Ein Ingenieur im blauen Anzug und weißem Helm telefoniert und schaut zu einer Pumpe
Qualifiziert in die Selbst­ständigkeit

Ingenieur­büro gründen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Einsatzgebiete von Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie ingenieurwissenschaftlichen Berufen sind vielfältig. Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften steigt stetig.
  • Wer ein eigenes Ingenieurbüro gründen möchte, hat bei diesen Berufsaussichten daher die besten Chancen auf einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.
  • Für die Gründung eines Unternehmens sollten verschiedene Voraussetzungen in puncto Ausbildung, Berufserfahrung und Know-how erfüllt sein.
  • Von der Gewerbeanmeldung über die Wahl der Rechtsform und die Erstellung eines Businessplans bis hin zu Akquise, Werbung und der richtigen Absicherung sind einige Formalia und wichtige Punkte zu beachten.
1 von 8
Ausbildung und Beruf­serfahrung
Wer ein Ingenieurbüro gründen und in diesem Beruf erfolgreich sein will, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen und sollte idealerweise einige Vorkenntnisse mitbringen.
Ingenieur:in ist ein gesetzlich geschützter Beruf. Das bedeutet: Sie dürfen nur als freiberufliche:r Ingenieur:in tätig werden oder ein Ingenieurbüro gründen, wenn Sie eine bestimmte Ausbildung gemacht haben und einen entsprechenden Abschluss vorweisen können.
Für den Ingenieurberuf ist in der Regel ein Studium an einer Universität Voraussetzung, alternativ werden auch Ingenieurs-Studiengänge an Fachhochschulen (FH) oder Berufsakademie (BA) angeboten. Mit Abschluss des Studiums erhalten Sie an der Universität den akademischen Grad eines  B. Sc. (Bachelor of Science) oder M.Sc. (Master of Science, ehemals Dipl.-Ing.), an der FH den eines B. Eng. oder M. Eng.
Neben den fachlichen Voraussetzungen sind auch Ihre Berufserfahrung sowie Ihre Kenntnisse zu den wichtigsten betrieblichen Abläufen entscheidend. So können z. B. nur Bauingenieure oder Bauingenieurinnen mit zweijähriger Berufserfahrung eine Bauvorlageberechtigung erhalten, die sie zur Planung und Genehmigung baulicher Veränderungen oder Abrisse von Bestandsgebäuden berechtigt.
Man lernt nie aus, heißt es. Das gilt umso mehr für den Alltag von Ingenieurinnen und Ingenieuren, die beispielsweise an komplexen Bau- oder Konstruktionsprojekten mitarbeiten möchten. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden über die neuesten Entwicklungen in Ihrer Branche, legen Sie Wert auf regelmäßige Fortbildung oder vertiefen Sie Ihr Wissen und spezialisieren Sie sich in Nischenbereichen, die Sie von der Konkurrenz abheben.
Wie für Selbstständige in allen Branchen ist auch für Ingenieure und Ingenieurinnen, die ihr eigenes Ingenieurbüro leiten möchten, ein grundlegendes betriebswirtschaftliches Verständnis nur von Vorteil. Dazu zählen Kenntnisse in Kostenkontrolle, Buchhaltung, Unternehmensführung, Steuerrecht oder Bilanzierung. Wer das nicht bereits im Voraus mitbringt, sollte sich ggfs. entsprechend weiterbilden.
Richtig versichern
Umfassender Schutz für Ihr Unternehmen mit der Allianz Berufs­haftpflicht
2 von 8
Die Vorteile eines freien Berufs

Ingenieur:in ist ein sogenannter „Katalogberuf“ und zählt zu den freien Berufen. Das bedeutet: Er steht auf einer im Einkommenssteuergesetz (EStG) geführten Liste von freiberuflichen Tätigkeiten. Der Vorteil: Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen sind Sie als Ingenieur:in nicht dazu verpflichtet, sich beim Gewerbeamt anzumelden. Die Gründung eines Ingenieurbüros ist somit auch ohne Gewerbeanmeldung möglich.

Was unterscheidet Freiberufler:innen und Gewerbetreibende?

Als freiberufliche:r Ingenieur:in melden Sie Ihre Selbstständigkeit statt dem Gewerbeamt direkt beim zuständigen Finanzamt. Dort erhalten Sie eine Steuernummer für Ihr Ingenieurbüro. Denn Freiberufler:innen müssen die Einkommens- und Umsatzsteuer selbst abführen. Doch die Unternehmenstätigkeit als Freiberufler:in hat auch enorme Vorteile:

  • Freiberufler:innen müssen keine Gewerbesteuer zahlen.
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Freiberufler:innen müssen keine handelsrechtlichen Bilanzen erstellen.
  • Für freiberuflich Tätige gilt eine vereinfachte Gewinnermittlung über eine Einnahmen­überschuss­rechnung (EÜR).  

Eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte und gesetzlich vorgeschriebene Methode zur Gewinnermittlung von Unternehmen. Der Gewinn berechnet sich dabei als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

3 von 8
An­meldung und Unter­lagen
Was sind die formalen Voraussetzungen, um ein eigenes Ingenieurbüro zu gründen? Als Freiberufler:innen sind Ingenieure und Ingenieurinnen nicht zu einer Gewerbeanmeldung verpflichtet. Stattdessen informieren Sie das zuständige Finanzamt, das darüber entscheidet, ob alle Kriterien einer Freiberuflichkeit erfüllt sind. Denn die Ausführung eines Katalogberufs allein reicht nicht aus, um den Status "Freiberufler:in" zu erlangen.
Hierfür müssen Sie einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Nach Prüfung des Fragebogens weist Ihnen das Finanzamt bei positivem Bescheid eine Steuernummer zu. Wird Ihr Ingenieurbüro hingegen als Gewerbe eingestuft, kommen Sie um eine Gewerbeanmeldung nicht herum. Das Gewerbeamt wiederum informiert die zuständigen Behörden über die Gründung Ihres Ingenieurbüros.
Auch als Freiberufliche:r können Sie sich nebenberuflich als Ingenieur:in selbstständig machen. Dafür reicht ein formloser Antrag zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Setzen Sie jährlich weniger als 17.500 Euro um, können Sie sich von der Mehrwertsteuer befreien lassen. Als Kleinunternehmer:in sind Sie damit nach §19 Umsatzsteuergesetz zusätzlich Umsatzsteuer befreit. Dies muss auf jeder Ihrer Rechnungen angegeben werden. Für eine bessere Außenwirkung können Sie die Umsatzsteuer jedoch auf freiwilliger Basis dennoch abführen.

Wer als „Beratender Ingenieur“ oder „Beratende Ingenieurin“ selbstständig tätig sein will, muss sich neben der Prüfung durch das Finanzamt zusätzlich von der zuständigen Ingenieurkammer in die Kammerliste eintragen lassen. Für die Aufnahme in die Kammer gelten in den einzelnen Bundesländern verschiedene Verordnungen rund um Ausbildung, Dauer der Berufserfahrung oder den Haupt-Beschäftigungsort. Nach dieser Befähigungsprüfung und Aufnahme in die Kammer dürfen Sie die ebenfalls geschützte Berufsbezeichnung des Beratenden Ingenieurs bzw. der Beratenden Ingenieurin führen. Sie gilt als Qualitätssiegel gegenüber Auftraggebern sowie Kundinnen und Kunden und kann einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für Ihr Ingenieursbüro bedeuten.

Wichtig: Abhängig vom Bundesland kann die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer für manche Ingenieure und Ingenieurinnen auch verpflichtend sein, wie z. B. in Bayern für die im Bauwesen tätigen Ingenieure.

Wollen Sie als Ingenieur:in im Bauwesen Genehmigungsplanungen an Bauwerken vornehmen, benötigen Sie eine Bauvorlageberechtigung. Das bedeutet: Bauliche Veränderungen, Bau- und Umbaumaßnahmen oder den Abriss von Gebäuden können nur Ingenieure und Ingenieurinnen im Besitz der entsprechenden Berechtigung beantragen. Die Listen für Bauvorlageberechtigte werden von den jeweiligen Landesingenieurkammern gepflegt. Als deren Mitglied können Sie sich dort eintragen lassen. Die Voraussetzungen für den Erwerb einer solchen Berechtigung sind zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in der Regel müssen Sie aber mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen.

Freiberufliche Ingenieure und Ingenieurinnen können sich z. B. freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) versichern lassen. Sie ist die zuständige deutsche Berufsgenossenschaft und größter Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der Bundesrepublik.

Daneben gibt es je nach Bereich weitere Berufsverbände, wie den

  • Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
  • Zentralverband Deutscher Ingenieure e.V.
  • Verein beratender Ingenieure (VBI)
  • Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. (BDB)
  • Verband der Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker (GIH)

In diesen Netzwerken können Mitglieder Kontakte innerhalb der Branche knüpfen, Erfahrungen teilen und sich über regelmäßige Fachmagazine sowie den gemeinsamen Austausch fortbilden.

