Im vorliegenden Fall mussten die Bewohner mehrerer Mietwohnungen zum 30. Juni auf Gas verzichten. Der Vermieter und Miteigentümer des Hauses hatte die Versorgung abgestellt – und damit auch das warme Wasser. Die Begründung: Er reagiere auf die gestiegenen Preise und die Versorgungsengpässe durch den Ukraine-Krieg. So wolle er nicht zuletzt auch die Mieter vor den steigenden Kosten schützen.
Das benötigte Warmwasser könne in der Küche zubereitet werden und statt der Gasheizung sollten im Winter Elektroheizlüfter zum Einsatz kommen. Zudem sei im Mietvertrag keine Verpflichtung zur Lieferung von warmem Wasser festgeschrieben.