Zahnarztversicherung: Zahnarzt bespricht Behandlungsplan an einem Gebissmodell
Berufliche Risiken absichern

Versicherung für Zahnärzte

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Zahnarzt sind Sie bei Ihrer täglichen Arbeit im Umgang mit Patienten und bei der Verwendung teurer Medizintechnik verschiedenen Risiken ausgesetzt. Deshalb benötigen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz.
  • Fehldiagnosen oder falsche Behandlungen können im schlimmsten Fall zu existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen führen, da Zahnärzte ohne entsprechende Versicherungen mit ihrem Privatvermögen haften.
  • Zu den wichtigsten Versicherungen für Zahnärzte gehören z. B. die Berufshaftpflicht-, die Rechtsschutz- und die Inhaltsversicherung.
  • Das individuelle Versicherungskonzept der Allianz ermöglicht Zahnärzten, sich ihren Versicherungsschutz mit zusätzlichen Bausteinen passgenau zusammenzustellen und sich finanziell gegen verschiedene Berufsrisiken abzusichern.
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Zahnärzte, Praxis und Inventar versichern
In kaum einer anderen Branche sind fachliche Qualifikation und menschliches Einfühlungsvermögen so wichtig und eng miteinander verknüpft, wie im Alltag von Ärzten. Als Zahnarzt tragen Sie besondere Verantwortung für das Patientenwohl bei der Ausübung Ihres Berufes.

Patienten legen ihre Gesundheit in die Hände des Zahnmediziners und erwarten eine einwandfreie Beratung und Versorgung. Sowohl der Zahnarzt als auch sein Team müssen daher professionell arbeiten. Trotz großer Sorgfalt und bestem Wissen kann es aber manchmal zu Fehlern kommen. Beispielsweise können eine falsche Diagnose oder Behandlung beim Patienten große Beschwerden verursachen und zu hohen Schadensersatzansprüchen führen. Um in solchen Fällen finanziell abgesichert zu sein, ist für Zahnärzte ein besonderer Versicherungsschutz mit bestimmten Leistungen erforderlich. Vor allem Zahnärzte, die eine eigene Praxis betreiben und Angestellte haben, sollten sich mit entsprechenden Versicherungen für Zahnärzte gegen Risiken wie etwa Personen- und Sachschäden versichern. 

Der Abschluss einer Versicherung für Zahnärzte bietet Schutz für folgende Personen im zahnmedizinischen Bereich:

  • Niedergelassene oder angestellte Zahnärzte 
  • Assistenzärzte 
  • Zahntechniker

Des Weiteren können durch bestimmte Versicherungen das teure Praxisinventar sowie das IT-System mit den sensiblen Patientendaten abgesichert werden. 

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Umfassender Versicherungs­schutz
Für jeden Zahnarzt – egal ob angestellt oder mit eigener Praxis – ist die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne den Abschluss dieser Versicherung ist Zahnärzten das Ausüben ihres Berufs im Praxisbetrieb nicht gestattet. 
Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden ab. Kommt ein Patient durch das Verschulden des Zahnarztes zu Schaden, beispielsweise durch einen Behandlungsfehler, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese können oft enorm hoch ausfallen. Die Berufshaftplicht für Zahnärzte bietet einen finanziellen Schutz gegen solche Haftpflichtansprüche. Zusätzlich zur Berufshaftpflichtversicherung sichern weitere Versicherungen Zahnärzte gegen verschiedene Berufsrisiken ab und sorgen mit passenden Leistungen für einen optimalen Versicherungsschutz. 
Berufs­haftpflicht­
Als Zahnarzt sind Sie stets für das Wohlergehen Ihrer Patienten verantwortlich. Gleichzeitig sind Sie einem hohen Risiko, beispielsweise für Fehldiagnosen und falsche Behandlungen, ausgesetzt. Daher gehört die Berufs­haft­pflicht­versicherung zu den elementarsten Versicherungen für Zahnärzte und ist gesetzlich sogar vorgeschrieben. Laut der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer ist jeder Zahnarzt verpflichtet, sich ausreichend gegenüber Ansprüchen Dritter abzusichern. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und sorgt dafür, dass Zahnärzte nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Die Leistungen dieser Versicherung für Zahnärzte umfasst die Prüfung und Zahlung von Schadensersatzforderungen sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. 
 
Inhalts­versicherung
Die Inhaltsversicherung gehört zu den essenziellen Versicherungen für Zahnärzte. Sie sichert die gesamte Einrichtung in der Praxis inklusive aller medizinischer Waren und Vorräte (z. B. Medikamente) bei Beschädigung oder Zerstörung ab. Der Schutz dieser Versicherung für Zahnärzte greift u. a. bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm/Hagel oder Elementarrisiken. Um sich im Schadenfall vor den meist hohen finanziellen Folgen zu schützen, kann der Abschluss einer Inhaltsversicherung für Sie als Zahnarzt sinnvoll sein.
 
