Zahnarztversicherung: Zahnarzt bespricht Behandlungsplan an einem Gebissmodell
Berufliche Risiken absichern

Versicherung für zahn­ärztliches Fach­personal

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Zahnarzt oder Zahnärztin sind Sie bei Ihrer täglichen Arbeit im Umgang mit Patienten und Patientinnen und bei der Verwendung teurer Medizintechnik verschiedenen Risiken ausgesetzt. Deshalb benötigen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz.
  • Fehldiagnosen oder falsche Behandlungen können im schlimmsten Fall zu existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen führen, da zahnmedizinische Fachkräfte ohne entsprechende Versicherungen mit ihrem Privatvermögen haften.
  • Zu den wichtigsten Versicherungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen gehören z. B. die Berufshaftpflicht-, die Rechtsschutz- und die Inhaltsversicherung.
  • Das individuelle Versicherungskonzept der Allianz ermöglicht Fachkräften für Zahnmedizin, sich ihren Versicherungsschutz mit zusätzlichen Bausteinen passgenau zusammenzustellen und sich finanziell gegen verschiedene Berufsrisiken abzusichern.
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Zahnärztliche Fachkräfte, Praxis und Inventar versichern
In kaum einer anderen Branche sind fachliche Qualifikation und menschliches Einfühlungsvermögen so wichtig und eng miteinander verknüpft, wie im Alltag von Ärzten und Ärztinnen. Als zahnärztliche Fachkraft tragen Sie besondere Verantwortung für das Patientenwohl bei der Ausübung Ihres Berufes.

Patienten und Patientinnen legen ihre Gesundheit in die Hände von zahnmedizinischen Fachkräften und erwarten eine einwandfreie Beratung und Versorgung. Sowohl der Zahnarzt oder die Zahnärztin als auch das Praxisteam müssen daher professionell arbeiten. Trotz großer Sorgfalt und bestem Wissen kann es aber manchmal zu Fehlern kommen. Beispielsweise können eine falsche Diagnose oder Behandlung bei der behandelten Person große Beschwerden verursachen und zu hohen Schadensersatzansprüchen führen. Um in solchen Fällen finanziell abgesichert zu sein, ist für zahnärtzliches Fachpersonal ein besonderer Versicherungsschutz mit bestimmten Leistungen erforderlich. Vor allem für die, die eine eigene Praxis betreiben und Angestellte haben, sollten sich mit entsprechenden Versicherungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen gegen Risiken wie etwa Personen- und Sachschäden versichern. 

Der Abschluss einer Versicherung bietet Schutz für folgende Personen im zahnmedizinischen Bereich:

  • Niedergelassene oder angestellte zahnärztliche Fachkräfte 
  • Assistenzärzte und Assitenzärztinnen
  • Fachkräfte in der Zahntechnik

Des Weiteren können durch bestimmte Versicherungen das teure Praxisinventar sowie das IT-System mit den sensiblen Patientendaten abgesichert werden. 

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Umfassender Versicherungs­schutz
Für jeden Zahnarzt und jede Zahnärztin – egal ob angestellt oder mit eigener Praxis – ist die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne den Abschluss dieser Versicherung ist zahnärztlichem Fachpersonal das Ausüben ihres Berufs im Praxisbetrieb nicht gestattet. 
Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte und Zahnärztinnen deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden ab. Kommt ein Patient oder eine Patientin durch das Verschulden der zahnmedizinischen Fachkraft zu Schaden, beispielsweise durch einen Behandlungsfehler, kann er oder sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese können oft enorm hoch ausfallen. Die Berufshaftplicht für Zahnärzte und Zahnärztinnen bietet einen finanziellen Schutz gegen solche Haftpflichtansprüche. Zusätzlich zur Berufshaftpflichtversicherung sichern weitere Versicherungen Fachkräfte der Zahnmedizin gegen verschiedene Berufsrisiken ab und sorgen mit passenden Leistungen für einen optimalen Versicherungsschutz. 
Berufs­haftpflicht­
Als Zahnarzt oder Zahnärztin sind Sie stets für das Wohlergehen Ihrer Patienten und Patientinnen verantwortlich. Gleichzeitig sind Sie einem hohen Risiko, beispielsweise für Fehldiagnosen und falsche Behandlungen, ausgesetzt. Daher gehört die Berufs­haft­pflicht­versicherung zu den elementarsten Versicherungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen und ist gesetzlich sogar vorgeschrieben. Laut der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer ist jede zahnärztliche Fachkraft verpflichtet, sich ausreichend gegenüber Ansprüchen Dritter abzusichern. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und sorgt dafür, dass Zahnärzte und Zahnärztinnen nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Die Leistungen dieser Versicherung für Zahnärzte und Zahnärztinnen umfasst die Prüfung und Zahlung von Schadensersatzforderungen sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. 
 
Inhalts­versicherung
Die Inhaltsversicherung gehört zu den essenziellen Versicherungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen. Sie sichert die gesamte Einrichtung in der Praxis inklusive aller medizinischer Waren und Vorräte (z. B. Medikamente) bei Beschädigung oder Zerstörung ab. Der Schutz dieser Versicherung für zahnmedizinische Fachkräfte greift u. a. bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm/Hagel oder Elementarrisiken. Um sich im Schadenfall vor den meist hohen finanziellen Folgen zu schützen, kann der Abschluss einer Inhaltsversicherung für Sie als Zahnarzt oder Zahnärztin sinnvoll sein.
 
Praxis-Police

Elektronische Anlagen und Geräte sind heutzutage aus dem Praxisbetrieb von Zahnärzten und Zahnärztinnen nicht mehr wegzudenken. Die Nutzung von moderner Medizintechnik bildet die Grundlage für präzise Diagnostik und erfolgreiche Behandlung. Eine beschädigte Röntgenanlage oder der Absturz des Computernetzwerkes können beispielsweise enorme Schäden für die Praxis und für Praxisbesitzende haben. Denn viele Geräte lassen sich nicht so schnell reparieren und eine Neuanschaffung ist in den meisten Fällen mit hohen Kosten verbunden.  

Mit der Praxispolice der Allianz Esa erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz für Ihre Anlagen, Geräte, Hardware und Software. Sie ersetzt Ihre Medizintechnik zum Neuwert und erstattet die Kosten für die Wiederherstellung von Patientendaten. 

 
Rechts­schutz­versicherung
Zahnärzte können leicht in einen Rechtsstreit geraten, etwa wenn eine behandelte Person wegen einer vermeintlich fehlerhaften Beratung, Schadensersatz fordert. Auch Zulieferer, Krankenkassen oder Mitarbeitende können rechtliche Schritte einleiten. Insbesondere Zahnärzte und Zahnärztinnen mit eigener Praxis sollten sich gegen das Risiko eines Rechtsstreits und hohe gerichtliche Kosten schützen. Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für zahnärztliches Fachpersonal und schützt Sie in diesen Fällen vor den finanziellen Folgen. Denn sie übernimmt für Sie beispielsweise Gerichts- und Anwaltskosten. Das individuelle Versicherungskonzept der Allianz ermöglicht Ihnen einen Rechtsschutz für sich und Ihre Praxis passgenau zusammenzustellen. Auch steht für Sie rund um die Uhr eine Beratungs-Hotline zu Verfügung und beantwortet Ihre Fragen zur Rechtsschutzversicherung.
 
Cyber­versicherung
Die Sicherung von sensiblen Patientendaten in der Praxis fordert viel Sorgfalt im Umgang mit IT-Technik und Datenbanken. Als Zahnarzt oder Zahnärztin mit eigener Praxis tragen Sie dafür die Verantwortung. Im Falle z. B. eines Hacker-Angriffs mit Schadsoftware können Patientendaten entwendet oder gelöscht werden. Damit drohen nicht nur hohe Schadensersatzforderungen aufgrund von Datenmissbrauch, sondern auch zusätzliche Kosten, um die Daten wiederherzustellen. Darüber hinaus können Geräte und Daten nicht nur von außen durch einen Cyber-Angriff beschädigt werden, sondern auch von den eigenen Mitarbeitenden, etwa durch falsche Bedienung oder Unachtsamkeit. Eine Cyberversicherung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ist ein leistungsstarkes Versicherungsprodukt und schützt im Schadenfall vor erheblichen finanziellen Folgen. Da das Risiko von Cyber-Angriffen im Zuge der Digitalisierung für alle Unternehmen zunimmt, ist der Abschluss einer Cyberversicherung insbesondere auch für Zahnarztpraxen sehr sinnvoll.
 
Betriebs­unterbrechung
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann ein sinnvoller Schutz für Ihre Zahnarztpraxis sein. Diese Versicherung greift, wenn die Praxis nach einem Sachschaden, wie beispielsweise durch Leitungswasser oder Feuer, vorübergehend geschlossen werden muss.  Als Teil der Ertragsausfallversicherung übernimmt sie im Schadenfall die laufenden Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Praxisbetriebs. Denn auch wenn der Betrieb gestört ist oder einige Zeit lang stillsteht und dadurch keine Patienten oder Patientinnen behandelt werden können, muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin beispielsweise die Miete oder die Löhne der Mitarbeitenden weiterhin zahlen. Diese Versicherung für Zahnärzte und Zahnärztinnen schützt vor den finanziellen Folgen während einer Unterbrechung und hilft, die Zeit bis zur Wiederaufnahme der Arbeit in der Praxis zu überbrücken.
 
Weitere Versicherungen

Darüber hinaus können Zahnärzte und Zahnärztinnen für ihre private Absicherung folgende Versicherungen ergänzend in Betracht ziehen: 

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Privat geschützt
Als Zahnarzt oder Zahnärztin kümmern Sie sich bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit großem Einsatz um das Wohlergehen der Patienten und Patientinnen. Aber auch sich selbst sollten Sie nicht vergessen. Es ist sowohl für niedergelassene als auch angestellte Zahnärzte und Zahnärztinnen sinnvoll, frühzeitig die eigene Gesundheit, das Einkommen sowie die wirtschaftliche Situation im Alter abzusichern.

Als sinnvolle Ergänzung bietet sich in jedem Fall die private Rentenversicherung an. Sie ist eine gute Möglichkeit für zahnärztliche Fachkräfte, auch im Alter den gewünschten Lebensstandard zu sichern. 

Auch die Private Krankenversicherung gehört für eine niedergelassene oder angestellte zahnmedizinische Fachkraft  zur wichtigen Absicherung und bietet zahlreiche berufsspezifische Vorteile. Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Zahnärzte und Zahnärztinnen an, sodass diese von einem hohen Leistungsniveau zu günstigen Konditionen profitieren können. 

Darüber hinaus sollten Zahnärzte und Zahnärztinnen möglichst rechtzeitig darauf achten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn der Beruf erfordert unter anderem körperliche Gesundheit und eine ruhige Hand. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder infolge eine Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. 

Mit einer Unfallversicherung können sich Zahnärzte und Zahnärztinnen zudem gegen Unfallrisiken versichern. Die finanziellen Folgen können beispielsweise beim Verlust von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten nach einem Unfall erheblich sein. Zahnärzte und Zahnärztinnen tragen durch ihren Beruf ein höheres Risiko, da die Beweglichkeit von Hand, Daumen und Fingern bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten eine entscheidende Rolle spielt. 

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Angestellt oder nieder­gelassen?
Die Absicherung mit einer Berufshaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie zahnärztlich tätig sind und eine Praxis betreiben wollen. Als angestellte zahnmedizinische Fachkraft oder Assistenzarzt oder Assistenzärztin sind Sie im Schadenfall allerdings oft bei der praxisbesitzenden Person oder der Klinik mitversichert. 
Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Zahnärzte und Zahnärztinnen ist zwar nicht zwingend erforderlich, dennoch empfiehlt sich für Assistenzärzte, Assistenzärztinnen und Angestellte im zahnmedizinischen Bereich eine ausreichende private Vorsorge. Hierfür kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer privaten Krankenversicherung, einer Unfallversicherung oder Rentenversicherung sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Versicherungen für zahnärztliche Fachkräfte.
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Sicherheit in der Zahntechnik
Als selbstständige Unternehmer:in in der Zahnmedizin unterliegen auch Zahntechniker:innen finanziellen unternehmerischen Risiken bei ihrer Tätigkeit. Ein umfassender Versicherungsschutz ist deshalb wichtig.
Ebenso wie der Zahnarzt oder die Zahnärztin sind auch Sie als Zahntechniker:in im beruflichen Alltag durch die Bedienung teurer technischer Geräte und komplexer Maschinen im Labor sowie hohen Erwartungen von Patienten und Patientinnen herausgefordert. Im Falle eines Fehlers können schnell hohe Kosten entstehen. Daher sollten sich auch zahntechnische Betriebe mit entsprechenden Versicherungen und Leistungen vor beruflichen Risiken ausreichend schützen. Hier sind vor allem die Haftpflichtversicherung, die Inhaltsversicherung und die  Firmen-Rechtschutzversicherung sehr relevant. Sie bilden einen Basis-Schutz, der viele Schäden versichert und je nach Bedarf durch zusätzliche Versicherungen erweitert werden kann.
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Beispiele aus der Praxis
Typische Fälle aus dem Alltag von Beschäftigten in der Zahntechnik, in denen die entstehenden Kosten durch den passenden Versicherungsschutz abgedeckt werden.

Zusätzlich können Zahntechniker:innen ihren Schutz mit passenden Versicherungen erweitern: 

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Abgesichert gegen viele Risiken
Ob zahnmedizinisch oder zahntechnisch beschäftigt – die Tätigkeiten in der Zahnmedizin und in der Zahntechnik erfordern einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

Als Zahnmediziner:in unterliegen Sie stets dem Risiko, dass durch einen Fehler während Ihrer beruflichen Tätigkeit die Patienten oder Patientinnen zu Schaden kommen. Stellen Sie beispiels­weise eine falsche Diagnose oder müssen eine Fehl­behand­lung verantworten, können hohe Schaden­ersatz­forderungen auf Sie zukommen. Ohne den richtigen Versicherungs­schutz haften Sie im schlimmsten Fall mit Ihrem Privat­vermögen. Deshalb ist die Berufs­haftpflicht­versicherung für Zahnärzte und Zahnärztinnen mit eigener Praxis gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögens­schäden ab. In vielen Fällen kann eine zusätzliche Absicherung für Praxis und Angestellte durch weitere wichtige Versicherungen sinnvoll sein. 

Ob leitende oder angestellte zahnärztliche Fachkraft oder kurz vor der Gründung einer Praxis: Mit der Allianz können Zahnärzte und Zahnärztinnen Ihren Schutz je nach Bedarf individuell zusammenstellen und von einer maßgeschneiderten Versicherungs­lösung profitieren.

Eine pauschale Kosten­angabe ist bei den Versicherungen aufgrund der Individual­isierungs­möglich­keiten allerdings nicht möglich. Die Versicherungs­prämien werden z. B. von der Versicherungs­art, dem Risiko sowie der finalen Höhe der Deckungs­summe beeinflusst. Wir beraten Sie dazu gerne.

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