Allianz - KFZ-Versicherung - Mann steigt in eine  Limousine ein
Individueller Schutz für Ihre Firmen­fahrzeuge

Gewerbliche Kfz-Versicherung

  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – ohne diese können Sie Ihren Firmenwagen nicht zulassen.
  • Eine Kfz-Haftpflicht zahlt grundsätzlich bei Schäden, die der Fahrer oder die Fahrerin des Firmenwagens anderen mit dem Fahrzeug zufügt. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie über eine Kaskoversicherung versichern.
  • Mit einer Teilkaskoversicherung sind Schäden an Ihrem Firmenwagen abgedeckt. Eine Vollkaskoversicherung schließt außerdem Schäden mit ein, die der Fahrer oder die Fahrerin selbst oder andere am Firmenfahrzeug verursacht haben.
  • Mit den verschiedenen Zusatzleistungen der Allianz Kfz-Versicherung für Firmenkunden und -kundinnen können Sie Ihre Firmenwagen nach Ihrem Wunsch und Sicherheitsbedürfnis flexibel versichern.
  • Für gewerblich genutzte E-Autos erhalten Sie bei der Allianz bis zu 30 % Nachlass.
Eine gewerbliche Kfz-Versicherung der Allianz für Ihre Firmenfahrzeuge bietet Unternehmen viele Vorteile. Was unsere Kfz-Versicherungen mit und ohne Kasko-Versicherung auszeichnet, sehen Sie hier im Überblick.
Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung

Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

Aus X Bewertungen bei eKomi

Eine Kfz-Versicherung – mindestens in Form einer Haftpflichtversicherung – ist in Deutschland Pflicht. Die  Allianz Kfz-Versicherung für Firmenkundinnen und -kunden bietet Ihnen neben der Kfz-Haftpflichtversicherung noch folgenden Leistungsumfang: 
Auch Hybrid- oder E-Firmenwagen können Sie im Rahmen der gewerblichen Kfz-Versicherung der Allianz absichern. Dabei profitieren Firmenkunden und Firmenkundinnen bei der Versicherung ihrer E-Firmenwagen von bis zu 30 Prozent Nachlass.
Die gewerbliche Kfz-Versicherung bietet für Hybrid- und E-Fahrzeuge in Ihrem Unternehmen nicht nur spezielle Preise, sondern auch besondere Leistungen. Dazu zählt beispielsweise eine Neupreisentschädigung für den Akku bis zu 24 Monate bei reinen Akkuschäden.
Die Leistungen der Teilkasko-Zusatzdeckung der Allianz für Hybrid- und E-Firmenwagen im Überblick:

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Zusatzschutz für den Akku
Feuer-/Brandschäden am Akku
Rund ums Laden
Folgeschäden am Akku durch Tierbiss und Kurzschluss Kosten durch Brand oder Entzündung des Akkus Eine Ladekarte und ein mit dem Fahrzeug verbundenes Ladekabel
Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag Kosten für notwendige Lagerung in einem Wassercontainer Mobile Ladestationen sind mitversichert
Neupreisentschädigung bei reinen Akkuschäden bis 24 Monate Angefallene Standgebühren durch vorgeschriebenen  Sicherheitsabstand bis 14 Tage Ein entladener Akku zählt im Schutzbrief als Panne
Zustandsdiagnostik zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit    
Ausbau-/Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle, wenn Akku nicht mehr repariert werden kann     

In der Vollkaskoversicherung übernimmt die Allianz zusätzlich die Kosten für Schäden an Ihrer Ladestation bzw. der eigenen fest installierten Wallbox durch Vandalismus und Fehlbedienung. Sie brauchen nicht extra eine Wallbox-Versicherung abzuschließen.

Für gewerblich genutzte Elektroautos erhalten Sie bis zu 30 Prozent Nachlass. Wir beraten Sie dazu gerne.

