Ein Lehrer steht im Klassenraum vor einer Tafel und spricht mit mehreren älteren Schülern und Schülerinnen.
Versicherungs­schutz für Beamte, Referendarinnen und Lehramts­anwärter

Wichtige Ver­sicherungen für Lehrer:innen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Lehrer:innen und Lehrkräfte im Refrendariat tragen große Verantwortung für das Wohlergehen anderer und benötigen deshalb einen besonderen Versicherungsschutz.
  • Für verbeamtete Lehrer:innen im Schuldienst gelten andere gesetzliche Regelungen als für angestellte Lehrkräfte.
  • Zum Beispiel können verbeamtete Lehrer:innen bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung von der Beihilfe ihres Dienstherrn profitieren.
  • Die Allianz bietet für Sie als Lehrkraft, Lehramtsanwärter:in oder Referendar:in spezielle und umfassende Lehrerversicherungen, die gezielt auf die Anforderungen und Risiken Ihres Berufes zugeschnitten sind.
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Wichtiger Schutz im Schul­dienst
Der Lehrerberuf birgt einige Besonderheiten, die Einfluss auf Ihren Versicherungsbedarf haben. Für alle Schäden, die durch Ihr eigenes Verschulden entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen haftbar gemacht werden. Um diese Fälle abzusichern, gibt es für Beamte und Beamtinnen eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung: die sogenannte Diensthaftpflichtversicherung, auch private Berufshaftpflichtversicherung genannt. Im Idealfall ist in dieser Lehrerhaftpflicht auch der Verlust der Schulschlüssel abgedeckt. Als verbeamtete Lehrkraft sehen Sie sich neben einer Berufsunfähigkeit auch der Möglichkeit einer Dienstunfähigkeit ausgesetzt. Sie tritt dann ein, wenn der Dienstherr entscheidet, dass eine verbeamtete Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine Dienstunfähigkeit kann also eintreten, ohne dass die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit gegeben sind. Um dieses Risiko abzusichern, ist eine Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung  sinnvoll.
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Ver­beamtete und an­gestellte Lehrer:innen
In einigen Fällen gibt es beim Versicherungsschutz einen Unterschied zwischen verbeamteten und nicht verbeamteten Lehrer:innen. So werden gerade bei der Kranken- und Dienst­unfähigkeits­versicherung relevante Unterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften gemacht. Auch die private Altersvorsorge weist Besonderheiten für die jeweilige Gruppe auf.
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Als selbstständige Lehrkraft richtig ab­gesichert
Als freiberufliche Lehrkraft tragen Sie die ebenso große Verantwortung wie Ihre verbeamteten und angestellten Kolleginnen und Kollegen, sind aber größeren beruflichen Risiken ausgesetzt, da Sie im Schadenfall mitunter nicht ausreichend über den Arbeitgeber abgesichert sind. Eine entsprechende private Absicherung ist deshalb ratsam. Für den Fall, dass Sie den anspruchsvollen Beruf als Lehrer:in aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben können, ist die Absicherung über eine zuverlässige Berufsunfähigkeitsversicherung für freiberufliche Lehrer:innen sehr wichtig, um im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell geschützt zu sein. Bei der Altersvorsorge sollten Sie als Freiberufler:in die drohende Versorgungslücke im Alter schließen und beispielsweise eine Private Rentenversicherung in Erwägung ziehen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für freiberufliche Lehrer:innen ebenfalls sehr sinnvoll, um sich bei Ihrer Tätigkeit gegen existenzbedrohende Schadenersatzforderungen abzusichern, falls Schüler:innen oder andere Personen durch Ihr Handeln Schaden nehmen.  Die Berufshaftpflicht schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen, die von Ihnen verursachte Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden haben können.
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Beamte und Beamtinnen
Ob Sie bereits verbeamtet sind oder nicht, kann Auswirkungen auf die Wahl Ihrer Versicherungen und deren Konditionen haben. So haben Sie als Beamtin oder Beamter Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung durch Ihren Dienstherrn. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Bundesland und der Anzahl beihilfeberechtigter Personen in Ihrem Haushalt ab. Grundsätzlich können Sie als verbeamtete Lehrkraft zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Versicherung (GKV) wählen. Wenn Sie sich für die GKV entscheiden, verfällt jedoch der Anspruch auf Beihilfe. Werden Sie durch Ihren Dienstherrn aufgrund gesundheitlicher Probleme als dienstunfähig eingestuft, bekommen Sie ein Ruhegehalt. Als Beamter oder Beamtin auf Lebenszeit haben Sie bei allgemeiner Dienstunfähigkeit jedoch grundsätzlich erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts steigt zudem mit den Dienstjahren und reicht deshalb bei jüngeren Beamten und Beamtinnen oft nicht aus. Wenn Sie diese Versorgungslücke schließen möchten, sollten Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Auch beim Thema Altersvorsorge sollten verbeamtete Lehrkräfte private Vorkehrungen treffen. Die Beamtenpension, auch Ruhegehalt genannt, beträgt maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung gilt für verbeamtete Lehrer:innen als essenziell und wird sogar vom Staat empfohlen. Kann ein Beamter oder eine Beamtin auf Lebenszeit aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Probleme den Beruf nicht mehr ausüben, darf der Dienstherr die betreffende Person wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand schicken. Dieser Fall kann eintreten noch bevor ein Arzt eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert hat. Hoher Lärmpegel, Konflikte mit Schülern und permanenter Druck von Seiten der Eltern können die Gesundheit beeinträchtigen. Häufige Ursache für Dienstunfähigkeit bei Lehrkräften sind zum Beispiel Depressionen und Burnout.

