- Versicherungen im Überblick: Freiberufler:innen und Selbstständige profitieren nicht von den Versicherungsleistungen eines Unternehmens, sondern sind selbst für ihren Versicherungsschutz zuständig, eine Freiberufler Versicherung hilft dabei.
- Was ist Pflicht – was empfohlen? Zu den Pflichtversicherungen für Freiberufliche und Selbstständige zählt die Krankenversicherung. In vielen Berufsgruppen ist zudem eine Haftpflichtversicherung Freiberufler essenziell. Wichtig ist ein Versicherungspaket, das optimal auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Allianz berät Sie gerne bei der Wahl des für Sie passenden Versicherungsschutzes.
- Sinnvoll ergänzen: Aufgrund der sehr unterschiedlichen Tätigkeiten sollten sich freiberufliche und selbstständige Existenzgründer:innen über die Pflichtversicherungen hinaus individuell gegen spezifischen Risiken absichern.
- Wer zählt dazu? Die Freiberuflichkeit oder Selbstständigkeit umfasst unterschiedliche Berufsgruppen, wie beispielsweise Journalisten und Journalistinnen, Künstler:innen, Physiotherapeuten und -therapeutinnen oder Steuerberater:innen.
Freiberufler-Versicherung: Was wirklich wichtig ist
Freiberufler-Versicherung kurz erklärt
Wichtige Versicherungen für Selbstständige & Freiberufliche im Überblick
Folgende Versicherungen sichern Sie gegen gewerbliche Risiken ab:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (für beratende Tätigkeiten)
- Firmen-Rechtsschutzversicherung
Zusätzlich können sich Freiberufler:innen und Selbstständige mit diesen Versicherungen vor privaten Risiken schützen:
- Private Krankenversicherung (falls keine Versicherungspflicht, z. B. in der KSK besteht)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Altersvorsorge
Welche Versicherungen sind für Selbstständige und Freiberufliche Pflicht?
In Deutschland ist der Abschluss einer Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherungspflicht betrifft auch Selbstständige und Freiberufler:innen. Sie können sich entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden oder privat absichern.
Je nach Beruf können darüber hinaus weitere Versicherungen verpflichtend sein – häufig regeln das Kammern oder Berufsordnungen. Beispielsweise bei Ärztinnen und Ärzten, Rechtsanwälten oder Architektinnen. Welche zusätzlichen Policen sinnvoll sind, hängt vom Risiko der jeweiligen Tätigkeit ab – etwa bei Beratung, IT, Heilberufen oder Jobs in der Kreativbranche.
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Heilberufe
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Handwerkliche Berufe
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Planende Berufe
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Berufe in Bildung & Erziehung
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Beratende Berufe
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Künstlerische Berufe
Pflichtversicherungen für Heilberufe
Für Selbstständige und Freiberufler:innen, die einen Heilberuf ausüben, ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch. Welche Anforderungen gelten, hängt häufig von Vorgaben der zuständigen Kammern beziehungsweise Berufsordnungen ab. Dazu zählen beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Apotheker:innen, Physiotherapeuten und -therapeutinnen, Hebammen sowie Entbindungs- und Krankenpflegekräfte.
Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Krankenschwestern und Krankenpfleger. Sie können sich freiwillig für eine Berufshaftpflichtversicherung entscheiden. Auch Hebammen und Geburtshelfer sind von der Versicherungspflicht befreit, wenn sie keine aktive Geburtshilfe leisten, sondern sich nur nach der Geburt um Mutter und Kind kümmern.
Für Kranken- und Entbindungspfleger:innen besteht die Pflicht, eine Rentenversicherung abzuschließen. Apotheker:innen benötigen zusätzlich eine Produkthaftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Warentransportversicherung, wenn sie im Medikamentenversand tätig sind.
Bei der Allianz profitieren Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheker:innen von individuellen Versicherungsangeboten:
Versicherungspflicht für handwerkliche Berufe
Selbstständige und Freiberufler:innen, die einen handwerklichen Beruf ausüben, sind verpflichtet, eine Rentenversicherung abzuschließen, wenn sie Mitglied in der Handwerkskammer sind. In diese Berufsgruppe gehören zum Beispiel Maler:innen, Lackierer:innen und Dachdecker:innen. Zusätzlich benötigen Hausgewerbetreibende eine betriebliche Unfallversicherung.
