Frei­berufler-Versicher­ung: Was wirklich wichtig ist

Mit der passenden Versicherung Einkommen, Gesundheit und Ihr Business schützen
Allianz - Welche Versicherungen sind für Selbstständige und Freiberufler und Freiberuflerinnen: Junge Frau mit Laptop auf einer Klippe
  • Versicherungen im Überblick: Freiberufler:innen und Selbstständige profitieren nicht von den Versicherungsleistungen eines Unternehmens, sondern sind selbst für ihren Versicherungsschutz zuständig, eine Freiberufler Versicherung hilft dabei.
  • Was ist Pflicht – was empfohlen? Zu den Pflichtversicherungen für Freiberufliche und Selbstständige zählt die Krankenversicherung. In vielen Berufsgruppen ist zudem eine Haftpflichtversicherung Freiberufler essenziell. Wichtig ist ein Versicherungspaket, das optimal auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Allianz berät Sie gerne bei der Wahl des für Sie passenden Versicherungsschutzes.
  • Sinnvoll ergänzen: Aufgrund der sehr unterschiedlichen Tätigkeiten sollten sich freiberufliche und selbstständige Existenzgründer:innen über die Pflichtversicherungen hinaus individuell gegen spezifischen Risiken absichern.
  • Wer zählt dazu? Die Freiberuflichkeit oder Selbstständigkeit umfasst unterschiedliche Berufsgruppen, wie beispielsweise Journalisten und Journalistinnen, Künstler:innen, Physiotherapeuten und -therapeutinnen oder Steuerberater:innen.

Folgende Versicherungen sichern Sie gegen gewerbliche Risiken ab: 

Zusätzlich können sich Freiberufler:innen und Selbstständige mit diesen Versicherungen vor privaten Risiken schützen:

In Deutschland ist der Abschluss einer Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherungspflicht betrifft auch Selbstständige und Freiberufler:innen. Sie können sich entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden oder privat absichern.

Je nach Beruf können darüber hinaus weitere Versicherungen verpflichtend sein – häufig regeln das Kammern oder Berufsordnungen. Beispielsweise bei Ärztinnen und Ärzten, Rechtsanwälten oder Architektinnen. Welche zusätzlichen Policen sinnvoll sind, hängt vom Risiko der jeweiligen Tätigkeit ab – etwa bei Beratung, IT, Heilberufen oder Jobs in der Kreativbranche.

Heilberufe

Für Selbstständige und Freiberufler:innen, die einen Heilberuf ausüben, ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch. Welche Anforderungen gelten, hängt häufig von Vorgaben der zuständigen Kammern beziehungsweise Berufsordnungen ab. Dazu zählen beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Apotheker:innen, Physiotherapeuten und -therapeutinnen, Hebammen sowie Entbindungs- und Krankenpflegekräfte.

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Krankenschwestern und Krankenpfleger. Sie können sich freiwillig für eine Berufs­haftpflicht­versicherung entscheiden. Auch Hebammen und Geburtshelfer sind von der Versicherungs­pflicht befreit, wenn sie keine aktive Geburtshilfe leisten, sondern sich nur nach der Geburt um Mutter und Kind kümmern.

Für Kranken- und Entbindungspfleger:innen besteht die Pflicht, eine Rentenversicherung abzuschließen. Apotheker:innen benötigen zusätzlich eine Produkt­haft­pflicht­versicherung und gegebenenfalls eine Warentransportversicherung, wenn sie im Medikamentenversand tätig sind.

Bei der Allianz profitieren Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheker:innen von individuellen Versicherungsangeboten:

Hand­werkliche Berufe

Selbstständige und Freiberufler:innen, die einen handwerklichen Beruf ausüben, sind verpflichtet, eine Rentenversicherung abzuschließen, wenn sie Mitglied in der Handwerkskammer sind. In diese Berufsgruppe gehören zum Beispiel Maler:innen, Lackierer:innen und Dachdecker:innen. Zusätzlich benötigen Hausgewerbetreibende eine betriebliche Unfallversicherung.

Je nach Tätigkeit können außerdem weitere Versicherungen sinnvoll sein, zum Beispiel:

  • eine Betriebshaftpflichtversicherung (wenn bei Arbeiten vor Ort Personen- oder Sachschäden entstehen können)
  • eine Inhaltsversicherung (für Werkzeuge, Geräte und Material)
  • eine Rechtsschutzversicherung (bei Streitigkeiten rund um Aufträge und Zahlungen)

Für selbstständige Handwerker:innen, Dachdecker:innen, Maler:innen und Lackierer:innen bietet die Allianz zusätzliche, maßgeschneiderte Versicherungspakete:

Planende Berufe

Selbstständige und Freiberufler:innen, die Kundschaft beraten oder große Projekte planen, wie Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Architekten und Architektinnen, benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. In vielen Fällen ergibt sich die Pflicht aus Vorgaben der zuständigen Kammern oder Berufsordnungen. Sie schützt Selbstständige vor den teuren Folgen eines Planungs­fehlers oder einer Unachtsamkeit.