Gehen Sie mit den Zusatzbausteinen für die gewerbliche Autoversicherung für Firmenkunden und -kundinnen der Allianz auf Nummer sicher und stellen Sie sich je nach Bedarf Ihres Unternehmens ein maßgeschneidertes Versicherungspaket für Ihre Firmenflotte zusammen.
Mit dem Schutzbrief helfen wir Ihnen als Versicherer europaweit bei Pannen und Unfällen. Versichert werden können alle Firmenwagen (Pkw und Lkw inkl. Hybrid- und Elektrofahrzeuge) mit weniger als 7,5 t zGM. Auch ein entladener Akku gilt als Panne.
Mit diesem Baustein verhindern Sie, dass Sie nach einem eigenverschuldeten Unfall bei einem Schaden pro Jahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse rückgestuft werden. Sie können diesen Schutz in Ihrer Haftpflichtversicherung auch auf Ihre Vollkaskoversicherung ausdehnen.
Bei einem un­verschuldeten Unfall mit Ihrem Pkw oder Lkw bis 3,5t zGM im Ausland, wird der Schaden so reguliert, als wäre das Fahrzeug des Unfall­gegners oder der Unfall­gegnerin bei der Allianz Kfz-haftpflicht­versichert.
Bei Leasingfahrzeugen wie Dienstwagen müssen Sie nach einem Unfall mit Totalschaden oder einem Autodiebstahl den Leasingrestbetrag zahlen. Die GAP-Deckung gleicht diesen Wertverlust für Sie aus. Wir erstatten in dem Fall mindestens 500 Euro, bei Nutzfahrzeuge bis zu 20 Prozent des Wiederbeschaffungswertes.
Mit diesem Versicherungsschutz-Baustein versichern Sie zusätzlich Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden an Ihren Firmenfahrzeugen.
Im Schadenfall kümmern wir uns um Ihre Reparatur. Dafür, dass Sie eine unserer zertifizierten Partnerwerk­stätten nutzen, erhalten Sie folgende Services: Hol- und Bring-Service, kostenloser gleichartiger Ersatz­wagen (alternativ 40 Euro Vorhaltekosten­pauschale pro Tag) und eine kostenlose Fahrzeug­reinigung. Zusätzlich erhalten Sie 15% Nachlass auf Ihre Kasko-Prämie.
Dieser Baustein schützt Fahrer:innen, wenn sie durch einen selbstverschuldeten Unfall oder bei Fahrerflucht der gegnerischen Unfallpartei verletzt werden. Sie erhalten die gleiche Leistung, als ob Dritte für den Schaden haften müssten. Besonders für Fahrer:innen autonomer Fahrzeuge ist dieser Baustein wichtig, denn im Falle eines Unfalls gibt es hier keine Anspruchsgegner.
Ihren Fuhrpark können Sie bereits ab drei ziehenden, gewerblich genutzten Fahrzeugen mit einer Flottenversicherung schützen. Diese  Kfz-Versicherung für die gewerbliche Nutzung lässt sich individuell auf die Größe und die Risiken Ihrer Flotte abstimmen – dabei können Sie zwischen drei verschiedenen Modelltarifen wählen.
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Ob und in welchem Umfang die gewerbliche Kfz-Versicherung bei einem Schaden oder Unfall die Kosten für Reparatur oder Schadenersatz übernimmt, hängt im Wesentlichen von Ihrem gewählten Leistungsumfang ab. Welche Schadenfälle von Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, sehen Sie hier im Überblick:
Ihre Kfz-Versicherung zahlt, wenn…
  • … Sie einen Unfall verursacht haben. Bei Sach- und Personenschäden zahlt die Kfz-Haftpflicht die Kosten der anderen am Unfall beteiligten Person bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kommt Ihr eigenes Fahrzeug zu Schaden, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Reparatur.
  • … Sie im Ausland mit einem unterversicherten Mietwagen einen Schaden verursachen. Die Allianz zahlt, was durch die Versicherung des Mietwagens nicht abgedeckt ist.
  • … Sie mit einem Wildschwein, einem Hund oder einer Kuh zusammenstoßen. Die Teilkasko als auch die Vollkasko erstatten Ihnen bei einem Unfall mit Tieren aller Art die Reparaturkosten.
  • ... Sie beim Fahren verbotenerweise Ihr klingelndes Smartphone aus der Tasche ziehen und dabei einen Unfall verursachen.
  • ... ein Marder oder ein anderes Tier die Kabel im Motorraum Ihres Autos zerbeißt. Teil- und Vollkasko übernehmen die Folgeschäden.
Ihre Kfz-Versicherung zahlt nicht, wenn…
  • … Sie Schäden vorsätzlich oder widerrechtlich herbeiführen.
  • … Sie als Fahrer:in mit einem Firmenfahrzeug ohne gültigen TÜV einen Unfall verursachen.
  • … Sie ohne gültigen Führerschein fahren und einen Schaden verursachen.
  • … Sie den Schadenfall nicht rechtzeitig innerhalb der Frist melden.
  • … Sie von Drogen oder Alkohol berauscht einen Unfall verschulden.
  • ... Schäden an der Ladung entstehen.
  • ... Kernenergie die Schadensursache ist.

Wer benötigt eine gewerbliche Kfz-Versicherung?

Kraftfahrzeuge sind in Deutschland generell versicherungspflichtig. Eine gewerbliche Autoversicherung ist daher für Selbstständige und unternehmerisch tätige Personen mit gewerblich genutzten Fahrzeugen äußerst sinnvoll. Bei großem Fuhrpark und vielen Zugfahrzeugen lohnt sich hingegen der Abschluss einer Flottenversicherung.

Gilt die gewerbliche Kfz-Versicherung auch im Ausland?

Mit der gewerblichen Kfz-Versicherung der Allianz sind Sie innerhalb der geografischen Grenzen Europas bzw. innerhalb der Europäischen Union (EU) abgesichert.

Mit einer internationalen Versicherungskarte ("Grüne Karte") der Allianz gilt Ihr Schutz für Firmenautos auch außerhalb des Geltungsbereichs der EU, und zwar in folgenden Ländern: Israel, Marokko, Tunesien sowie die außereuropäischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Madeira-Inseln).

 

Ist die Kfz-Versicherung bei Leasing-Fahrzeugen zur gewerblichen Nutzung bereits enthalten?

Das ist je nach Leasinggeber unterschiedlich. Bei manchen ist die gewerbliche Kfz-Versicherung mit Vollkaskoschutz und GAP-Deckung in der Leasingrate enthalten. Bei Anbietern ohne Versicherungsschutz müssen Sie das Fahrzeug selbst versichern, in der Regel mit einer Vollkaskoversicherung. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem jeweiligen Leasinggeber, ob im Leasing-Vertrag eine Kfz-Versicherung zur gewerblichen Nutzung eingeschlossen ist.

Wie werden gewerblich versicherte Autos in die Schadenfreiheitsklassen eingestuft?

In welche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Ihre Firmenfahrzeuge eingestuft werden, hängt davon ab, wie groß Ihr Fuhrpark ist. Bis 14 Fahrzeuge stuft die Allianz jeden Firmenwagen individuell ein. Je nach Schaden bzw. Schadenverlauf erhalten Sie zusätzlich attraktive Konditionen in der Haftpflicht-, Kasko- (Teilkasko- und Vollkaskoversicherung) sowie Kraftunfallversicherung.

Größere Flotten versichert die Allianz zu einem einheitlichen Beitragssatz, der auch für neu hinzugekommene Fahrzeuge gilt. Hier bestimmt der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks über den Beitragssatz.

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