Je nach Tätigkeit können außerdem weitere Versicherungen sinnvoll sein, zum Beispiel:
- eine Betriebshaftpflichtversicherung (wenn bei Arbeiten vor Ort Personen- oder Sachschäden entstehen können)
- eine Inhaltsversicherung (für Werkzeuge, Geräte und Material)
- eine Rechtsschutzversicherung (bei Streitigkeiten rund um Aufträge und Zahlungen)
Für selbstständige Handwerker:innen, Dachdecker:innen, Maler:innen und Lackierer:innen bietet die Allianz zusätzliche, maßgeschneiderte Versicherungspakete:
Versicherungspflicht für planende Berufe
Selbstständige und Freiberufler:innen, die Kundschaft beraten oder große Projekte planen, wie Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Architekten und Architektinnen, benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. In vielen Fällen ergibt sich die Pflicht aus Vorgaben der zuständigen Kammern oder Berufsordnungen. Sie schützt Selbstständige vor den teuren Folgen eines Planungsfehlers oder einer Unachtsamkeit.
Je nach Tätigkeit können außerdem ergänzende Absicherungen sinnvoll sein, wie beispielsweise eine Vermögensschadenhaftpflicht (bei reinen finanziellen Schäden) oder eine Rechtsschutzversicherung (bei Streitigkeiten rund um Planung, Aufträge oder Haftungsfragen).
Stellen Sie sich als selbstständige:r Ingenieur:in oder Architekt:in Ihre individuelle Versicherungslösung zusammen:
Pflichtversicherungen für Selbstständige und Freiberufliche im Bereich Bildung und Erziehung
Für selbstständig Lehrende, Erziehende sowie Sport- oder Reitlehrer:innen ist der Abschluss einer Rentenversicherung Pflicht, wenn sie monatlich mehr als 450 Euro verdienen oder Angestellte haben. Verdienen freiberuflich Lehrende nur nebenberuflich etwas dazu, müssen Sie keine Rentenversicherung abschließen. Zu dieser Berufsgruppe gehören beispielsweise auch Sporttrainer:innen, Musiklehrer:innen und andere Coaches.
Je nach Tätigkeit können außerdem weitere Versicherungen sinnvoll sein, zum Beispiel:
- eine Berufshaftpflichtversicherung (wenn Dritte im Rahmen von Unterricht oder Training zu Schaden kommen)
- eine Unfallversicherung (bei erhöhtem Verletzungsrisiko)
- eine Rechtsschutzversicherung (bei Streitigkeiten mit Auftraggebern oder Einrichtungen)
Bei der Allianz können Sie unter anderem als Lehrer:in, Yoga- oder Reitlehrer:in Ihr individuelles Versicherungspaket zusammenstellen:
Versicherungspflicht für beratende Tätigkeiten
Selbstständige und Freiberufler:innen, die andere juristisch beraten, können durch falsche Beratung große Schäden verursachen. Um sich gegen das Risiko eines sogenannten Vermögensschadens abzusichern, ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend. Welche Anforderungen gelten, hängt häufig von Kammer- oder Berufsordnungsregeln ab, beispielsweise bei Rechtsanwälten und -anwältinnen, Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet den erforderlichen Schutz für diese beratenden Berufe. Zu dieser Berufsgruppe zählen unter anderem Notare und Notarinnen, Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und -anwältinnen sowie Unternehmensberaterinnen.
Je nach Tätigkeit können ergänzend Absicherungen wie eine Cyberversicherung (bei sensiblen Daten und digitaler Arbeit) oder eine Rechtsschutzversicherung (bei Streitigkeiten mit Mandanten und Mandantinnen, Kundinnen und Kunden oder Behörden) sinnvoll sein.
Bei der Allianz können sich Freiberufliche und Selbstständige aus den Bereichen Rechtberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung gezielt gegen ihre beruflichen Risiken absichern:
Pflichtversicherungen für Künstler:innen
Selbstständige und Freiberufler:innen aus dieser Berufsgruppe benötigen eine Rentenversicherung. Die meisten selbstständig Beschäftigten sind jedoch über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Als Mitglied zahlen sie dann für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur die Hälfte der Beiträge – den restlichen Anteil übernimmt die Künstlersozialkasse. Einzuordnen in diese Berufsgruppe sind beispielsweise Künstlerinnen, Musiker:innen, Journalisten und Publizistinnen, Designer:innen, Choreografen und Choreografinnen oder Fotografiennen und Fotografen.
