Ein Mandant, der Sie der Fehlberatung beschuldigt, eine übersehene Gesetzeslücke oder ein Wasserschaden in Ihrer Kanzlei: Es gibt viele (finanzielle) Risiken und Schadenfälle, gegen die Sie sich als Steuerberater absichern sollten. Hier ein Überblick:
Zudem sollten Sie sich als Steuerberater auch über die Sicherung Ihrer Altersvorsorge Gedanken machen.
Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erbringen für ihre Mandanten vielfältige und qualifizierte Leistungen. Deren Komplexität hat durch die nationalen sowie europäischen gesetzlichen Vorgaben in den letzten Jahren noch zugenommen. Gleichzeitig steigen die Sorgfaltsanforderungen an diese Berufsgruppe – der Druck, sich gegen die daraus entstehenden Haftpflichtrisiken ausreichend abzusichern, wächst.
Darüber hinaus sind viele freie Berufe, darunter auch Steuerberater, nach §67 StBerG vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, sich gegen Haftpflichtrisikenn ausreichend abzusichern. Doch welche Versicherung bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern im Schadenfall den besten Schutz?
Eine Berufshaftpflicht schützt Sie und die Mitarbeiter Ihrer Steuer- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei vor den Schadenersatzforderungen Dritter. Beispielsweise, wenn es in Ihren Büro- oder Geschäftsräumen, in den Sie Mandanten empfangen, zu Schäden oder einem Unfall kommt. Sie prüft, ob die Ansprüche im Schadenfall gerechtfertigt sind, übernimmt die Auszahlung der Forderungen bei Personen-, Sach- und Umweltschäden und wehrt ungerechtfertigte oder überhöhte Ansprüche ab. Mit abgedeckt sind außerdem Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden, z. B. Verdienst- oder Gewinnausfall.
Steuerberater stehen ihren Mandanten in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen beratend zur Seite. Kommt es im Rahmen dieser Beratungstätigkeit zu Fehlern oder Fristversäumnissen, kann das große finanzielle Schäden im sechs- oder mehrstelligen Bereich verursachen. Für eine ausreichende Absicherung in diesen Fällen reicht eine normale Berufshaftpflicht nicht aus, da diese nur bei Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden greift.
Für Selbstständige und Freiberufler, die auf eigenes Risiko beratend, verwaltend oder gutachterlich tätig sind, wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftprüfer oder Notare, empfiehlt sich daher zusätzlich der Abschluss einer Vemögensschadenhaftpflichtversicherung. Denn in diesen Berufen sind die finanziellen Folgen eines Beratungsfehlers oder Berufsversehens besonders schwerwiegend.
Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn ein anderer (Ihr Mandant) durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil erleidet, z. B. einen Zinsschaden oder Steuerschaden durch Nachbesteuerung durch Fehlberechnung oder Nachzahlung nach Fristversäumnis. Eine Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt im Schadenfall die Prüfung der Haftungsfrage und begleicht im berechtigten Fall die Schadenersatzforderungen. Der Versicherungsschutz umfasst dabei auch die gesellschaftliche Haftung in der Sozietät und eventuelle Partner Ihrer Steuerkanzleit.
Das kann teuer werden: Sie haben die Wirtschaftsprüfung eines Mandanten abgeschlossen, dieser weigert sich aufgrund der schlechten finanziellen Lage seines Unternehmens aber, Ihre Rechnungen zu begleichen? Egal, ob offene Forderungen von Klienten, Klagen von Mandanten wegen Ihrer Beratungsleistungen oder ehemalige Mitarbeiter, die gegen ihre Kündigung vorgehen: Die hohen Anwalts- und Gerichtskosten können Sie an die Grenze Ihrer finanziellen Belastbarkeit führen und Ihre Existenz als Selbstständiger bedrohen.
Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung erstattet Ihnen die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse, z. B. für Gutachter oder gerichtliche Sachverständige. Darüber hinaus stellt Ihnen die Allianz Firmen-Rechtsschutz unabhängige und erfahrene Mediatoren zur Seite, um Streitfragen wenn möglich zu lösen, bevor der Fall vor Gericht geht. Über das kostenfreie Rechtsschutz-Service-Telefon haben kompetente, spezialisierte und unabhängige Anwälte aus 30 Ländern für Ihre Fragen immer ein offenes Ohr.
Versichert sind Sie als Steuerberater und Inhaber Ihrer Steuerkanzlei sowie Ihre Mitarbeiter – auch solche, die im Ausland für Sie tätig sind. In der Kombination mit einer Privat-Rechtsschutz können Sie darüber hinaus Ihre Familienmitglieder für den Schadenfall mitversichern.
