Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Riester-Rente ist mit einer staatlichen Förderung in Höhe von mindestens 175 EUR jährlich die am höchsten geförderte staatliche Altersvorsorge.
  • Von der staatlichen Förderung (Zulage) profitieren Sie direkt. 
  • Um keine staatlichen Zuschüsse für die Riester-Rente zu verpassen und das Maximum der staatlichen Förderung zu erhalten, ist es wichtig,  dass Sie Ihre Zulagedaten aktuell halten.
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Falls Sie mindestens eine der folgenden Fragen mit "ja" beantworten, ändern Sie bitte Ihre Daten. Diese können Sie bequem in Ihrem Online-Portal Meine Allianz aktualisieren.
  • Haben sich Ihre persönlichen Daten in 2023 geändert?

    Wechsel der Zulage-Berechtigung (ausgelöst durch Veränderung der beruflichen Situation):

    • mittelbar = nicht gesetzlich rentenversichert
    • unmittelbar = gesetzlich rentenversichert

    oder allgemeine Namensänderung (Familien- wie auch Vorname).

  • Hat sich Ihr Familienstand in 2023 geändert (z. B. Heirat, Scheidung)?

    Bei Heirat erforderliche Angaben zur Partnerin/zum Partner:

    • Geschlecht
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Sozialversicherungsnummer
    • Steueridentifikationsnummer (z.B. aus dem Einkommenssteuerbescheid)

    Bei vollzogener Scheidung ist eine formlose Mitteilung an die Allianz ausreichend (es wird kein offizielles Dokument benötigt).

  • Hat sich Ihre familiäre Situation in 2023 geändert?

    Bei Geburt erforderliche Angaben zum Kind (z.B. aus dem Kindergeldbewilligungsbescheid):

    • Name
    • Geburtsdatum
    • Steueridentifikationsnummer des Kindes
    • zuständige Familienkasse
    • Kindergeldnummer

    Wegfall der Kindergeldberechtigung.

  • Hatten Sie in 2022 eine der Einkommenskonstellationen?

    • Kurzarbeitergeld direkt vom Arbeitgeber (Information aus der Lohnsteuerbescheinigung)
    • Alterseinkünfte ohne Aufstockungsbeträge (Information aus der Lohnsteuerbescheinigung)
    • Ganzjähriger Beamtenstatus in 2022 und kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen
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So funktioniert's
Unser Online-Service ermöglicht Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Einsicht in Verträge sowie  Änderung der Daten für Ihre Riester-Zulage.
01
Hier starten Sie Ihre Registrierung für Meine Allianz. Wählen Sie Benutzername und Passwort. Geben Sie dann Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Vertragsnummer ein – und schon sind Sie in Meine Allianz angemeldet.
02
In der Vertragsübersicht finden Sie Ihre Riester-Rente und weitere Verträge. Wählen Sie Ihren Riester-Vertrag aus, den Sie anpassen möchten.
03
Navigieren Sie in Ihrem Riester-Vertrag zum Tab "Services" und rufen Sie dort den Service "Zulagedaten ändern" auf, um Ihre Daten zu aktualisieren.
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Haben Sie noch Fragen?
Zulage­berechtigung
  • Warum ist es wichtig, die Zulagedaten aktuell zu halten?

    Ihre Zulagedaten sollten immer auf dem aktuellen Stand Ihrer persönlichen Lebensverhältnisse gehalten sein, sodass Sie auch stets die korrekte Höhe an Zulagen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie neben der Riester-Grundzulage zusätzlich Riester-Zulagen für Ihre Kinder erhalten.

    Nutzen Sie zur Aktualisierung Ihrer Riester Zulagedaten unseren Online-Service der Meine Allianz. Hier können Sie Ihren Vertrag einsehen und Ihre Zulagedaten ändern.

  • Wann bin ich unmittelbar zulageberechtigt?

    Eine unmittelbare Zulageberechtigung liegt vor, wenn Sie im Vorjahr beispielsweise

