Was in jedem Fall in Ihrem Versicherungspaket enthalten sein sollte: eine Architektenhaftpflichtversicherung. Diese Berufshaftpflicht der Allianz ist nicht nur für Architekten unverzichtbar, sondern bietet einen individuellen Versicherungsschutz für viele Berufsgruppen. Sie lässt sich optimal z. B. mit einer Rechtsschutz- oder Inhaltsversicherung kombinieren und je nach beruflicher Tätigkeit deckt die Berufshaftpflicht für Architekten folgende Arten von Schäden ab:
- Personenschäden
- Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
- Schäden durch Umwelteinwirkungen wie z. B. ein Brand- oder Explosionsschaden
Für viele freie Berufe, wie Architekten, aber auch Ärzte oder Apotheker, ist eine ausreichende Haftpflichtabdeckung ihrer Berufstätigkeit sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als Architekt tatsächlich freiberuflich bzw. selbstständig tätig sind oder ein eigenes Architekturbüro betreiben. Da Architekten in der Regel auch mit ihrem Privatvermögen und ihrem zukünftigen Verdienst haften, lohnt sich gerade im Immobilienbereich eine Architektenhaftpflichtversicherung in jedem Fall.
Welche Risiken sind über eine Berufshaftpflicht überhaupt versichert?
Der Tätigkeitsbereich eines Architekten ist vielfältig, sein Aufgabenfeld äußerst komplex. So unterschiedlich die beruflichen Anforderungen an Stadtplaner, Bauleiter, Innenarchitekten oder Garten- und Landschaftsarchitekt sind, so unterschiedlichen Risiken sind sie im Berufsalltag ausgesetzt. Hier einige Beispiele:
- Ein Landschaftsarchitekt hat bei der Planung eines Außenbereiches das einbezogene Baumaterial nicht auf dessen Brauchbarkeit hinsichtlich des konkreten Verwendungszwecks überprüft.
- Ein Architekt muss sich mit Ansprüchen wegen Baumängeln aufgrund unzureichender Bauüberwachung auseinandersetzen.
- Eine Innenarchitektin soll sich für Risse an den Wänden infolge einer Fehleinschätzung der Bausubstanz verantworten.
In diesen und vielen anderen Schadenfällen unterstützt Sie die Architektenhaftpflichtversicherung mit folgenden Leistungen:
- Prüfung von Ansprüchen – gerechtfertigt oder nicht?
- Zahlung berechtigter Schadenersatzforderungen, schnell und zuverlässig
- Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche, notfalls vor Gericht