Zahnarztversicherung: Zahnarzt bespricht Behandlungsplan an einem Gebissmodell
Berufliche Risiken absichern

Versicherung für zahn­ärztliches Fach­personal

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Zahn­arzt oder Zahn­ärztin sind Sie bei Ihrer täg­lichen Arbeit im Umgang mit Patienten und Patientinnen und bei der Verwendung teurer Medizin­technik verschie­denen Risiken ausgesetzt. Deshalb benötigen Sie einen umfang­reichen Versicherungs­schutz.
  • Fehl­diagnosen oder falsche Behand­lungen können im schlimmsten Fall zu existenz­bedrohenden Schadens­ersatz­forderungen führen, da zahn­medizinische Fach­kräfte ohne entsprechende Versicherungen mit ihrem Privat­vermögen haften.
  • Zu den wichtigsten Versicherungen für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen gehören z. B. die Berufs­haftpflicht-, die Rechts­schutz- und die Inhalts­versicherung.
  • Das indivi­duelle Versicherungs­konzept der Allianz ermöglicht Fach­kräften für Zahn­medizin, sich ihren Versicherungs­schutz mit zusätz­lichen Bau­steinen pass­genau zusammen­zustellen und sich finanziell gegen verschiedene Berufs­risiken abzusichern.
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Zahn­ärztliche Fach­kräfte, Praxis und Inventar versichern
In kaum einer anderen Branche sind fach­liche Quali­fikation und mensch­liches Einfühlungs­vermögen so wichtig und eng mit­einander verknüpft, wie im Alltag von Ärzten und Ärztinnen. Als zahn­ärztliche Fach­kraft tragen Sie besondere Verant­wortung für das Patienten­wohl bei der Ausübung Ihres Berufes.

Patienten und Patientinnen legen ihre Gesund­heit in die Hände von zahn­medizinischen Fach­kräften und erwarten eine einwand­freie Beratung und Versorgung. Sowohl der Zahnarzt oder die Zahnärztin als auch das Praxis­team müssen daher professionell arbeiten. Trotz großer Sorgfalt und bestem Wissen kann es aber manchmal zu Fehlern kommen. Beispiels­weise können eine falsche Diagnose oder Behand­lung bei der behandelten Person große Beschwerden verursachen und zu hohen Schadens­ersatz­ansprüchen führen. Um in solchen Fällen finanziell abge­sichert zu sein, ist für zahn­ärzt­liches Fach­personal ein besonderer Versicherungs­schutz mit bestimmten Leistungen erforder­lich. Vor allem die, die eine eigene Praxis betreiben und Ange­stellte haben, sollten sich mit entsprechenden Versicherungen für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen gegen Risiken wie etwa Personen- und Sach­schäden versichern. 

Der Abschluss einer Versicherung bietet Schutz für folgende Personen im zahn­medizinischen Bereich:

  • Nieder­gelassene oder ange­stellte zahn­ärzt­liche Fach­kräfte 
  • Assistenz­ärzte und Assitenz­ärztinnen
  • Fachkräfte in der Zahn­technik

Des Weiteren können durch bestimmte Versicherungen das teure Praxis­inventar sowie das IT-System mit den sensiblen Patienten­daten abge­sichert werden. 