Wer als Selbstständige:r ein Ingenieurbüro eröffnen, aber Arbeit und Verantwortung teilen will, hat die Möglichkeit einer beruflichen Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft. Die Rechtsform der Partnerschaft bezeichnet einen Zusammenschluss freier Berufe und gehört zu den Personengesellschaften. Bei einer Partnerschaft sind alle Partner:innen natürliche und keine juristischen Personen. Die Berufsbezeichnungen sämtlicher Partner:innen müssen im Namen der Partnerschaft enthalten sein, zudem mindestens ein Name sowie ein Zusatz wie „& Partner“. Diese und weitere Eckpunkte der Partnerschaft werden in einem entsprechenden Gesellschaftervertrag festgeschrieben. Da eine Partnerschaft kein Handelsgewerbe darstellt, wird sie nicht ins Handelsregister aufgenommen. Die einzelnen Gesellschafter:innen lassen die Partnerschaft lediglich in einem Partnerschaftsregister eintragen.
4 von 8
Unternehmens­form wählen
Der wichtigste Unterschied zwischen Freiberuflern bzw. Freiberuflerinnen und Gewerbetreibenden: Wer gewerblich ein Ingenieurbüro betreiben will, muss Gewerbesteuern zahlen und das Unternehmen in jedem Fall beim Gewerbeamt anmelden. Neben einem Handelsregistereintrag sind zusätzlich die Anmeldungen bei der zuständigen Handelskammer (IHK) und Genossenschaft (VGB) erforderlich.

Bei der Gewerbeanmeldung geben Sie an, unter welcher Unternehmens- bzw. Rechtsform Sie Ihr Ingenieurgewerbe betreiben möchten. Folgende Rechtsformen kommen für Sie als gewerbetreibende:r Einzelunternehmer:in infrage:

Kleingewerbe: unbürokratische und schnelle Gründung als Einzelperson, Mindestkapital erforderlich, Haftung mit Privatvermögen, alleinige Entscheidungsfreiheit in Geschäftsfragen

UG (haftungsbeschränkt): beschränkte Haftung mit Firmenvermögen, Gründung mit einem Gesellschafter bzw. einer Gesellschafterin oder als Team und einem Start-/Stammkapital von mindestens einem Euro. Mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses (abzgl. Verlustvortrag) muss als Eigenkapitalrücklage eingebracht werden.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Gründung als Einzelperson oder im Team, steuerliche Vorteile, Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen, Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich

5 von 8
Passende Versicherungen
Ingenieure bei Besprechung in einer Fabrikhalle.

Keine Selbstständigkeit ohne Berufsrisiko: Wer ein Ingenieurbüro eröffnen möchte, muss damit rechnen, dass nicht immer alles nach Plan läuft. Umso wichtiger, dass Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig und professionell gegen Schadenfälle aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern.

Gerade auf Ingenieuren und Ingenieurinnen, wie z. B. Vermessungsingenieuren, Bauingenieurinnen oder Maschinenbauingenieuren, lastet eine große Verantwortung. Denn unabhängig davon, ob Sie nur beratend tätig oder für die gesamte Planung und Umsetzung von Projekten zuständig sind: Ein kleiner Rechen- oder Konstruktionsfehler von Ihrer Seite und das ganze Vorhaben steht auf dem Spiel. Damit Sie in solchen oft kostspieligen Fällen nicht persönlich haften, ist eine Berufshaftpflichtversicherung das A und O. Darüber hinaus lohnt sich die Versicherung weiterer Berufsrisiken:

Ingenieure bei Besprechung in einer Fabrikhalle.
6 von 8
Werbung und Wettbewerb

Der Startschuss für die Gründung ist erfolgt, Ihr eigenes Ingenieurbüro eröffnet. Falls Sie nicht schon mit einem bestehenden Kundenstamm oder Kundenkontakten aus früheren Jobs in die Selbstständigkeit starten, ist es jetzt an der Zeit, erste Aufträge zu generieren und mit Hochdruck Akquise zu betreiben. Denn gerade langfristig ist es wichtig, sich einen großen Kundenstamm aufzubauen, der mit Ihren Leistungen zufrieden ist und Ihr Ingenieurbüro weiterempfiehlt. Namhafte Kundinnen und Kunden, die Sie als Referenz auf Ihrer Webseite aufführen oder in Ihrem Portfolio nennen dürfen, ziehen darüber hinaus oft Folgeaufträge nach sich.

Doch wie gewinnen Sie als Gründer:in Kundschaft für Ihr neues Büro – gerade, wenn Sie noch wenig Erfahrung in der Branche haben?

