Bei Stillstand abgesichert

Ertragsausfall­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Finanzielle Risiken: Zerstörte Waren oder kaputte Maschinen können zu erheblichen Umsatz­einbußen führen, wenn der Betrieb unterbrochen wird oder sogar zum Stillstand kommt. Ein umfassender Schutz gegen diese Fälle ist für Unternehmen deshalb sehr wichtig.
  • Leistungen: Die Ertrags­ausfall­versicherung ersetzt Ihren entgangenen Betriebsgewinn und laufende Fixkosten, einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen.
  • Maßgeschneiderter Schutz: Mit entsprechenden Gefahren-Bausteinen können Sie Ihren Betrieb individuell u.a. gegen Schäden durch Feuer, Einbruch­diebstahl, Sturm, Hagel oder Streik absichern.
  • Verlängerte Haftzeit: Die Allianz bietet Ihnen im Schadenfall einen verlängerten Zeitraum für Ihren Versicherungsschutz. Damit ist Ihr Betrieb bei Unterbrechungs­schäden bis zu 36 Monate abgesichert.
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Definition
Die Ertragsausfallversicherung ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Unternehmen für einige Zeit stillsteht oder der Betriebsablauf gestört ist.
Illustration Gut zu wissen zum Thema Ertragsausfallversicherung
Illustration Gut zu wissen zum Thema Ertragsausfallversicherung

Schnell kann ein Brand an der Produktions­maschine oder ein Schaden durch einen Hagel­sturm zur einer Unterbrechung im Betrieb oder sogar zum Produktions­stillstand führen. Im schlimmsten Fall können Sie Ihre Ware nicht mehr ausliefern.

Während Ihre Umsätze ausfallen, müssen Sie Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht und Miete oder die Zinsen weiterzahlen. Die Ertrags­ausfall­versicherung ersetzt Ihnen die laufenden Kosten – bis zu 36 Monate nach dem Sachschaden.

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Das ist versichert
Versichert sind der entgangene Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen. Der Betriebsgewinn ist der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse, der gehandelten Waren und aus Dienstleistungen.
Allianz - Ertragsausfallversicherung: Lager mit Waren
 
Wir haften für den Unterbrechungs­schaden, der innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sach­schadens entstanden ist. Wenn nötig, können Sie die Haftzeit auf bis zu 36 Monate verlängern.
 

Den Versicherungsschutz können Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen und sich gegen Schäden aus diesen Bereichen versichern:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl (ein­schließlich Vandalismus und Raub)
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Elementargefahren (ohne Sturm/Hagel) wie Überschwemmungen und Erdbeben
  • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall
  • Zusätzliche unbenannte Gefahren

Zu den versicherten Kosten gehören alle fortlaufenden, betrieblichen Kosten wie beispielsweise:

  • Personalkosten
  • Abschreibungen 
  • Zinsen
  • Mieten
  • Kosten für Büro, Werbung, Betriebserhaltung
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Schaden­beispiele
Typische Fälle, in denen Sie eine Ertragsausfallversicherung vor hohen Kosten schützen kann, wenn es zu einer erzwungener Betriebsunterbrechung kommt.
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Sinn­volle Ergänzung
Allianz - Ertragsausfallversicherung: Porzellanmanufaktur mit zwei Mitarbeitern
Allianz - Ertragsausfallversicherung: Porzellanmanufaktur mit zwei Mitarbeitern
Wenn in Ihrem Betrieb die Produktion stillsteht, ist der Grund häufig eine beschädigte Betriebs­einrichtung oder verlorene Ware. Die Ertrags­ausfall­versicherung schützt Sie vor den laufenden Kosten, erstattet Ihnen jedoch nicht das Geld, um die zerstörten Sachen zu reparieren oder neu zu kaufen. In solchen Fällen schützt Sie eine zusätzliche Firmen-Inhalts­versicherung vor den potenziell hohen Kosten.
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Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Klarheit für den Schaden­fall
  • … ein Sach­schaden Ihren Betriebsablauf stört oder Ihr Unternehmen stillstehen lässt. Die Allianz übernimmt den entgangenen Betriebs­gewinn und die Fixkosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen.
  • … der Unterbrechungs­schaden innerhalb von 12 Monaten nach dem Sachschaden entstanden ist. Die Haftzeit lässt sich auf bis zu 36 Monate verlängern.
  • … ein Schaden durch Ertrags­ausfall außerhalb der Haftzeit geltend gemacht wird.
  • … ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wer braucht eine Ertragsausfallversicherung?

Die Ertrags­ausfall­versicherung ist für Unternehmen aus allen Branchen geeignet – vom Restaurant bis zur Schreinerei. Immer dann, wenn Sie die Fixkosten aus den Einnahmen zahlen, kann eine Betriebs­unterbrechung Ihre Existenz bedrohen. Mit der Ertrags­ausfall­versicherung schützen Sie sich gegen diese hohen Kosten. Den Versicherungs­umfang können Sie individuell auf Ihr Unternehmen abstimmen.

Wo ist Ihr Unternehmen versichert?

Der Versicherungs­schutz besteht am Versicherungsort. Dazu zählen alle Grundstücke, die im Versicherungs­vertrag als Betriebsstellen bezeichnet sind.

Als Betriebsstelle gelten auch Abstell­plätze, Anschluss­gleise und Wasser­anschlüsse sowie Parkplätze, die sich in unmittelbarer Nähe dieses Grundstücks befinden.

Kommen innerhalb Deutschlands Betriebs­grundstücke neu hinzu, sind sie bis zu einer bestimmten Entschädigungs­grenze ohne besondere Meldung mitversichert.

 

Was kostet eine Ertragsausfallversicherung?

Die Kosten für eine Ertrags­ausfall­versicherung berechnen wir individuell für Ihren Betrieb. Sie variieren je nach Versicherungs­summe, Haftzeit und den ausgewählten Gefahren. Hierzu beraten wir Sie gerne.
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