Private Kranken­versicherung für Impatriates 

Für Ihre Mitarbeiter:innen aus dem Ausland
Allianz - Krankenversicherung für Impatriates | Eine Gruppe im Gespräch
Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Impatriates, auch Impats genannt, sind ausländische Mitarbeiter:innen, die für einen Auslandseinsatz vorübergehend an einem deutschen Unternehmensstandort arbeiten.
  • Für die Dauer ihres Aufenthalts können Sie als Arbeitgeber Ihre ausländischen Mitarbeiter:innen privat krankenversichern.
  • Mit dem Firmentarif InboundMed Best 100 und InboundMed Best 100 Langfristig versichern Sie im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages alle Impatriates und deren Angehörige – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
  • Zum Rundum-Schutz können Sie zusätzlich die Impatriates selbst mit Krankentagegeld-Firmentarifen gegen Arbeitsunfähigkeit absichern.

 

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Die Leistungen im Überblick
Schutz vor Einkommensausfällen bei Arbeitsunfähigkeit. Drei unterschiedliche Karenzzeiten sind vereinbar: Leistung ab der 7. Woche, ab der 14. Woche oder ab der 27. Woche.
Versicherungsdauer
Egal wie lange Ihre ausländischen Mitarbeiter:innen in Deutschland bleiben, mit unseren Tarifen erhalten sie immer den optimalen Schutz. Nach der maximalen Versicherungsdauer von 5 Jahren in den Tarifen InboundMed Best 100 sowie Krankentagegeld Inbound kann der Versicherungsschutz durch den nahtlosen Übergang in die Tarife InboundMed Best 100 Langfristig sowie Krankentagegeld Inbound Langfristig unkompliziert fortgesetzt werden.

Inkl. der Vorversicherungszeit bei einem Mitbewerber.

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Unser Tipp
Mit der kostenfreien MyHealth App können Impatriates ihre Versicherungsdokumente jederzeit einsehen – unterwegs und offline. Die App gibt es auf deutsch, englisch, französisch, spanisch und portugiesisch.
Definition

Man spricht von Impatriates, wenn

  • Personen in einem Beschäftigungsverhältnis außerhalb Deutschlands stehen, 
  • diese im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses nach Deutschland entsendet werden,
  • die Entsendung im Voraus zeitlich begrenzt ist und
  • ein deutscher Arbeitsvertrag besteht.

Für ein Beschäftigungsverhältnis im Ausland gilt, dass die Person weiter in ihrem Betrieb im Ausland eingegliedert bleibt und der ausländische Arbeitgeber sie weiterhin bezahlt.

Impatriates können sowohl dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen oder auch ihrem ausländischen Sozialversicherungsrecht. 

Sie haben Fragen oder bevorzugen eine Beratung? Wir freuen uns auf ein Gespräch!

Egal für welche Branche oder Unternehmensgröße: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%

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Gut zu wissen
Expatriates sind Mitarbeiter:innen einer international tätigen Organisation, die zeitweise an eine Zweigstelle des Unternehmens ins Ausland entsendet werden. Für das Unternehmen, das diese ausländischen Mitarbeiter:innen aufnimmt und beschäftigt, sind es Impatriates.
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wer schließt die private Krankenversicherung für Impatriates ab?

Die Tarife gelten nur für Firmenkunden. Den Vertrag schließen Sie im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages für Ihre Impatriates ab – dabei ist die Firma Versicherungsnehmer und Beitragszahler, die Mitarbeiter:innen und deren Angehörige sind die versicherten Personen.

Ab wie vielen Impatriates können die Tarife abgeschlossen werden?

Für die Tarife müssen gleich zu Beginn zehn Impatriates im Gruppenversicherungsvertrag versichert werden.

Sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung für Impatriates arbeitgeberzuschussfähig?

Einen Arbeitgeber- bzw. Beitragszuschuss erhalten nur Personen, die dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen (§ 257 SGB V). Unterliegen die Impatriates nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht, sind in diesem Fall die Beiträge für die InboundMed Best-Tarife sowie die Krankentagegeld Inbound-Tarife nicht arbeitgeberzuschussfähig.

Wann wird eine Pflegepflichtversicherung benötigt?

Eine deutsche Pflegeversicherung benötigen Personen, die dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen.  Die Pflegepflichtversicherung wird zusätzlich zum Inbound-Tarif abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet im Einzelfall zu prüfen, ob eine Pflicht zur Absicherung einer Pflegepflichtversicherung vorliegt.

Welche Weiterversicherungsmöglichkeiten gibt es?

Sollte eine Absicherung in den Firmentarifen nicht mehr möglich sein, können sich Ihre Mitarbeiter:innen im Anschluss dennoch privat weiterversichern. Abhängig von der vorausgegangenen Absicherung ist das entweder im entsprechenden Einzelversicherungstarif des InboundMed Best 100 möglich, oder im Tarif InboundMed Best 100 Weiterversicherung. Dazu stehen auch die passenden Krankentagegeldtarife bereit. Grundsätzlich ist bei der Umstellung keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Service und Kontakt
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