  • Messen und Fachveranstaltungen: Nutzen Sie diese Art von Veranstaltungen, um Kontakte in der Branche zu knüpfen, die Werbetrommel für Ihr Ingenieurbüro zu rühren und potenzielle Auftraggeber:innen auf sich aufmerksam zu machen.
  • Wettbewerbe: Auch für Ingenieurinnen und Ingenieure gibt es spezielle Wettbewerbe, über die Aufträge entstehen können.
  • Zielgruppenanalyse: Mithilfe der im Rahmen Ihres Businessplans ermittelten Zielgruppe und dem Wissen über deren Bedürfnisse können Sie Ihre Marketingaktivitäten entsprechend anpassen und so Kundschaft generieren.
Allianz Beratung - Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
7 von 8
Erfolgs­faktoren

Wer ein Ingenieurbüro gründen will, sollte wissen, was er zu bieten hat. Im Klartext: Machen Sie sich Gedanken über Ihr Angebot. Stellen Sie sich dabei nicht zu breit auf und versuchen Sie nicht pauschal, möglichst viele Leistungen innerhalb Ihres Fachgebiets abzudecken. Fokussieren Sie sich lieber auf bestimmte Angebote und finden Sie Alleinstellungsmerkmale, die Sie von der Konkurrenz abheben und mit denen Sie eine Nische besetzen können.

Gehen Sie dabei nicht über den Preis. Denn von niedrigen Preisen können Sie auf Dauer nicht leben. Verfügen Sie stattdessen über eine Spezialisierung in einem bestimmten Bereich? Können Sie besondere Erfahrungen als Ingenieur:in vorweisen, z. B. mit komplexen Systemen oder speziellen baulichen Gegebenheiten?

Welchen Leistungskatalog Ihr Ingenieurbüro schließlich anbietet, hängt hauptsächlich von Ihren eigenen Fähigkeiten sowie von den Anforderungen der Zielgruppe ab. Versetzen Sie sich in Ihre Kundschaft hinein. Überlegen Sie, mit welchen Problemen Ihre Kunden und Kundinnen sich im Alltag konfrontiert sehen und wie Sie sie bei deren Lösung unterstützen können.

Der Businessplan bildet das Fundament Ihrer Existenzgründung. In ihm stellen Sie Ihre Geschäftsidee vor, erläutern das Konzept hinter Ihrem Ingenieurbüro und formulieren Ziele und Strategien, wie Sie Aufträge generieren und Kundschaft gewinnen. Hierfür ist es wichtig, sich vor der Gründung ausführlich mit dem jeweiligen Markt und Wettbewerb bzw. bereits vorhandenen Mitbewerbern auseinanderzusetzen. So erwarten Sie bei der Eröffnung keine bösen Überraschungen und Sie können die Chancen und Risiken Ihres Unternehmens besser einschätzen. Der Businessplan bietet eine Orientierungshilfe für Investoren und Geldgeber. Er dient aber auch als Fahrplan in die erfolgreiche Selbstständigkeit für Ingenieure und Ingenieurinnen selbst.

Wer ein Ingenieurbüro gründen will, sollte sich vor der Gründung in jedem Fall einen Überblick über seine Finanzen verschaffen. Zu einer guten Finanzplanung gehören neben einer Aufstellung über das vorhandene Eigenkapital und die Möglichkeiten zur Beschaffung von Fremdkapital auch eine Übersicht über die einmaligen und laufenden Kosten.

Einmalige Kosten

Gerade in der Gründungsphase muss mit einer Reihe von Erstausgaben und einmaligen Kosten gerechnet werden. Dazu zählen:

  • Die Ausstattung und Einrichtung der Räumlichkeiten (Büromaterial, Möbel) – egal, ob Homeoffice oder Planungsbüro
  • Die Anschaffung von Werkzeugen, Maschinen und Arbeitskleidung je nach Branche

Laufende Kosten

Im anschließenden Geschäftsbetrieb fallen monatlich oder jährlich laufende Kosten an, die Sie in Ihrer Kalkulation ebenfalls berücksichtigen sollten:

  • Monatliche Zinsen sowie Tilgungsraten für etwaige Darlehen/Gründer-Kredite
  • Miete/Pacht für die Räumlichkeiten, zzgl. Energiekosten (Strom, Heizung) und sonstige Nebenkosten (Telefon, Internet)
  • Ggfs. Personalkosten (Gehälter für Mitarbeitende, angestellte Handwerker:innen)
  • Steuern und Versicherungen
  • Sonstige Betriebs- und Verwaltungskosten, wie Marketing und Werbemaßnahmen, Buchhaltung, Steuerberatung, Bank

