Als Anwalt oder Anwältin sind Sie überwiegend beratend tätig. Sie sind deshalb "verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus Ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen", wie es in § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung heißt.
Die Vermögensschadenhaftpflicht der Allianz sichert Sie umfangreich gegen Vermögensschäden ab und ist aus diesem Grund die passende Versicherung für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt. Der Versicherungsschutz umfasst:
Quelle: Gesetze im Internet