Je nach Tätigkeit können außerdem ergänzende Absicherungen sinnvoll sein, wie beispielsweise eine Vermögensschadenhaftpflicht (bei reinen finanziellen Schäden) oder eine Rechtsschutzversicherung (bei Streitigkeiten rund um Planung, Aufträge oder Haftungsfragen).

Stellen Sie sich als selbstständige:r Ingenieur:in oder Architekt:in Ihre individuelle Versicherungs­lösung zusammen:

Berufe in Bildung & Erziehung

Für selbstständig Lehrende, Erziehende sowie Sport- oder Reitlehrer:innen ist der Abschluss einer Rentenversicherung Pflicht, wenn sie monatlich mehr als 450 Euro verdienen oder Angestellte haben. Verdienen freiberuflich Lehrende nur nebenberuflich etwas dazu, müssen Sie keine Renten­versicherung abschließen. Zu dieser Berufsgruppe gehören beispielsweise auch Sporttrainer:innen, Musiklehrer:innen und andere Coaches.

Je nach Tätigkeit können außerdem weitere Versicherungen sinnvoll sein, zum Beispiel:

  • eine Berufshaftpflichtversicherung (wenn Dritte im Rahmen von Unterricht oder Training zu Schaden kommen)
  • eine Unfallversicherung (bei erhöhtem Verletzungsrisiko)
  • eine Rechtsschutzversicherung (bei Streitigkeiten mit Auftraggebern oder Einrichtungen)

Bei der Allianz können Sie unter anderem als Lehrer:in, Yoga- oder Reitlehrer:in Ihr individuelles Versicherungs­paket zusammenstellen: 

Beratende Berufe

Selbstständige und Freiberufler:innen, die andere juristisch beraten, können durch falsche Beratung große Schäden verursachen. Um sich gegen das Risiko eines sogenannten Vermögens­schadens abzusichern, ist eine entsprechende Haftpflicht­versicherung für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend. Welche Anforderungen gelten, hängt häufig von Kammer- oder Berufsordnungsregeln ab, beispielsweise bei Rechtsanwälten und -anwältinnen, Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet den erforderlichen Schutz für diese beratenden Berufe. Zu dieser Berufsgruppe zählen unter anderem Notare und Notarinnen, Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und -anwältinnen sowie Unternehmens­beraterinnen.

Je nach Tätigkeit können ergänzend Absicherungen wie eine Cyberversicherung (bei sensiblen Daten und digitaler Arbeit) oder eine Rechtsschutzversicherung (bei Streitigkeiten mit Mandanten und Mandantinnen, Kundinnen und Kunden oder Behörden) sinnvoll sein.

Bei der Allianz können sich Freiberufliche und Selbstständige aus den Bereichen Rechtberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmens­beratung gezielt gegen ihre beruflichen Risiken absichern:

Künstlerische Berufe

Selbst­ständige und Freiberufler:innen aus dieser Berufs­gruppe benötigen eine Renten­versicherung. Die meisten selbstständig Beschäftigten sind jedoch über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Als Mitglied zahlen sie dann für die Kranken-, Pflege- und Renten­versicherung nur die Hälfte der Beiträge – den restlichen Anteil übernimmt die Künstlersozialkasse. Einzuordnen in diese Berufs­gruppe sind beispiels­weise Künstlerinnen, Musiker:innen, Journalisten und Publizistinnen, Designer:innen, Choreografen und Choreografinnen oder Fotografiennen und Fotografen.

Je nach Tätigkeit können zusätzlich Versicherungen sinnvoll sein, zum Beispiel:

  • eine Berufshaftpflicht (wenn bei Aufträgen Dritte zu Schaden kommen)
  • eine Inhaltsversicherung (für Technik, Equipment und Arbeitsmittel)
  • eine Rechtsschutzversicherung (bei Streitigkeiten rund um Aufträge und Nutzungsrechte)

Die Allianz bietet mit den Fotografen-Versicherungen die Möglichkeit, sich einen speziell für diese Berufsgruppe zugeschnittenen Versicherungs­schutz zusammen­zustellen.

