Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen heute einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch eine Entgeltumwandlung. Hierbei entscheiden Sie als Arbeitgeber über den angebotenen Durchführungsweg und den Partner, mit dem eine betriebliche Altersversorgung angeboten wird. Neben rein arbeitnehmerfinanzierten Vorsorgelösungen gibt es aber noch weitere interessante Möglichkeiten, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen bei ihrer Vorsorge unterstützen können. Insbesondere die vom Arbeitgeber finanzierte bAV wird im Bereich der Mitarbeiterbenefits immer wichtiger.
Im aktuellen Wettbewerb um talentierte Arbeitskräfte wird es für den Erfolg eines Unternehmens immer wichtiger, Mitarbeiter:innen zu finden und zu binden.
Denn wenn Mitarbeitende den Betrieb verlassen, drohen Auftragsausfälle, Know-how- sowie Image-Verlust. Auch Kundenbeziehungen können letztendlich darunter leiden. Dazu kommen die Kosten für eine Neueinstellung, beispielsweise Abwicklungskosten, Ausgaben für Werbung, Personalauswahl und Einarbeitungskosten. Die Summe dieser Ausgaben übersteigt in vielen Fällen die Höhe eines Jahresgehalts eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin.
Die betriebliche Altersversorgung ist eine gute Chance, Umsatzverluste und Kosten durch Fluktuation zu vermeiden und daher sinnvoll für Sie als Arbeitgeber. Mit attraktiven Leistungen, wie zum Beispiel arbeitgeberfinanzierten Bestandteilen, gelingt es Ihnen damit nicht nur, neue junge Talente zu gewinnen, sondern diese auch langfristig zu binden und zu motivieren.