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Der Ingenieur ist ein sogenannter „Katalogberuf“ und zählt zu den freien Berufen. Das bedeutet: Er steht auf einer im Einkommenssteuergesetz (EStG) geführten Liste von freiberuflichen Tätigkeiten. Der Vorteil: Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen sind Sie als Ingenieur nicht dazu verpflichtet, sich beim Gewerbeamt anzumelden. Die Gründung eines Ingenieurbüros ist somit auch ohne Gewerbeanmeldung möglich.
Als freiberuflicher Ingenieur melden Sie Ihre Selbstständigkeit statt dem Gewerbeamt direkt beim zuständigen Finanzamt. Dort erhalten Sie eine Steuernummer für Ihr Ingenieurbüro. Denn Freiberufler müssen die Einkommens- und Umsatzsteuer selbst abführen. Doch die Unternehmenstätigkeit als Freiberufler hat auch enorme Vorteile:
Was sind die formalen Voraussetzungen, um ein eigenes Ingenieurbüro zu gründen? Als Freiberufler sind Ingenieure nicht zu einer Gewerbeanmeldung verpflichtet. Stattdessen informieren Sie das zuständige Finanzamt, das darüber entscheidet, ob alle Kriterien einer Freiberuflichkeit erfüllt sind. Denn die Ausführung eines Katalogberufs wie des Ingenieurs allein reicht nicht aus, um den Status eines Freiberuflers zu erlangen.
Hierfür müssen Sie einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Nach Prüfung des Fragebogens weist Ihnen das Finanzamt bei positivem Bescheid eine Steuernummer zu. Wird Ihr Ingenieurbüro hingegen als Gewerbe eingestuft, kommen Sie um eine Gewerbeanmeldung nicht herum. Das Gewerbeamt wiederum informiert die zuständigen Behörden über die Gründung Ihres Ingenieurbüros.
Auch als Freiberuflicher können Sie sich nebenberuflich als Ingenieur selbstständig machen. Dafür reicht ein formloser Antrag zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Setzen Sie jährlich weniger als 17.500 Euro um, können Sie sich von der Mehrwertsteuer befreien lassen. Als Kleinunternehmer sind Sie damit nach §19 Umsatzsteuergesetz zusätzlich Umsatzsteuer befreit. Dies muss auf jeder Ihrer Rechnungen angegeben werden. Für eine bessere Außenwirkung können Sie die Umsatzsteuer jedoch auf freiwilliger Basis dennoch abführen.
Wer als „Beratender Ingenieur“ oder „Beratende Ingenieurin“ selbstständig tätig sein will, muss sich neben der Prüfung durch das Finanzamt zusätzlich von der zuständigen Ingenieurkammer in die Kammerliste eintragen lassen. Für die Aufnahme in die Kammer gelten in den einzelnen Bundesländern verschiedene Verordnungen rund um Ausbildung, Dauer der Berufserfahrung oder den Haupt-Beschäftigungsort. Nach dieser Befähigungsprüfung und Aufnahme in die Kammer dürfen Sie die ebenfalls geschützte Berufsbezeichnung des Beratenden Ingenieurs führen. Sie gilt als Qualitätssiegel gegenüber Auftraggebern sowie Kunden und kann einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für Ihr Ingenieursbüro bedeuten.
Wichtig: Abhängig vom Bundesland kann die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer für manche Ingenieure auch verpflichtend sein, wie z. B. in Bayern für die im Bauwesen tätigen Ingenieure.
Wollen Sie als Ingenieur im Bauwesen Genehmigungsplanungen an Bauwerken vornehmen, benötigen Sie eine Bauvorlageberechtigung. Das bedeutet: Bauliche Veränderungen, Bau- und Umbaumaßnahmen oder den Abriss von Gebäuden können nur Ingenieure im Besitz der entsprechenden Berechtigung beantragen. Die Listen für Bauvorlageberechtigte werden von den jeweiligen Landesingenieurkammern gepflegt. Als deren Mitglied können Sie sich dort eintragen lassen. Die Voraussetzungen für den Erwerb einer solchen Berechtigung sind zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in der Regel müssen Sie aber mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen.
Freiberufliche Ingenieure können sich z. B. freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) versichern lassen. Sie ist die zuständige deutsche Berufsgenossenschaft und größter Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der Bundesrepublik.
