Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Viele Haftungsrisiken: Kfz-Reparatur­werk­stätten, -Händler, Autohäuser und andere Kfz-Betriebe sind aufgrund des Umgangs mit Kraftfahrzeugen besonderen betrieblichen Gefahren ausgesetzt.
  • Richtig versichert: Zur Absicherung von spezifischen Risiken benötigen Kfz-Betriebe eine Handel- und Handwerk­versicherung und eine Betriebs­haftplicht­versicherung sowie als zusätzliche Ergänzung eine Zusatz-Haftpflicht­versicheurng.
  • Versicherungsschutz: Die Handel- und Handwerk­versicherung für Kfz-Betriebe besteht aus der Kfz-Haftpflicht sowie einer Kaskoversicherung und bietet Schutz für mehrere Fahrzeuge.
  • Schadenbeispiele: Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung deckt beispeilsweise Schäden bei Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen und Rangier­rempler mit Kunden­fahrzeugen ab. 
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Definition
Ob Probe­fahrten, Hagel­schäden an zu verkaufenden Fahrzeugen, Rangier­rempler mit Kunden­fahrzeugen – all dies sind Schaden­fälle, die sich über eine Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung abdecken lassen. Denn in vielen Fällen, fallen hier Schäden oder Tätigkeiten nicht unter eine Betriebs­haftpflicht­versicherung.

Eine Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung ist eine spezialisierte Versicherungs­lösung, genau zugeschnitten auf die Bedürfnisse und Anforderungen von Kfz- Reparatur­werkstätten, Kfz-Händlern, Auto­häusern und anderen Kfz-Betrieben. Sie deckt eine Vielzahl von Haftungs­risiken ab, denen die Betriebe, die mit dem Verkauf, der Reparatur und Wartung, sowie dem Handel von Fahr­zeugen zu tun haben, ausgesetzt sind.

Für eine umfassenden Absicherung dieser Risiken benötigen Kfz-Betriebe grundsätzlich verschiedene Versicherungs­arten:

  • Handel- und Handwerkversicherung für den Kfz-Betrieb:  Zur Kfz-Versicherung für Handel und Handwerk gehören die Kfz-Haftpflicht-und die Kaskoversicherung. Diese Versicherungen schützen vor betrieblichen Risiken im täglichen Umgang mit Kraftfahrzeugen.
  • Betriebshaftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -HandwerkFür Haftpflichtschäden, die Inhaber:innen des Kfz-Betriebes oder die Mitarbeiter:innen durch ihre betriebliche Tätigkeit verursachen.
  • Zusatz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung: Sie deckt Ansprüche gegen den oder die Inhaber:in des Kfz-Betriebes und sein oder ihr Personal aufgrund von Schäden, die durch fehlerhafte Reparatur, Inspektion usw. an übernommenen Fahrzeugen entstehen und ergänzt die Betriebshaftpflichtversicherung. 
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Darum sinnvoll
In Kfz-Reparatur­werkstätten, bei Kfz-Händlern oder in Auto­häusern mit zum Teil hoch­wertigen Fahr­zeugen können unvorher­gesehene Ereignisse wie Feuer oder Dieb­stahl erhebliche finanzielle Belastungen verur­sachen. Bei einer Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung handelt es sich um keine Pflicht­versicherung, dennoch haften Sie vor dem Gesetz. Um sich im Schaden­fall vor hohen Kosten zu schützen, ist der Abschluss der Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung für Unternehmen in der Automobil­branche daher sehr sinnvoll.

Der Versicherungs­schutz der Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung deckt folgende Risiken ab: 

  • Haftpflicht­ansprüche aus Nutzung eines ständig roten Kenn­zeichens
  • Beschädigungen von Fahr­zeugen während Probe­fahrten oder Reparaturen (Werkstatt­obhut) 
  • Beschädigungen von Fahr­zeugen durch Natur­ereignisse (z.B. Hagel- oder Sturm­schäden)
  • Dieb­stahl von Fahr­zeugen
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Versicherungs­schutz
Anders als bei der privaten Kfz-Versicherung besteht der Versicherungs­schutz nicht nur für ein bestimmtes Fahrzeug, sondern für eine Vielzahl unter­schiedlicher Fahrzeuge bzw. den gesamten Fahrzeug­bestand.