Praxis-Police

Elektronische Anlagen und Geräte sind heutzutage aus dem Praxisbetrieb von Zahnärzten nicht mehr wegzudenken. Die Nutzung von moderner Medizintechnik bildet die Grundlage für präzise Diagnostik und erfolgreiche Behandlung. Eine beschädigte Röntgenanlage oder der Absturz des Computernetzwerkes können beispielsweise enorme Schäden für die Praxis und den Praxisinhaber haben. Denn viele Geräte lassen sich nicht so schnell reparieren und eine Neuanschaffung ist in den meisten Fällen mit hohen Kosten verbunden.  

Mit der Praxispolice der Allianz Esa erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz für Ihre Anlagen, Geräte, Hardware und Software. Sie ersetzt Ihre Medizintechnik zum Neuwert und erstattet die Kosten für die Wiederherstellung von Patientendaten. 

 
Rechts­schutz­versicherung
Zahnärzte können leicht in einen Rechtsstreit geraten, etwa wenn ein Patient wegen einer vermeintlich fehlerhaften Beratung, Schadensersatz fordert. Auch Zulieferer, Krankenkassen oder Mitarbeiter können rechtliche Schritte einleiten. Insbesondere Zahnärzte mit eigener Praxis sollten sich gegen das Risiko eines Rechtsstreits und hohe gerichtliche Kosten schützen. Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Zahnärzte und schützt Sie in diesen Fällen vor den finanziellen Folgen. Denn sie übernimmt die Kosten, wenn Sie für Gerichtsverfahren beispielsweise einen Anwalt hinzuziehen möchten. Das individuelle Versicherungskonzept der Allianz ermöglicht Ihnen einen Rechtsschutz für sich und Ihre Praxis passgenau zusammenzustellen. Auch steht für Sie rund um die Uhr eine Beratungs-Hotline zu Verfügung und beantwortet Ihre Fragen zur Rechtsschutzversicherung.
 
Cyber­versicherung
Die Sicherung von sensiblen Patientendaten in der Praxis fordert viel Sorgfalt im Umgang mit IT-Technik und Datenbanken. Als Zahnarzt mit eigener Praxis tragen Sie dafür die Verantwortung. Im Falle z. B. eines Hacker-Angriffs mit Schadsoftware können Patientendaten entwendet oder gelöscht werden. Damit drohen nicht nur hohe Schadensersatzforderungen aufgrund von Datenmissbrauch, sondern auch zusätzliche Kosten, um die Daten wiederherzustellen. Darüber hinaus können Geräte und Daten nicht nur von außen durch einen Cyber-Angriff beschädigt werden, sondern auch von den eigenen Mitarbeitern, etwa durch falsche Bedienung oder Unachtsamkeit. Eine Cyberversicherung für Zahnärzte ist ein leistungsstarkes Versicherungsprodukt und schützt im Schadenfall vor erheblichen finanziellen Folgen. Da das Risiko von Cyber-Angriffen im Zuge der Digitalisierung für alle Unternehmen zunimmt, ist der Abschluss einer Cyberversicherung insbesondere auch für Zahnarztpraxen sehr sinnvoll.
 
Betriebs­unterbrechung
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann ein sinnvoller Schutz für Ihre Zahnarztpraxis sein. Diese Versicherung greift, wenn die Praxis nach einem Sachschaden, wie beispielsweise durch Leitungswasser oder Feuer, vorübergehend geschlossen werden muss.  Als Teil der Ertragsausfallversicherung übernimmt sie im Schadenfall die laufenden Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Praxisbetriebs. Denn auch wenn der Betrieb gestört ist oder einige Zeit lang stillsteht und dadurch keine Patienten behandelt werden können, muss der Zahnarzt beispielsweise die Miete oder die Löhne der Mitarbeiter weiterhin zahlen. Diese Versicherung für Zahnärzte schützt vor den finanziellen Folgen während einer Unterbrechung und hilft, die Zeit bis zur Wiederaufnahme der Arbeit in der Praxis zu überbrücken.
 
Weitere Versicherungen

Darüber hinaus können Zahnärzte für ihre private Absicherung folgende Versicherungen ergänzend in Betracht ziehen: 

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Privat geschützt
Als Zahnarzt kümmern Sie sich bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit großem Einsatz um das Wohlergehen der Patienten. Aber auch sich selbst sollten Sie nicht vergessen. Es ist sowohl für niedergelassene als auch angestellte Zahnärzte sinnvoll,  frühzeitig die eigene Gesundheit, das Einkommen sowie die wirtschaftliche Situation im Alter abzusichern.

