Versicherungen für Lehrer: Auf den Punkt gebracht
- Lehrer und Referendare tragen große Verantwortung für das Wohlergehen anderer und benötigen deshalb einen besonderen Versicherungsschutz.
- Für Beamte im Schuldienst gelten andere gesetzliche Regelungen als für angestellte Lehrer.
- Zum Beispiel können verbeamtete Lehrer bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung von der Beihilfe ihres Dienstherrn profitieren.
- Die Allianz bietet für Sie als Lehrer, Lehramtsanwärter oder Referendar spezielle und umfassende Lehrerversicherungen, die gezielt auf die Anforderungen und Risiken Ihres Berufes zugeschnitten sind.
Welche Versicherungen sind für Lehrer sinnvoll?
Folgende Versicherungen sind für Lehrer besonders geeignet:
Versicherungsschutz an das individuelle Arbeitsverhältnis angepasst


Versicherungen für freiberufliche Lehrer
Versicherungen für verbeamtete Lehrer
Dienstunfähigkeitsversicherung als essenzielle Versicherung für verbeamtete Lehrer
Die Dienstunfähigkeitsversicherung gilt für verbeamtete Lehrer als essenziell und wird sogar vom Staat empfohlen. Kann ein Beamter auf Lebenszeit aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Probleme seinen Lehrerberuf nicht mehr ausüben, darf sein Dienstherr ihn wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand schicken. Dieser Fall kann eintreten noch bevor ein Arzt eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert hat. Hoher Lärmpegel, Konflikte mit Schülern und permanenter Druck von Seiten der Eltern können die Gesundheit beeinträchtigen. Häufige Ursache für Dienstunfähigkeit bei Lehrern sind zum Beispiel Depressionen und Burnout.
Diese Erkrankungen können zur Dienstunfähigkeit führen:
- Psychische Erkrankungen
- Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparates
- Herzerkrankungen
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen des Nervensystem
- Erkrankungen der Augen und Ohren
- Sonstige Erkrankungen
Wird ein Beamter auf Lebenszeit bei allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt, hat er jedoch grundsätzlich erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts steigt zudem mit den Dienstjahren und ist insbesondere bei jüngeren Beamten oft nicht ausreichend, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Versorgungslücke schließen. Vor allem Referendare und junge Beamte sollten sich daher frühzeitig um den Abschluss einer Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung kümmern.
Beispiel für die Versorgungslücke im Fall der Dienstunfähigkeit bei einem verbeamteten Lehrer:
Das bisherige monatliche Einkommen des Lehrers liegt bei 2.900 € (netto). Nach einer festgestellten Dienstunfähigkeit erhält er ein Ruhegehalt von 1.600 € (netto). Die Differenz zum ursprünglichen Nettogehalt liegt bei 1.300 €. Das ist die Versorgungslücke, die durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden sollte.
Wichtig ist bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, dass eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten ist. Die Dienstunfähigkeitsklausel regelt, in welchen Fällen Beamte Leistungen bekommen. Nur mit einer echten DU-Klausel sind Sie vollumfänglich abgesichert, das heißt, der Versicherer verzichtet auf eine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Die Tatsache, dass Ihr Dienstherr Sie in den Ruhesstand geschickt hat, reicht aus, um die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherungen zu erhalten.
Diensthaftpflichtversicherung für verbeamtete Lehrer
Die Diensthaftpflichtversicherung, auch private Berufshaftpflichtversicherung genannt, ist für verbeamtete Lehrer sehr wichtig, um sich vor Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen bei selbstverschuldeten Schäden zu schützen.
Die Haftung Beamter ist im Grundgesetz wie folgt geregelt:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadenersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“ (Art. 34 GG)
Das bedeutet, dass der Dienstherr in erster Linie für den Schadenersatz verantwortlich ist, er kann jedoch den Lehrer unter bestimmten Voraussetzungen in die Verantwortung nehmen.
In diesen Fällen schützt Sie eine Versicherung für Lehrer
Versicherungen für Lehramtsanwärter und Referendare

Diensthaftpflichtversicherung für Lehramtsanwärter und Referendare
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehramtsanwärter und Referendare
Rechtsschutzversicherungen für alle Lehrer


Rechtsschutzversicherung (inkl. Straf-Rechtsschutz) bietet bereits im Vorfeld eine Rechtsberatung und übernimmt bei einem Rechtsstreit unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten. Als angestellter oder verbeamteter Lehrer bieten wir Ihnen unsere private Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie Ihre Lehrtätigkeit selbstständig ausüben könne Sie bei der Allianz mit unserem Firmenrechtsschutz die beruflich selbstständige Tätigkeit und die private Rechtsschutzversicherung kombinieren. In jedem Fall können Sie auch Ihre Familienangehörigen mitversichern.
Weitere Fragen zum Versicherungsschutz für Lehrer
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Wieso brauchen Lehrer spezielle Versicherungen?
Als Lehrer sind Sie besonderen Berufsrisiken ausgesetzt. Sie tragen Verantwortung für eine große Anzahl an Schülern, für die Klassenräume und Unterrichtsmaterialien. Sie sind permanent einem hohen Lärmpegel, herausfordernden Schülern und dem Druck der Eltern ausgesetzt. Manchmal kommen noch Konflikte mit dem Dienstherrn oder Kollegen hinzu. Das kann sich belastend auf Ihre Gesundheit auswirken. Gleichzeitig sind Sie ständig dem Risiko ausgesetzt, durch grobe Fahrlässigkeit, zum Beispiel durch Verletzung der Aufsichtspflicht, einen Schaden zu verursachen, für den Ihr Dienstherr Sie haftbar machen kann. Sie sollten daher wichtige Versicherungen wie die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung, die Diensthaftpflichtversicherung sowie – als freiberuflicher Lehrer – die Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung Ihrer beruflichen Tätigkeit in Erwägung ziehen. -
Worauf muss man als Lehrer bei der Auswahl der passenden Versicherung achten?
Bei der Auswahl der passenden Versicherungen sollten Lehrer darauf achten, dass diese umfassend auf die Besonderheiten ihres Berufes ausgerichtet sind. Dabei gibt es unterschiedliche Bedürfnisse von verbeamteten, angestellten und freiberuflichen Lehrern, die bei der Auswahl der Versicherungen eine Rolle spielen. Bei der Haftpflichtversicherung ist u. a. wichtig, dass die Diensthaftpflicht und der Verlust von Dienstschlüsseln eingeschlossen sind. -
Welche Kosten kommen als Lehrer bei der Versicherung auf mich zu?
Die Kosten hängen u. a. von der gewählten Versicherung, dem Umfang der Leistungen (vereinbarten Versicherungssummen) und einer möglichen Selbstbeteiligung ab. Beim Abschluss mehrerer Allianz Produkte können Sie außerdem von attraktiven Kombi-Vorteilen profitieren. Wir beraten Sie dazu gerne.