    • in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer:in, Auszubildende oder rentenversicherungspflichtig selbständig waren,
    • Beamt:in, Besoldungsempfänger:in oder Empfänger:in von inländischen Amtsbezügen waren,
    • Teilnehmer:in des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Wehrdienstes waren,
    • Mutter oder Vater während der Kindererziehungszeit waren,
    • Empfänger:in von Arbeitslosengeld waren, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn des Arbeitslosengeldbezugs in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig waren,
    • bestimmte Anrechnungszeiten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung erhielten, weil Sie wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende gemeldet waren und lediglich wegen zu hohen Einkommens oder Vermögens von dort keine Leistungen erhielten. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie vor dieser Arbeitslosigkeit zuletzt unmittelbar förderberechtigt gewesen sind,
    • Empfänger:in von Arbeitslosengeld II, unter Erhalt bestimmter Anrechnungszeiten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit zuletzt unmittelbar förderberechtigt waren,
    • Vorruhestandsgeld sowie Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld erhielten, wenn vorher oder während des Leistungsbezugs Versicherungspflicht bestanden hat oder besteht,
    • nicht erwerbsmäßig als Pflegeperson tätig waren,
    • nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind,
    • geringfügig beschäftigt und nicht von der Versicherungspflicht befreit waren,
    • eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit bezogen. Voraussetzung ist, dass Sie vor dem Bezug der Rente oder Versorgung bereits unmittelbar förderberechtigt waren, weil Sie beispielsweise zuletzt pflichtversichert oder Empfänger von Besoldung oder Amtsbezügen waren und das 67. Lebensjahr nicht vollendet haben. Ihre Rentenhöhe sowie den Betrag der Erwerbsunfähigkeitsrente können Sie aus Ihrer Renteninformation entnehmen.

    Bitte wenden Sie sich an uns, falls Ihre Konstellation nicht in unseren Beispielen aufgegriffen ist. Nutzen Sie dazu bitte die Telefonnummer +49 (0) 800 4 730134 

  • Wann bin ich mittelbar zulageberechtigt?

    Sie sind als Ehepartner:in / eingetragene/r Lebenspartner:in mittelbar zulageberechtigt, wenn

    • Sie selbst nicht zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören und
    • Ihr/e Ehepartner:in / eingetragene/r Lebenspartner:in unmittelbar zulageberechtigt ist und
    • Sie nicht dauernd getrennt leben und
    • Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat der EU oder des EWR haben.

    Sie beide müssen jeweils einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben worin Sie den Mindesteigenbeitrag von mindestens 60,00 EUR/Kalenderjahr leisten.
    Für den unmittelbar Zulageberechtigten ist dabei eine betriebliche Altersvorsorge mit Riesterförderung ausreichend (nicht zertifizierter Vertrag).

  • Wann bin ich nicht unmittelbar förderberechtigt?

    • Freiwillig Rentenversicherte,
    • Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
    • Personen, die in berufsständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind,
    • Rentner:innen, die eine Altersvollrente oder ausschließlich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten,
    • Bezieher:innen einer gesetzlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit, die vor dem Bezug der Rente oder Versorgung zuletzt nicht unmittelbar förderberechtigt waren,
    • Sozialhilfeempfänger:innen,
    • Bezieher:innen von Leistungen für Bergbauversicherte sowie
    • geringfügig Beschäftigte, die von der Versicherungspflicht befreit sind,
    • Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder in einem Staat haben, auf den das Abkommen des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) anwendbar ist.
    • Personen im Beamtenverhältnis und weitere Besoldungsempfänger:innen ohne fristgemäße Einwilligungserklärung.
Einkommens­konstellationen
  • Tatsächliches Entgelt / Entgeltersatzleistungen

    Hier geht es um Einnahmen, welche von dem bei dem Rentenversicherungsträger zugrunde gelegten Entgelt - den beitragspflichtigen Einnahmen – abweicht. Das sind beispielsweise Einnahmen

    • aus einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
    • als Kurzarbeitergeld, das vom Arbeitgeber gezahlt wird.
    • aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis.

    Geben Sie diese und andere zutreffende Einnahmen als tatsächliches Entgelt / Entgeltersatzleistungen an.

    Bei Kunstschaffenden und Publizierenden sind unter weiteren Voraussetzungen ebenfalls die Vergütung für die Verwertung und Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen zu beachten.

  • Einnahmen aus ausländischer Rentenversicherung (auch bei voller ausländischer Erwerbsunfähigkeitsrente)

    Hierunter sind Einnahmen zu verstehen, welche

    • aus einer Beschäftigung entstanden, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag oder
    • als eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wurden.

    Geben Sie diese als Einnahmen aus ausländischer Rentenversicherung an.

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    Bitte geben Sie uns Ihre Einkünfte aus dem vorvorletzten Kalenderjahr an, wie sie sich aus dem Einkommensteuerbescheid für das vorletzte Kalenderjahr ergeben.

    Zur Beantragung der Zulagen benötigen wir außerdem Ihre Mitgliedsnummer in der landwirtschaftlichen Alterskasse bzw. der Alterskasse für Gartenbau.

    Sollten Sie negative Einkünfte erzielt haben, geben Sie diese mit 0,00 Euro an.

  • Rente wegen voller Erwerbsminderung / -unfähigkeit für Personen mit Einkünften aus Landwirtschaft

    Wenn Sie in der landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert sind und / oder von dieser eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit bezogen, geben Sie uns die Höhe der Bruttorente im letzten Kalenderjahr an.

