Allianz - Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht: Man sieht zwei Mitarbeiter, die in einem Großraumbüro miteinander sprechen.
Versicherungen im Vergleich

Unter­schied zwischen Berufs­haftpflicht und Betriebs­haftpflicht

Die beiden Begriffe Berufs­haftpflicht und Betriebs­haftpflicht werden oft synonym verwendet und leicht miteinander verwechselt. Kleinere Unterscheidungs­merkmale gibt es dennoch.

Was ist der Unterschied? Die Betriebs­haftpflicht­versicherung richtet sich primär an Unter­nehmen und deren Mit­arbeiter:innen. Im Gegensatz dazu bietet die Berufs­haftpflicht­versicherung bevorzugt Schutz für bestimmte Berufs­gruppen und Tätigkeits­felder.

Richtig abgesichert: Aber Betriebs­haftpflicht und Berufs­haftpflicht leisten jeweils eine umfassende Absicherung bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögens­schäden, wenn Dritten ein Schaden durch Ihr eigenes beruf­liches Handeln oder das Ihrer Mit­arbeiter:innen entstanden ist.

Der passende Schutz: Beide Versicherungen eignen sich, um Ihr Unter­nehmen oder Ihre Tätig­keit gegen mitunter existenz­gefährdende Schaden­ersatz­forderungen abzusichern.

 

Wir alle kennen die private Haft­pflicht­versicherung, die Sie bei Schaden­ersatz­forderungen von Dritten z. B. in der Freizeit schützt. Doch Schäden, die von Ihnen oder Ihren Mit­arbeitenden während der Arbeits­zeit verursacht werden, werden von einer privaten Haft­pflicht­versicherung in der Regel nicht abgedeckt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie in solchen Fällen, wenn Sie durch ihre Tätig­keit Dritten einen Schaden zufügen. Für eine optimale Absicherung ist es für Unter­nehmer:innen wichtig, sich genau zu informieren, welche Schadens­arten von der Versicherung übernommen werden. Einige Schadenbeispiele in der Betriebshaftpflicht haben wir Ihnen über­sichtlich zusammen­gestellt.

Wichtig ist der passende Versicherungsschutz auch für Freiberufler:innen und Selbst­ständige, damit Sie für Ihr Berufs­feld und Ihre jeweilige Tätig­keit ausreichend geschützt sind. Mittler­weile verlangen auch viele Auftrag­geber einen Nachweis über ausreichenden Versicherungs­schutz von beauf­tragten Dienst­leisterinnen und Dienst­leistern, damit sie bei etwaigen Schäden gut abgesichert sind. Wenn Sie als Unter­nehmer:in oder Frei­berufler:in überwiegend beratend oder verwaltend tätig sind, sollten Sie sich gegen Ansprüche aus verur­sachten Vermögensschäden schützen.

Während die Berufs­haftpflicht­versicherung sich vorrangig an Berufs­gruppen, wie z. B. Ärztinnen, Apotheker, Notarinnen und Steuer­berater richtet, zielt eine Betriebs­haftpflicht­versicherung auf eine umfassende Absicherung für produ­zierende Unter­nehmen und deren Mit­arbeitende ab. Dennoch bietet die Berufs- und Betriebs­haftpflicht für Unter­nehmen, Selbst­ständige und Frei­berufler:innen im Wesent­lichen einen ähnlich umfassenden Schutz. Die Tabelle gibt einen Überblick, für wen die jeweilige Versicherung besonders geeignet ist, welche Schäden versichert – und welche Leistungen im Schadens­fall inbegriffen sind.
Hier lässt sich pauschal keine Unter­scheidung zwischen der Betriebs­haftpflicht­versicherung und der Berufs­haftpflicht­versicherung festmachen, denn die Kosten für beide Versicherungen sind abhängig von der Art und Größe Ihres Unter­nehmens, der Berufs­gruppe bzw. der beruf­lichen Tätig­keit, der Versicherungs­summe und den gewählten Zusatz­bausteinen. Die Allianz steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

Pauschal ist dies nicht für jede Berufs­gruppe oder Tätig­keit festlegbar. Es ist immer vom Einzelfall abhängig, welche Versicherung für Sie, Ihren Betrieb und Ihre Mit­arbeiter:innen zu empfehlen ist. Die Berufs­haftpflicht­versicherung ist vorrangig für beratende und behandelnde Berufs­gruppen, wie Ärzte und Ärztinnen sinnvoll. Aber auch für Yoga­lehrer, Journalistinnen, Physio­therapeuten und Architektinnen. Grund­sätzlich gilt: Immer, wenn die Gefahr besteht, dass Dritte durch die Tätigkeit der versicherten Person einen Personen­schaden, Sach­schaden oder daraus folgenden Vermögens­schaden erleiden können, ist eine Berufs­haftpflicht bzw. eine Betriebs­haftpflicht eine empfehlens­werte Absicherung.

Gerne berät Sie die Allianz individuell, welche der beiden Versicherungen am besten zur Abdeckung von möglichen Schäden für Ihr Unter­nehmen geeignet ist.

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist für fast jede beruf­liche Tätigkeit sinnvoll. Denn in jedem Berufs­feld können Fehler passieren und dadurch hohe monetäre Schäden entstehen. Egal ob es sich um einen Personen­schaden, Sach­schaden oder einen daraus resultierenden Vermögens­schaden handelt: Die Versicherung greift, wenn während der beruf­lichen Tätigkeit durch eigene Fehler oder die von Mitarbeitenden bei Dritten ein Schaden entsteht. Die Berufs­haftpflicht­versicherung schützt alle zugehörigen Personen Ihres Betriebes.

Für manche Berufs­gruppen mit einem hohen Haftungs­risiko kann die Berufs­haftpflicht­versicherung sogar gesetz­lich vorge­schrieben sein, dazu zählen z. B. freiberufliche Ärzte, Apothekerinnen oder Ingenieure. Die Versicherung trägt z. B. die Kosten, wenn eine Ärztin versehentlich ihrem Patienten ein unver­trägliches Medika­ment verabreicht und dieser dadurch einen bleibenden Schaden erleidet.

Wo gearbeitet wird, können grund­sätzlich immer Fehler passieren – sowohl von Unter­nehmerinnen und Unter­nehmern als auch von deren Mit­arbeitenden. Wenn Personen oder Gegen­stände durch Ihre oder durch die Arbeit Ihrer Mitarbeiter:innen Schaden nehmen, haften Sie als Unter­nehmer:in. Für Ihren Betrieb können hohe Schaden­ersatz­forderungen mitunter existenz­bedrohend sein. Die Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den Kosten infolge eines Personen- und Sach­schadens sowie daraus resul­tierender Vermögens­schäden.

Schon eine kleine Unacht­samkeit, wie das versehentliche Verschütten eines Kaffees oder ein schlecht verlegtes Kabel, können erheb­lichen Schaden verursachen. Die Betriebs­haftpflicht­versicherung sichert Sie und alle Ihre Angestellten, von den Geschäfts­führer:innen bis zu den Aushilfen, umfassend ab. Auch im Ausland und auf Geschäfts­reisen sind Sie geschützt. 

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