Bei der Allianz umfasst der Schutz verschiedene Fahrzeug­gruppen. Hierzu gehören beispielsweise: 

  • Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, sonstige Fahrzeuge) mit rotem Kennzeichen 
  • Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, sonstige Fahrzeuge) mit Kurzzeit­kenn­zeichen
  • eigene, noch oder schon auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeitpunkt der Um­schreibung bzw. Abholung (eingeschränkter Zeitraum)
  • händlereigene Kurz­zulassungen (Tages­zulassungen)
  • eigene Betriebsfahrzeuge
  • Kunden­fahrzeuge in Werkstattobhut
  • eigene und fremde zulassungs­pflichtige, aber nicht zu­gelassene Fahrzeuge

Ausnahme: finanzierte und geleaste Fahrzeuge, die vom Eigentümer oder der Eigentümerin versichert sind.

Im Produkt Komplettpolice.

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Versicherungs­umfang
Die Handel- und Handwerk­versicherung für Kfz-Betriebe umfasst zwei Versicherungen: Die Kfz-Haftpflicht­versicherung und die Kasko­versicherung. 

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Kfz-Haftpflichtversicherung
Fahrzeugvoll- oder Teilkasko-Versicherung
Was ist versichert
  • Schutz vor Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs, beispielsweise bei Probe- oder Überführungsfahrten, beim Rangieren oder Beladen, zugefügt werden. 
  • Deckt die roten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und das Betriebsrisiko ab. 
  • Greift bei Schäden an Kraftfahrzeugen, die sich in der Werkstattobhut der versicherten Person oder einer bei dieser angestellten oder beauftragenden Person befinden, entstehen. 
  • Sichert Schäden am Fahrzeug ab, die beispielsweise durch einen Unfall, Sturm, Hagel oder Diebstahl vom Betriebsgelände entstehen. 
  • Folgeschäden, die dem Kunden oder der Kundin des Kfz-Betriebs aus einem dort eingetretenen Kaskoschaden entstehen (z.B. Verdienstausfall oder Übernachtungskosten), sind mitversichert.
Deckungssummen
  • Bis zu 100 Millionen Euro
  • Bis zu 25.000 Euro je Fahrzeug bzw. 250.000 Euro je Schadenereignis
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Kfz-Betriebsarten
Um Ihren Versicherungs­schutz nicht zu gefährden, ist es wichtig, im Versicherungs­antrag die Betriebs­art anzugeben. 
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Schaden­beispiele
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FAQ

Wie sind rote Kennzeichen versichert?

Der Versicherungs­schutz für rote Kennzechen besteht nur, wenn es sich um Fahrten mit zulassungs­pflichtigen, aber nicht zugelassenen Kraft­fahrzeugen handelt, die im Wesen und Zwecke des Kfz-Betriebs entsprechen. Hierzu gehören: 

  • Probefahrten
  • Prüfungsfahrten
  • Überführungsfahrten

Das rote Kennzeichen kann mit Kfz-Haftpflicht und optional mit einer Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung abgesichert werden.

Was ist eine Handel- und Handwerkversicherung?

Die Handel- und Handwerk­versicherung für Kfz-Betriebe ähnelt einer Kfz-Versicherung für ein einzelnes Fahrzeug und ist eine Sammel­versicherung, die einen umfassenden Schutz für mehrere Fahrzeuge bietet. Sie ist relevant für Kfz-Händler und Kfz-Werkstätten. Händler und Autohäuser können rote Händlerkennzeichen, sowie auf dem Betriebs­grundstück zum Verkauf stehende Handels­fahrzeuge versichern. Reparatur­betrieben bietet die Versicherung Schutz für Kunden­fahrzeuge in Werkstatt­obhut.

Für wen ist die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung geeignet?

Eine Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung ist für jede Person empfehlens­wert, die gewerblich mit Fahr­zeugen handelt oder hand­werklich an diesen arbeitet (z.B. Händler, Werk­stätten, Auto­häuser, Lackierereien, Betriebe der Karosserie- und Fahrzeug­technik, Restaurateure, etc.).
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