Sinnvolle Absicherung: Die Produkt­haft­pflicht ist ein wichtiger Schutz für Ihr Unter­nehmen, wenn Sie Produkte aus eigener oder fremder Herstellung anbieten.

Vorteile: Die Produkt­haftpflicht als Teil der Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Sie weitreichend bei Personen-, Sach- sowie daraus resultierenden Vermögens­schäden und in begrenztem Umfang auch bei reinen Vermögens­schäden.

Der richtige Schutz: Sie können die Produkt­haftpflicht­versicherung der Allianz z. B. um eine erweiterte Produkt­haftpflicht­deckung und eine Rückruf­kosten­deckung (benannte Vermögens­schäden) ergänzen.

Schadenbeispiel: Kommt es durch mangel­hafte Produkte auf Kundenseite zu einem Schaden, können gegen Ihr Unter­nehmen hohe Schaden­ersatz­forderungen erhoben werden.

Erklärung
Eine Produkt­haftpflicht­versicherung schützt Unter­nehmen vor hohen Schaden­ersatz­forderungen, wenn Personen oder Sachen durch produzierte oder vertriebene Waren Schaden nehmen.
Trotz der sehr strengen Kontrollen im produ­zierenden Gewerbe kann nicht voll­ständig ausge­schlossen werden, dass in Einzel­fällen mangel­hafte Produkte oder Waren in Umlauf geraten oder weiter­verarbeitet werden. Erleidet ein Kunde beispiels­weise einen Personen­schaden durch Ihre produ­zierten oder vertriebenen Waren, können unter Umständen existenz­bedrohende Schaden­ersatz­forderungen auf Ihr Unter­nehmen zukommen. Mitunter haftet Ihr Unter­nehmen gegebenen­falls in solchen Fällen unabhängig von der Schuld­frage. Auch ein erforder­licher Rückruf der mangel­haften Ware kann mit erheb­lichem finanziellen Aufwand für Ihren Betrieb einher­gehen, denn schon bei Gefahr von Personen­schäden muss gewarnt und gegebenen­falls bereits ausgelieferte Ware zurück­gerufen werden.

Eine Produkt­haftpflicht­versicherung als Teil der Betriebs­haftpflicht schützt Unter­nehmen und Handels­betriebe des produ­zierenden Gewerbes vor Schaden­ersatz­ansprüchen, wenn Personen oder Sachen durch von Ihnen gelieferte Waren oder erbrachte Arbeiten und Leistungen Schaden nehmen. Die Produkt­haftpflicht übernimmt die Kosten für Personen- und Sachschäden sowie daraus folgenden Vermögens­schäden (z. B. Verdienst­ausfall als Folge des Personen­schadens). Alle gegen Sie erhobenen Forderungen werden von uns als Versicherung zudem vorab geprüft. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – zur Not auch vor Gericht.

Darüber hinaus können Sie Ihre Produkt­haftpflicht um eine Absicherung gegen Rückruf­kosten und einen erweiterten Produkt­schutz ergänzen.

Davon profitieren Unternehmen
Mit dem umfassenden Schutz der Produkt­haftpflicht­versicherung als Bestandteil der Betriebs­haftpflicht profitieren Unter­nehmen von attraktiven Leistungen. Die Vorteile der Allianz Produkt­haftpflicht im Überblick:
Richtig abgesichert
Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung, in der die konven­tionelle Produkt­haft­pflicht integriert ist, schützt Sie immer dann, wenn fremde Personen und/oder Sachen durch Ihre beruf­lichen Handlungen oder Produkte Schaden nehmen. Sie können den Versicherungs­schutz der konventionellen Produkt­haftpflicht optional mit Zusatz­leistungen für Ihr Unter­nehmen erweitern.
Haftung als Händler bei Personen­schäden
Die Produkt­haftpflicht­versicherung ist nicht nur für Unter­nehmen aus dem produ­zierenden Gewerbe eine sinnvolle Absicherung. Sie bietet auch Händlern und Importeuren wichtigen Schutz.

Im Produkt­haftungs­gesetz ist der Begriff "Hersteller" weit gefasst, so können auch Unter­nehmen, die als Lieferant, Importeur oder Händler tätig sind, im Sinne der Haftung als Hersteller (Quasi­hersteller) gelten.

Ein Online­shop verkauft einer Kundin eine spezielle Gesichts­creme, die gesundheits­schädliche Inhalts­stoffe beinhaltet. Die Kundin erleidet durch die Anwendung der Creme schwere gesund­heitliche Be­einträchti­gungen. Der Inhaber des Online­shops muss für die medizinischen Behandlungs­kosten und den Verdienst­ausfall aufkommen. Da der Betreiber im Rahmen seiner geschäft­lichen Tätigkeit die Ware in den Geltungs­bereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts­raum einführt oder verbringt, hat dieser die Hersteller­eigenschaft zu vertreten und haftet gegebenen­falls für durch das Produkt eingetretene Schäden.

Für solche und ähnliche Fälle empfiehlt sich für alle Betriebe, die Waren herstellen, einführen oder vertreiben der umfassende Schutz der Produkt­haftpflicht­versicherung.

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