Genau wie bestimmte Versicherungen für Ärztinnen und Ärzte vorgeschrieben sind, ist auch eine Berufshaftpflichtversicherung für Apotheker:innen verpflichtend. Denn auch dem gewissenhaftesten Apotheker und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können Fehler passieren. Die Falschberatung von Kund:innen hat im schlimmsten Fall lebenslange Schäden zur Folge und konfrontiert Sie als Apothekeninhaber:in mit hohen Schadenersatzforderungen. Kommt es zu einem Schadenfall, weil einer Ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen unsachgemäß Medikamente entsorgt hat, kann das ebenfalls erhebliche finanzielle Folgen für Sie und Ihre Apotheke haben. Eine Berufshaftpflicht bietet Schutz gegen solche Berufsrisiken und versichert u. a. auch Unfälle in Ihrer Apotheke, wenn z. B. ein Kunde über einen Karton mit Ware stolpert und sich verletzt. Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung für Apotheker:innen umfasst:
- Die Allianz prüft alle Ansprüche gegen Sie und Ihre Apotheke
- Bei berechtigten Forderungen übernimmt die Berufshaftpflicht die Kosten von pauschal bis zu 3 Millionen Euro von Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden als Folge eines personen- oder sachbezogenen Schadens.
- Unberechtigte oder überzogene Ansprüche gegen Sie und die Mitarbeiter:innen Ihrer Apotheke wehren wir notfalls gerichtlich ab.