Für einen möglichst umfassenden beruflichen und privaten Risikoschutz von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen sind zusätzliche Versicherungen notwendig, die über die Basis-Abdeckung der Pflichtversicherungen hinausgehen. Diese sind zwar gesetzlich nicht verpflichtend, können aber bei möglichen Schäden vor hohen Kosten schützen. Dazu zählen etwa die Altersvorsorge, eine Lebensversicherung, die private Krankenversicherung sowie eine Unfallversicherung. Jede dieser Versicherungen bringt spezifische Vorteile mit sich.

Welche Zusatzbausteine darüber hinaus passen, hängt von der jeweiligen Berufsgruppe und Arbeitsweise sowie den eingesetzten Arbeitsmitteln ab. Daher kann es je nach Berufsgruppe außerdem sinnvoll sein, folgende Versicherungen abzuschließen:

Als selbstständig gilt jede Person, die:

  • eigenständig ein Unternehmen gründet
  • das Unternehmensrisiko selbst trägt
  • auf Rechnung arbeitet
  • ihre Tätigkeit, den Arbeitsort und die Arbeitszeit selbst bestimmt und frei gestaltet

Wer selbstständig tätig ist, arbeitet entweder gewerblich oder freiberuflich. Freiberufler:innen müssen selbstständig für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Doch wer gilt rechtlich als Freiberufler:in?

Im Einkommensteuergesetz (EStG) werden in § 18 Berufe genannt, die als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden können. Diese „Katalogberufe“ lassen sich in vier Gruppen einteilen:

  1. Heilberufe, wie Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und -therapeutinnen
  2. Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, beispielsweise Steuerberater:innen oder Rechtsanwälte und -anwältinnen
  3. Technisch-wissenschaftliche Berufe wie Ingenieure und Ingenieurinnen, Architekten und Architektinnen
  4. Medien- und Sprachberufe, zum Beispiel Dolmetscher:innen, Journalisten und Journalistinnen

Nur wenn die genannten Merkmale für den jeweiligen Katalogberuf erfüllt werden, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Ansonsten ist die Tätigkeit als Gewerbebetrieb einzuordnen. 

Quelle: 
https://www.lexoffice.de/lexikon/katalogberufe-freiberuflich/ (Stand: 11/2020)

Eine weitere Bezeichnung, die häufig im Kontext der "Selbstständigkeit" auftaucht, ist der Begriff Freelancer:in. Das Wort stammt aus dem Englischen und bedeutet freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin. Freelancer:innen sind Personen, die selbständig für verschiedene Unternehmen tätig, aber nicht angestellt sind. Sie arbeiten meist projektbezogen, selbstverantwortlich und legen ihre Arbeitszeit selbst fest. Damit zählen Freelancer:innen oder auch freie Mitarbeiter:innen als Selbstständige. Für viele Tätigkeiten ist eine Freelancer Versicherung sinnvoll.

Selbstständige und Freiberufler:innen arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen mit den verschiedensten Kunden, Kundinnen und Auftraggeberinnen. Dabei sind sie diversen Risiken ausgesetzt. Die Wahl eines passenden Versicherungspaketes, das selbstständig und freiberuflich Tätigen umfassenden Schutz bietet, sollte deshalb stets individuell getroffen werden. Das gilt auch, wenn Sie eine Einzelunternehmer Versicherung zusammenstellen.

Diese Checkliste hilft bei der Auswahl der geeigneten Leistungen:

  • Sind Sie in der Beratung tätig? 
  • Besitzen Sie ein Büro oder ein Lager mit Inventar?
  • Verwalten Sie digitale Daten von Kundinnen und Kunden? 
  • Verfügen Sie über teure Gerätschaften?
  • Beraten Sie Ihre Kundschaft hinsichtlich Steuern oder Finanzen?
  • Was passiert, wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können?
  • Besteht ein großes Risiko eines Rechtsstreits mit Kunden und Kundinnen oder Dienstleistern?
  • Sind Sie krankenversichert?

Nicht jede:r Selbstständige ist allen hier aufgeführten Risiken ausgesetzt. Deshalb sind individuelle Beratung und ein passendes Versicherungspaket, also eine maßgeschneiderte Versicherung für Selbstständige, wichtig. Neben Pflichtversicherungen wie einer Kranken- und Rentenversicherung können je nach Branche weitere Bausteine sinnvoll sein:

  • Krankenversicherung (GKV vs. PKV): GKV meist einkommensabhängig, PKV eher abhängig von Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungsumfang; Familienstatus spielt mit. Wechsel langfristig prüfen, Rückweg in die GKV kann je nach Situation schwierig sein.
  • Berufsunfähigkeit (BU): Schützt das Einkommen, wenn Sie länger krank sind oder nach einem Unfall nicht (voll) arbeiten können. Achten Sie auf Karenzzeit, Bedingungen und Nachversicherung. Nicht gleichzusetzen mit gesetzlicher Erwerbsminderung.
  • Altersvorsorge (Basisrente/Rürup): Kann für Selbstständige relevant sein; oft steuerlich begünstigt (Sonderausgaben), Leistungen im Alter grundsätzlich zu versteuern.

