Mitarbeiter stehen in einer Produktionsstätte im Gespräch beisammen.
Absicherung bei Produktion­sausfall

Industrie-Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ein längerer Stillstand Ihres Betriebes durch z. B. einen Feuerschaden kann deutlich höhere Kosten verursachen als der entstandene Sachschaden.
  • Kosten wie Mieten und Gehälter laufen weiter, aber die Umsätze bleiben aus. Ein Ertragsausfall kommt Unternehmen deshalb teuer zu stehen.
  • Die Allianz bietet Ihnen als Versicherer individuelle Bausteine, um Ihren Betrieb gegen Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Sturm/Hagel und weitere Risiken abzusichern.
  • Die maximal mögliche Haftzeit von 36 Monaten bietet für diesen Zeitraum Versicherungsschutz und sichert den entgangenen Gewinn sowie laufende Betriebskosten ab.
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Gut zu wissen
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.
In der Produktionshalle bricht über Nacht ein Feuer aus - und schon kann Ihr Betrieb auf unbestimmte Zeit lahmgelegt werden. Eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung sichert Ihr Unternehmen umfassend gegen einen Ertragsausfall und die damit verbundenen finanziellen Risiken ab. Im Falle einer Betriebsunterbrechung übernimmt sie nicht nur die Kosten für Gehälter, Mieten und entgangene Gewinne, sondern auch für Maßnahmen zur Erhaltung des Betriebs.
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Krisen­fest abgesichert
Eine längere Betriebsunterbrechung kann Unternehmen schnell vor große Herausforderungen stellen. Einnahmen bleiben aus, die Kosten fallen weiterhin an.  Eine Industrie-Betriebsunterbrechungs­versicherung bietet hier wichtigen Schutz gegen einen unerwarteten Ertragsausfall und die daraus resultierenden finanziellen Schäden.

Ursächlich für einen Betriebsausfall kann beispielsweise ein Brandschaden oder Sturm sein. Vor allem für Industriebetriebe und das produzierende Gewerbe, wie z. B. Unternehmen der Automobil- oder Textilbranche, sind die Risiken, resultierend aus einer unerwarteten Unterbrechung des Betriebes, besonders hoch.

Kleinere Unternehmen und Betriebe sollten sich hingegen mit einer sogenannten Ertragsausfallversicherung gegen derartige Schäden absichern.

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Versicherungsumfang
Versichert sind bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung der entgangene Betriebsgewinn und die fortlaufenden Betriebskosten für Löhne, Gehälter, Heiz- und Stromkosten etc. zur Erhaltung des Betriebs. Der Betriebsgewinn eines Unternehmens ergibt sich vereinfacht berechnet aus den Umsatzerlösen aus hergestellten Waren und/oder Dienstleistungen abzüglich Materialaufwand bzw. Aufwand für bezogene Leistungen.
Der Versicherungsschutz bzw. die Haftung der Allianz Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung endet zum Zeitpunkt, zu dem ein Unterbrechungsschaden nicht mehr existiert – spätestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Haftzeit. Über diesen Zeitraum deckt die Betriebsunterbrechung die Kosten für den Sachschaden. Die Haftzeit kann für 12, 18, 24, 30 oder 36 Monate vereinbart werden.
Nicht nur die Haftzeit der Betriebsunterbrechungsversicherung lässt sich individuell an die Bedürfnisse Ihres Produktionsbetriebs oder Unternehmens anpassen; für einen umfassenden Versicherungsschutz lassen sich einzelne Risiken und versicherbare Gefahren nach dem Baukastenprinzip zu einem maßgeschneiderten Versicherungspaket kombinieren. Dazu zählen Gefahren wie:
 
  • Feuer
  • Sturm und Hagel
  • weitere Naturgefahren (u. a. Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen)
  • Leitungswasser
  • Sprinkler-/Leckageversicherung
  • Einbruchdiebstahl/Raub
  • Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen
  • böswillige Beschädigungen, Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen
  • Glasbruch
  • Schäden durch sonstige Gefahren

Die Selbstbeteiligung für jeden einzelnen Baustein liegt in der Regel bei 25.000 Euro (Ausnahmen: Überschwemmung und Erdbeben/Tsunami mit 50.000 Euro).

