Ingenieurbüro gründen: Für Sie zusammengefasst
- Die Einsatzgebiete von Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie ingenieurwissenschaftlichen Berufen sind vielfältig. Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften steigt stetig.
- Wer ein eigenes Ingenieurbüro gründen möchte, hat bei diesen Berufsaussichten daher die besten Chancen auf einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.
- Für die Gründung eines Unternehmens sollten verschiedene Voraussetzungen in puncto Ausbildung, Berufserfahrung und Know-how erfüllt sein.
- Von der Gewerbeanmeldung über die Wahl der Rechtsform und die Erstellung eines Businessplans bis hin zu Akquise, Werbung und der richtigen Absicherung sind einige Formalia und wichtige Punkte zu beachten.
Formalitäten zur Gründung eines Ingenieurbüros als Freiberufler:in
Wie kann ich mich als freiberufliche:r Ingenieur:in nebenberuflich selbstständig machen?
Was ist ein „Beratender Ingenieur“ oder eine "Beratende Ingenieurin"?
Wer als „Beratender Ingenieur“ oder „Beratende Ingenieurin“ selbstständig tätig sein will, muss sich neben der Prüfung durch das Finanzamt zusätzlich von der zuständigen Ingenieurkammer in die Kammerliste eintragen lassen. Für die Aufnahme in die Kammer gelten in den einzelnen Bundesländern verschiedene Verordnungen rund um Ausbildung, Dauer der Berufserfahrung oder den Haupt-Beschäftigungsort. Nach dieser Befähigungsprüfung und Aufnahme in die Kammer dürfen Sie die ebenfalls geschützte Berufsbezeichnung des Beratenden Ingenieurs bzw. der Beratenden Ingenieurin führen. Sie gilt als Qualitätssiegel gegenüber Auftraggebern sowie Kundinnen und Kunden und kann einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für Ihr Ingenieursbüro bedeuten.
Wichtig: Abhängig vom Bundesland kann die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer für manche Ingenieure und Ingenieurinnen auch verpflichtend sein, wie z. B. in Bayern für die im Bauwesen tätigen Ingenieure.
Was ist eine Bauvorlageberechtigung und wann brauche ich sie?
Welche Berufsgenossenschaften und -verbände für Ingenieurinnen und Ingenieure gibt es?
Freiberufliche Ingenieure und Ingenieurinnen können sich z. B. freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) versichern lassen. Sie ist die zuständige deutsche Berufsgenossenschaft und größter Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der Bundesrepublik.
Daneben gibt es je nach Bereich weitere Berufsverbände, wie den
- Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
- Zentralverband Deutscher Ingenieure e.V.
- Verein beratender Ingenieure (VBI)
- Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. (BDB)
- Verband der Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker (GIH)
In diesen Netzwerken können Mitglieder Kontakte innerhalb der Branche knüpfen, Erfahrungen teilen und sich über regelmäßige Fachmagazine sowie den gemeinsamen Austausch fortbilden.
Gemeinsam erfolgreich: ein Ingenieurbüro als Partnerschaft gründen
Ein Ingenieurbüro gründen als Gewerbetreibende:r
Unternehmensformen im Überblick
Bei der Gewerbeanmeldung geben Sie an, unter welcher Unternehmens- bzw. Rechtsform Sie Ihr Ingenieurgewerbe betreiben möchten. Folgende Rechtsformen kommen für Sie als gewerbetreibende:r Einzelunternehmer:in infrage:
Kleingewerbe: unbürokratische und schnelle Gründung als Einzelperson, Mindestkapital erforderlich, Haftung mit Privatvermögen, alleinige Entscheidungsfreiheit in Geschäftsfragen
UG (haftungsbeschränkt): beschränkte Haftung mit Firmenvermögen, Gründung mit einem Gesellschafter bzw. einer Gesellschafterin oder als Team und einem Start-/Stammkapital von mindestens einem Euro. Mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses (abzgl. Verlustvortrag) muss als Eigenkapitalrücklage eingebracht werden.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Gründung als Einzelperson oder im Team, steuerliche Vorteile, Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen, Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich