- Viele Haftungsrisiken: Kfz-Reparaturwerkstätten, -Händler, Autohäuser und andere Kfz-Betriebe sind aufgrund des Umgangs mit Kraftfahrzeugen besonderen betrieblichen Gefahren ausgesetzt.
- Richtig versichert: Zur Absicherung von spezifischen Risiken benötigen Kfz-Betriebe eine Handel- und Handwerkversicherung und eine Betriebshaftplichtversicherung sowie als zusätzliche Ergänzung eine Zusatz-Haftpflichtversicheurng.
- Versicherungsschutz: Die Handel- und Handwerkversicherung für Kfz-Betriebe besteht aus der Kfz-Haftpflicht sowie einer Kaskoversicherung und bietet Schutz für mehrere Fahrzeuge.
- Schadenbeispiele: Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung deckt beispielsweise Schäden bei Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen und Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen ab.
Kfz-Handel- und Handwerkversicherung

Kfz-Handel- und Handwerkversicherung kurz erklärt
Was ist die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung?
Warum ist die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung wichtig?

Der Versicherungsschutz der Kfz-Handel- und Handwerkversicherung deckt folgende Risiken ab:
- Haftpflichtansprüche aus Nutzung eines roten Kennzeichens
- Beschädigungen von Fahrzeugen während Probefahrten oder Reparaturen (Werkstattobhut)
- Beschädigungen von Fahrzeugen durch Naturereignisse (z.B. Hagel- oder Sturmschäden)
- Diebstahl von Fahrzeugen

Welche Fahrzeuge sichert eine Kfz-Handel- und Handwerkversicherung ab?
Bei der Allianz umfasst der Schutz verschiedene Fahrzeuggruppen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, sonstige Fahrzeuge) mit rotem Kennzeichen
- Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, sonstige Fahrzeuge) mit Kurzzeitkennzeichen
- eigene, noch oder schon auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeitpunkt der Umschreibung bzw. Abholung (eingeschränkter Zeitraum)
- händlereigene Kurzzulassungen (Tageszulassungen)
- eigene Betriebsfahrzeuge
- Kundenfahrzeuge in Werkstattobhut
- Handelsware
Die Leistungen der Allianz Kfz-Handel- und Handwerkversicherung
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Häufige Fragen zur Kfz-Handel- und Handwerkversicherung
Wie sind rote Kennzeichen versichert?
Der Versicherungsschutz für rote Kennzechen besteht nur, wenn es sich um Fahrten mit zulassungspflichtigen, aber nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen handelt, die im Wesen und Zwecke des Kfz-Betriebs entsprechen. Hierzu gehören:
- Probefahrten
- Prüfungsfahrten
- Überführungsfahrten
Das rote Kennzeichen kann mit Kfz-Haftpflicht und optional mit einer Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung abgesichert werden.
Was ist eine Handel- und Handwerkversicherung?
Für wen ist die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung geeignet?