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Umfassender Versicherungs­schutz
Für jeden Zahn­arzt und jede Zahn­ärztin – egal ob ange­stellt oder mit eigener Praxis – ist die Berufs­haftpflicht­versicherung gesetz­lich vorge­schrieben. Ohne den Abschluss dieser Versicherung ist zahnärzt­lichem Fach­personal das Ausüben ihres Berufs im Praxis­betrieb nicht gestattet. 
Die Berufs­haftpflicht­versicherung für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen deckt Personen- und Sach­schäden sowie daraus resul­tierende Vermögens­schäden ab. Kommt ein Patient oder eine Patientin durch das Ver­schulden der zahn­medizinischen Fach­kraft zu Schaden, beispiels­weise durch einen Behandlungs­fehler, kann er oder sie Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen. Diese können oft enorm hoch ausfallen. Die Berufs­haftplicht für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen bietet einen finanziellen Schutz gegen solche Haftpflicht­ansprüche. Zusätz­lich zur Berufs­haftpflicht­versicherung sichern weitere Versicherungen Fach­kräfte der Zahn­medizin gegen verschiedene Berufs­risiken ab und sorgen mit passenden Leistungen für einen opti­malen Versicherungs­schutz. 
Berufs­haftpflicht­
Als Zahn­arzt oder Zahn­ärztin sind Sie stets für das Wohl­ergehen Ihrer Patienten und Patientinnen verant­wortlich. Gleich­zeitig sind Sie einem hohen Risiko, beispiels­weise für Fehl­diagnosen und falsche Behand­lungen, ausge­setzt. Daher gehört die Berufs­haftpflicht­versicherung zu den elemen­tarsten Versicherungen für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen und ist gesetz­lich sogar vorge­schrieben. Laut der Muster­berufs­ordnung der Bundes­zahnärzte­kammer ist jede zahn­ärztliche Fach­kraft verpflichtet, sich ausreichend gegen­über Ansprüchen Dritter abzu­sichern. Die Haftpflicht­versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögens­schäden ab und sorgt dafür, dass Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen nicht mit ihrem Privat­vermögen haften müssen. Die Leistungen dieser Versicherung für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen umfasst die Prüfung und Zahlung von Schadens­ersatz­forderungen sowie die Abwehr von unberech­tigten Ansprüchen. 
 
Inhalts­versicherung
Die Inhalts­versicherung gehört zu den essen­ziellen Versicherungen für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen. Sie sichert die gesamte Einrichtung in der Praxis inklusive aller medizinischer Waren und Vorräte (z. B. Medi­kamente) bei Beschä­digung oder Zer­störung ab. Der Schutz dieser Versicherung für zahn­medizinische Fach­kräfte greift u. a. bei Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Einbruch­diebstahl, Vanda­lismus, Sturm/Hagel oder Elementar­risiken. Um sich im Schaden­fall vor den meist hohen finan­ziellen Folgen zu schützen, kann der Abschluss einer Inhalts­versicherung für Sie als Zahn­arzt oder Zahn­ärztin sinn­voll sein.
 
Praxis-Police

Elektro­nische Anlagen und Geräte sind heut­zutage aus dem Praxis­betrieb von Zahn­ärzten und Zahn­ärztinnen nicht mehr wegzu­denken. Die Nutzung von moderner Medizin­technik bildet die Grund­lage für präzise Diagnostik und erfolg­reiche Behand­lung. Eine beschä­digte Röntgen­anlage oder der Absturz des Computer­netzwerkes können beispiels­weise enorme Schäden für die Praxis und für Praxis­besitzende verursachen. Denn viele Geräte lassen sich nicht so schnell reparieren und eine Neu­anschaffung ist in den meisten Fällen mit hohen Kosten verbunden.  

Mit der Praxis­police der Allianz Esa erhalten Sie einen umfang­reichen Versicherungs­schutz für Ihre Anlagen, Geräte, Hardware und Software. Sie ersetzt Ihre Medizin­technik zum Neuwert und erstattet die Kosten für die Wieder­herstellung von Patienten­daten. 

 
Rechts­schutz­versicherung
Zahnärzte können leicht in einen Rechts­streit geraten, etwa wenn eine behandelte Person wegen einer vermeint­lich fehler­haften Beratung Schadens­ersatz fordert. Auch Zulieferer, Kranken­kassen oder Mitar­beitende können recht­liche Schritte einleiten. Insbesondere Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen mit eigener Praxis sollten sich gegen das Risiko eines Rechts­streits und hohe gericht­liche Kosten schützen. Die Rechtsschutz­versicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für zahn­ärztliches Fach­personal und schützt Sie in diesen Fällen vor den finan­ziellen Folgen. Denn sie über­nimmt für Sie beispiels­weise Gerichts- und Anwalts­kosten. Das indivi­duelle Versicherungs­konzept der Allianz ermöglicht Ihnen einen Rechts­schutz für sich und Ihre Praxis passgenau zusammen­zustellen. Auch steht für Sie rund um die Uhr eine Beratungs-Hotline zur Verfügung und beant­wortet Ihre Fragen zur Rechtsschutz­versicherung.
 
