Sichern Sie sich bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen im Monat von Ihrem Unternehmen. Mit diesem Extra-Bonus können Sie Vermögen bilden oder über eine zusätzliche Rente vorsorgen – zum Beispiel mit einer VL-Lebensversicherung oder Direktversicherung von der Allianz.
Vermögenswirksame Leistungen – auch mit VL oder VWL abgekürzt – erleichtern Ihnen den Schritt in die private und betriebliche Altersvorsorge:
Hilft Ihre Rentenlücke zu schließen: So sorgen Sie günstig vor, wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht.
Vermögenswirksame Leistungen sind eine Geldleistung von Ihrem Arbeitgeber. Er zahlt sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Das Geld überweist er dabei auf eine Anlageform Ihrer Wahl:
Ob Sie einen Anspruch haben, das steht ...
Wenn ja, gewährt Ihnen der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen unabhängig von der Höhe Ihres Gehalts oder Ihrer Besoldung.
Ihr Chef zahlt Ihnen bis zu 40 Euro im Monat vermögenswirksame Leistungen.
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. Ist das der Fall, können Sie einen Vertrag für das VL-Sparen abschließen und legen Ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Bestätigung vor – die Leistungen werden dann von Ihrem Arbeitgeber in den Vertrag eingezahlt.
Vermögenswirksame Leistungen können Sie auch im Rahmen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge einsetzen. Wenden Sie sich dazu in Ihrem Unternehmen an den Ansprechpartner für die betriebliche Altersvorsorge: Dort erhalten Sie alle relevanten Informationen.
Sie können vermögenswirksame Leistungen wie folgt anlegen:
Anstelle dieser klassischen VL-Anlagelösungen können Sie als Arbeitnehmer auch eine Zusage auf eine betriebliche Altersvorsorge nutzen. Das kann zum Beispiel eine Direktversicherung sein.
| Private VL-Lebensversicherung | Betriebliche Direktversicherung |
Förderung durch Arbeitgeber | |||||||||
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Höhe der Beiträge | |||||||||
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Hinterbliebenenvorsorge | |||||||||
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Berufsunfähigkeitsvorsorge | |||||||||
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Mindestlaufzeit | |||||||||
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Leistungszeitpunkt | |||||||||
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Leistungsart | |||||||||
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Beitragszahlung steuerfrei | |||||||||
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Beitragszahlung sozialabgabenfrei | |||||||||
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Auszahlung steuerbegünstigt | |||||||||
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Auszahlung sozialabgabenfrei | |||||||||
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Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögensbildung der Arbeitnehmer zusätzlich mit einer Geldzulage. Das Vermögensbildungsgesetz sieht verschiedene Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen vor, allerdings erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage nur bei einem Bausparvertrag oder einem Fondssparplan.
Ob Sie diese zusätzliche staatliche Förderung in Anspruch nehmen können, hängt von Ihrem Einkommen ab – und ob Sie alleinstehend oder mit Ihrem Ehegatten bzw. Lebenspartner zusammenveranlagt sind. Wenn Sie abhängig vom Produkt oberhalb der Einkommensgrenzen verdienen, erhalten Sie keine Arbeitnehmersparzulage.
Grundsätzlich entscheiden Sie unabhängig, wie Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen einsetzen.
Bei der betrieblichen Altersversorgung ist entscheidend, ob Ihr Unternehmen bereits eine Lösung für die Betriebsrente anbietet – ist das nicht der Fall, können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Direktversicherung verlangen.
Die Allianz ist ein finanzstarker Versicherer – das bestätigen unabhängige Ratings immer wieder. Diese wirtschaftliche Stärke garantiert Ihnen Sicherheit für Ihre private und betriebliche Vorsorge und sorgt für eine attraktive Gesamtverzinsung der Leistungen.
Die Allianz Vorsorgekonzepte erlauben Ihnen bei der Direktversicherung zudem, genau die Anlageform für Ihre Altersversorgung zu wählen, die im Hinblick auf Ihre Wünsche zu Sicherheit und Rendite am besten zu Ihnen passt.
Bei Vertragsschluss weisen wir Ihnen ein Garantiekapital aus. Somit haben Sie Planungssicherheit. Durch die Verzinsung kann sich dieser Betrag auf das sogenannte Gesamtkapital erhöhen – diese Verzinsung kann jedoch nicht garantiert werden.
Allianz Leben erhält für die gebotene finanzielle Sicherheit seit vielen Jahren Bestbewertungen. Die ausgezeichneten Testergebnisse unabhängiger Finanzexperten finden Sie auch regelmäßig in der Fachpresse wieder.
Sie können vermögenswirksame Leistungen wie folgt anlegen:
Anstelle dieser klassischen VL-Anlagelösungen können Sie als Arbeitnehmer auch eine Zusage auf eine betriebliche Altersvorsorge nutzen. Das kann zum Beispiel eine Direktversicherung sein.
Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung können weder bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers noch nach Ihrem Ausscheiden aus der Firma aufgelöst werden: Damit erhalten Sie auch dann Ihre zusätzliche Rente aus den vermögenswirksamen Leistungen, wenn Ihre Firma pleitegeht – und Sie müssen das angesparte Vermögen bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) nicht einsetzen.
Zudem gibt es für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter.
Sie können in einen VL-Vertrag bis zu 40 Euro monatlich einzahlen. Im Idealfall trägt Ihr Arbeitgeber diesen Betrag. Wenn Sie von ihm nicht die vollen 40 Euro erhalten, können Sie die Beiträge auch selbst aufstocken.
Das hängt von der Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen ab.
Private Altersvorsorge
Wenn Sie für Ihre private Altersvorsorge eine VL-Lebensversicherung abschließen, zahlen Sie Ihre Beiträge aus dem versteuerten Nettoeinkommen. Dafür haben Sie später im Ruhestand eine Steuervergünstigung: Lief diese Versicherung mindestens 12 Jahre und sind Sie bei Auszahlung 62, wird der erwirtschaftete Ertrag der Lebensversicherung nur zu 50% versteuert – Sozialabgaben fallen keine an, sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Betriebliche Altersvorsorge
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, Ihre vermögenswirksamen Leistungen für eine betriebliche Altersvorsorge zu verwenden – zum Beispiel für die Direktversicherung der Allianz – gewinnen Sie meist zwei Steuervorteile:
Vermögenswirksame Leistungen: Ihre Altersvorsorge – bezahlt von Ihrem Arbeitgeber