Junges Paar lässt sich von einer älteren Frau beraten
Beratung richtig absichern

Versicherungen für Steuerberater:innen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen sind für ihre Klientel beratend, verwaltend und gutachterlich in sämtlichen Steuer- und Buchhaltungsfragen tätig. Sie müssen in puncto Rechtsprechung und Finanzwissen stets auf dem neuesten Stand sein.
  • Eine fehlerhafte Beratung, ein kleiner Rechenfehler oder Zahlendreher können sowohl für Mandanten und Mandantinnen als auch für Steuerberatende selbst schwerwiegende finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Angesichts des hohen Berufsrisikos empfiehlt sich ein umfassender Versicherungsschutz in Form einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. einer Vermögensschadenhaftpflicht, die zudem gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Um sich selbst, Ihre Steuerkanzlei und Ihre Mitarbeitenden ausreichend abzusichern, sollten Sie außerdem über eine Firmen-Rechtsschutzversicherung, eine Inhaltsversicherung sowie einen Cyberversicherung nachdenken.
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Ihr Versicherungsschutz auf einen Blick

Eine Mandantin, die Sie der Fehlberatung beschuldigt, eine übersehene Gesetzeslücke oder ein Wasserschaden in Ihrer Kanzlei: Es gibt viele (finanzielle) Risiken und Schadenfälle, gegen die Sie sich als Steuerberater:in absichern sollten. Hier ein Überblick:

Zudem sollten Sie sich als Steuerberater:in auch über die Sicherung Ihrer Altersvorsorge Gedanken machen.

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Was ist der Unterschied?
Illustration: Eine Frau mit dunklen Haaren und einem roten Oberteil hält ein Schild mit dem Buchstaben "i" in ihren Händen.
Illustration: Eine Frau mit dunklen Haaren und einem roten Oberteil hält ein Schild mit dem Buchstaben "i" in ihren Händen.

Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe wie Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in erbringen für ihre Mandantschaft vielfältige und qualifizierte Leistungen. Deren Komplexität hat durch die nationalen sowie europäischen gesetzlichen Vorgaben in den letzten Jahren noch zugenommen. Gleichzeitig steigen die Sorgfaltsanforderungen an diese Berufsgruppe – der Druck, sich gegen die daraus entstehenden Haftpflichtrisiken ausreichend abzusichern, wächst.

Darüber hinaus sind viele freie Berufe, darunter auch Steuerberater:innen, nach §67 StBerG vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, sich gegen Haftpflichtrisiken ausreichend abzusichern. Doch welche Versicherung bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitenden im Schadenfall den besten Schutz?

Die Berufshaftpflicht als ergänzende Bürohaftpflicht

Eine Berufshaftpflicht schützt Sie und die Mitarbeiter:innen Ihrer Steuer- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei vor den Schadenersatzforderungen Dritter. Beispielsweise, wenn es in Ihren Büro- oder Geschäftsräumen, in den Sie Mandantinnen und Mandanten empfangen, zu Schäden oder einem Unfall kommt. Sie prüft, ob die Ansprüche im Schadenfall gerechtfertigt sind, übernimmt die Auszahlung der Forderungen bei Personen-, Sach- und Umweltschäden und wehrt ungerechtfertigte oder überhöhte Ansprüche ab. Mit abgedeckt sind außerdem Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden, z. B. Verdienst- oder Gewinnausfall.

Basisschutz für Berater:innen – die Vermögensschaden­haftpflicht

Steuerberater:innen stehen ihrer Mandantschaft in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen beratend zur Seite. Kommt es im Rahmen dieser Beratungstätigkeit zu Fehlern oder Fristversäumnissen, kann das große finanzielle Schäden im sechs- oder mehrstelligen Bereich verursachen. Für eine ausreichende Absicherung in diesen Fällen reicht eine normale Berufshaftpflicht nicht aus, da diese nur bei Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden greift.