Cyber­versicherung
Die Sicherung von sensiblen Patienten­daten in der Praxis fordert viel Sorgfalt im Umgang mit IT-Technik und Daten­banken. Als Zahn­arzt oder Zahn­ärztin mit eigener Praxis tragen Sie dafür die Verant­wortung. Im Falle z. B. eines Hacker-Angriffs mit Schad­software können Patienten­daten entwendet oder gelöscht werden. Damit drohen nicht nur hohe Schadens­ersatz­forderungen aufgrund von Daten­missbrauch, sondern auch zusätz­liche Kosten, um die Daten wieder­herzu­stellen. Darüber hinaus können Geräte und Daten nicht nur von außen durch einen Cyber-Angriff beschä­digt werden, sondern auch von den eigenen Mitar­beitenden, etwa durch falsche Bedienung oder Unacht­samkeit. Eine Cyber­versicherung für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen ist ein leistungs­starkes Versicherungs­produkt und schützt im Schaden­fall vor erheb­lichen finanziellen Folgen. Da das Risiko von Cyber-Angriffen im Zuge der Digi­talisierung für alle Unter­nehmen zunimmt, ist der Abschluss einer Cyber­versicherung insbe­sondere auch für Zahnarzt­praxen sehr sinnvoll.
 
Betriebs­unterbrechung
Eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung kann ein sinn­voller Schutz für Ihre Zahn­arzt­praxis sein. Diese Versicherung greift, wenn die Praxis nach einem Sach­schaden, wie beispiels­weise durch Leitungs­wasser oder Feuer, vorüber­gehend geschlossen werden muss.  Als Teil der Ertrags­ausfall­versicherung über­nimmt sie im Schaden­fall die laufenden Kosten bis zur Wieder­herstellung des normalen Praxis­betriebs. Denn auch wenn der Betrieb gestört ist oder einige Zeit lang stillsteht und dadurch keine Patienten oder Patientinnen behandelt werden können, muss der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin beispiels­weise die Miete oder die Löhne der Mitar­beitenden weiter­hin zahlen. Diese Versicherung für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen schützt vor den finanziellen Folgen während einer Unter­brechung und hilft, die Zeit bis zur Wieder­aufnahme der Arbeit in der Praxis zu über­brücken.
 
Weitere Versicherungen

Darüber hinaus können Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen für ihre private Absicherung folgende Versicherungen ergänzend in Betracht ziehen: 

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Privat geschützt
Als Zahn­arzt oder Zahn­ärztin kümmern Sie sich bei der Ausübung Ihrer Tätig­keit mit großem Einsatz um das Wohl­ergehen der Patienten und Patien­tinnen. Aber auch sich selbst sollten Sie nicht vergessen. Es ist sowohl für nieder­gelassene als auch ange­stellte Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen sinn­voll, früh­zeitig die eigene Gesund­heit, das Ein­kommen sowie die wirtschaft­liche Situation im Alter abzu­sichern.

Als sinn­volle Ergän­zung bietet sich in jedem Fall die private Rentenversicherung an. Sie ist eine gute Möglich­keit für zahn­ärzt­liche Fach­kräfte, auch im Alter den gewünschten Lebens­standard zu sichern. 

Auch die Private Krankenversicherung gehört für eine nieder­gelassene oder ange­stellte zahn­medizinische Fach­kraft zur wichtigen Absicherung und bietet zahl­reiche berufs­spezifische Vorteile. Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen an, sodass diese von einem hohen Leistungs­niveau zu günstigen Kondi­tionen profi­tieren können. 

Darüber hinaus sollten Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen möglichst recht­zeitig darauf achten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzu­schließen. Denn der Beruf erfordert unter anderem körper­liche Gesund­heit und eine ruhige Hand. Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie aufgrund von Krank­heit oder infolge eine Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. 

Mit einer Unfallversicherung können sich Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen zudem gegen Unfall­risiken versichern. Die finanziellen Folgen können beispiels­weise beim Verlust von körper­lichen oder geistigen Fähig­keiten nach einem Unfall erheb­lich sein. Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen tragen durch ihren Beruf ein höheres Risiko, da die Beweg­lich­keit von Hand, Daumen und Fingern bei der Behand­lung von Patien­tinnen und Patienten eine entschei­dende Rolle spielt. 