Je nach Tätigkeit können zusätzlich Versicherungen sinnvoll sein, zum Beispiel:
- eine Berufshaftpflicht (wenn bei Aufträgen Dritte zu Schaden kommen)
- eine Inhaltsversicherung (für Technik, Equipment und Arbeitsmittel)
- eine Rechtsschutzversicherung (bei Streitigkeiten rund um Aufträge und Nutzungsrechte)
Die Allianz bietet mit den Fotografen-Versicherungen die Möglichkeit, sich einen speziell für diese Berufsgruppe zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammenzustellen.
Sinnvoller Schutz für Selbstständige und Freiberufliche
Für einen möglichst umfassenden beruflichen und privaten Risikoschutz von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen sind zusätzliche Versicherungen notwendig, die über die Basis-Abdeckung der Pflichtversicherungen hinausgehen. Diese sind zwar gesetzlich nicht verpflichtend, können aber bei möglichen Schäden vor hohen Kosten schützen. Dazu zählen etwa die Altersvorsorge, eine Lebensversicherung, die private Krankenversicherung sowie eine Unfallversicherung. Jede dieser Versicherungen bringt spezifische Vorteile mit sich.
Welche Zusatzbausteine darüber hinaus passen, hängt von der jeweiligen Berufsgruppe und Arbeitsweise sowie den eingesetzten Arbeitsmitteln ab. Daher kann es je nach Berufsgruppe außerdem sinnvoll sein, folgende Versicherungen abzuschließen:
Auch wenn Selbstständige noch so gewissenhaft arbeiten – Fehler passieren und lassen sich leider nicht immer vermeiden. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb für viele Freiberufler:innen vorgeschrieben. Sie greift, wenn Dritte durch berufliche Handlungen zu Schaden kommen. Insbesondere für viele Heilberufe, wie z. B. Heilpraktikerinnen, Physiotherapeuten oder Ärztinnen ist eine Berufshaftpflicht dementsprechend unabdingbar für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Aber auch für sonstige Selbstständige und Freiberufler:innen bietet die Berufshaftpflicht Freelancer einen wichtigen Basis-Schutz. Sie schützt Versicherte vor hohen Schadenersatzforderungen, individuell angepasst nach der jeweiligen Berufsgruppe. Zudem übernimmt sie die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden (als Folge eines Personen- oder Sachschadens). Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt die Berufshaftpflichtversicherung der Allianz für die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.
Die Vermögensschadenhaftpflicht tritt in Kraft, wenn dem Auftraggeber durch die freiberuflich tätige Person ein finanzieller Schaden entsteht. Speziell für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, aber auch für Freiberufler:innen, die beratend, verwaltend oder gutachterlich tätig sind, ist die Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Wirtschaftsprüfer:innen ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie bietet eine umfassende Absicherung gegen Kosten, die durch fehlerhafte Beratung, Nichtbeachtung von Fristen, Verjährungen von Mitgliedsbeiträgen oder auch Fehler bei der Materialbeschaffung entstanden sind. Die Versicherung übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage, die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen inklusive Prozesskosten. Damit ist sie eine der wichtigsten Versicherungen für Freiberufler:innen.
Ein Rechtsstreit raubt nicht nur wertvolle Energie und Zeit, sondern kann auch hohe Kosten verursachen. Insbesondere, wenn der Streitfall am Ende vor Gericht landet. Da es im Rahmen beruflicher Tätigkeiten oder eines speziellen Auftrags immer zu Streitigkeiten mit Auftraggebern oder Dritten kommen kann, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Falls sich etwa ein Kunde oder eine Kundin nicht an vereinbarte Zahlungsmodalitäten hält oder den Dienstleister bzw. die Dienstleisterin in Verruf bringt, kann dieser Streit schnell vor Gericht landen. Typische Streitfälle sind zum Beispiel Honorar- und Zahlungsfragen, Vertragsstreitigkeiten oder Themen rund um Lizenzen und Nutzungsrechte.
Die Rechtsschutzversicherung hilft im Falle eines Rechtsstreits mit Behörden, Auftraggebern, Vermieterinnen und Vermietern oder anderen Dienstleistern. Die Absicherung betrifft die Kostenerstattung und den Einsatz von Mediatorinnen und Mediatoren im In- und Ausland. In der Firmen- und Privat-Rechtsschutz-Kombination sind auch Familienmitglieder mitversichert.
