Handwerker steht vor beladenem Lieferwagen
Waren- und Güterschutz der Allianz Esa

Werkverkehrs­versicherung für Ihr Gewerbe

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Schutz für produzierende Gewerbe: Gerade bei Handwerkern, Händlerinnen oder anderen Dienstleistern oder Veredlungs­betrieben, die teure Werkzeuge, Spezial­maschinen oder Sonder­anfertigungen transportieren, steckt der wahre finanzielle Wert meist in der Ladung, nicht im Fahrzeug.
  • Umfassende Versicherung: Eine Werkverkehrsversicherung schützt im Schadenfall nicht Ihr Firmenfahrzeug selbst, sondern dessen Inhalt. Sie wird daher auch Fahrzeug­inhalts­versicherung genannt.
  • Allianz Esa: Die Werkverkehrsversicherung der Allianz Esa bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für Transporte mit firmeneigenen Kraftfahrzeugen und Anhängern – vom Zeitpunkt des Beladens bis zur endgültigen Entladung des Fahrzeugs.
  • Ergänzende Absicherung: Befördert Ihr Unternehmen Waren und Güter nicht nur mit eigenen Fahrern und Fahrzeugen, sondern auch mit fremden Kraftfahrzeugen oder anderen Transportmitteln, wie Bahn oder Schiff, empfiehlt sich für diese speziellen Risiken der Abschluss einer Waren­transport­versicherung.
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Sinnvoller Schutz für meinen Betrieb?
Illustration - Ein Mann fässt sich fragend an den Hinterkopf. Vor ihm ist eine Sprechblase mit einem Fragezeichen abgebildet.

Eine Werkverkehrs­versicherung, auch Fahrzeug­in­haltsversicherung genannt, eignet sich insbesondere für Unternehmen oder Produktions­firmen wie beispielsweise Küchen­bauer:innen, die ihre Waren (Küchen­schränke, Arbeits­platten) mit eigenen LKWs an ihre Kunden liefern. Denn im Gegensatz zu einer Kfz-Versicherung für Firmen­fahrzeuge versichert eine Werk­verkehrs­versicherung nicht Ihr Firmen­fahrzeug, sondern dessen Inhalt. 

Auch Handwerks­betriebe wie z. B. Schreinermeister:innen, die Güter (Schrankteile) und Arbeits­mittel (Werkzeug) mit eigenen Fahrzeugen (Lieferwägen) transportieren und beim Kunden einbauen, können sich mit einer Werk­verkehrs­versicherung gegen Transport­schäden absichern.

Die Versicherung eignet sich nicht für Handels- oder Herstellungs­unter­nehmen sowie Firmen, die ihre Güter durch Speditionen, fremde Fracht­führer:innen oder Paket­dienste befördern lassen. Für sie bietet die Allianz Esa eine spezielle Waren­transport­versicherung an.

Illustration - Ein Mann fässt sich fragend an den Hinterkopf. Vor ihm ist eine Sprechblase mit einem Fragezeichen abgebildet.
Kompetent, kundennah, flexibel

Die Allianz Esa bietet ihren Kunden innovative Versicherungskonzepte für die Transport- und Logistikbranche, die gewerbliche Schifffahrt, technische Versicherungen sowie für den Bereich Wassersport. Durch die kundenorientierten und bedarfsgerechten Versicherungslösungen der Allianz Esa sowie der internationalen Ausrichtung und Finanzstärke der Allianz haben Sie stets einen starken Partner an Ihrer Seite.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, ausgezeichneten Produkten und exzellenten Serviceleistungen.