Für selbstständigg und freiberuflich Tätige, die auf eigenes Risiko beratend, verwaltend oder gutachterlich tätig sind, wie Steuerberater, Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüfer oder Notarinnen, empfiehlt sich daher zusätzlich der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Denn in diesen Berufen sind die finanziellen Folgen eines Beratungsfehlers oder Berufsversehens besonders schwerwiegend.

Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn eine andere Person (Ihr Mandant oder Ihre Mandantin) durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil erleidet, z. B. einen Zinsschaden oder Steuerschaden durch Nachbesteuerung durch Fehlberechnung oder Nachzahlung nach Fristversäumnis. Eine Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt im Schadenfall die Prüfung der Haftungsfrage und begleicht im berechtigten Fall die Schadenersatzforderungen. Der Versicherungsschutz umfasst dabei auch die gesellschaftliche Haftung in der Sozietät und eventuelle Partner:innen Ihrer Steuerkanzlei.

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Umfassender Schutz im Rechts­streit
Umfassender Schutz im Rechtsstreit
Älterer Geschäftsmann sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und telefoniert.

Das kann teuer werden: Sie haben die Wirtschaftsprüfung eines Mandanten abgeschlossen, dieser weigert sich aufgrund der schlechten finanziellen Lage seines Unternehmens aber, Ihre Rechnungen zu begleichen? Egal, ob offene Forderungen Ihrer Klientel, Klagen Ihrer Mandantscahft wegen Ihrer Beratungsleistungen oder ehemalige Mitarbeitende, die gegen ihre Kündigung vorgehen: Die hohen Anwalts- und Gerichtskosten können Sie an die Grenze Ihrer finanziellen Belastbarkeit führen und Ihre Existenz als Selbstständige:r bedrohen.

Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung erstattet Ihnen die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse, z. B. für Gutachter:innen oder gerichtliche Sachverständige. Darüber hinaus stellt Ihnen die Allianz Firmen-Rechtsschutz unabhängige und erfahrene Mediatoren und Mediatorinnen zur Seite, um Streitfragen wenn möglich zu lösen, bevor der Fall vor Gericht geht. Über das kostenfreie Rechtsschutz-Service-Telefon haben kompetente, spezialisierte und unabhängige Anwältinnen und Anwälte aus 30 Ländern für Ihre Fragen immer ein offenes Ohr.

Versichert sind Sie als Steuerberater:in und Inhaber:in Ihrer Steuerkanzlei sowie Ihre Mitarbeitenden – auch solche, die im Ausland für Sie tätig sind. In der Kombination mit einer Privat-Rechtsschutz können Sie darüber hinaus Ihre Familienmitglieder für den Schadenfall mitversichern.

Älterer Geschäftsmann sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und telefoniert.
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Absicherung für Ihre Betriebseinrichtung
Geschäftsfrau steht am Fenster mit Tasse in der Hand und lächelt
Geschäftsfrau steht am Fenster mit Tasse in der Hand und lächelt

Was für ein Albtraum: Sie kommen morgens in Ihre Steuerkanzlei und alle Computer, technischen Geräte und teures Mobiliar sind einfach weg? Oder ein Wasserrohrbruch vernichtet große Teile Ihres Aktenarchivs? Mit einer gewerblichen Inhaltsversicherung (Firmen-Inhaltsversicherung) schützen Sie die gesamte technische und kaufmännische Einrichtung Ihres Steuerbüros sowie Waren und Vorräte vor

  • Einbruchdiebstahl (inkl. Vandalismus)
  • Schäden durch Feuer oder Leitungswasser
  • Sturm/Hagel oder Elementarereignisse

Im Schadenfall übernimmt die Allianz die Kosten für Ersatz oder Reparatur sämtlicher beweglicher Sachwerte, deren Eigentümer:in Sie sind oder die Sie unter Eigentumsvorbehalt gekauft haben bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Daneben ist Bargeld je nach Art der Aufbewahrung beitragsfrei bis 30.000 Euro versichert. Besonders relevant für Sie als Steuerberater:in: Neben Feuerlösch-, Aufräum- und Abbrucharbeiten sind auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung wichtiger Akten und Dokumente mit abgesichert

Mit zusätzlichen Deckungsbausteinen für Ihre Betriebstechnik oder Büro-Software oder einer ergänzenden Ertragsausfallversicherung gehen Sie in Sachen Haftungsrisiken auf Nummer sicher.

