Ein Geschäftsmann spricht mit zwei anderen Männern
Individuelle Absicherung gegen Berufsrisiken

Versicherungen für Wirtschafts­prüfer:innen und vereidigte Buch­prüfer:innen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Wirtschaftsprüfer:innen tragen im Beruf eine hohe Verantwortung, bei den meisten ihrer Aufträge geht es um viel Geld. Dabei sind Firmen-, Handels- und Steuerrecht kompliziert und unübersichtlich, Ihre Klientinnen und Klienten vielleicht nicht immer zahlungswillig. Gut, wenn Sie sich beruflich entsprechend abgesichert haben.
  • Als Wirtschaftsprüfer:in mit selbstständiger Tätigkeit und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind Sie zudem gesetzlich dazu verpflichtet, sich ausreichend gegen Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden zu versichern.
  • Während eine Berufshaftpflicht Sach- und Personenschäden absichert, schützt eine Vermögensschadenhaftpflicht gerade wirtschaftsberatende Berufe vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens.
  • Stellen Sie sich Ihr individuelles Paket an Versicherungen für Wirtschaftsprüfer:innen zusammen und ergänzen Sie die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht beispielsweise um eine Firmen-Rechtsschutz-, Inhalts- oder Cyberversicherung.
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Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.
Gut zu wissen
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.

Als Wirtschaftsprüfer:in auf freiberuflicher Basis oder Angestellte:r einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind Sie gegenüber Ihren Klienten und Klientinnen vom Gesetzgeber zu einer ausreichenden Absicherung gegen Haftpflichtschäden verpflichtet. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer:innen bildet daher eine unverzichtbare Basis Ihres Versicherungspakets.

Zum Schutz Ihrer beruflichen Existenz sollten Sie neben der verbindlichen Vermögensschadenhaftpflicht in jedem Fall auch über den Abschluss folgender Versicherungen nachdenken:

Darüber hinaus empfiehlt es sich, besonders für Selbstständige, auch privat mit folgenden Versicherungen für einen Arbeitsausfall oder eine längere Krankheit vorzusorgen:

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Basisversicherungen für Wirtschaftsprüfer:innen
Als Wirtschaftsprüfer:in in der Selbstständigkeit oder Wirtschaftsprüfergesellschaft sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, sich gegen Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzusichern. Die Vermögensschaden­haftpflicht können Sie mit einer Berufshaftpflicht (sog. Bürohaftpflicht) ergänzen, um auch Personen- und Sachschäden in Ihrem Büro oder bei Ihren Klienten und Klientinnen zu versichern.

Bei Kammerberufen wie Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in besteht eine Versicherungspflicht gegen sogenannte "echte Vermögensschäden", also rein finanzielle Nachteile in großer Höhe. Diese können Ihren Mandantinnen und Mandanten z. B. durch den Verlust wichtiger Steuerunterlagen oder eine Fristversäumnis Ihrerseits entstehen. Für solche Fälle ist nach § 54 der WPO eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro vorgeschrieben – und sogar vier Millionen Euro, wenn es sich bei Ihrem Mandanten um eine Aktiengesellschaft (AG) handelt. Die Folge:

Sie werden von potenziellen Klienten und Klientinnen nur dann zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin bestellt, wenn Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht mit ausreichendem Versicherungsschutz nachweisen können.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer:innen der Allianz ist speziell auf die Risiken Ihres Berufsbildes zugeschnitten und sichert Sie gegen finanzielle Schäden, die beispielsweise durch einen Fehler in einer Bilanz oder eine falsche Empfehlung Ihrerseits entstanden sind. Zu weiteren versicherten Schadenrisiken gehören u. a.: 

  • Erteilen eines uneingeschränkten Testats, obwohl der Jahresabschluss als fehlerhaft hätte erkannt werden können.
  • Nichterkennen von Überbewertungen von Forderungen bei Prüfung des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft
  • Bilanzierung nicht vorhandener Vermögenswerte 
  • Falsche Beratung über Beendigung einer Betriebsaufspaltung
  • Bei der Beratung über die Umstrukturierung eines Konzerns wird übersehen, dass für eine Gewinnausschüttung das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg nicht in Anspruch genommen werden kann.
  • Fehlerhafte Gutachten über die Einbringungswerte von Sacheinlagen
  • Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse einer Bank werden Bilanzmanipulationen der Geschäftsleitung nicht bemerkt.

Nicht versichert sind: Vermögensschäden infolge einer wissentlichen Falschberatung oder wenn Sie vertraglich vereinbarte Leistungen bewusst nicht erbracht haben.

Die Berufshaftpflicht der Allianz ist individuell auf die Anforderungen der jeweiligen Berufsgruppe abgestimmt und deckt je nach Tätigkeit folgende Schäden ab:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden

Die Besonderheit bei dieser Art von Vermögensschäden: Nur, wenn ein Sach- oder Personenschaden vorausgegangen ist, zahlt die Berufshaftpflichtversicherung. Beispiel: Kommt ein Mandant in Ihrer Kanzlei durch einen Sturz über herumliegende Kabel oder andere Gegenstände zu Schaden und ist deshalb für einige Zeit arbeitsunfähig, zahlt Ihre Berufshaftpflicht die Behandlungskosten sowie den dadurch entstehenden Dienstausfall des Mandanten.

Ohne einen vorhergegangenen Personen- oder Sachschaden erhalten Sie aus der Berufshaftpflicht keine Leistungen.