Selbstständige und Freiberufler:innen können nicht auf Technik und Gerätschaften eines Unternehmens zurückgreifen, sondern müssen alles, was sie für ihre Tätigkeit benötigen, selbst erwerben. Umso wichtiger ist es, dass Computer, Hardware, technische Geräte und Einrichtungen gegen Schäden und Diebstahl gesichert sind. Konkret umfasst die Inhaltsversicherung als Teil der Freiberufler-Versicherung den Schutz gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel, Elementargefahren, Glasbruch und böswillige Beschädigung. Die Inhaltsversicherung übernimmt entstandene Schäden an Sachwerten sowie Aufräum- und Abbrucharbeiten, die Wiederherstellung von Dokumenten und erstattet eventuelle Mehrkosten infolge von Technologiefortschritt.
Wer gilt als selbstständig oder freiberuflich tätig?
Als selbstständig gilt jede Person, die:
- eigenständig ein Unternehmen gründet
- das Unternehmensrisiko selbst trägt
- auf Rechnung arbeitet
- ihre Tätigkeit, den Arbeitsort und die Arbeitszeit selbst bestimmt und frei gestaltet
Wer selbstständig tätig ist, arbeitet entweder gewerblich oder freiberuflich. Freiberufler:innen müssen selbstständig für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Doch wer gilt rechtlich als Freiberufler:in?
Im Einkommensteuergesetz (EStG) werden in § 18 Berufe genannt, die als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden können. Diese „Katalogberufe“ lassen sich in vier Gruppen einteilen:
- Heilberufe, wie Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und -therapeutinnen
- Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, beispielsweise Steuerberater:innen oder Rechtsanwälte und -anwältinnen
- Technisch-wissenschaftliche Berufe wie Ingenieure und Ingenieurinnen, Architekten und Architektinnen
- Medien- und Sprachberufe, zum Beispiel Dolmetscher:innen, Journalisten und Journalistinnen
Nur wenn die genannten Merkmale für den jeweiligen Katalogberuf erfüllt werden, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Ansonsten ist die Tätigkeit als Gewerbebetrieb einzuordnen.
https://www.lexoffice.de/lexikon/katalogberufe-freiberuflich/ (Stand: 11/2020)
Was sind Freelancer?
Eine weitere Bezeichnung, die häufig im Kontext der "Selbstständigkeit" auftaucht, ist der Begriff Freelancer:in. Das Wort stammt aus dem Englischen und bedeutet freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin. Freelancer:innen sind Personen, die selbständig für verschiedene Unternehmen tätig, aber nicht angestellt sind. Sie arbeiten meist projektbezogen, selbstverantwortlich und legen ihre Arbeitszeit selbst fest. Damit zählen Freelancer:innen oder auch freie Mitarbeiter:innen als Selbstständige. Für viele Tätigkeiten ist eine Freelancer Versicherung sinnvoll.
Welche Versicherung brauche ich als Selbstständiger?
Selbstständige und Freiberufler:innen arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen mit den verschiedensten Kunden, Kundinnen und Auftraggeberinnen. Dabei sind sie diversen Risiken ausgesetzt. Die Wahl eines passenden Versicherungspaketes, das selbstständig und freiberuflich Tätigen umfassenden Schutz bietet, sollte deshalb stets individuell getroffen werden. Das gilt auch, wenn Sie eine Einzelunternehmer Versicherung zusammenstellen.
Diese Checkliste hilft bei der Auswahl der geeigneten Leistungen:
Nicht jede:r Selbstständige ist allen hier aufgeführten Risiken ausgesetzt. Deshalb sind individuelle Beratung und ein passendes Versicherungspaket, also eine maßgeschneiderte Versicherung für Selbstständige, wichtig. Neben Pflichtversicherungen wie einer Kranken- und Rentenversicherung können je nach Branche weitere Bausteine sinnvoll sein:
- Krankenversicherung (GKV vs. PKV): GKV meist einkommensabhängig, PKV eher abhängig von Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungsumfang; Familienstatus spielt mit. Wechsel langfristig prüfen, Rückweg in die GKV kann je nach Situation schwierig sein.
- Berufsunfähigkeit (BU): Schützt das Einkommen, wenn Sie länger krank sind oder nach einem Unfall nicht (voll) arbeiten können. Achten Sie auf Karenzzeit, Bedingungen und Nachversicherung. Nicht gleichzusetzen mit gesetzlicher Erwerbsminderung.
