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Betrieb­liche Alters­versorgung für Unter­nehmen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Geförderte Vorsorge: Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bieten Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter, Tod und Invalidität vorzusorgen.
  • Lohnendes Angebot: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Firmen attraktive Vorteile und ist eine gute Möglichkeit, sich als interessanter Arbeitgeber im Wettbewerb zu positionieren.
  • Wichtig für den Erfolg: Um qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen und zu binden, müssen Unternehmen als verantwortungsbewusster Arbeitgeber überzeugen.
  • Verschiedene Formen: Die Art und Ausgestaltung der Betriebsrente für Angestellte kann sehr unterschiedlich sein. Arbeitgeber haben die Wahl zwischen mehreren Durchführungs­wegen.
  • Kompetente Unterstützung: Mit der Allianz haben Unternehmen einen starken Partner an ihrer Seite. Sie und erhalten professionellen Service rund um das Thema betriebliche Altersver­sorgung für Mitarbeiter:innen.
  • Effizient und digital: Mit FirmenOnline können Arbeitgeber die Verträge zur betrieblichen Altersversorgung jederzeit einfach und digital verwalten.
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Eine bAV lohnt sich
Mit einer betrieblichen Alters­versorgung investieren Arbeitgeber nicht nur in die Zukunft ihrer eigenen Mitarbeiter:innen sondern auch in die ihres Unternehmens. Den Mitarbeiter:innen Vorsorgeleistungen anzubieten, bringt zahlreiche Vorteile mit sich. 

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen heute einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch eine Entgelt­umwandlung. Hierbei entscheiden Sie als Arbeitgeber über den angebotenen Durchführungsweg und den Partner, mit dem eine betriebliche Altersversorgung angeboten wird. Neben rein arbeitnehmerfinanzierten Vorsorgelösungen gibt es aber noch weitere interessante Möglichkeiten, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen bei ihrer Vorsorge unterstützen können. Insbesondere die vom Arbeitgeber finanzierte bAV wird im Bereich der Mitarbeiterbenefits immer wichtiger.

Im aktuellen Wettbewerb um talentierte Arbeitskräfte wird es  für den Erfolg eines Unternehmens immer wichtiger, Mitarbeiter:innen zu finden und zu binden. 

Denn wenn Mitarbeitende den Betrieb verlassen, drohen Auftrags­ausfälle, Know-how- sowie Image-Verlust. Auch Kundenbeziehungen können letztendlich darunter leiden. Dazu kommen die Kosten für eine Neueinstellung, beispiels­weise Abwicklungs­kosten, Ausgaben für Werbung, Personal­auswahl und Einarbeitungs­kosten. Die Summe dieser Ausgaben übersteigt in vielen Fällen die Höhe eines Jahres­gehalts eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin. 

Die betrieb­liche Alters­versorgung ist eine gute Chance, Umsatz­verluste und Kosten durch Fluktuation zu vermeiden und daher sinnvoll für Sie als Arbeit­geber. Mit attrak­tiven Leistungen, wie zum Beispiel arbeitgeberfinanzierten Bestandteilen, gelingt es Ihnen damit nicht nur, neue junge Talente zu gewinnen, sondern diese auch lang­fristig zu binden und zu motivieren.

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Vorteile für Arbeitgeber
Mit dem Angebot der betrieblichen Altersversorgung können sich Unter­nehmen als attraktive Arbeit­geber positionieren. Denn für Bewerber:innen ist heute die Höhe des Gehalts längst nicht mehr der ausschlag­gebende Punkt, wenn sie sich für oder gegen einen potenziellen Arbeit­geber entscheiden. Die finanzielle Unter­stützung von Angestellten bringt Unter­nehmen daher zahlreiche Vorteile im Wettstreit um gute Mitarbeiter:innen.
 