    Zur Beantragung der Zulagen benötigen wir außerdem Ihre Mitgliedsnummer in der landwirtschaftlichen Alterskasse bzw. der Alterskasse für Gartenbau.

  • Welche Einkommenskonstellationen muss ich nicht angeben?

    Nachfolgende Einnahmen erhebt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) direkt und sind in Folge dessen nicht bei der Zulagebeantragung anzugeben:

    • Aus einem inländischen gesetzlichen rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
    • Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung
    • Kranken- oder Arbeitslosengeld
    • Insolvenzgeld
    • Kurzarbeitergeld, das von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird
  • Welche Bezüge sind zugrunde zu legen falls ich mich im Beamtenstatus befinde?

    Dienstbezüge:

    • Grundgehalt
    • Zuschüsse zum Grundgehalt für Professoren an Hochschulen
    • Familienzuschlag
    • Zulagen
    • Vergütungen
    • Auslandsdienstbezüge

    Sonstige Bezüge:

    • Anwärterbezüge
    • jährliche Sonderzuwendungen
    • vermögenswirksame Leistungen
    • jährliches Urlaubsgeld

     

    Grundsätzlich gilt: Sie müssen Ihrer Besoldungsstelle die Einverständniserklärung zur Meldung der Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) geben. Ein entsprechendes Formular können Sie bei uns an dieser Stelle herunterladen.

  • Was passiert, wenn ich in den / aus dem Beamtenstatus wechsle?

    Teilen Sie uns die Veränderung Ihres Status mit.

    • In den Beamtenstatus: Sobald Sie diese Tätigkeit beginnen auszuüben.
    • Aus dem Beamtenstatus: Sobald Sie den Zeitpunkt des Ausscheidens kennen. Wir merken dies für das kommende Kalenderjahr vor.

    Rufen Sie uns hierzu gerne an unter +49 (0) 800 4 730134 

  • Wie erhalte ich die volle Zulage?

    Zur Berechnung Ihres optimalen Beitrags können Sie den Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung Bund nutzen.
  • Ist Ihre Frage / Konstellation nicht eindeutig beantwortet?

    In diesem Fall wenden Sie sich gerne telefonisch an unseren Kundenservice unter +49 (0) 800 4 730134.

Allgemeines über Meine Allianz

  • Was bietet das Meine Allianz Kundenportal?

    Alles rund um Ihre Verträge mit der Allianz an einer Stelle: Versicherungsbedingungen, Bescheinigungen, sowie Details zur Schaden- und Leistungsabwicklung.

    In den einzelnen Bereichen finden Sie folgende Funktionen:

    Meine Verträge: Finden Sie hier alle Informationen zu Ihren versicherten Leistungen, Ihren Tarifen oder auch zu Ihren Zusatzleistungen sowie Ihre Vertragsdokumente. Außerdem finden Sie hier eine Auflistung der wichtigsten Dokumente zu Ihren jeweiligen Verträgen.

    Servicecenter: Schaden melden, Rechnungen einreichen, Umzug melden oder Bankverbindung aktualisieren – all dies erledigen Sie im Servicecenter.

    Meine Kommunikation: Hier finden Sie alle Nachrichten und Dokumente zu Ihren Anliegen und Verträgen übersichtlich an einem Ort. Haben Sie weitere Anliegen? Dann schreiben Sie uns einfach und sicher direkt über Meine Kommunikation.

    Meine Vorteile: Als Zusatzleistung von Meine Allianz finden Sie hier Rabatte & Vergünstigungen, Prämien, Tickets und weitere attraktive Vorteile.

    Mein Rentenkompass: Überprüfen Sie, wie gut Sie im Alter abgesichert sind und wie Sie eine mögliche Vorsorgelücke schließen können.

    Vorsorge- und Nachlassplaner: Informieren Sie sich hier über die Vorsorge- und Nachlassplanung und erstellen Sie wichtige Dokumente, wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

    Meine Daten: Persönliche Daten, Login und Ihre Sicherheitseinstellung können Sie mit wenigen Klicks hier prüfen und ändern.

     

  • Warum kann ich meine Verträge, Nachrichten oder Dokumente in Meine Allianz nicht sehen?

    Falls Sie bereits Kunde von uns sind und während der Registrierung eine Vertragsnummer angegeben haben, schicken wir Ihnen einen Freischaltcode per Brief zu, welcher 90 Tage lang gültig ist. Bei der nächsten Anmeldung können Sie den Freischaltcode eingeben und können dann ihre Verträge in Meine Allianz sehen und verwalten.

