.
Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht?
Um sich und Ihr Unternehmen im Schadenfall ausreichend abzusichern, kann eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung nicht nur für viele Berufsgruppen sinnvoll sein - sie ist teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Rechts­anwältinnen, Steuerberater, Notarinnen und Wirtschafts­prüfer.
Wie melde ich einen Vermögensschaden?

Schicken Sie uns bitte eine E-Mail an unsere Adresse [email protected] unter Angabe Ihrer Versicherungs­schein­nummer mit folgenden Informationen:

  • Um welchen Vorwurf/welche Pflichtverletzung handelt es sich?
  • Wann soll Ihnen diese Pflichtverletzung unterlaufen sein?
  • In welcher Funktion waren Sie dabei tätig?
  • Werden Sie bereits konkret in Anspruch genommen?
  • Sind die erhobenen Vorwürfe Ihrer Meinung nach zutreffend bzw. wie stellt sich die Angelegenheit aus Ihrer Sicht dar?

Bitte fügen Sie Unterlagen bei, die uns den Sachverhalt verständlich machen, wie beispielsweise Forderungs­schreiben, Mahnbescheid oder Klag­eschrift.

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter:

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