  • Bindung und Moti­vation von quali­fizierten Mit­arbeitenden
    Die betrieb­liche Alters­versorgung ist ein effektives Mittel, um sich als Unter­nehmen für Mitarbeitende und neue Fachkräfte attraktiv zu machen. Sie können diese auf lange Sicht für ihre Treue belohnen und motivieren. Der Königsweg: Zeigen Sie ihre Wertschätzung durch eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung.
  • Image­gewinn für das Unter­nehmen
    Die betrieb­liche Alters­versorgung gibt Unter­nehmen die Möglich­keit, sich als attrak­tiver Arbeit­geber zu präsen­tieren. Sie zeigen potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern direkt, dass Sie Ihre Mitarbeitenden wert­schätzen, soziale Verant­wortung über­nehmen und ihnen eine finanziell selbst­bestimmte Zukunft ermöglichen. Als Unter­nehmen können Sie mit ihrem Angebot in Ihren Stellen­anzeigen werben.
  • Stärkung der Alters­versorgung von Mit­arbeitenden
    Sinkende Renten und drohende Alters­armut sind ein anhaltendes Problem, dessen sich viele Menschen bewusst sind. Eine betrieb­liche Alters­versorgung und der Zuschuss von mindestens 15 Prozent bei einer sozialversicherungsfreien Entgelt­umwandlung bis 4% der BBG/DRV (West) durch Sie als Arbeit­geber, stellen eine gute Option für Arbeit­nehmer:innen dar, um zusätzlich für das Alter und einen angemessenen Lebensstandard vorzusorgen.
  • FirmenOnline – die Komplettlösung zum betrieblichen Vorsorgemanagement
    Reduzieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand mit FirmenOnline. Mit unserem digitalen Vorsorgemanagement lassen sich alle erforderlichen Verwaltungsprozesse bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erheblich vereinfachen.
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Was Mitarbeiter:innen wollen
Mit einer betrieb­lichen Alters­versorgung können Unter­nehmen für den Ruhe­stand ihrer Mitarbeiter:innen vorsorgen. Sie schließen die immer größer werdenden Renten­lücken und erhöhen gleichzeitig ihre Attrak­tivität im Wett­bewerb um talentierte Fachkräfte. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, auf die Angestellte hierbei besonders Wert legen:
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So können Unter­nehmen ihre Mitar­beiter:innen binden
Besonders in Zeiten des Fachkräfte­mangels ist es für Arbeit­geber wichtig, gute Mitarbeiter:innen an das eigene Unter­nehmen zu binden. Zur Mitarbeiter­bindung gehören dabei konkrete Maßnahmen, die durch­geführt werden können, um Arbeits­kräfte mit dem richtigen Know-how und Talente mit Perspektive lang­fristig zu halten. Die betrieb­liche Alters­versorgung bietet Unter­nehmen dabei verschiedene Modelle:
 
  • Zuschuss-Modell: Hier werden Entgeltumwandlungsbeiträge neben dem verpflichtenden Arbeitgeber-Zuschuss um einen weiteren Beitrag des Arbeitgebers ergänzt.
  • Matching-Modell: Der Beitrag, den der Mitarbeitende in die betriebliche Altersversorgung zahlt, wird von dem Arbeitgeber in gleicher Höhe unterstützt.
  • Lohnzuschuss-Modell: Als Basis für dieses Modell dient der Arbeitslohn des einzelnen Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin. Auf Wunsch erhalten Mitarbeitende einen Prozentsatz ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung dazu – beispielsweise drei Prozent ihres monatlichen Gehalts.
  • Leistungs-Modell: Hier variiert der Beitrag des Arbeitgebers je nach Arbeitnehmergruppe (z. B. Arbeiter:in, Fachkraft, Führungskraft).
  • Betriebszugehörigkeits-Modell: Die Finanzierung durch den Arbeitgeber wird in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit bezahlt.
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Work-Life-Balance stärken
Moderne und flexible Arbeits­zeit­modelle können als wich­tiges Instru­ment für den Unter­nehmens­erfolg genutzt werden. Ein Zeitwert­konto bietet dabei viel­fältige Einsatz­möglichkeiten und hat sich inzwischen zu einer gefragten Methode in Ergänzung zur betrieb­lichen Alters­versorgung entwickelt. Für Unter­nehmen bietet die Anlegung eines Zeitwert­kontos viele Vorteile.

Ein Zeitwertkonto und das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung können sinnvoll zu einer gemeinsamen Ruhestandslösung des Unternehmens kombiniert werden. Die dadurch gewonnene Flexibilität für Mitarbeiter:innen ermöglicht unter anderem die Sicherung der Work-Life-Balance und steigert ihre Zufriedenheit.