Diese Erkrankungen können zur Dienstunfähigkeit führen: 

  • Psychische Erkrankungen
  • Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Herzerkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Erkrankungen des Nervensystem
  • Erkrankungen der Augen und Ohren
  • Sonstige Erkrankungen

Wird eine Beamtin oder ein Beamter auf Lebenszeit bei allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt, so hat diese Lehrkraft grundsätzlich erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts steigt zudem mit den Dienstjahren und ist insbesondere bei jüngeren verbeamteten Lehrkräften oft nicht ausreichend, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Versorgungslücke schließen. Vor allem jüngere Lehrkräfte im Refrendariat sollten sich daher frühzeitig um den Abschluss einer Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung kümmern.

Beispiel für die Versorgungslücke im Fall der Dienstunfähigkeit bei einer verbeamteten Lehrkraft:

Das bisherige monatliche Einkommen der Lehrkraft liegt bei 2.900 € (netto). Nach einer festgestellten Dienstunfähigkeit erhält sie ein Ruhegehalt von 1.600 € (netto). Die Differenz zum ursprünglichen Nettogehalt liegt bei 1.300 €. Das ist die Versorgungslücke, die durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden sollte.

Wichtig ist bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, dass eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten ist. Die Dienstunfähigkeitsklausel regelt, in welchen Fällen verbeamtete Lehrkräfte Leistungen bekommen. Nur mit einer echten DU-Klausel sind Sie vollumfänglich abgesichert, das heißt, der Versicherer verzichtet auf eine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Die Tatsache, dass Ihr Dienstherr Sie in den Ruhestand geschickt hat, reicht aus, um die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherungen zu erhalten.

Quelle: Lehrer-Kompass/Studie der Universität Erlangen (2015) 

Die Diensthaftpflichtversicherung, auch private Berufshaftpflichtversicherung genannt, ist für verbeamtete Lehrer:innen sehr wichtig, um sich vor Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen bei selbstverschuldeten Schäden zu schützen.

Die Haftung von Beamtinnen und Beamten ist im Grundgesetz wie folgt geregelt:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadenersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“ (Art. 34 GG)

Das bedeutet, dass der Dienstherr in erster Linie für den Schadenersatz verantwortlich ist, er kann jedoch die Lehrkraft unter bestimmten Voraussetzungen in die Verantwortung nehmen.

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Versicherungs­schutz im Referen­dariat
Generell haben Referendare und Lehramtsanwärterinnen einen ähnlichen Versicherungsanspruch wie verbeamtete oder angestellte Lehrer:innen. Besonders empfehlenswert sind die Anwartschaftsversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung sowie die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.
 
Wie bei verbeamteten Lehrkräften gilt auch bei Lehramtsanwärtern und Referendarinnen: Bei grober Fahrlässigkeit kann der Dienstherr die Lehrkraft zur Verantwortung ziehen. Die Kosten entstandener Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss dann die Referendarin oder der Lehramtsanwärter selbst tragen. Um sich vor möglichen Forderungen in Millionenhöhe zu schützen, sollten Sie eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Da Sie auch im Referendariat möglicherweise schon einen Schulschlüssel ausgehändigt bekommen, sollte die Diensthaftpflichtversicherung auch das Schlüsselverlustrisiko mit abdecken.
Bereits im Studium oder Referendariat kann es vorkommen, dass eine Lehrkraft aufgrund gesundheitlicher Probleme berufs- bzw. dienstunfähig wird. In diesem Fall sind Sie mit einer Kombination aus Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung umfassend geschützt, da der BU-Schutz Sie bereits als Student:in absichert, wenn Sie noch nicht im Schuldienst tätig sind. Für Referendare und Referendarinnen ist der Schutz gegen eine Dienstunfähigkeit ebenfalls wichtig, da sie meist nur auf Probe oder Widerruf verbeamtet sind und damit keine ausreichende Absicherung über den Dienstherrn bei einer Dienstunfähigkeit besteht. Für eine Beamtin oder einen Beamten auf Lebenszeit zahlt der Dienstherr im Fall der Dienstunfähigkeit in der Regel erst nach 5 Dienstjahren ein Ruhegehalt. Bei Lehrkräften im Referendariat ohne Versicherungsschutz, bricht meist das komplette Einkommen im Falle einer Dienstunfähigkeit weg. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung versichert Ihr Einkommen und bietet Schutz für Ihre Existenz. Wichtig: Den vollen Versicherungsschutz erhalten Beamte und Beamtinnen nur mit einer echten Dienstunfähigkeits­klausel (DU-Klausel). Dabei folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und verzichtet auf eine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit.
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Versicherungs­schutz sinnvoll erweitern

Neben dem privaten Risiko von Rechtsstreitigkeiten sehen sich Lehrer:innen immer häufiger auch mit rechtlichen Problemen im Beruf konfrontiert: Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn, Verzögerungen der Verbeamtung, Anzeigen wegen angeblicher Körperverletzung oder Verletzung der Aufsichtspflicht durch Eltern zählen beispielsweise dazu. Im Falle eines Rechtsstreits können so schnell hohe Kosten entstehen, die im schlimmsten Fall sogar die eigene Existenz bedrohen können.

Unsere Rechtsschutzversicherung (inkl. Straf-Rechtsschutz) bietet bereits im Vorfeld eine Rechtsberatung und übernimmt bei einem Rechtsstreit unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten. Als angestellte oder verbeamtete Lehrkraft bieten wir Ihnen unsere private Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie Ihre Lehrtätigkeit selbstständig ausüben, können Sie bei der Allianz mit unserem Firmenrechtsschutz die beruflich selbstständige Tätigkeit und die private Rechtsschutzversicherung kombinieren. In jedem Fall können Sie auch Ihre Familienangehörigen mitversichern.

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FAQ

Wieso brauchen Lehrer:innen spezielle Versicherungen?

Als Lehrer:in sind Sie besonderen Berufsrisiken ausgesetzt. Sie tragen Verantwortung für eine große Anzahl an Schülerinnen und Schülern, für Klassenräume und Unterrichtsmaterialien. Sie sind permanent einem hohen Lärmpegel, herausfordernden Situationen und dem Druck der Eltern ausgesetzt. Manchmal kommen noch Konflikte mit dem Dienstherrn oder dem Kollegium hinzu. Das kann sich belastend auf Ihre Gesundheit auswirken. Gleichzeitig sind Sie ständig dem Risiko ausgesetzt, durch grobe Fahrlässigkeit, zum Beispiel durch Verletzung der Aufsichtspflicht, einen Schaden zu verursachen, für den Ihr Dienstherr Sie haftbar machen kann. Sie sollten daher wichtige Versicherungen wie die Berufs- und Dienst­unfähigkeits­versicherung, die Dienst­haftpflicht­versicherung sowie – als freiberufliche Lehrkraft – die Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung Ihrer beruflichen Tätigkeit in Erwägung ziehen.

Worauf muss man als Lehrer:in bei der Auswahl der passenden Versicherung achten?

Bei der Auswahl der passenden Versicherungen sollten Lehrer:innen darauf achten, dass diese umfassend auf die Besonderheiten ihres Berufes ausgerichtet sind. Dabei gibt es unterschiedliche Bedürfnisse von verbeamteten, angestellten und freiberuflichen Lehrkräften, die bei der Auswahl der Versicherungen eine Rolle spielen. Bei der Haftpflichtversicherung ist u. a. wichtig, dass die Diensthaftpflicht und der Verlust von Dienstschlüsseln eingeschlossen sind.

Welche Kosten kommen bei der Versicherung für Lehrkräfte auf mich zu?

Die Kosten hängen u. a. von der gewählten Versicherung, dem Umfang der Leistungen (vereinbarten Versicherungssummen) und einer möglichen Selbstbeteiligung ab. Beim Abschluss mehrerer Allianz Produkte können Sie außerdem von attraktiven Kombi-Vorteilen profitieren. Wir beraten Sie dazu gerne.

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für ein Versicherungsprodukt an den Versicherer zahlen.

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