    Bitte beachten Sie, dass die Zustellung des Briefes bis zu fünf Werktage dauern kann. Sollten Sie nach Ablauf dieser Zeit keinen Freischaltcode erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, der von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter 0800 45 20 104 für Sie erreichbar ist oder kontaktieren Sie uns über unseren Live-Chat.

    Wenn Sie eine E-Mail oder SMS bekommen, in der Ihnen ein neues Dokument oder ein neuer Posteingang angekündigt wird, beachten Sie, dass es systemseitig dazu kommen kann, dass Ihnen die Dokumente und Posteingänge im Portal zeitversetzt angezeigt werden.

  • Welche Verträge kann ich online einsehen und verwalten?

    Grundsätzlich können Sie fast alle Allianz Verträge, bei welchen Sie als Versicherungsnehmer hinterlegt sind, online einsehen und verwalten. Dazu zählen unter anderem Haftpflicht-, Kraftfahrzeug-, Unfall-, Rechtschutz-, Hausrat-, Gebäude-, Pflege-, Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Renten-, Krankenvoll-, Krankenzusatz- und Zahnzusatzversicherungen.

    In Meine Allianz können Sie ausschließlich Verträge einsehen, bei denen Sie alleiniger Versicherungsnehmer sind. Ausgenommen von dieser Regel sind die betriebliche Altersvorsorge und die betriebliche Krankenversicherung – hier kann eine Anzeige für die versicherte Person unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden.

    Weitere Informationen zum Thema, welche Verträge in Meine Allianz eingesehen werden können, finden Sie im eingeloggten Bereich unter „Sie vermissen einen Vertrag?“

  • Was passiert, wenn ich E-Mail statt Brief aktiviere?

    Mit  E-Mail statt Brief erhalten Sie in Zukunft alle Ihre Unterlagen, die wir Ihnen aus rechtlicher Sicht per E-Mail zustellen dürfen, digital. Alle übrigen Dokumente, die dem Gesetz nach schriftlich vorliegen müssen, erhalten Sie weiterhin per Post. Die Aktivierung von E-Mail statt Brief erfolgt schnell und komfortabel. Dabei garantieren wir Ihnen höchste Sicherheitsstandards.
  • In welchen Browsern kann ich das Meine Allianz Portal optimal nutzen?

    Mit den folgenden Browsern sind eine optimale Darstellung und ein reibungsloser Ablauf des Onlineportals Meine Allianz gewährleistet:

    • Google Chrome
    • Microsoft Edge

    Natürlich können Sie auch mit anderen Browsern auf den Online-Service von Meine Allianz zugreifen (Gegebenenfalls kann es aus Sicherheitsgründen in Folge allerdings zu Nutzungseinschränkungen kommen).

    Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Browser folgende Optionen aktiviert sein müssen:

    • JavaScript
    • Annahme von First-Party Cookies

    Bitte beachten Sie auch, dass für manche Funktionen kein Pop-up-Blocker aktiviert sein darf.

    Außerdem sollte zum Schutz Ihres Computers stets ein aktueller Virenscanner im Einsatz sein.

  • Wie kann ich meinen Meine Allianz Account kündigen?

    Schade, dass Sie unser Kundenportal Meine Allianz nicht mehr nutzen möchten.

    Bitte beachten Sie, dass mit der Kündigung von Meine Allianz auch Ihre Teilnahmevereinbarung zum Allianz Vorteilsprogramm mit sofortiger Wirkung endet. Damit werden auch alle bisher gesammelten Punkte gelöscht und können nicht mehr eingelöst werden.

    Durch die Kündigung wird auch Ihr Service E-Mail statt Brief beendet. Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen dann zukünftig wieder per Brief statt per E-Mail.

    Wenn Sie Meine Allianz kündigen wollen, melden Sie sich bei Meine Allianz an, klicken auf Meine Daten und navigieren zum Reiter "Einstellungen". Sie können den Kündigungsprozess über den Link "Zur Kündigung" starten. Nach erfolgreicher Kündigung erhalten Sie eine E-Mail mit der Kündigungsbestätigung an die von Ihnen im Kundenportal hinterlegte E-Mail Adresse.

    Sollten Sie einen Vertrag mit Allianz Global Investors, Allvest oder Fourmore haben, benötigen Sie zwingend den Zugang zu Meine Allianz, um Ihre Verträge verwalten zu können. Sollten Sie dennoch Ihren Zugang zu Meine Allianz löschen wollen, müssen wir Sie leider bitten, zunächst Ihre bestehenden Verträge mit Allianz Global Investors, Allvest oder Fourmore zu kündigen.

    Meine Allianz können Sie auch in Textform über das Service Center kündigen. Schreiben Sie hierfür einfach eine E-Mail mit Angabe Ihres Benutzernamens oder Ihrer Zugangsnummer oder Vertragsnummer an folgende Adresse: online-service@allianz.de

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