- Die Riester-Rente ist mit einer staatlichen Förderung in Höhe von mindestens 175 EUR jährlich die am höchsten geförderte staatliche Altersvorsorge.
- Von der staatlichen Förderung (Zulage) profitieren Sie direkt.
- Um keine staatlichen Zuschüsse für die Riester-Rente zu verpassen und das Maximum der staatlichen Förderung zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre Zulagedaten aktuell halten.
Zulagedaten in Meine Allianz aktualisieren
Das Wichtigste zu Zulagedaten auf einen Blick
Wann müssen Sie Ihre Zulagedaten ändern?
Haben sich Ihre persönlichen Daten in 2025 geändert?
Wechsel der Zulage-Berechtigung (ausgelöst durch Veränderung der beruflichen Situation):
oder allgemeine Namensänderung (Familien- wie auch Vorname).
Hat sich Ihr Familienstand in 2025 geändert (z. B. Heirat, Scheidung)?
Bei Heirat erforderliche Angaben zur Partnerin/zum Partner:
Bei vollzogener Scheidung ist eine formlose Mitteilung an die Allianz ausreichend (es wird kein offizielles Dokument benötigt).
Hat sich Ihre familiäre Situation in 2025 geändert?
Bei Geburt erforderliche Angaben zum Kind (z.B. aus dem Kindergeldbewilligungsbescheid):
Wegfall der Kindergeldberechtigung.
Hatten Sie eine der Einkommenskonstellationen?
- Kurzarbeitergeld direkt vom Arbeitgeber in 2024 (Information aus der Lohnsteuerbescheinigung)
- Alterseinkünfte ohne Aufstockungsbeträge in 2024 (Information aus der Lohnsteuerbescheinigung)
- Ganzjähriger Beamtenstatus in 2024 und kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen
- Erstmalig in 2023 in die landwirtschaftliche Alterskasse bzw. Alterskasse für Gartenbau eingetreten
Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%
Ändern Ihrer Riester-Zulagedaten in Meine Allianz
Registrierungsformular ausfüllen
Hier starten Sie Ihre Registrierung für Meine Allianz. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten an und vergeben Sie im Anschluss ein Passwort. Abschließend müssen Sie sich noch identifizieren – und schon sind Sie in Meine Allianz angemeldet.
Meine Verträge
Zulagedaten ändern
Zulagen zur Riester-Rente
Warum ist es wichtig, die Zulagedaten aktuell zu halten?
Ihre Zulagedaten sollten immer auf dem aktuellen Stand Ihrer persönlichen Lebensverhältnisse gehalten sein, sodass Sie auch stets die korrekte Höhe an Zulagen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie neben der Riester-Grundzulage zusätzlich Riester-Zulagen für Ihre Kinder erhalten.
Nutzen Sie zur Aktualisierung Ihrer Riester Zulagedaten unseren Online-Service der Meine Allianz. Hier können Sie Ihren Vertrag einsehen und Ihre Zulagedaten ändern.
Wann bin ich unmittelbar zulageberechtigt?
Eine unmittelbare Zulageberechtigung liegt vor, wenn Sie im Vorjahr beispielsweise
- in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer:in, Auszubildende oder rentenversicherungspflichtig selbständig waren,
- Beamte oder Beamtin, Besoldungsempfänger:in oder Empfänger:in von inländischen Amtsbezügen waren,
- Teilnehmer:in des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Wehrdienstes waren,
- Mutter oder Vater während der Kindererziehungszeit waren,
- Empfänger:in von Arbeitslosengeld waren, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn des Arbeitslosengeldbezugs in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig waren,
- bestimmte Anrechnungszeiten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung erhielten, weil Sie wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende gemeldet waren und lediglich wegen zu hohen Einkommens oder Vermögens von dort keine Leistungen erhielten. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie vor dieser Arbeitslosigkeit zuletzt unmittelbar förderberechtigt gewesen sind,
- Empfänger:in von Arbeitslosengeld II, unter Erhalt bestimmter Anrechnungszeiten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit zuletzt unmittelbar förderberechtigt waren,
- Vorruhestandsgeld sowie Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld erhielten, wenn vorher oder während des Leistungsbezugs Versicherungspflicht bestanden hat oder besteht,
- nicht erwerbsmäßig als Pflegeperson tätig waren,
- nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirt:innen pflichtversichert sind,
- geringfügig beschäftigt und nicht von der Versicherungspflicht befreit waren,
- eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit bezogen. Voraussetzung ist, dass Sie vor dem Bezug der Rente oder Versorgung bereits unmittelbar förderberechtigt waren, weil Sie beispielsweise zuletzt pflichtversichert oder Empfänger:in von Besoldung oder Amtsbezügen waren und das 67. Lebensjahr nicht vollendet haben. Ihre Rentenhöhe sowie den Betrag der Erwerbsunfähigkeitsrente können Sie aus Ihrer Renteninformation entnehmen.
Bitte wenden Sie sich an uns, falls Ihre Konstellation nicht in unseren Beispielen aufgegriffen ist. Nutzen Sie dazu bitte die Telefonnummer +49 (0) 800 4 730134.
