Wir alle kennen die private Haftpflichtversicherung, die Sie bei Schadenersatzforderungen von Dritten z. B. in der Freizeit schützt. Doch Schäden, die von Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden während der Arbeitszeit verursacht werden, werden von einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie in solchen Fällen, wenn Sie durch ihre Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen. Für eine optimale Absicherung ist es für Unternehmer:innen wichtig, sich genau zu informieren, welche Schadensarten von der Versicherung übernommen werden. Einige Schadenbeispiele in der Betriebshaftpflicht haben wir Ihnen übersichtlich zusammengestellt.
Wichtig ist der passende Versicherungsschutz auch für Freiberufler:innen und Selbstständige, damit Sie für Ihr Berufsfeld und Ihre jeweilige Tätigkeit ausreichend geschützt sind. Mittlerweile verlangen auch viele Auftraggeber einen Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz von beauftragten Dienstleisterinnen und Dienstleistern, damit sie bei etwaigen Schäden gut abgesichert sind. Wenn Sie als Unternehmer:in oder Freiberufler:in überwiegend beratend oder verwaltend tätig sind, sollten Sie sich gegen Ansprüche aus verursachten Vermögensschäden schützen.