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Transportrisiken absichern
Wann brauchen Sie eine Werk­verkehrs­versicherung und in welchen Fällen ist der Abschluss einer Waren­transport­versicherung sinnvoll? Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Unterscheidungs­merkmale und Leistungen der beiden Transportversicherungen im Überblick:
Werk­verkehrs­versicherung

 

  • Güter und Waren zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch, zur Veredelung, Be- oder Verarbeitung oder zur Veräußerung – einschließlich der handelsüblichen Verpackung
  • firmeneigene Kundendienstwerkzeuge, Mess- und Arbeitsgeräte sowie Muster und Vorführgeräte
  • Güter- oder Warentransporte mit eigenen (Eigentum/Besitz) Kraftfahrzeugen und Anhängern der Person, die eine Versicherung abgeschlossen hat
  • Güter- oder Warentransporte mit dauerhaft gemieteten oder geleasten Kraftfahrzeugen und Anhängern

Ersatz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter, verursacht durch:

  • Elementarereignisse, Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Unfall des Kraftfahrzeugs oder Anhängers
  • Diebstahl/Unterschlagung des Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
    (bei sachgemäßem Abstellen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr)
  • Raub oder räuberische Erpressung (Gefahr für Leib und Leben)
  • Aufruhr, Plünderung, politische Gewalthandlungen oder Unruhen
  • Streik, Aussperrung, Sabotage, Beschlagnahme, sonstige Eingriffe von hoher Hand

Ersatz für Beschädigung der versicherten Güter bzw. des Fahrzeuginhalts während des Be- oder Entladevorgangs des Fahrzeugs

Waren­transport­versicherung

 

  • alle Güter des Produktions- und Handelsprogramms einschließlich deren Verpackung, die der/die Versicherungsnehmer:in auf eigene/fremde Rechnung bezieht, herstellt, bearbeitet und vertreibt
  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate sowie Teile und Zubehör, Erzeugnisse und Handelswaren; Investitionsgüter
  • neues Verpackungs- und Aufmachungsmaterial, Werbegeschenke, Demonstrationsmaterial und Fachliteratur
  • firmeneigene Kundendienstwerkzeuge, Mess- und Arbeitsgeräte sowie Muster, Musterkollektionen und Vorführgeräte
  • Ausstellungsgüter (inkl. Werbemittel & Verbrauchsgüter) sowie der Ausstellungs-/Messestand (einschließlich Einrichtung und Ausrüstung)
  • persönliche Habe der Belegschaft auf Dienstreisen im Zusammenhang mit Ausstellungen
  • Warentransporte oder Umzüge mit eigenen (Eigentum/Besitz) Kraftfahrzeugen und Anhängern von Versicherungsnehmer:innen oder fremden Kraftfahrzeugen, z. B. durch Speditions­unternehmen (Versicherungsschutz während der Beförderung)
  • Güter- und Warentransporte mit dauerhaft gemieteten oder geleasten Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Mitarbeiterfahrzeugen
  • Transportbedingte Zwischenlagerungen auf dem Transportweg bis zu einer Dauer von maximal 60 Tagen
  • Versicherungsschutz für Güter/Waren auf Ausstellungen und Messen, inkl. Hin- und Rücktransporte sowie Transporte & Aufenthalte von Musterkollektionen

Versicherung aller Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer (Transport & Lagerung) ausgesetzt sind

Ersatz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter, u. a. auch für temperaturempfindliche Güter bei Ausfall der Kühlanlage von mindestens 24 Stunden

Nicht versichert sind z. B.:

  • Gefahren aus der Verwendung chemischer, biologischer, biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen
  • Gefahren der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung
  • bei Schiffstransporten Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsverzug des Reeders/Charterers/Betreibers des Schiffes
  • Schäden durch Reiseverzögerungen, Verderb oder unsachgemäße Verpackung bzw. Verladung der Ware, handelsübliche Mengen- oder Gewichtsverluste, Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen
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Gut zu wissen
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Info i in der linken Hand.
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Info i in der linken Hand.

Die Werk­verkehrs­versicherung der Allianz Esa bietet Ihnen Versicherungs­schutz von Anfang an: Er beginnt bereits mit dem Beladen Ihrer Firmen­fahrzeuge oder -anhänger mit Waren und besteht sogar dann, wenn die Beförderung/der Transport nicht unmittelbar danach beginnt.