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Voll­umfänglicher Schutz
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kommt nie allein: Da die Versicherungsbedingungen abgestimmt sind und aufeinander aufbauen, kann die Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung nur in Kombination mit einer Sachversicherung abgeschlossen werden.

Ursächlich für eine versicherte Betriebsunterbrechung im produzierenden Gewerbe ist stets ein vorangegangener Sachschaden, beispielsweise an einer Produktionsmaschine oder Fertigungsanlage. Kommt die Produktion zum Stillstand und bleiben die Einnahmen trotz laufender Kosten aus, springt die Allianz Industrie-Betriebsunterbrechungs­versicherung ein und kompensiert den Ausfall. Doch was ist mit der beschädigten Maschine oder Produktionsanlage selbst, wer kommt für Reparaturkosten oder den Ersatz für bereits produzierte Warenbestände in den Lägern auf? Hier ermöglicht eine industrielle Sachversicherung eine sinnvolle Ergänzung, um für den Ernstfall abgesichert zu sein.

Zu den wichtigen Basis-Versicherungen für die Industrie zählen:

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Individuelle Versicherungs­summe
Die Deckungssumme und der Leistungsumfang Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung wird mit Ihnen individuell vereinbart. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung ist vor allem die Gewinn- und Verlustrechnung Ihres Unternehmens. Bei der Bildung der Versicherungssumme muss ein in der Zukunft liegender Ertragsausfall berücksichtigt werden. Die Allianz empfiehlt daher die Versicherungssumme großzügig zu bemessen. Bis zu einer Schadenshöhe von 5.000.000 Euro wird jedoch keine Prüfung auf Unterversicherung vorgenommen.
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Klar­heit im Schaden­fall
  • …, wenn aufgrund eines versicherten Sachschadens (z.B. nach Feuer, Überschwemmung, Leitungswasser) die Produktion ganz oder teilweise unterbrochen ist. Die Allianz übernimmt den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten.
  • … längstens für den vereinbarten Zeitraum. Die Haftzeit beträgt mindestens 12 und maximal 36 Monate.
  • …, wenn der Betriebsunterbrechung kein versicherter Sachschaden zugrunde liegt.
  • … über die vereinbarte Haftzeit hinaus.
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Häufige Fragen
  • Was versteht man in der Betriebsunterbrechungsversicherung unter Haftzeit?

    Die Haftzeit beginnt mit dem Eintritt des Sachschadens und endet im Allgemeinen mit dem Zeitpunkt, zu dem ein Unterbrechungsschaden nicht mehr existiert, spätestens aber dann, wenn die vertragliche Haftzeit abgelaufen ist. Diese beträgt mindestens 12 Monate, es können aber auch überjährige Haftzeiten von 18,24,30 oder 36 Monaten vereinbart werden.
  • Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

    Die Kosten für eine Betriebsunterbrechungsversicherung werden für Sie und Ihren Betrieb individuell berechnet. Sie variieren je nach Deckungssumme (Versicherungswert), Haftzeit, Selbstbeteiligung und den versicherten Schäden. Hierzu beraten wir Sie gerne.
  • Greift die Betriebsunterbrechungsversicherung auch bei Ertragsausfall durch Krankheit?

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung versichert Ertragsausfälle nach einem entstandenen Sachschaden. Versicherungsschutz im Falle einer Krankheit besteht nicht. Falls Sie eine besondere Absicherung gegen einen Betriebsausfall oder persönliche Risiken benötigen sollten, beraten wir Sie gerne.
  • Wo ist mein Unternehmen gegen Betriebsunterbrechung versichert?

    Der Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung besteht am Versicherungsort. Dazu zählen alle Grundstücke, die im Versicherungsvertrag als Betriebsstellen bezeichnet sind.

    Als Betriebsstelle gelten auch Abstellplätze, Anschlussgleise und Wasseranschlüsse sowie Parkplätze, die sich in unmittelbarer Nähe dieses Grundstücks befinden.

    Kommen innerhalb Deutschlands Betriebsgrundstücke neu hinzu, sind sie bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze ohne besondere Meldung mitversichert.

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