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Schutz vor Cyber-Diebstahl und Datenschutzverletzungen

Als Steuerberater:in haben Sie Einblicke in die Finanzen, Vermögensverhältnisse, die individuelle Lebenssituation oder das Konsum- und Kreditverhalten Ihrer Klienten und Klientinnen. Kurz: Sie verwalten eine Menge sensibler und geheimer persönlicher Daten, die es zu schützen gilt.

Umso wichtiger, dass Sie sich und Ihre Steuerkanzlei gegen mögliche digitale Bedrohungen absichern. Denn auch hierzulande registrieren besonders rechts- und wirtschaftsberatende Berufszweige, bei denen die Digitalisierung in den letzten Jahren stark vorangeschritten ist, verstärkt Sicherheitsvorfälle im Cyber-Bereich: Ob der Verlust von Klientendaten durch Virenbefall oder die Verschlüsselung von Klientendaten und -dateien mit dem Ziel der Cybererpressung – im digitalen Zeitalter sollten sich auch Steuerberater:innen gegen Cyberkriminalität absichern.

Zum Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen und Reputationsverlust bietet die Allianz Cyberversicherung der Allianz für Steuerberater:innen folgende Leistungen:

  • eine Cyber-Haftpflicht bei Vertraulichkeits- und Datenschutz- sowie Netzwerksicherheitsverletzungen, Schäden im Zusammenhang mit E-Payment oder Verstößen in der digitalen Kommunikation
  • die Kostenübernahme bei Betriebsunterbrechung nach Fehlbedienung, Wiederherstellung der Systeme/Systemverbesserungen, Cyber-Diebstahl und (vereinbarten) Telefonkosten, Schäden der Hardware, Cyber-Erpressung oder Bußgeldern (Schutz durch Eigenschaden)
  • Verfahrensrechtsschutz bei behördlichen Verfahren nach Informationssicherheitsverletzungen sowie die Entschädigung von Verbraucheransprüchen (Consumer-Redress-Fund-Verpflichtung)

Die Allianz Expertinnen und Experten für Cyberkriminalität erreichen Sie im Notfall rund um die Uhr über eine Support-Hotline. Sie suchen auf Basis Ihres individuellen Krisenplans gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung, vermitteln Ihnen Krisenkommunikationsberater:innen und ziehen bei Bedarf zusätzlich externe Datenspezialistinnen und -spezialisten zu Rate.

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Individuell für Sie zusammengestellt

Das Berufsfeld der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen erfordert umfangreiche Kenntnisse in den unterschiedlichsten Themengebieten. Von Bilanz- und Steuerwissen über Buchhaltung und Betriebsführung bis hin zu Rechtsprechung – im Geschäftsalltag lauern viele Risiken. Schnell passieren einmal Flüchtigkeits- oder Rechenfehler, werden aus Versehen wichtige Fristen versäumt.
Damit solche Fehler am Ende nicht Ihre Existenz bedrohen, ist es wichtig, dass Sie sich zur Risikominimierung mit einem speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungspaket vor etwaigen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden schützen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht für Steuerberater:innen, zählen beispielsweise auch eine Inhaltsversicherung oder Firmen-Rechtsschutzversicherung zu den sinnvollen Bausteinen für den Basisschutz Ihrer Steuerkanzlei.