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Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Zwei Geschäftsmänner im Gespräch

Als selbstständig bzw. freiberuflich tätige:r Wirtschaftsprüfer:in beraten Sie Ihr Klientel genau wie Steuerberater:innen oder Notare und Notarinnen auf eigenes Risiko. Ohne den passenden Versicherungsschutz müssten Sie die finanziellen und strafrechtlichen Folgen, z. B. bei Beratungsfehlern oder Vermögensschäden, selbst tragen. Da die finanziellen Konsequenzen in diesen Berufsgruppen im Schadenfall besonders schwerwiegend sind und das Risiko für die Mandantinnen und Mandanten damit entsprechend hoch, schreibt der Gesetzgeber eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung vor.

Übernehmen Sie als Wirtschaftsprüfer:in zudem Aufträge wie Bilanzprüfungen oder Geschäftsberichte für größere Firmen bzw. DAX- oder MDAX-Unternehmen, müssen Sie für diese Tätigkeit ebenfalls entsprechend abgesichert sein. Ähnliches gilt aufgrund der überdurchschnittlichen Haftungsgefahren auch für Prospekt-Prüfungen oder spezielle Tätigkeitsfelder im Bereich Börse/Aktienhandel, etwa bei Due-Diligence-Prüfungen oder M&A-Transaktionen. 

Natürlich sind Beratungs- oder Vermögensschäden auf Seiten der Mandanten und Mandantinnen nicht die einzigen Risiken für Wirtschaftsprüfer:innen. Auch Sie selbst bzw. Ihre Kanzlei oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können im Schadenfall betroffen sein, wenn z. B. Ihre Einrichtung zerstört wird oder wichtige Kundendaten verlorengehen.

Daher ist es wichtig, den Versicherungsschutz speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Berufsrisiken anpassen zu können.

Wir beraten Sie jederzeit ausführlich zu den unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten und stellen gemeinsam mit Ihnen Ihr persönliches Allianz Wirtschaftsprüfer-Versicherungspaket zusammen.

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FAQ
  • Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer:innen?

    Die Kosten einer Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer:innen sind abhängig von verschiedenen Faktoren: Je nachdem, ob Sie eher für kleine und mittelständische Firmen oder für große DAX-Konzerne tätig sind, unterscheidet sich Ihr individuelles Berufsrisiko im Schadenfall. Auch die Höhe der Deckungssumme und ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, hat Einfluss auf Ihre Versicherungsbeiträge. Da die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung für Wirtschaftsprüfer:innen ist und zudem gesetzlich bindend, sollten Sie sich zu den unterschiedlichen Tarifen und Ihren Möglichkeiten in jedem Fall ausführlich beraten lassen.

    Schließen Sie neben der Vermögensschadenhaftpflicht der Allianz weitere Versicherungen im Paket ab, wie z. B. eine Berufshaftpflicht (sog. Bürohaftpflicht) oder eine Firmen-Rechtsschutzversicherung, profitieren Sie von den besonders günstigen Konditionen des Allianz Kombivorteils.

  • Welche Deckungssumme wird für die Wirtschaftsprüfer-Versicherungen empfohlen?

    Wie hoch die Versicherungsbeiträge für Sie als Wirtschaftsprüfer:in ausfallen, hängt neben den eingeschlossenen Leistungen entscheidend von der vereinbarten Deckungssumme zur Absicherung Ihres individuellen Berufsrisikos ab. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen für die Mindestversicherungssumme: Laut § 54 der WPO (Wirtschaftsprüferverordnung) ist für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer:innen grundsätzlich eine Deckungssumme von einer Million Euro gesetzlich vorgeschrieben. So sieht es auch § 323 des HGB vor. Übernehmen Sie hingegen auch die Wirtschaftsprüfung für eine AG, steigt die vorgeschriebene Deckungssumme auf vier Millionen Euro. Generell gilt: Je höher das persönliche bzw. berufliche Risiko ist, desto höher sollte die Versicherungssumme gewählt werden.
  • Welche Auswirkungen hat die Haftungsbegrenzung der Wirtschaftsprüfer:innen auf die Versicherung?

    Zu Ihrem eigenen Schutz können Sie als Wirtschaftsprüfer:in für Ihre Haftung gegenüber Mandanten und Mandantinnen eine Obergrenze festlegen. Nach § 54 a der WPO kann eine solche Haftungsbegrenzung allerdings nur für den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme vereinbart werden. Bei der vorgeschriebenen Deckungssumme von einer Million Euro wären das insgesamt vier Millionen Euro. Eine solche Haftungsbegrenzung ist allerdings nur wirksam, wenn mit Ihrer Wirtschaftsprüfer-Versicherung auch ein Versicherungsschutz in dieser Höhe besteht.
  • Können alle Wirtschaftsprüfer:innen eine Versicherung bei der Allianz abschließen?

    Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht ist für Berufsgruppen, die überwiegend beratend, verwaltend und/oder gutachterlich tätig sind, wie Anwältinnen, Architekten oder Wirtschaftsprüferinnen sinnvoll und darüber hinaus gesetzlich vorgeschrieben. Die Allianz Vermögensschadenhaftpflicht versichert grundsätzlich alle Wirtschaftsprüfer:innen gegen Vermögensschäden infolge eines Berufsversehens. Je nach Klientel (AG, DAX-Konzern) bzw. individuellem Berufsrisiko (Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen oder M&A-Transaktionen) empfiehlt sich professionelle Beratung und ggf. die Anpassung der Deckungssumme.

    Zusätzlich empfiehlt sich der ergänzende Abschluss einer Berufshaftpflicht (sog. Bürohaftpflicht), die Sach- und Personenschäden in Ihrem beruflichen Handeln absichert.

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