Die Valorenversicherung ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Mit dem Abschluss einer Juwelierversicherung leistet der Versicherer Ersatz für Verlust und Beschädigung jeglicher Art sowie allgemeiner Zerstörung Ihrer Wertsachen. Dieser Schutz gilt während der Unterbringung in Ihren eigenen Geschäftsräumen und Bankschließfächern, auf Verkaufsverhandlungen und während der Mitführung auf Geschäftsgängen. Bargeld und Geldkarten sind im Versicherungsschutz der Valorenversicherung mit inbegriffen, sofern diese von Ihnen oder Ihren Angestellten sicher mitgeführt werden oder sich in den eigenen Geschäftsräumen unter Verschluss befinden.
Für Juweliere und Juwelierinnen ist neben der Valorenversicherung auch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung unabdinglich. Sie schützt Sie und Ihre Angestellten zuverlässig vor existenzbedrohenden Kosten, die durch von Ihnen verursachte Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden entstehen können.