- Altersvorsorge (Basisrente/Rürup): Kann für Selbstständige relevant sein; oft steuerlich begünstigt (Sonderausgaben), Leistungen im Alter grundsätzlich zu versteuern.
Die Allianz bietet umfassende Beratungsleistungen, die sich speziell nach den Anforderungen der Freiberufler:innen richten. Eine Rechtsschutzversicherung sollte, unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit, immer Teil des Versicherungsschutzes sein. Auch die private Absicherung durch eine private Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist empfehlenswert. Die richtige Freiberufler-Versicherung schützt Selbstständige vor Arbeitsunfähigkeit, Verlust des Einkommens und Schäden jeglicher Art. Mit einer individuellen Beratung durch die Allianz finden Sie den passenden Versicherungsschutz.
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Häufige Fragen zu Versicherungen für Selbstständige & Freiberufler
Gibt es für Freiberufler:innen & Selbstständige eine Versicherungspflicht?
Ja, für alle Freiberufler:innen besteht eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Bei einigen freien Berufen können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen, in manchen freien Berufen besteht eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK). Beispielsweise für Künstler:innen oder Designer:innen. Das Thema Freelancer Sozialversicherung spielt hier häufig eine Rolle.
Einige Berufsgruppen sind darüber hinaus verpflichtet, eine Rentenversicherung abzuschließen. Dazu gehören zum Beispiel Lehrer:innen und Erzieher:innen, Kranken- und Entbindungshelfer:innen sowie Selbständige in handwerklichen Berufen.
Auch die Unfallversicherung ist für Selbstständige ein wichtiger Bestandteil für einen umfassenden Versicherungsschutz. Für Hausgewerbetreibende ist der Abschluss dieser Versicherung Pflicht. Je nach Branche ist auch die Berufsgenossenschaft relevant.
Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist für einige beratende Berufe wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Wirtschaftsprüfer:innen verpflichtend. Generell ist die Absicherung gegen Vermögensschäden bei beratenden Tätigkeiten sinnvoll. So sollten zum Beispiel Energieberater:innen bei der Versicherung darauf achten, gegen Vermögensschäden abgesichert zu sein. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Allianz bietet hier den passenden Schutz für alle Selbstständigen mit entsprechender Tätigkeit.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme als Selbstständige:r oder Freiberufler:in bei den Versicherungen sein?
Die Höhe der idealen Versicherungssumme lässt sich ebenso wie die Höhe der Versicherungsbeiträge nicht pauschal festlegen. Der Betrag orientiert sich an der Versicherungsart und hängt von den zu versichernden Risiken ab. So spielt etwa bei der Inhaltsversicherung der Wert des Inventars oder bei einer Vermögensschaden- und Berufshaftpflichtversicherung das mit der freiberuflichen Tätigkeit verknüpfte Risiko eine wichtige Rolle.
Zählen Freelancer:innen zu den Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen?
Freelancer:innen gelten als Selbständige, weil sie ihrer Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig nachgehen. Aus diesem Grund besteht auch für Freelancer:innen die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Freelancer:innen arbeiten selbstständig, oft projektbezogen und für verschiedene Unternehmen. Außerdem gehört auch für sie die Berufshaftpflichtversicherung zum Basis-Schutz. Der Begriff Freelancer:in stammt aus dem Englischen und bedeutet "freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin". Je nachdem welche Tätigkeit ausgeübt wird, können für Freelancer:innen noch weitere Versicherungen wichtig sein. Der richtige Versicherungsschutz schützt Sie im Schadenfall vor existenzbedrohenden Kosten.
Wie hoch sind die Kosten für eine Freiberufler-Versicherung?
Eine pauschale Kostenangabe für Freiberufler-Versicherungen ist leider nicht möglich, da nicht jede:r Selbstständige oder Freiberufler:in dieselben Versicherungen benötigt. Der individuelle Tarif wird unter anderem von der Versicherungsart, dem Risiko, der Selbstbeteiligung sowie der Höhe der Deckungssumme beeinflusst. Je nachdem, für welchen Versicherungsschutz Sie sich entscheiden, können Sie zudem von attraktiven Kombivorteilen der Allianz profitieren. Wir beraten Sie dazu gerne.
Sie haben Fragen zu Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler:innen?