Ihr Versicherungs­schutz endet erst, wenn die Entladung der Waren, Werkzeuge etc. erfolgt ist. Dabei sind Entlade­schäden, z. B. durch unsachgemäße Hand­habung oder Herunter­fallen von Gütern vom Gabelstapler, ebenfalls mit abgedeckt.

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Leistungen im Schaden­fall

Die Werkverkehrs­versicherung der Allianz Esa deckt den Transport von Waren oder Gütern, die für eigene Zwecke der ver­sicherten Firma mit Kraftfahr­zeugen und/oder An­hängern befördert werden. Die Fahrzeuge müssen sich dabei im Eigentum/Besitz des Versicherungs­nehmers befinden (oder dauerhaft gemietet/geleast sein) und mit eigenem Personal (Mitarbeiter:in, Fahrer:in) betrieben werden.

Güter­transporte, die gegen Entgelt für Dritte durchgeführt werden, sind hingegen nicht über die Werk­verkehrs­versicherung abgedeckt. Hierfür lohnt der Abschluss einer speziellen Frachtführer-Haftungsversicherung der Allianz Esa.

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Individuelle Beitragssätze
Die Kosten für eine Werk­verkehrs­versicherung lassen sich nicht pauschal benennen. Die Beiträge errechnen sich anhand der indi­viduellen Risiko­faktoren und der Anzahl der Fahrzeuge. 
Wollen Sie im Rahmen Ihrer Werk­verkehrs­versicherung nur Fahrten innerhalb Deutschlands versichern? Oder treffen bestimmte Leistungen der Versicherung nicht auf Ihren speziellen Werk­verkehr zu? Sie können den Versicherungs­schutz selbst­verständlich individuell anpassen. So profitieren Sie von attraktiven Nachlässen und besonders günstigen Konditionen.
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Schaden­beispiele aus dem Werk­verkehr
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FAQ
  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz Ihrer Allianz Esa Werkverkehrsversicherung besteht für sämtliche Fahrten im vereinbarten Geltungsbereich; dieser kann sich auf Deutschland beschränken oder wahlweise auf Deutschland inkl. angrenzende Länder oder Europa (geografisch) ausgedehnt werden. 
  • Welche Güter sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

    Vom Versicherungsschutz der Werkverkehrsversicherung der Allianz Esa ausgeschlossen bzw. nicht versichert sind folgende Güter: 

    • Zigaretten und Spirituosen, lebende Tiere & Pflanzen
    • Schüttgüter, gebrauchte Verpackungen
    • Kraftfahrzeuge, Kunstgegenstände, Uhren
    • (verarbeitete) Edelmetalle oder Edelsteine (Juwelen, Perlen, Bijouterien)
    • Geld, Münzen, Wertpapiere, Geld- oder Kreditkarten
    • Radioaktive Stoffe & Kernbrennstoffe über die gesetzlichen Freigrenzen hinaus
    • Explosive Güter, Waffen, Munition & Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz
    • temperaturgeführte Transporte von Pharmaprodukten, Arzneien, Impfstoffen, Blutkonserven etc.
  • Was benötige ich, um die Werkverkehrsversicherung abzuschließen?

    Für eine Werkverkehrsversicherung der Allianz Esa müssen Sie nur ein paar Fragen zum zu versichernden Risiko beantworten und können Ihre Versicherung in wenigen Schritten abschließen. Dazu zählen Angaben zu:

    • Betriebsart
    • Geltungsbereich der Versicherung
    • Gewünschte Selbstbeteiligung
    • Vertragslaufzeit
    • Zahlweise
  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

    Sie sollten die Versicherungssumme Ihrer Werkverkehrsversicherung stets so wählen, dass sie dem Wert an Waren/Gütern entspricht, der sich maximal auf einem Fahrzeug befindet bzw. damit transportiert wird.
Service und Kontakt
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Illustration - Eine dunkelhaarige Frau mit dunkelrotem Pullover sitzt vor einem Laptop.
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