Um all diese Kosten zu decken, sind in der Regel ein gutes Finanzpolster und/oder ein Kredit Ihrer Bank nötig. Die Voraussetzung hierfür ist ein fundierter Businessplan. Auf Basis des Businessplans und mit dem entsprechenden Anteil an Eigenkapital verhandeln Sie mit Ihrem Kreditgeber günstige Konditionen. Alternativ bietet sich bei geringeren finanziellen Rücklagen für Einzelunternehmer:innen auch die Möglichkeit eines Förderkredits oder ein Antrag auf Fördermittel und -gelder aus öffentlicher Hand an. So gibt es Gründungszuschüsse für Selbstständige aus vorhergehender Arbeitslosigkeit oder verschiedene Finanzierungsoptionen für Start-ups.

Auch wenn ein Ingenieurbüro nicht mit einem Ladengeschäft vergleichbar und von Laufkundschaft abhängig ist, kommt es auch hier auf die Wahl des Standorts an:

  • Zentrale Lage: Abhängig von Ausrichtung und Auftraggebern Ihres Ingenieurbüros, sollten die Büroräumlichkeiten zentral so gelegen sein, dass Sie Einsatzorte wie z. B. Baustellen jederzeit schnell erreichen können.
  • Verkehrsgünstige Lage: Nicht nur potenzielle Kundinnen und Kunden sowie Bauherinnen und Bauherren schätzen bei Terminen in Ihrem Büro einen nahegelegenen Autobahnanschluss oder den Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel für die Anfahrt.
  • Attraktivität des Standorts: Berücksichtigen Sie für Ihre Planung auch, dass die Suche nach qualifizierten Mitarbeitenden an einem entlegenen und wenig attraktiven Standort in der Regel schwer fällt. 

Sie möchten mit Ihrem Ingenieurbüro von Anfang an als Team durchstarten? Sie haben als Ingenieur:in Erfolg, möchten Ihr Unternehmen vergrößern und brauchen Unterstützung? Fachlich gut ausgebildete und zuverlässige Mitarbeiter:innen sind gefragt, die Suche nach qualifiziertem Personal nicht immer leicht.

Bevor Sie mit der Suche nach geeigneten Arbeitskräften beginnen, sollten Sie sich genau überlegen, welchen Job Sie zu besetzen haben und welche Anforderungen auf die neuen Mitarbeiter:innen zukommen. Denn jedes Ingenieurbüro ist unterschiedlich groß, hat individuelle Arbeitsabläufe und braucht unterschiedliches Personal. Zu den gängigen Berufsbildern, die in einem Ingenieurbüro arbeiten, zählen Projektleiter, Bauleiterin, Bauingenieure, Fachplanerinnen, Statiker, CAD-Fachkräfte oder auch Buchhalterinnen. Schalten Sie Jobanzeigen in einschlägigen Fachmagazinen, auf die Branche spezialisierten Online-Portalen oder fragen Sie beim Arbeitsamt nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.

8 von 8
Check­liste

Schritt für Schritt: Damit Sie bei der Gründung Ihres Ingenieurbüros nichts Wichtiges vergessen, haben wir Ihnen hier noch einmal die wichtigsten Punkte und Voraussetzungen zusammengefasst:

  • Definieren Sie Ihre Geschäftsidee (Art der Tätigkeit, angebotene Leistungen etc.).
  • Prüfen Sie Ihre persönlichen und beruflichen (Ausbildung) Voraussetzungen.
  • Suchen Sie evtl. eine Gründungsberatung oder Existenzgründungsberatung auf.
  • Wählen Sie die passende Unternehmensform. Entscheiden Sie sich als Gewerbetreibende:r für eine geeignete Rechtsform (Einzelunternehmen, UG oder GmbH). 
  • Definieren Sie, ob Ihr Ingenieurbüro ein Einzelunternehmen oder eine Partnerschaft sein soll und legen Sie fest, ob Sie haupt- oder nebenberuflich als Ingenieur:in in die Selbstständigkeit starten möchten.
  • Erstellen Sie einen fundierten Businessplan für Ihre Existenzgründung.
  • Klären Sie die Finanzierung Ihres Unternehmens.
  • Beachten Sie die Meldung Ihrer Berufstätigkeit beim Finanzamt, alternativ die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
  • Registrieren Sie sich als Mitglied bei der Ingenieurkammer, z. B. wenn Sie als Bauingenieur:in auch für Genehmigungsplanungen Verantwortung übernehmen wollen.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Service und Kontakt
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Allianz Service jetzt kontaktieren
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Allianz Service
Servicecenter
In unserem Servicecenter können Sie Ihr Anliegen schnell und einfach melden.