Bei Kammerberufen wie Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in besteht eine Versicherungspflicht gegen sogenannte "echte Vermögensschäden", also rein finanzielle Nachteile in großer Höhe. Diese können Ihren Mandantinnen und Mandanten z. B. durch den Verlust wichtiger Steuerunterlagen oder eine Fristversäumnis Ihrerseits entstehen. Für solche Fälle ist nach § 54 der WPO eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro vorgeschrieben – und sogar vier Millionen Euro, wenn es sich bei Ihrem Mandanten um eine Aktiengesellschaft (AG) handelt. Die Folge:
Sie werden von potenziellen Klienten und Klientinnen nur dann zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin bestellt, wenn Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht mit ausreichendem Versicherungsschutz nachweisen können.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer:innen der Allianz ist speziell auf die Risiken Ihres Berufsbildes zugeschnitten und sichert Sie gegen finanzielle Schäden, die beispielsweise durch einen Fehler in einer Bilanz oder eine falsche Empfehlung Ihrerseits entstanden sind. Zu weiteren versicherten Schadenrisiken gehören u. a.:
- Erteilen eines uneingeschränkten Testats, obwohl der Jahresabschluss als fehlerhaft hätte erkannt werden können.
- Nichterkennen von Überbewertungen von Forderungen bei Prüfung des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft
- Bilanzierung nicht vorhandener Vermögenswerte
- Falsche Beratung über Beendigung einer Betriebsaufspaltung
- Bei der Beratung über die Umstrukturierung eines Konzerns wird übersehen, dass für eine Gewinnausschüttung das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg nicht in Anspruch genommen werden kann.
- Fehlerhafte Gutachten über die Einbringungswerte von Sacheinlagen
- Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse einer Bank werden Bilanzmanipulationen der Geschäftsleitung nicht bemerkt.
Nicht versichert sind: Vermögensschäden infolge einer wissentlichen Falschberatung oder wenn Sie vertraglich vereinbarte Leistungen bewusst nicht erbracht haben.