Zulage­daten in Meine Allianz aktualisieren

Riester-Zulage für 2025
Allianz | Zulagedaten ändern im Meine Allianz Kundenportal: Mann und Frau sitzen auf einem Sofa und studieren Unterlagen
  • Die Riester-Rente ist mit einer staatlichen Förderung in Höhe von mindestens 175 EUR jährlich die am höchsten geförderte staatliche Altersvorsorge.
  • Von der staatlichen Förderung (Zulage) profitieren Sie direkt. 
  • Um keine staatlichen Zuschüsse für die Riester-Rente zu verpassen und das Maximum der staatlichen Förderung zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre Zulagedaten aktuell halten.
Falls Sie mindestens eine der folgenden Fragen mit "ja" beantworten, ändern Sie bitte Ihre Daten. Diese können Sie bequem in Ihrem Online-Portal Meine Allianz aktualisieren.

Haben sich Ihre persönlichen Daten in 2025 geändert?

Wechsel der Zulage-Berechtigung (ausgelöst durch Veränderung der beruflichen Situation):

oder allgemeine Namensänderung (Familien- wie auch Vorname).

Hat sich Ihr Familienstand in 2025 geändert (z. B. Heirat, Scheidung)?

Bei Heirat erforderliche Angaben zur Partnerin/zum Partner:

  • Geschlecht
  • Name
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Sozialversicherungsnummer
  • Steueridentifikationsnummer (z.B. aus dem Einkommenssteuerbescheid)

Bei vollzogener Scheidung ist eine formlose Mitteilung an die Allianz ausreichend (es wird kein offizielles Dokument benötigt).

Hat sich Ihre familiäre Situation in 2025 geändert?

Bei Geburt erforderliche Angaben zum Kind (z.B. aus dem Kindergeldbewilligungsbescheid):

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Steueridentifikationsnummer des Kindes
  • zuständige Familienkasse
  • Kindergeldnummer

Wegfall der Kindergeldberechtigung.

Hatten Sie eine der Einkommenskonstellationen?

  • Kurzarbeitergeld direkt vom Arbeitgeber in 2024 (Information aus der Lohnsteuerbescheinigung)
  • Alterseinkünfte ohne Aufstockungsbeträge in 2024 (Information aus der Lohnsteuerbescheinigung)
  • Ganzjähriger Beamtenstatus in 2024 und kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen
  • Erstmalig in 2023 in die landwirtschaftliche Alterskasse bzw. Alterskasse für Gartenbau eingetreten
Ihr Leben verändert sich ständig. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren aktuellen Versicherungsschutz prüfen – vor Ort, telefonisch oder digital. Passt Ihre Absicherung noch zu Ihrem Leben?

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Unser Online-Service ermöglicht Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Einsicht in Verträge sowie Änderung der Daten für Ihre Riester-Zulage.
Schritt: 01

Hier starten Sie Ihre Registrierung für Meine Allianz. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten an und vergeben Sie im Anschluss ein Passwort. Abschließend müssen Sie sich noch identifizieren – und schon sind Sie in Meine Allianz angemeldet.

Schritt: 02
In der Vertragsübersicht finden Sie Ihre Riester-Rente und weitere Verträge. Wählen Sie Ihren Riester-Vertrag aus, den Sie anpassen möchten.
Schritt: 03
Navigieren Sie in Ihrem Riester-Vertrag zum Tab "Services" und rufen Sie dort den Service "Zulagedaten ändern" auf, um Ihre Daten zu aktualisieren.
Zulage­berechtigung

Warum ist es wichtig, die Zulagedaten aktuell zu halten?

Ihre Zulagedaten sollten immer auf dem aktuellen Stand Ihrer persönlichen Lebensverhältnisse gehalten sein, sodass Sie auch stets die korrekte Höhe an Zulagen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie neben der Riester-Grundzulage zusätzlich Riester-Zulagen für Ihre Kinder erhalten.

Nutzen Sie zur Aktualisierung Ihrer Riester Zulagedaten unseren Online-Service der Meine Allianz. Hier können Sie Ihren Vertrag einsehen und Ihre Zulagedaten ändern.

Wann bin ich unmittelbar zulageberechtigt?

Eine unmittelbare Zulageberechtigung liegt vor, wenn Sie im Vorjahr beispielsweise

  • in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer:in, Auszubildende oder rentenversicherungspflichtig selbständig waren,
  • Beamte oder Beamtin, Besoldungsempfänger:in oder Empfänger:in von inländischen Amtsbezügen waren,
  • Teilnehmer:in des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Wehrdienstes waren,
  • Mutter oder Vater während der Kindererziehungszeit waren,
  • Empfänger:in von Arbeitslosengeld waren, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn des Arbeitslosengeldbezugs in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig waren,
  • bestimmte Anrechnungszeiten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung erhielten, weil Sie wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende gemeldet waren und lediglich wegen zu hohen Einkommens oder Vermögens von dort keine Leistungen erhielten. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie vor dieser Arbeitslosigkeit zuletzt unmittelbar förderberechtigt gewesen sind,
  • Empfänger:in von Arbeitslosengeld II, unter Erhalt bestimmter Anrechnungszeiten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit zuletzt unmittelbar förderberechtigt waren,
  • Vorruhestandsgeld sowie Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld erhielten, wenn vorher oder während des Leistungsbezugs Versicherungspflicht bestanden hat oder besteht,
  • nicht erwerbsmäßig als Pflegeperson tätig waren,
  • nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirt:innen pflichtversichert sind,
  • geringfügig beschäftigt und nicht von der Versicherungspflicht befreit waren,
  • eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit bezogen. Voraussetzung ist, dass Sie vor dem Bezug der Rente oder Versorgung bereits unmittelbar förderberechtigt waren, weil Sie beispielsweise zuletzt pflichtversichert oder Empfänger:in von Besoldung oder Amtsbezügen waren und das 67. Lebensjahr nicht vollendet haben. Ihre Rentenhöhe sowie den Betrag der Erwerbsunfähigkeitsrente können Sie aus Ihrer Renteninformation entnehmen.