Die Allianz bietet umfassende Beratungsleistungen, die sich speziell nach den Anforderungen der Freiberufler:innen richten.  Eine Rechtsschutzversicherung sollte, unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit, immer Teil des Versicherungsschutzes sein. Auch die private Absicherung durch eine private Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist empfehlenswert. Die richtige Freiberufler-Versicherung schützt Selbstständige vor Arbeitsunfähigkeit, Verlust des Einkommens und Schäden jeglicher ArtMit einer individuellen Beratung durch die Allianz finden Sie den passenden Versicherungsschutz.

Sie haben Fragen oder bevorzugen eine Beratung? Wir freuen uns auf ein Gespräch!

Egal für welche Branche oder Unternehmensgröße: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%

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Gibt es für Freiberufler:innen & Selbstständige eine Versicherungspflicht?

Ja, für alle Freiberufler:innen besteht eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Bei einigen freien Berufen können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen, in manchen freien Berufen besteht eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK). Beispielsweise für Künstler:innen oder Designer:innen. Das Thema Freelancer Sozialversicherung spielt hier häufig eine Rolle.

Einige Berufsgruppen sind darüber hinaus verpflichtet, eine Rentenversicherung abzuschließen. Dazu gehören zum Beispiel Lehrer:innen und Erzieher:innen, Kranken- und Entbindungshelfer:innen sowie Selbständige in handwerklichen Berufen.

Auch die Unfallversicherung ist für Selbstständige ein wichtiger Bestandteil für einen umfassenden Versicherungsschutz. Für Hausgewerbetreibende ist der Abschluss dieser Versicherung Pflicht. Je nach Branche ist auch die Berufsgenossenschaft relevant.

Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist für einige beratende Berufe wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Wirtschaftsprüfer:innen verpflichtend. Generell ist die Absicherung gegen Vermögensschäden bei beratenden Tätigkeiten sinnvoll. So sollten zum Beispiel Energieberater:innen bei der Versicherung darauf achten, gegen Vermögensschäden abgesichert zu sein. Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung der Allianz bietet hier den passenden Schutz für alle Selbstständigen mit entsprechender Tätigkeit.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme als Selbstständige:r oder Freiberufler:in bei den Versicherungen sein?

Die Höhe der idealen Versicherungssumme lässt sich ebenso wie die Höhe der Versicherungsbeiträge nicht pauschal festlegen. Der Betrag orientiert sich an der Versicherungsart und hängt von den zu versichernden Risiken ab. So spielt etwa bei der Inhaltsversicherung der Wert des Inventars oder bei einer Vermögensschaden- und Berufshaftpflichtversicherung das mit der freiberuflichen Tätigkeit verknüpfte Risiko eine wichtige Rolle.

Zählen Freelancer:innen zu den Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen?

Freelancer:innen gelten als Selbständige, weil sie ihrer Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig nachgehen. Aus diesem Grund besteht auch für Freelancer:innen die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Freelancer:innen arbeiten selbstständig, oft projektbezogen und für verschiedene Unternehmen. Außerdem gehört auch für sie die Berufs­haftpflicht­versicherung zum Basis-Schutz. Der Begriff Freelancer:in stammt aus dem Englischen und bedeutet "freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin". Je nachdem welche Tätigkeit ausgeübt wird, können für Freelancer:innen noch weitere Versicherungen wichtig sein. Der richtige Versicherungsschutz schützt Sie im Schadenfall vor existenzbedrohenden Kosten.

Wie hoch sind die Kosten für eine Freiberufler-Versicherung?

Eine pauschale Kostenangabe für Freiberufler-Versicherungen ist leider nicht möglich, da nicht jede:r Selbstständige oder Freiberufler:in dieselben Versicherungen benötigt. Der individuelle Tarif wird unter anderem von der Versicherungsart, dem Risiko, der Selbstbeteiligung sowie der Höhe der Deckungssumme beeinflusst. Je nachdem, für welchen Versicherungsschutz Sie sich entscheiden, können Sie zudem von attraktiven Kombivorteilen der Allianz profitieren. Wir beraten Sie dazu gerne.

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