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Angestellt oder nieder­gelassen?
Die Absicherung mit einer Berufs­haftpflicht­versicherung ist gesetz­lich vorge­schrieben, wenn Sie zahn­ärzt­lich tätig sind und eine Praxis betreiben wollen. Als ange­stellte zahn­medizinische Fach­kraft oder Assistenz­arzt oder Assistenz­ärztin sind Sie im Schaden­fall aller­dings oft bei der praxis­besitzenden Person oder der Klinik mit­versichert. 
Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Zahnärzte und Zahnärztinnen ist zwar nicht zwingend erforderlich, dennoch empfiehlt sich für Assistenzärzte, Assistenzärztinnen und Angestellte im zahnmedizinischen Bereich eine ausreichende private Vorsorge. Hierfür kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer privaten Krankenversicherung, einer Unfallversicherung oder Rentenversicherung sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Versicherungen für zahnärztliche Fachkräfte.
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Sicherheit in der Zahntechnik
Als selbst­ständige Unter­nehmer:in in der Zahn­medizin unterliegen auch Zahn­techniker:innen finanziellen unter­nehmer­ischen Risiken bei ihrer Tätig­keit. Ein umfang­reicher Versicherungs­schutz ist deshalb wichtig.
Ebenso wie der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin sind auch Sie als Zahn­techniker:in im beruf­lichen Alltag durch die Bedie­nung teurer tech­nischer Geräte und komplexer Maschinen im Labor sowie hohen Erwartungen von Patienten und Patien­tinnen heraus­gefordert. Im Falle eines Fehlers können schnell hohe Kosten entstehen. Daher sollten sich auch zahn­technische Betriebe mit entspre­chenden Versicherungen und Leistungen vor beruf­lichen Risiken aus­reichend schützen. Hier sind vor allem die Haftpflichtversicherung, die Inhaltsversicherung und die  Firmen-Rechtschutzversicherung sehr relevant. Sie bilden einen Basis-Schutz, der viele Schäden versichert und je nach Bedarf durch zusätz­liche Versicherungen erweitert werden kann.
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Beispiele aus der Praxis
Typische Fälle aus dem Alltag von Beschäf­tigten in der Zahn­technik, in denen die entste­henden Kosten durch den passen­den Versicherungs­schutz abge­deckt werden.

Zusätz­lich können Zahn­techniker:innen ihren Schutz mit passenden Versicherungen erweitern: 

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Abgesichert gegen viele Risiken
Ob zahn­medizinisch oder zahn­technisch beschäftigt – die Tätig­keiten in der Zahn­medizin und in der Zahn­technik erfordern einen maß­geschneider­ten Versicherungs­schutz.

Als Zahn­mediziner:in unterliegen Sie stets dem Risiko, dass durch einen Fehler während Ihrer beruf­lichen Tätig­keit die Patienten oder Patien­tinnen zu Schaden kommen. Stellen Sie beispiels­weise eine falsche Diagnose oder müssen eine Fehl­behand­lung verant­worten, können hohe Schaden­ersatz­forderungen auf Sie zukommen. Ohne den richtigen Versicherungs­schutz haften Sie im schlimmsten Fall mit Ihrem Privat­vermögen. Deshalb ist die Berufs­haftpflicht­versicherung für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen mit eigener Praxis gesetz­lich vorge­schrieben. Sie deckt Personen- und Sach­schäden sowie daraus folgende Vermögens­schäden ab. In vielen Fällen kann eine zusätz­liche Absicherung für Praxis und Ange­stellte durch weitere wichtige Versicherungen sinnvoll sein. 

Ob leitende oder ange­stellte zahn­ärzt­liche Fach­kraft oder kurz vor der Gründung einer Praxis: Mit der Allianz können Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen Ihren Schutz je nach Bedarf indivi­duell zusammen­stellen und von einer maßge­schneiderten Versicherungs­lösung profitieren.

Eine pauschale Kosten­angabe ist bei den Versicherungen aufgrund der Individual­isierungs­möglich­keiten aller­dings nicht möglich. Die Versicherungs­prämien werden z. B. von der Versicherungs­art, dem Risiko sowie der finalen Höhe der Deckungs­summe beeinflusst. Wir beraten Sie dazu gerne.

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