Die Vorteile von Zeitwertkonten im Überblick:

  • Imagegewinn als innovatives, modernes und familienfreundliches Unternehmen
  • Wettbewerbsvorteile bei der Rekrutierung und Bindung qualifizierter Fach- und Führungskräfte
  • Flexibilisierung der ruhestandsnahen Lebensphase
  • Verbesserte Personalplanung durch flexibles Modell
  • Alternative zu arbeitgeberfinanzierten Vorruhestandsprogrammen
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Auf einen Blick
Ihr Unter­nehmen setzt auf quali­fizierte und enga­gierte Mitarbeiter:innen? Gute Arbeits­kräfte zu finden ist aller­dings nicht leicht. Wer exzellent ausge­bildete Fach- und Führungs­kräfte für sich gewinnen möchte, muss als erfolg­reicher und verantwortungs­bewusster Arbeit­geber über­zeugen.

Wir bei der Allianz sind Ihr starker Partner bei der betrieb­lichen Alters­versorgung und unter­stützen Sie als erfahrener Versicherer zu allen Fragen rund um dieses Thema. Gemein­sam mit Ihnen finden wir maßge­schneiderte Lösungen für Ihr Unter­nehmen und Ihre Mitarbeiter:innen.

Mit unserer Plattform FirmenOnline bieten wir Unter­nehmen eine effiziente Komplett­lösung für das digitale Vorsorge­management. Profitieren Sie als Arbeit­geber von dem Know-how unserer Allianz-Experten und -Expertinnen, unseren Lösungs­konzepten und unserem umfang­reichen Service.

Allianz Versicherungsplauderei
Betriebliche Altersversorgung – Folge 33 Betriebliche Altersversorgung - eine der attraktivsten Vorsorgeformen für Arbeitnehmer:innen
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Erfahren Sie, warum die bAV der beliebteste Mitarbeiter-Benefit ist. Wir sprechen darüber, wie die Betriebsrente hilft, die Rentenlücke zu schließen, und welche Vorteile sie bietet. Außerdem erklären wir die verschiedenen bAV-Produkte und Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen. Diese Investition in die Zukunft der Mitarbeitenden sorgt nicht nur für langfristige Sicherheit, sondern stärkt auch die Position und Attraktivität der Unternehmen. Hören Sie rein!


Veröffentlicht am 03.12.2024.

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FAQ

Können alle Mitarbeiter:innen eine betriebliche Altersversorgung verlangen?

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer, der in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert ist, einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung seiner Bruttobezüge in Höhe von 4 % der jeweiligen BBG in der DRV, § 1a BetrAVG. Die Durchführung des Rechtsanspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geregelt.​ ​

Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse bereit, ist die bAV dort durchzuführen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich abweichend hiervon auch einvernehmlich auf die Durchführung über eine Unterstützungskasse oder auf eine Pensionszusage verständigen.​

Erfolgt die Umsetzung der Entgeltumwandlung über einen versicherungsförmigen Durchführungsweg (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung), kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Voraussetzungen für die Riester-Förderung schafft.

Was muss ein Arbeitgeber beachten, wenn neue Mitarbeitende eine bestehende bAV mitbringen?

Grundsätzlich erwerben sich Arbeitnehmer:innen, die in ihren Vertrag in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionfonds einzahlen, das Recht auf die zukünftige Rentenleistung auch bei einem Arbeitsplatzwechsel. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber, dass Sie in diesen Fällen in den vorhandenen Versicherungsvertrag einsteigen können.

Allerdings besteht keine Pflicht, den bisherigen Vertrag weiterzuführen. Alternativ können Sie das bisher angesparte Kapital in einen neuen Vertrag überführen und auf die von Ihnen angebotene Form der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Auf diese Variante haben Mitarbeiter:innen seit 2005 sogar einen Rechtsanspruch. Allerdings gelten bei der Portierung (Übertragung) von Verträgen bestimmte Voraussetzungen:

  • Die Übertragung muss innerhalb eines Jahres erfolgen.
  • Der bisher angesparte Betrag darf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten.

Wie funktioniert der gesetzlich geregelte Arbeitgeberzuschuss?

Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG, § 40b EStG a.F.) sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss i. H. v. bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Deutschen Rentenversicherung für Deutschland West (BBG) verpflichtet. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist dabei steuer- und sozialversicherungsrechtlich wie Entgeltumwandlung zu behandeln. Tarifvertragsparteien können von den Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss abweichen (Tarifdispositivität). Wird der Arbeitgeberzuschuss nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt, so hat der Arbeitgeber auch für die Leistung einzustehen, die sich bei korrekter Zahlung des Zuschusses ergeben hätte.
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