Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Produkthaftpflicht ist ein wichtiger Schutz für Ihr Unternehmen, wenn Sie Produkte aus eigener oder fremder Herstellung anbieten.
  • Kommt es durch mangelhafte Produkte auf Kundenseite zu einem Schaden, können gegen Ihr Unternehmen hohe Schadenersatzforderungen erhoben werden.
  • Die Produkthaftpflicht als Teil der Betriebs­haftpflichtversicherung schützt Sie weitreichend bei Personen-, Sach- sowie daraus resultierenden Vermögensschäden und in begrenztem Umfang auch bei reinen Vermögensschäden.
  • Sie können die Produkt­haftpflicht­versicherung der Allianz z. B. um eine erweiterte Produkt­haftpflichtdeckung und eine Rückrufkosten­deckung (benannte Vermögensschäden) ergänzen.
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Erklärung
Eine Produkthaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor hohen Schadenersatzforderungen, wenn Personen oder Sachen durch produzierte oder vertriebene Waren Schaden nehmen.
Trotz der sehr strengen Kontrollen im produzierenden Gewerbe kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen mangelhafte Produkte oder Waren in Umlauf geraten oder weiterverarbeitet werden. Erleidet ein Kunde beispielsweise einen Personenschaden durch Ihre produzierten oder vertriebenen Waren, können unter Umständen existenzbedrohende Schadenersatzforderungen auf Ihr Unternehmen zukommen. Mitunter haftet Ihr Unternehmen gegebenenfalls. in solchen Fällen unabhängig von der Schuldfrage. Auch ein erforderlicher Rückruf der mangelhaften Ware kann mit erheblichem finanziellen Aufwand für Ihren Betrieb einhergehen, denn schon bei Gefahr von Personenschäden muss gewarnt und gegebenenfalls bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden.

Eine Produkthaftpflichtversicherung als Teil der Betriebshaftpflicht schützt Unternehmen und Handelsbetriebe des produzierenden Gewerbes vor Schadenersatzansprüchen, wenn Personen oder Sachen durch von Ihnen gelieferte Waren oder erbrachte Arbeiten und Leistungen Schaden nehmen. Die Produkthaftpflicht übernimmt die Kosten für Personen- und Sachschäden sowie daraus folgenden Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall als Folge des Personenschadens). Alle gegen Sie erhobenen Forderungen werden von uns als Versicherung zudem vorab geprüft. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – zur Not auch vor Gericht.

Darüber hinaus können Sie Ihre Produkthaftpflicht um eine Absicherung gegen Rückrufkosten und einen erweiterten Produktschutz ergänzen.

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Davon profitieren Unternehmen
Mit dem umfassenden Schutz der Produkthaftpflichtversicherung als Bestandteil der Betriebshaftpflicht profitieren Unternehmen von attraktiven Leistungen. Die Vorteile der Allianz Produkthaftpflicht im Überblick:
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Richtig abgesichert
Eine Betriebshaftpflichtversicherung, in der die konventionelle Produkthaftpflicht integriert ist, schützt Sie immer dann, wenn fremde Personen und/oder Sachen durch Ihre beruflichen Handlungen oder Produkte Schaden nehmen.
Sie können den Versicherungsschutz der konventionellen Produkthaftpflicht optional mit Zusatzleistungen für Ihr Unternehmen erweitern.
Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung ist Bestandteil der Allianz Betriebshaftpflicht und bietet Ihrem Unternehmen umfassende Absicherung, wenn Ihre betrieblichen Handlungen und Prozesse zu Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden bei Dritten führen. Dieser Schutz schließt Schäden durch mangelhaft produzierte Ware aus eigener und fremder Herstellung mit ein. Insbesondere für produzierende Unternehmen kann jedoch ein erweiterter Schutz sinnvoll sein.
 

Neben der bereits in der Betriebshaftpflicht integrierten konventionellen Produkthaftpflichtversicherung, bietet die Allianz attraktive Zusatzleistungen an. Erweitern Sie Ihre Produkthaftpflicht optional um:
 

  • Erweiterte Produkthaftpflicht: Versichert zusätzlich bestimmte Vermögensschäden durch mangelhafte Produkte, z. B. bei Weiterverarbeitung und Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten.
  • Rückrufkostenversicherung: Versichert u. a. die Abwehr unberechtigt veranlasster Rückrufe Dritter, den Austausch des Gesamtprodukts oder einzelner Teile, die Kosten zur Benachrichtigung und Warnung der Verbraucher:innen sowie Händler:innen und Vertragspartner:innen.
  • Produktschutz: Die Deckung der Rückrufkosten­versicherung gilt auch bei Manipulation von eigenen Erzeugnissen. Der Ausschluss für Produktmanipulation im Rahmen der Versicherung wird gestrichen.
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Haftung als Händler bei Personen­schäden
Die Produkthaftpflichtversicherung ist nicht nur für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe eine sinnvolle Absicherung. Sie bietet auch Händlern und Importeuren wichtigen Schutz.
Eine Frau steht an einem Packtisch mit Paketen und telefoniert

Im Produkthaftungsgesetz ist der Begriff "Hersteller" weit gefasst, so können auch Unternehmen, die als Lieferant, Importeur oder Händler tätig sind, im Sinne der Haftung als Hersteller (Quasihersteller) gelten.

Ein Onlineshop verkauft einer Kundin eine spezielle Gesichtscreme, die gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe beinhaltet. Die Kundin erleidet durch die Anwendung der Creme schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Der Inhaber des Onlineshops muss für die medizinischen Behandlungskosten und den Verdienstausfall aufkommen. Da der Betreiber im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit die Ware in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt, hat dieser die Herstellereigenschaft zu vertreten und haftet gegebenenfalls für durch das Produkt eingetretene Schäden.

Für solche und ähnliche Fälle empfiehlt sich für alle Betriebe, die Waren herstellen, einführen oder vertreiben der umfassende Schutz der Produkthaftpflichtversicherung.

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