Testament erklärt in 30 Sekunden
- Möchten Sie Ihren Nachlass ganz nach Ihren Vorstellungen aufteilen, sollten Sie rechtzeitig ein Testament aufsetzen.
- Mit einem Testament können Sie individuell den Verbleib Ihres Hab und Guts nach Ihrem Tod bestimmen.
- Auch mit einem Testament gilt die Verteilung des Pflichtanteils an berechtigte Personen innerhalb Ihrer Familie. Sogar, wenn Sie diese enterbt haben.
- Das Dokument kann entweder privat oder mithilfe eines Notars erstellt werden.
Testament: Nachlassplanung nach eigenen Wünschen

Was ist ein Testament?
Ist ein Testament für mich sinnvoll?
Durch die im Erbrecht gesetzlich festgelegte Erbfolge in Deutschland ist ein Testament nicht zwingend notwendig. Entscheiden Sie sich dagegen, haben Sie jedoch keinerlei Einfluss auf die Verteilung Ihres Nachlasses. Dieser geht nach Ihrem Tod entsprechend der gesetzlichen Erbfolge an berechtigte Verwandte über. Möchten Sie hingegen genau bestimmen, wer inter- oder außerfamiliär etwas von Ihrem Nachlass erbt, ist das Aufsetzen eines Testaments ein Muss.
Auch derdigitale Nachlass mit allen Rechten und Pflichten unterliegt der gesetzlichen Erbfolge, sofern dieser nicht im Testament oder in einer digitalen Vollmacht geregelt ist.
Welche Regelung gilt, wenn ich kein Testament habe?
Niederschrift des letzten Willens
Voraussetzungen für das Aufsetzen eines Testaments
Inhalt eines Testaments
Der Inhalt eines Testaments kann individuell und vielfältig gestaltet werden. Damit es rechtskräftig wird, müssen folgende Daten immer angegeben sein:
- Orts- und Datumsangabe
- eine eindeutige Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“
- Unterschrift mit vollem Namen am Ende jeder Seite
- Klare und deutliche Formulierung des Willens
Die übrige Gestaltung bleibt ganz Ihnen überlassen. Als Erblasser können Sie frei niederschreiben, welches Erbe an wen übergehen soll und welche letztwilligen Verfügungen Sie festhalten möchten. Auch eine Enterbung von Angehörigen ist möglich.
Muster und Vorlage eines Testaments
Wissenswertes rund ums Thema Nachlass

Testamentsvollstreckung
Pflichtteil
Um Streitigkeiten vorzubeugen, haben folgende Angehörige ein Anrecht auf einen Pflichtteil:
- eheliche, außereheliche und adoptierte Nachkommen
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- die Eltern des Verstorbenen
Der Pflichtteil beläuft sich dabei immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch enterbte Ehegatten, Kinder und weitere Erbberechtigte haben Anspruch auf 50 Prozent des gesetzlichen Anteils.
Was möchten Sie gern wissen?
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Ist ein Testament auch ohne Notar gültig?
Ja, wie eine Sorgerechtsverfügung, ist auch ein Testament ohne Notar gültig. Die Voraussetzungen hierfür sind eine handschriftliche Form des Testaments, klare und deutliche Formulierungen und eine Unterzeichnung am Ende des Textes mit Ihrem Vor- und Nachnamen. -
Wie wird ein Testament richtig geschrieben?
Grundsätzlich gibt es keine richtige oder falsche Form eines Testaments. Bei einem öffentlichen Testament ist eine notarielle Unterzeichnung notwendig. Bei einem privaten Testament eine handschriftliche Form, klare und deutliche Formulierungen und eine Unterzeichnung am Ende des Textes mit Ihrem Vor- und Nachnamen. Der Inhalt kann individuell gestaltet werden. -
Wann wird ein Erbschein benötigt?
DerErbschein liefert den Beweis dafür, dass es sich bei einer Person um den tatsächlichen Erben handelt. Wurde ein Testament ausgestellt oder gibt es einen Erbvertrag, ist dies als Nachweis für das Erbe meist ausreichend und es wird kein Erbschein benötigt. Ist beides nicht vorhanden und eine Ausweisung als Erbe im Rechtsverkehr nötig, beispielsweise gegenüber Vermietern, Banken oder Behörden, wird meist ein Erbschein verlangt. -
Wann ist ein handschriftliches Testament gültig?
Ein handschriftliches Testament ist gültig, wenn es klare und deutliche Formulierungen des letzten Willens enthält und am Ende des Textes mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet ist. -
Wo wird ein notarielles Testament verwahrt?
Ein notarielles Testament wird nach seiner Unterzeichnung vom Notar an das jeweilige Amtsgericht übergeben und dort verwahrt. -
Was geschieht, wenn ein Testament unauffindbar ist?
Ist das Testament eines Verstorbenen nicht mehr auffindbar, wird der Nachlass im Regelfall nach den gesetzlichen Vorschriften verteilt. Geht es erst nach dem Todesfall des Erblassers verloren, kann unter Umständen und mit entsprechenden Beweisen der letzte Wille des Verstorbenen trotzdem berücksichtigt werden. Zeugenaussagen oder eine zur Verfügung stehende Kopie des Testaments können dabei hilfreich sein. Um bei Verlust eines Testaments individuelle Beratung im Einzelfall zu erhalten, kann die Kontaktierung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin sinnvoll sein. -
Kann ein Testament nachträglich geändert werden?
Die Änderung eines privaten Testaments ist jederzeit handschriftlich und mit Unterschrift vom Erblasser persönlich möglich. Ein öffentliches Testament darf nach einer notariellen Beglaubigung nicht mehr geändert werden, sondern muss im Falle eines Änderungswunsches neu aufgesetzt werden. Gleiches gilt für gemeinschaftliche Testamente, solange beide Parteien noch am Leben sind. Hierbei bedarf es jedoch bei jeder Änderung der Zustimmung des anderen Partners. Verstirbt einer der Eheleute, ist die ihn überlebende Person ans Testament gebunden.