Bitte wenden Sie sich an uns, falls Ihre Konstellation nicht in unseren Beispielen aufgegriffen ist. Nutzen Sie dazu bitte die Telefonnummer +49 (0) 800 4 730134.

Wann bin ich mittelbar zulageberechtigt?

Sie sind als Ehepartner:in / eingetragene/r Lebenspartner:in mittelbar zulageberechtigt, wenn

  • Sie selbst nicht zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören und
  • Ihr/e Ehepartner:in / eingetragene/r Lebenspartner:in unmittelbar zulageberechtigt ist und
  • Sie nicht dauernd getrennt leben und
  • Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat der EU oder des EWR haben.

Sie beide müssen jeweils einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben worin Sie den Mindesteigenbeitrag von mindestens 60,00 EUR/Kalenderjahr leisten.
Für den unmittelbar Zulageberechtigten ist dabei eine betriebliche Altersvorsorge mit Riesterförderung ausreichend (nicht zertifizierter Vertrag).

Wann bin ich nicht unmittelbar förderberechtigt?

  • Freiwillig Rentenversicherte,
  • Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
  • Personen, die in berufsständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind,
  • Rentner:innen, die eine Altersvollrente oder ausschließlich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten,
  • Bezieher:innen einer gesetzlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit, die vor dem Bezug der Rente oder Versorgung zuletzt nicht unmittelbar förderberechtigt waren,
  • Sozialhilfeempfänger:innen,
  • Bezieher:innen von Leistungen für Bergbauversicherte sowie
  • geringfügig Beschäftigte, die von der Versicherungspflicht befreit sind,
  • Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder in einem Staat haben, auf den das Abkommen des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) anwendbar ist.
  • Personen im Beamtenverhältnis und weitere Besoldungsempfänger:innen ohne fristgemäße Einwilligungserklärung.
Einkommens­konstellationen

Tatsächliches Entgelt / Entgeltersatzleistungen

Hier geht es um Einnahmen, welche von dem bei dem Rentenversicherungsträger zugrunde gelegten Entgelt - den beitragspflichtigen Einnahmen – abweicht. Das sind beispielsweise Einnahmen

  • aus einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
  • als Kurzarbeitergeld, das vom Arbeitgeber gezahlt wird.
  • aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis.

Geben Sie diese und andere zutreffende Einnahmen als tatsächliches Entgelt / Entgeltersatzleistungen an.

Bei Kunstschaffenden und Publizierenden sind unter weiteren Voraussetzungen ebenfalls die Vergütung für die Verwertung und Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen zu beachten.

Einnahmen aus ausländischer Rentenversicherung (auch bei voller ausländischer Erwerbsunfähigkeitsrente)

Hierunter sind Einnahmen zu verstehen, welche

Geben Sie diese als Einnahmen aus ausländischer Rentenversicherung an.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft müssen nicht mehr angegeben werden. Diese ermittelt die ZfA automatisch.

Zur Beantragung der Zulagen benötigen wir Ihre Mitgliedsnummer in der landwirtschaftlichen Alterskasse bzw. der Alterskasse für Gartenbau.

Rente wegen voller Erwerbsminderung / -unfähigkeit für Personen mit Einkünften aus Landwirtschaft

Die Höhe der Bruttorente im letzten Kalenderjahr muss nicht mehr angegeben werden. Diese ermittelt die ZfA automatisch.

Zur Beantragung der Zulagen benötigen wir außerdem Ihre Mitgliedsnummer in der landwirtschaftlichen Alterskasse bzw. der Alterskasse für Gartenbau.

Welche Einkommenskonstellationen muss ich nicht angeben?

Nachfolgende Einnahmen erhebt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) direkt und sind in Folge dessen nicht bei der Zulagebeantragung anzugeben:

  • Aus einem inländischen gesetzlichen rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung
  • Kranken- oder Arbeitslosengeld
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld, das von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird

Welche Bezüge sind zugrunde zu legen falls ich mich im Beamtenstatus befinde?

Dienstbezüge:

  • Grundgehalt
  • Zuschüsse zum Grundgehalt für Professoren an Hochschulen
  • Familienzuschlag
  • Zulagen
  • Vergütungen
  • Auslandsdienstbezüge

Sonstige Bezüge:

  • Anwärterbezüge
  • jährliche Sonderzuwendungen
  • vermögenswirksame Leistungen
  • jährliches Urlaubsgeld

 

Grundsätzlich gilt: Sie müssen Ihrer Besoldungsstelle die Einverständniserklärung zur Meldung der Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) geben. Ein entsprechendes Formular können Sie bei uns an dieser Stelle herunterladen.

Was passiert, wenn ich in den / aus dem Beamtenstatus wechsle?

Teilen Sie uns die Veränderung Ihres Status mit.

Rufen Sie uns hierzu gerne an unter +49 (0) 800 4 730134.

Wie erhalte ich die volle Zulage?

Zur Berechnung Ihres optimalen Beitrags können Sie den Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung Bund nutzen.

Ist Ihre Frage / Konstellation nicht eindeutig beantwortet?

In diesem Fall wenden Sie sich gerne telefonisch an unseren Kundenservice unter +49 (0) 800 4 730134.
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