Vergleichen Sie die Angebote genau und nutzen Sie z. B. bei der Zusammenstellung Ihres individuellen Versicherungspakets die Vorteile des FirmenKonzepts der Allianz. Das bedeutet: Firmen mit einem Jahresumsatz bis zu 750.000 Euro profitieren beim Abschluss von mindestens zwei Versicherungen im Bereich Sach- oder Haftpflichtversicherung, also Inhalts-, Betriebshaftpflicht- oder Firmen-Rechtsschutzversicherung, von besonders günstigen Tarifen und attraktiven Konditionen.

Nicht vergessen: Ihre private Vermögens- und Gesundheitsvorsorge

Denken Sie außerdem daran, dass Sie gerade als Selbstständige:r auch privat ausreichend vorsorgen sollten. Zu einem persönlichen „Schutzschirm“ zählen folgende Versicherungen:

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FAQ
  • Was kostet eine Versicherung für Steuerberater:innen?

    Welche Versicherungskosten auf Ihr Steuerbüro zukommen, hängt stark vom gewählten Versicherungspaket und dem jeweiligen Tarif ab. Pauschale Angaben zu einer Berufs­haftpflicht­versicherung oder Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Steuerberater:innen lassen sich daher nur schwer machen. Grundsätzlich errechnen sich die Kosten aus der Versicherungsart, den individuellen Haftungsrisiken, der vereinbarten Selbst­beteiligung sowie der Höhe der Deckungs­summe und dem Versicherungsjahr.
  • Wie hoch liegt die Mindestversicherungssumme bei der Versicherung für Steuerberater:innen?

    Zum Schutz ihrer Mandantschaft sind Steuerberater:innen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Mindestversicherungssumme für sie beträgt derzeit 250.000 Euro je Schadensfall, bei einer Jahreshöchstersatzleistung von mindestens einer Million Euro. So schreibt es § 51 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater:innen, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften vor.
  • Wo liegt die Haftungsbegrenzung für Steuerberater:innen?

    Steuerberater:innen sind in ihrer Berufsausübung zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Ob Fristversäumnis, unterlassene Hinweise oder Rechtsirrtum: Zur Schadensbegrenzung und Existenzsicherung sollten Steuerberater:innen die Möglichkeiten einer Haftungsbegrenzung wahrnehmen. Bei schriftlicher Vereinbarung kann die Berufshaftung im Schadenfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. Durch sogenannte „vorformulierte Vertragsbedingungen“ hingegen kann die Haftung auf die vierfache Mindestversicherungssumme erhöht werden, sofern insoweit Versicherungsschutz besteht. Daneben besteht noch die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung durch Individualvereinbarungen, wie sie aus Kostengründen in der Praxis oft wahrgenommen wird.
  • Werden auch selbstständige Steuerberater:innen versichert?

    Auch Selbstständige und freuiberuflich Tätige, die für ihre Mandantschaft in Steuerfragen beratend oder als Wirtschaftsprüfer:innen gutachterlich tätig sind, können bei der Allianz eine Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer:innenabschließen. Denn bei ihnen kann es ebenfalls zu Beratungsfehlern kommen, die einen finanziellen Nachteil für ihre Kundschaft und Schäden für sie selbst nach sich ziehen können. Darüber hinaus ist die Berufshaftpflichtversicherung für alle Steuerberater:innen gesetzlich vorgeschrieben, genauso wie die Pflichtmitgliedschaft in der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer.
  • Hat die BRAO-Reform 2022 Auswirkungen auf den Versicherungsschutz meiner Kanzlei?

    Die Reformänderungen haben Auswirkungen auf den Versicherungsschutz zahlreicher Kanzleien. Inwieweit Handlungsbedarf besteht, hängt davon ab, in welcher Gesellschaftsform diese heute organisiert sind und welchen Versicherungsschutz sie bereits heute vorhalten. Wir halten Sie informiert, wenn es Neuigkeiten zur BRAO-Reform gibt.
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