Daneben gibt es je nach Bereich weitere Berufsverbände, wie den
In diesen Netzwerken können Mitglieder Kontakte innerhalb der Branche knüpfen, Erfahrungen teilen und sich über regelmäßige Fachmagazine sowie den gemeinsamen Austausch fortbilden.
Wer als Selbstständiger ein Ingenieurbüro eröffnen, aber Arbeit und Verantwortung teilen will, hat die Möglichkeit einer beruflichen Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft. Die Rechtsform der Partnerschaft bezeichnet einen Zusammenschluss freier Berufe und gehört zu den Personengesellschaften. Bei einer Partnerschaft sind alle Partner natürliche und keine juristischen Personen. Die Berufsbezeichnungen sämtlicher Partner müssen im Namen der Partnerschaft enthalten sein, zudem mindestens ein Name sowie ein Zusatz wie „& Partner“. Diese und weitere Eckpunkte der Partnerschaft werden in einem entsprechenden Gesellschaftervertrag festgeschrieben. Da eine Partnerschaft kein Handelsgewerbe darstellt, wird sie nicht ins Handelsregister aufgenommen. Die einzelnen Gesellschafter lassen die Partnerschaft lediglich in einem Partnerschaftsregister eintragen.
Keine Selbstständigkeit ohne Berufsrisiko: Wer ein Ingenieurbüro eröffnen möchte, muss damit rechnen, dass nicht immer alles nach Plan läuft. Umso wichtiger, dass Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig und professionell gegen Schadenfälle aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern.
Gerade auf Ingenieuren, wie z. B. Vermessungsingenieuren, Bauingenieuren oder Maschinenbauingenieuren, lastet eine große Verantwortung. Denn unabhängig davon, ob Sie nur beratend tätig oder für die gesamte Planung und Umsetzung von Projekten zuständig sind: Ein kleiner Rechen- oder Konstruktionsfehler von Ihrer Seite und das ganze Vorhaben steht auf dem Spiel. Damit Sie in solchen oft kostspieligen Fällen nicht persönlich haften, ist eine Berufshaftpflichtversicherung das A und O. Eine Berufshaftpflicht haftet bei Schäden, die anderen (Kunden, Bauherren) durch Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zugefügt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung der Allianz für Selbstständige und Unternehmer schützt Sie vor den hohen Kosten aus Schadenersatzforderungen und lässt sich individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
Der Startschuss für die Gründung ist erfolgt, Ihr eigenes Ingenieurbüro eröffnet. Falls Sie nicht schon mit einem bestehenden Kundenstamm oder Kundenkontakten aus früheren Jobs in die Selbstständigkeit starten, ist es jetzt an der Zeit, erste Aufträge zu generieren und mit Hochdruck Akquise zu betreiben. Denn gerade langfristig ist es wichtig, sich einen großen Kundenstamm aufzubauen, der mit Ihren Leistungen zufrieden ist und Ihr Ingenieurbüro weiterempfiehlt. Namhafte Kunden, die Sie als Referenz auf Ihrer Webseite aufführen oder in Ihrem Portfolio nennen dürfen, ziehen darüber hinaus oft Folgeaufträge nach sich.
Doch wie gewinnen Sie als Gründer Kunden für Ihr neues Büro – gerade, wenn Sie noch wenig Erfahrung in der Branche haben?
Wer ein Ingenieurbüro gründen will, sollte wissen, was er zu bieten hat. Im Klartext: Machen Sie sich Gedanken über Ihr Angebot. Stellen Sie sich dabei nicht zu breit auf und versuchen Sie nicht pauschal, möglichst viele Leistungen innerhalb Ihres Fachgebiets abzudecken. Fokussieren Sie sich lieber auf bestimmte Angebote und finden Sie Alleinstellungsmerkmale, die Sie von der Konkurrenz abheben und mit denen Sie eine Nische besetzen können.
Gehen Sie dabei nicht über den Preis. Denn von niedrigen Preisen können Sie auf Dauer nicht leben. Verfügen Sie stattdessen über eine Spezialisierung in einem bestimmten Bereich? Können Sie besondere Erfahrungen als Ingenieur vorweisen, z. B. mit komplexen Systemen oder speziellen baulichen Gegebenheiten?