Wann bin ich mittelbar zulageberechtigt?
Sie sind als Ehepartner:in / eingetragene/r Lebenspartner:in mittelbar zulageberechtigt, wenn
- Sie selbst nicht zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören und
- Ihr/e Ehepartner:in / eingetragene/r Lebenspartner:in unmittelbar zulageberechtigt ist und
- Sie nicht dauernd getrennt leben und
- Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat der EU oder des EWR haben.
Sie beide müssen jeweils einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben worin Sie den Mindesteigenbeitrag von mindestens 60,00 EUR/Kalenderjahr leisten.
Für den unmittelbar Zulageberechtigten ist dabei eine betriebliche Altersvorsorge mit Riesterförderung ausreichend (nicht zertifizierter Vertrag).
Wann bin ich nicht unmittelbar förderberechtigt?
- Freiwillig Rentenversicherte,
- Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
- Personen, die in berufsständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind,
- Rentner:innen, die eine Altersvollrente oder ausschließlich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten,
- Bezieher:innen einer gesetzlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit, die vor dem Bezug der Rente oder Versorgung zuletzt nicht unmittelbar förderberechtigt waren,
- Sozialhilfeempfänger:innen,
- Bezieher:innen von Leistungen für Bergbauversicherte sowie
- geringfügig Beschäftigte, die von der Versicherungspflicht befreit sind,
- Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder in einem Staat haben, auf den das Abkommen des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) anwendbar ist.
- Personen im Beamtenverhältnis und weitere Besoldungsempfänger:innen ohne fristgemäße Einwilligungserklärung.
Tatsächliches Entgelt / Entgeltersatzleistungen
Hier geht es um Einnahmen, welche von dem bei dem Rentenversicherungsträger zugrunde gelegten Entgelt - den beitragspflichtigen Einnahmen – abweicht. Das sind beispielsweise Einnahmen
- aus einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
- als Kurzarbeitergeld, das vom Arbeitgeber gezahlt wird.
- aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis.
Geben Sie diese und andere zutreffende Einnahmen als tatsächliches Entgelt / Entgeltersatzleistungen an.
Bei Kunstschaffenden und Publizierenden sind unter weiteren Voraussetzungen ebenfalls die Vergütung für die Verwertung und Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen zu beachten.
Einnahmen aus ausländischer Rentenversicherung (auch bei voller ausländischer Erwerbsunfähigkeitsrente)
Hierunter sind Einnahmen zu verstehen, welche
- aus einer Beschäftigung entstanden, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag oder
- als eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wurden.
Geben Sie diese als Einnahmen aus ausländischer Rentenversicherung an.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft müssen nicht mehr angegeben werden. Diese ermittelt die ZfA automatisch.
Zur Beantragung der Zulagen benötigen wir Ihre Mitgliedsnummer in der landwirtschaftlichen Alterskasse bzw. der Alterskasse für Gartenbau.
Rente wegen voller Erwerbsminderung / -unfähigkeit für Personen mit Einkünften aus Landwirtschaft
Die Höhe der Bruttorente im letzten Kalenderjahr muss nicht mehr angegeben werden. Diese ermittelt die ZfA automatisch.
Zur Beantragung der Zulagen benötigen wir außerdem Ihre Mitgliedsnummer in der landwirtschaftlichen Alterskasse bzw. der Alterskasse für Gartenbau.
Welche Einkommenskonstellationen muss ich nicht angeben?
Nachfolgende Einnahmen erhebt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) direkt und sind in Folge dessen nicht bei der Zulagebeantragung anzugeben:
- Aus einem inländischen gesetzlichen rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
- Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung
- Kranken- oder Arbeitslosengeld
- Insolvenzgeld
- Kurzarbeitergeld, das von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird
Welche Bezüge sind zugrunde zu legen falls ich mich im Beamtenstatus befinde?
Dienstbezüge:
- Grundgehalt
- Zuschüsse zum Grundgehalt für Professoren an Hochschulen
- Familienzuschlag
- Zulagen
- Vergütungen
- Auslandsdienstbezüge
Sonstige Bezüge:
- Anwärterbezüge
- jährliche Sonderzuwendungen
- vermögenswirksame Leistungen
- jährliches Urlaubsgeld
Grundsätzlich gilt: Sie müssen Ihrer Besoldungsstelle die Einverständniserklärung zur Meldung der Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) geben. Ein entsprechendes Formular können Sie bei uns an dieser Stelle herunterladen.
Was passiert, wenn ich in den / aus dem Beamtenstatus wechsle?
Teilen Sie uns die Veränderung Ihres Status mit.
- In den Beamtenstatus: Sobald Sie diese Tätigkeit beginnen auszuüben.
- Aus dem Beamtenstatus: Sobald Sie den Zeitpunkt des Ausscheidens kennen. Wir merken dies für das kommende Kalenderjahr vor.
Rufen Sie uns hierzu gerne an unter +49 (0) 800 4 730134.
Wie erhalte ich die volle Zulage?
Ist Ihre Frage / Konstellation nicht eindeutig beantwortet?