Was für ein Albtraum: Sie kommen morgens in Ihre Steuerkanzlei und alle Computer, technischen Geräte und teures Mobiliar sind einfach weg? Oder ein Wasserrohrbruch vernichtet große Teile Ihres Aktenarchivs? Mit einer gewerblichen Inhaltsversicherung (Firmen-Inhaltsversicherung) schützen Sie die gesamte technische und kaufmännische Einrichtung Ihres Steuerbüros sowie Waren und Vorräte vor
Im Schadenfall übernimmt die Allianz die Kosten für Ersatz oder Reparatur sämtlicher beweglicher Sachwerte, deren Eigentümer Sie sind oder die Sie unter Eigentumsvorbehalt gekauft haben:
Daneben ist Bargeld je nach Art der Aufbewahrung beitragsfrei bis 30.000 Euro versichert. Besonders relevant für Sie als Steuerberater: Neben Feuerlösch-, Aufräum- und Abbrucharbeiten sind auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung wichtiger Akten und Dokumente mit abgesichert
Mit zusätzlichen Deckungsbausteinen für Ihre Betriebstechnik oder Büro-Software oder einer ergänzenden Ertragsausfallversicherung gehen Sie in Sachen Haftungsrisiken auf Nummer sicher.
Als Steuerberater haben Sie Einblicke in die Finanzen, Vermögensverhältnisse, die individuelle Lebenssituation oder das Konsum- und Kreditverhalten Ihrer Klienten. Kurz: Sie verwalten eine Menge sensibler und geheimer persönlicher Daten, die es zu schützen gilt.
Umso wichtiger, dass Sie sich und Ihre Steuerkanzlei gegen mögliche digitale Bedrohungen absichern. Denn auch hierzulande registrieren besonders rechts- und wirtschaftsberatende Berufszweige, bei denen die Digitalisierung in den letzten Jahren stark vorangeschritten ist, verstärkt Sicherheitsvorfälle im Cyber-Bereich: Ob der Verlust von Klientendaten durch Virenbefall oder die Verschlüsselung von Klientendaten und -dateien mit dem Ziel der Cybererpressung – im digitalen Zeitalter sollten sich auch Steuerberater gegen Cyberkriminalität absichern.
Zum Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen und Reputationsverlust bietet die Allianz Cyberversicherung der Allianz für Steuerberater folgende Leistungen:
Die Allianz Experten für Cyberkriminalität erreichen Sie im Notfall rund um die Uhr über eine Support-Hotline. Sie suchen auf Basis Ihres individuellen Krisenplans gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung, vermitteln Ihnen einen Krisenkommunikationsberater und ziehen bei Bedarf zusätzlich externe Datenspezialisten zu Rate.
Das Berufsfeld des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers erfordert umfangreiche Kenntnisse in den unterschiedlichsten Themengebieten. Von Bilanz- und Steuerwissen über Buchhaltung und Betriebsführung bis hin zu Rechtsprechung – im Geschäftsalltag lauern viele Risiken. Schnell passieren einmal Flüchtigkeits- oder Rechenfehler, werden aus Versehen wichtige Fristen versäumt.
Damit solche Fehler am Ende nicht Ihre Existenz bedrohen, ist es wichtig, dass Sie sich zur Risikominimierung mit einem speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungspaket vor etwaigen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden schützen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht für Steuerberater, zählen beispielsweise auch eine Inhaltsversicherung oder Firmen-Rechtsschutzversicherung zu den sinnvollen Bausteinen für den Basisschutz Ihrer Steuerkanzlei.
Vergleichen Sie die Angebote genau und nutzen Sie z. B. bei der Zusammenstellung Ihres individuellen Versicherungspakets die Vorteile des FirmenKonzepts der Allianz. Das bedeutet: Firmen mit einem Jahresumsatz bis zu 750.000 Euro profitieren beim Abschluss von mindestens zwei Versicherungen im Bereich Sach- oder Haftpflichtversicherung, also Inhalts-, Betriebshaftpflicht- oder Firmen-Rechtsschutzversicherung, von besonders günstigen Tarifen und attraktiven Konditionen.
Nicht vergessen: Ihre private Vermögens- und Gesundheitsvorsorge
Denken Sie außerdem daran, dass Sie gerade als Selbstständiger auch privat ausreichend vorsorgen sollten. Zu einem persönlichen „Schutzschirm“ zählen folgende Versicherungen:
Hier finden Sie: