Allianz Architekten-Versicherung | Architekt baut an einem Architekturmodell.
Sicher planen und bauen

Architekten­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Große Verant­wortung: Ob Planung und Aus­führung von Bau­projekten, Unter­stützung des Bau­herren im Vergabe­verfahren oder die Durch­führung der Bau­über­wachung: Archi­tekten und Archi­tektinnen haben einen viel­fältigen Aufgaben­bereich.
  • Haftungsrisiko: Schnell kann eine kleine Un­acht­samkeit oder ein Versehen, etwa bei der Bau­planung oder Bau­über­wachung, zu einem Schaden­fall führen.
  • Schutz für Architektinnen und Architekten: Eine aus­reichende Ab­sicherung gegen Berufs­risiken ist daher unbe­dingt not­wendig. Eine ent­sprechende Haftpflicht­versicherung bzw. Berufs­haftpflicht ist in manchen Bundes­ländern sogar gesetz­lich vorge­schrieben.
  • Individuell abgesichert: Mit der Architekten­versicherung der Allianz können Sie sich Ihr indivi­duelles Versicherungs­paket zusammen­stellen und die Berufs­haftpflicht für Archi­tektinnen und Archi­tekten mit weiteren wichtigen Versicherungen kombinieren.

 

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Umfassender Versicherungs­schutz
Der Architekten-Berufs­alltag ist viel­fältig und bietet eine Viel­zahl an kreativen und gestal­terischen Möglich­keiten. Er ist jedoch auch sehr anspruchs­voll und risiko­reich. So tragen Archi­tekten und Archi­tektinnen z. B. im Rahmen ihrer Tätig­keit als Bau­planer:innen und in der Bau­leitung viel Verant­wortung. Es reicht ein kleiner Zahlen­dreher im Plan oder eine Unauf­merksamkeit bei der Bau­über­wachung – prompt sehen Sie sich hohen Schaden­ersatz­forderungen gegen­über. Umso wichtiger ist ein ausreichender Versicherungs­schutz. 

Folgende Versicherungen sollten in jedem Fall Teil Ihrer indivi­duellen „Architekten­versicherung“ sein:

Doch was, wenn Ihnen persön­lich etwas passiert? Wenn Sie auf einer Bau­stelle unglück­lich stürzen und verletzt werden? Und wie haben Sie sich Ihren Ruhe­stand als Selbst­ständige:r vorge­stellt, nachdem Sie meist keine oder nur geringe gesetz­liche Renten­ansprüche geltend machen können? Sorgen Sie für diese und andere Fälle vor und denken Sie über den Abschluss der folgenden privaten Versicherungen für Archi­tektinnen und Archi­tekten nach:

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Ab­sicherung nach dem Bau­kasten­prinzip
Sie suchen als Architekt:in nach der opti­malen Absicherung im Schaden­fall und wollen im Berufs­alltag mit gutem Gewissen Ihrer Arbeit nach­gehen? Dann gehen Sie mit der Allianz Architekten­versicherung auf Nummer sicher! Stellen Sie sich Ihr maßge­schneidertes Versicherungs­paket nach dem Baukasten­prinzip zusammen und richten Sie die einzelnen Versicherungen für Sie als Architekt:in speziell auf Ihre Berufs­risiken aus.

Was in jedem Fall in Ihrem Versicherungs­paket enthalten sein sollte: eine Architekten­haftpflicht­versicherung. Diese Berufs­haft­pflicht der Allianz ist nicht nur für Architekten und Archi­tektinnen unver­zichtbar, sondern bietet einen indivi­duellen Versicherungs­schutz für viele Berufs­gruppen. Sie lässt sich optimal z. B. mit einer Rechtsschutz- oder Inhalts­versicherung kombi­nieren und je nach beruf­licher Tätigkeit deckt die Berufs­haftpflicht für Archi­tektinnen und Architekten folgende Arten von Schäden ab:

  • Personenschäden 
  • Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
  • Schäden durch Umwelt­ein­wirkungen wie z. B. ein Brand- oder Explosionsschaden

Für viele freie Berufe, wie Architekten, aber auch Ärztinnen oder Apotheker­:innen, ist eine ausreichende Haftpflicht­abdeckung ihrer Berufs­tätigkeit sogar gesetz­lich vorge­schrieben. Dabei ist es uner­heblich, ob Sie als Architekt:in tatsächlich frei­beruflich bzw. selbst­ständig tätig sind oder ein eigenes Architektur­büro betreiben. Da Architekten und Architektinnen in der Regel auch mit ihrem Privat­vermögen und ihrem zukünftigen Verdienst haften, lohnt sich gerade im Immobilien­bereich eine Architekten­haftpflicht­versicherung in jedem Fall.

Der Tätigkeits­bereich als Architekt:in ist vielfältig, das Aufgaben­feld äußerst komplex. So unter­schiedlich die beruf­lichen Anforderungen an Stadt­planer, Bauleiter­innen, Innen­architekten oder Garten- und Landschafts­architekt:in sind, so unter­schied­lichen Risiken sind sie im Berufs­alltag ausgesetzt.

Beispiele für Schaden­fälle:

  • Eine Landschafts­architektin hat bei der Planung eines Außen­bereiches das einbezogene Bau­material nicht auf dessen Brauch­barkeit hinsichtlich des konkreten Verwendungs­zwecks überprüft.
  • Ein Architekt muss sich mit An­sprüchen wegen Bau­mängeln aufgrund unzu­reichender Bau­überwachung auseinander­setzen.
  • Eine Innen­architektin soll sich für Risse an den Wänden infolge einer Fehl­einschätzung der Bau­substanz verantworten.

Bei Schaden­fällen unterstützt Sie die Architekten­haftpflicht­versicherung mit folgenden Leistungen:

  • Prüfung von Ansprüchen – gerecht­fertigt oder nicht? 
  • Zahlung berech­tigter Schaden­ersatz­forderungen, schnell und zuver­lässig
  • Abwehr unbe­rechtigter oder über­höhter Ansprüche, notfalls vor Gericht
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Zusätz­liche Ab­sicherung
Warum welche Architekten­versicherung sinn­voll ist und welche Leistungen im Einzelfall abge­deckt werden, möchten wir Ihnen in den folgenden Abschnitten näher vorstellen:
Firmen-Rechtsschutz

Die wohl häufigsten Gründe für einen Rechts­streit mit Archi­tektinnen und Architekten: Bau­herren halten das verein­barte Architekten­honorar für unbe­rechtigt und weigern sich beharrlich, für Ihre Leistungen zu zahlen. Auch, wenn z. B. ein konkurrierendes Architekten­büro Sie wegen irre­führender Angaben auf Ihrer Homepage verklagt, können Sie sich plötzlich ungewollt in einem Rechts­streit wiederfinden.

Damit solche Rechts­streitigkeiten im schlimmsten Fall nicht Ihre Existenz als selbst­ständige:r bzw. frei­beruf­liche:r Architekt:in oder sogar die Zukunft Ihres ganzen Architektur­büros bedrohen, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechts­schutz­versicherung. Die Allianz Firmen-Rechts­schutz erstattet Ihnen als Versicherungs­nehmer:in im Streit­fall die Gerichts- und Anwalts­kosten sowie Gebühren und Auslagen für Sach­verständige und Zeugen.

  • Damit es gar nicht erst zu einem Gerichts­streit kommt, stellen wir Ihnen un­abhängige Media­torinnen und Media­toren zur Seite, um geeignete Streit­fragen außer­gerichtlich zu klären.
  • Über unser kosten­freies Rechts­schutz-Service-Telefon stehen Ihnen zudem rund um die Uhr erfahrene und spezia­lisierte Anwälte und Anwältinnen in allen Rechts­fragen für eine Erst­beratung zur Verfügung.

Ergänzen Sie Ihre Firmen-Rechts­schutz­versicherung um eine Privat-Rechts­schutz, sind nicht nur Sie als Firmen­inhaber:in und Ihre Angestellten, sondern auch Ihre Familien­mitglieder mit versichert.

 

Inhaltsversicherung

Als Architekt:in wissen Sie am besten, wie ärger­lich und kost­spielig es ist, wenn ein Wasser­schaden im frisch renovierten Haus Ihres Kunden die gesamte Einrichtung des Erd­geschosses zerstört. Oder welchen Aufwand es bedeutet, die gerade einge­weihten Büros einer Gewerbe­immobilie nach einem Brand mit größeren Lösch­arbeiten wieder nutzbar zu machen. Doch was, wenn Sie selbst bzw. Ihr Architektur­büro von einem solchen Schaden­fall betroffen sind?

Mit einer gewerb­lichen Inhalts­versicherung schützen Sie Ihr Mobiliar, Ihre kauf­männische und tech­nische Einrichtung sowie Maschinen, Waren und Vorräte bis zur indivi­duell verein­barten Versicherungs­summe vor Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Sturm/Hagel, Einbruch­diebstahl und Elementar­ereignisse .

Im Schaden­fall über­nimmt die Allianz Reparatur oder Ersatz der entstandenen Sach­schäden, auch die Erstattung von Bargeld bis 30.000 Euro – je nach Aufbe­wahrungsart bzw. Behältnis. Neben der Über­nahme von Feuer­lösch­arbeiten, Aufräum- und Abbruch­arbeiten besonders für Architekten und Archi­tektinnen interessant: die Wieder­herstellung von Akten und Plänen, die Sie beispiels­weise im Rahmen der Planung und Umsetzung großer Bauprojekte in Ihren Büro­räumen aufbewahren.