Welchen Leistungskatalog Ihr Ingenieurbüro schließlich anbietet, hängt hauptsächlich von Ihren eigenen Fähigkeiten sowie von den Anforderungen der Zielgruppe ab. Versetzen Sie sich in Ihre Kundschaft hinein. Überlegen Sie, mit welchen Problemen Ihre Kunden sich im Alltag konfrontiert sehen und wie Sie sie bei deren Lösung unterstützen können.
Der Businessplan bildet das Fundament Ihrer Existenzgründung. In ihm stellen Sie Ihre Geschäftsidee vor, erläutern das Konzept hinter Ihrem Ingenieurbüro und formulieren Ziele und Strategien, wie Sie Aufträge generieren und Kunden gewinnen. Hierfür ist es wichtig, sich vor der Gründung ausführlich mit dem jeweiligen Markt und Wettbewerb bzw. bereits vorhandenen Mitbewerbern auseinanderzusetzen. So erwarten Sie bei der Eröffnung keine bösen Überraschungen und Sie können die Chancen und Risiken Ihres Unternehmens besser einschätzen. Der Businessplan bietet eine Orientierungshilfe für Investoren und Geldgeber. Er dient aber auch als Fahrplan in die erfolgreiche Selbstständigkeit für den Ingenieur selbst.
Wer ein Ingenieurbüro gründen will, sollte sich vor der Gründung in jedem Fall einen Überblick über seine Finanzen verschaffen. Zu einer guten Finanzplanung gehören neben einer Aufstellung über das vorhandene Eigenkapital und die Möglichkeiten zur Beschaffung von Fremdkapital auch eine Übersicht über die einmaligen und laufenden Kosten.
Einmalige Kosten
Gerade in der Gründungsphase muss mit einer Reihe von Erstausgaben und einmaligen Kosten gerechnet werden. Dazu zählen:
Laufende Kosten
Im anschließenden Geschäftsbetrieb fallen monatlich oder jährlich laufende Kosten an, die Sie in Ihrer Kalkulation ebenfalls berücksichtigen sollten:
Um all diese Kosten zu decken, sind in der Regel ein gutes Finanzpolster und/oder ein Kredit Ihrer Bank nötig. Die Voraussetzung hierfür ist ein fundierter Businessplan. Auf Basis des Businessplans und mit dem entsprechenden Anteil an Eigenkapital verhandeln Sie mit Ihrem Kreditgeber günstige Konditionen. Alternativ bietet sich bei geringeren finanziellen Rücklagen für Einzelunternehmer auch die Möglichkeit eines Förderkredits oder ein Antrag auf Fördermittel und -gelder aus öffentlicher Hand an. So gibt es Gründungszuschüsse für Selbstständige aus vorhergehender Arbeitslosigkeit oder verschiedene Finanzierungsoptionen für Start-ups.
Auch wenn ein Ingenieurbüro nicht mit einem Ladengeschäft vergleichbar und von Laufkundschaft abhängig ist, kommt es auch hier auf die Wahl des Standorts an:
Sie möchten mit Ihrem Ingenieurbüro von Anfang an als Team durchstarten? Sie haben als Ingenieur Erfolg, möchten Ihr Unternehmen vergrößern und brauchen Unterstützung? Fachlich gut ausgebildete und zuverlässige Mitarbeiter sind gefragt, die Suche nach qualifiziertem Personal nicht immer leicht.
Bevor Sie mit der Suche nach geeigneten Arbeitskräften beginnen, sollten Sie sich genau überlegen, welchen Job Sie zu besetzen haben und welche Anforderungen auf den neuen Mitarbeiter zukommen. Denn jedes Ingenieurbüro ist unterschiedlich groß, hat individuelle Arbeitsabläufe und braucht unterschiedliches Personal. Zu den gängigen Berufsbildern, die in einem Ingenieurbüro arbeiten, zählen, Projektleiter, Bauleiter, Bauingenieure, Fachplaner, Statiker, CAD-Fachkräfte oder auch Buchhalter. Schalten Sie Jobanzeigen in einschlägigen Fachmagazinen, auf die Branche spezialisierten Online-Portalen oder fragen Sie beim Arbeitsamt nach geeigneten Bewerbern.
Schritt für Schritt: Damit Sie bei der Gründung Ihres Ingenieurbüros nichts Wichtiges vergessen, haben wir Ihnen hier noch einmal die wichtigsten Punkte und Voraussetzungen zusammengefasst:
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