Testament kurz erklärt
- Möchten Sie Ihren Nachlass ganz nach Ihren Vorstellungen aufteilen, sollten Sie rechtzeitig ein Testament aufsetzen.
- Mit einem Testament können Sie individuell den Verbleib Ihres Hab und Guts nach Ihrem Tod bestimmen.
- Auch mit einem Testament gilt die Verteilung des Pflichtanteils an berechtigte Personen innerhalb Ihrer Familie. Sogar, wenn Sie diese enterbt haben.
- Das Dokument kann entweder privat oder mithilfe einer Notarin oder eines Notars erstellt werden.
Testament: Nachlassplanung nach eigenen Wünschen
Was ist ein Testament?
Ist ein Testament für mich sinnvoll?
Durch die im Erbrecht gesetzlich festgelegte Erbfolge in Deutschland ist ein Testament nicht zwingend notwendig. Entscheiden Sie sich dagegen, haben Sie jedoch keinerlei Einfluss auf die Verteilung Ihres Nachlasses. Dieser geht nach Ihrem Tod entsprechend der gesetzlichen Erbfolge an berechtigte Verwandte über. Möchten Sie hingegen genau bestimmen, wer inter- oder außerfamiliär etwas von Ihrem Nachlass erbt, ist das Aufsetzen eines Testaments ein Muss.
Auch derdigitale Nachlass mit allen Rechten und Pflichten unterliegt der gesetzlichen Erbfolge, sofern dieser nicht im Testament oder in einer digitalen Vollmacht geregelt ist.
Welche Regelung gilt, wenn ich kein Testament habe?
Niederschrift des letzten Willens
Voraussetzungen für das Aufsetzen eines Testaments
Inhalt eines Testaments
Der Inhalt eines Testaments kann individuell und vielfältig gestaltet werden. Damit es rechtskräftig wird, müssen folgende Daten immer angegeben sein:
- Orts- und Datumsangabe
- eine eindeutige Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“
- Unterschrift mit vollem Namen am Ende jeder Seite
- Klare und deutliche Formulierung des Willens
Die übrige Gestaltung bleibt ganz Ihnen überlassen. Als Erblasser:in können Sie frei niederschreiben, welches Erbe an wen übergehen soll und welche letztwilligen Verfügungen Sie festhalten möchten. Auch eine Enterbung von Angehörigen ist möglich.
Muster und Vorlage eines Testaments
Wissenswertes rund ums Thema Nachlass
Testamentsvollstreckung
Pflichtteil
Um Streitigkeiten vorzubeugen, haben folgende Angehörige ein Anrecht auf einen Pflichtteil:
- eheliche, außereheliche und adoptierte Nachkommen
- Ehepartner:in oder eingetragene Lebenspartner:innen
- die Eltern der verstorbenen Person
Der Pflichtteil beläuft sich dabei immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch enterbte Ehegatten, Ehegattinnen, Kinder und weitere Erbberechtigte haben Anspruch auf 50 Prozent des gesetzlichen Anteils.