Existenzgründung: Für Sie zusammengefasst
- Die Zahl der Existenzgründer in Deutschland steigt.
- Eine Existenzgründung bedeutet Selbstverwirklichung, birgt aber auch Risiken. Sie ist daher eine Herausforderung, die aber viel Potential für persönlichen Wohlstand bietet.
- In manchen Fällen bezuschusst der Staat eine Existenzgründung.
- Existenzgründer sollten sich absichern, zum Beispiel mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Förderung für Existenzgründer

Gründungszuschuss
Voraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen, um einen Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, sind:
- Sie müssen arbeitslos gemeldet sein und zu Beginn der Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
- Sie üben die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich aus.
- Bei der Agentur für Arbeit muss eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (Tragfähigkeitsbescheinigung) eingereicht werden - diese können Sie z.B. bei der IHK, HWK oder Ihrem Steuerberater einholen. Hierfür benötigte Unterlagen sind:
Dauer und Höhe der Förderung
Kommen Sie für einen Gründungszuschuss infrage, wird dieser zunächst für sechs Monate gewährt. Sie erhalten eine Grundförderung in Höhe Ihres bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs plus 300 Euro Zuschuss für Sozialversicherungsausgaben wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Nach den ersten sechs Monaten können Sie die Pauschale in Höhe von 300 Euro für weitere neun Monate beantragen. Als Grundlage für eine weitere Gewährung des Gründungszuschusses wird eine Übersicht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Erfolge der letzten Monate herangezogen. Zudem müssen Sie die Planung für Ihre Zukunft darlegen, inklusive einer Auflistung von Einnahmen und Ausgaben. Weiter prüft die Agentur für Arbeit, ob bei Ihnen eine intensive und hauptberufliche Tätigkeit vorliegt.
Künstlersozialkasse
Eine weitere Unterstützung für Selbstständige bietet die Künstlersozialkasse (KSK). Sie ist Pflichtversicherung, speziell an diejenigen gerichtet, die eine selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausüben. Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die Künstlersozialkasse als ausführendes Organ sorgen dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Hierbei zahlen Sie als Selbständiger einen einkommensgerechten Betrag und die KSK stockt auf wie ein Arbeitgeber in einem Anstellungsverhältnis.
Bitte beachten Sie: Die KSK ist keine Krankenkasse im eigentlichen Sinn. Ihre Krankenkassen-Chipkarte, Krankengeld, Reha-Leistungen und Rente müssen Selbstständige bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger beantragen.
Herausforderungen der Selbstständigkeit

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