Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist ein deutsches Gesetzespaket aus dem Jahr 2018, das die betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch steuerliche Anreize und neue gesetzliche Regelungen gezielt fördern soll. Ziel ist es, die Betriebsrente für mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich zu machen – insbesondere für Arbeitnehmer:innen mit kleinerem Einkommen und Beschäftigte in kleinen Unternehmen – und so eine bessere Absicherung im Alter zu gewährleisten. Zu den zentralen Maßnahmen gehören unter anderem obligatorische Arbeitgeberzuschüsse und erhöhte steuerliche Dotierungsrahmen, damit sich zusätzliche Altersvorsorge für möglichst viele Menschen lohnt.
Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II), das seit 22.01.2026 gilt, werden diese Maßnahmen weiter ausgebaut. Hintergrund ist, dass die bAV trotz der bisherigen Verbesserungen noch nicht ausreichend verbreitet ist, besonders bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen und in kleinen Betrieben.