Für einen maßge­schneiderten Versicherungs­schutz Ihres Architektur­büros können Sie folgende Sicherheits- bzw. Gefahren­bausteine abschließen:

  • Glasbruch und Werbeanlagen
  • Zusatzdeckung für die Betriebstechnik
  • Software
  • Transport, z. B. von Werkzeug und Maschinen

 

Cyberversicherung

In den letzten Jahren wurden deutsche Unter­nehmen zunehmend Opfer von Cyber-Sicherheits­vorfällen und Internet­kriminalität – allein 2019 entstand ein Gesamt­schaden von 102,9 Milliarden Euro.

Die Digitalisierung hat auch bei Architekten und Bauzeichnerinnen längst Einzug erhalten. Baupläne und Gebäude­ansichten werden heute meist digital erstellt, statische Berech­nungen erfolgen in bestimmten Software-Programmen. Kunden­kommunikation, Auftrags­abwicklung und Abrechnung laufen per E-Mail über entsprechende Online-Portale. Fluch und Segen zugleich, denn bei aller Effizienz steigt gleich­zeitig die Anfälligkeit für Cyber-Attacken wie Hacking und Pishing, Datenschutz­verletzungen oder den Verlust von Kunden- und Projektdaten.

Der Allianz CyberSchutz schützt Sie als Versicherungs­nehmer:in sowie Ihr Unter­nehmen umfassend gegen Cyber-Risiken. Wir unter­stützen Sie über den Schaden­fall hinaus mit umfang­reichen Service­angeboten und Präventions­maßnahmen. 

Quelle: Studie des Digitalverbandes Bitkom e.V., Stand: 11/2019.

  • Cyber-Haftpflicht: Prüfung der Haftungs­ansprüche im Schaden­fall, Kosten­übernahme bei Vertraulichkeits- oder Netzwerksicherheits­verletzungen
  • Schutz bei Eigenschäden: Übernahme der Kosten bei Hacker­angriffen, Cyber-Erpressung, System-Wieder­herstellung und entgangenen Gewinnen bei Betriebs­unterbrechung
  • Verfahrensrechtsschutz: Absicherung bei behördlichen Verfahren und Schaden­ersatz­forderungen, z. B. aus Datenschutz­verletzungen 
  • Krisenmanagement: Individueller Krisenplan, IT-Sicherheits­trainings und Betreuung durch Cybercrime-Fachleute

 

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FAQ

Was kostet der Abschluss einer Architektenversicherung?

Wie hoch die Kosten der Versicherung für Archi­tektinnen und Architekten sind, lässt sich nicht pauschal beant­worten. Die Höhe der Beiträge für Ihre Berufs­haftpflicht­versicherung und weitere Versicherungen ist abhängig vom gewählten Leistungs­umfang und Ihrem individuell zusammen­gestellten Versicherungs­paket. Grundsätzlich hängen die Kosten von der Versicherungs­art, dem beruf­lichen Risiko, der vereinbarten Selbst­beteiligung im Schaden­fall sowie der Höhe der Deckungs­summe ab.

Besteht die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Architektinnen?

Die Berufs­ordnung sieht eine Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure und Archi­tektinnen verpflichtend vor. Die Berufs­haftpflicht­versicherung schützt selbst­ständige und frei­beruf­liche Architekten und Archi­tektinnen davor, die Kosten für Schäden Dritter selbst tragen zu müssen. Die Architekten­haftpflicht­versicherung der Allianz deckt auf den indivi­duellen Bedarf und die Risiken Ihrer Berufs­gruppe abgestimmt Personen­schäden, Sach- und Umwelt­schäden sowie Vermögens­schäden infolge eines Personen- oder Sachschadens. Weitere Auskünfte zur Versicherungs­pflicht erhalten Archi­tektinnen und Architekten bei der zuständigen Berufs­kammer ihres jeweiligen Bundes­landes.

Welche Architektinnen und Architekten werden von der Allianz versichert?

Grundsätzlich steht die Architekten­versicherung bei der Allianz allen Zugehörigen der Berufs­gruppe offen, einige Risiken werden von uns gesondert geprüft. Die Allianz Berufs­haftpflicht­versicherung schützt Sie und Ihre Angestellten mit individuell auf Ihre Berufs­gruppe abgestimmten Leistungen. 

Ist die Architektenversicherung auch für Handwerker:innen mit einschlägiger Berufserfahrung geeignet?

Bestimmte planerische Leistungen, die im Rahmen der Baubetreuung in der Regel von Archi­tektinnen und Architekten über­nommen werden, können bei kleineren Projekten und bestimmten Voraus­setzungen auch von entsprechend quali­fizierten selbst­ständigen Hand­werkern und Hand­werker­innen oder Handwerks­betrieben mit über­nommen werden. In solchen Fällen bieten wir Hand­werkern und Hand­werker­innen über die Betriebs­haftpflicht­versicherung einen ent­sprechenden Versicherungs­schutz.  Unter dem folgenden Link erfahren Sie mehr zum Thema Handwerker-Versicherungen.
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