Als sinnvolle Ergänzung bietet sich in jedem Fall die private Rentenversicherung an. Sie ist eine gute Möglichkeit für Zahnärzte, auch im Alter den gewünschten Lebensstandard zu sichern. 

Auch die Private Krankenversicherung gehört für den niedergelassenen oder angestellten Zahnarzt zur wichtigen Absicherung und bietet zahlreiche berufsspezifische Vorteile. Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Zahnärzte an, sodass diese von einem hohen Leistungsniveau zu günstigen Konditionen profitieren können. 

Darüber hinaus sollten Zahnärzte möglichst rechtzeitig darauf achten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn der Beruf erfordert unter anderem körperliche Gesundheit und eine ruhige Hand. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder infolge eine Unfalls nicht mehr als Zahnarzt arbeiten können. 

Mit einer Unfallversicherung können sich Zahnärzte zudem gegen Unfallrisiken versichern. Die finanziellen Folgen können beispielsweise beim Verlust von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten nach einem Unfall erheblich sein. Zahnärzte tragen durch ihren Beruf ein höheres Risiko, da die Beweglichkeit von Hand, Daumen und Fingern bei der Behandlung von Patienten eine entscheidende Rolle spielt. 

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Angestellt oder nieder­gelassen?
Die Absicherung mit einer Berufshaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie zahnärztlich tätig sind und eine Praxis betreiben wollen. Als angestellter Zahnarzt oder Assistenzarzt sind Sie im Schadenfall allerdings oft beim Praxisinhaber oder der Klinik mitversichert. 
Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für den angestellten Zahnarzt ist zwar nicht zwingend erforderlich, dennoch empfiehlt sich für Assistenzärzte und Angestellte im zahnmedizinischen Bereich eine ausreichende private Vorsorge. Hierfür kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer privaten Krankenversicherung, einer Unfallversicherung oder Rentenversicherung sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Versicherungen für Zahnärzte.
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Sicherheit für Zahntechniker
Als selbstständige Unternehmer in der Zahnmedizin unterliegen auch Zahntechniker finanziellen unternehmerischen Risiken bei ihrer Tätigkeit. Ein umfassender Versicherungsschutz ist deshalb wichtig.
Ebenso wie der Zahnarzt sind auch Sie als Zahntechniker im beruflichen Alltag durch die Bedienung teurer technischer Geräte und komplexer Maschinen im Labor sowie hohen Erwartungen von Patienten herausgefordert. Im Falle eines Fehlers können schnell hohe Kosten entstehenDaher sollten sich auch zahntechnische Betriebe mit entsprechenden Versicherungen und Leistungen vor beruflichen Risiken ausreichend schützen. Hier sind vor allem die Haftpflichtversicherung, die Inhaltsversicherung und die  Firmen-Rechtschutzversicherung sehr relevant. Sie bilden einen Basis-Schutz, der viele Schäden versichert und je nach Bedarf durch zusätzliche Versicherungen erweitert werden kann.
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Beispiele aus der Praxis
Typische Fälle aus dem Alltag von Zahntechnikern, in denen die entstehenden Kosten durch den passenden Versicherungsschutz abgedeckt werden.

Zusätzlich können Zahntechniker ihren Schutz mit passenden Versicherungen erweitern: 

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Abgesichert gegen viele Risiken
Ob Zahnarzt oder Zahntechniker – beide Tätigkeiten erfordern einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

Als Zahnmediziner unterliegen Sie stets dem Risiko, dass durch einen Fehler während Ihrer beruflichen Tätigkeit Patienten zu Schaden kommen. Stellen Sie beispiels­weise eine falsche Diagnose oder müssen eine Fehl­behand­lung verantworten, können hohe Schaden­ersatz­forderungen auf Sie zukommen. Ohne den richtigen Versicherungs­schutz haften Sie im schlimmsten Fall mit Ihrem Privat­vermögen. Deshalb ist die Berufs­haftpflicht­versicherung für Zahnärzte mit eigener Praxis gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögens­schäden ab. In vielen Fällen kann eine zusätzliche Absicherung für Praxis und Angestellte durch weitere wichtige Versicherungen sinnvoll sein. 

Ob leitender oder angestellter Zahnarzt oder kurz vor der Gründung einer Praxis: Mit der Allianz können Zahnärzte Ihren Schutz je nach Bedarf individuell zusammenstellen und von einer maßgeschneiderten Versicherungs­lösung profitieren.

Eine pauschale Kosten­angabe ist bei den Versicherungen aufgrund der Individual­isierungs­möglich­keiten allerdings nicht möglich. Die Versicherungs­prämien werden z. B. von der Versicherungs­art, dem Risiko sowie der finalen Höhe der Deckungs­summe beeinflusst. Wir beraten Sie dazu gerne.

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